In Nürnberg sorgt eine uniformierte rechte Bürgerwehr für Empörung…
Von Ludwig Färmer
Mit roten Warnwesten bekleidet patrouillieren seit einigen Wochen Mitglieder sogenannter „Schutzzonen“-Streifen durch Nürnberg. Der Initiator dieser Pseudo-Bürgerwehr ist der 2. Vorsitzende des NPD-Bezirksverbands Mittelfranken, der wegen Volksverhetzung vorbestrafte Frank Auterhoff. In verschiedenen Youtube-Videos verspricht der NPD-Funktionär „Schutz und Sicherheit fürs deutsche Volk“.
Muster dieser rechten Truppe scheint die islamistische „Scharia-Polizei“ in Wuppertal zu sein – wenngleich Auterhoff seine muslimischen Vorbilder in einem Facebook-Eintrag eigentlich als „Kinderschänder“ und „Perverse“ diffamierte. Doch offensichtlich gefiel ihm deren krude Idee, wie es einschlägige Seiten im Internet dokumentieren. Dort sieht man etwa, wie einige Gestalten mit ihren selbst gestrickten „Schutzzonen“-Westen mit grimmigem Blick durch die Nürnberger Innenstadt ziehen.
Am letzten Wochenende patrouillierte die rechte Truppe auch in den Pegnitzauen, einer beliebten Grünanlage in der Stadt und erschreckte zahlreiche Sonntagsspaziergänger. Die Polizei erhielt mehrere besorgte Anrufe von Bürgern, die ein Einschreiten gegen den martialischen Auftritt der Rechten forderten. Obwohl die Polizei einen Streifenwagen in die Grünanlage schickte, blieb der Einsatz folgenlos: Die rechten Gesellen waren nicht mehr auffindbar.
Gleichwohl hat die Kriminalpolizei (Abteilung Staatsschutz) der Polizeidirektion Nürnberg Ermittlungen aufgenommen. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat“, erklärte die Pressestelle gegenüber haGalil. „Wir dulden keine rechtsfreien Räume, lehnen derartige Aktionen ab und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, diese zu unterbinden.“
Doch die Mittel scheinen beschränkt zu sein. Strafrechtlich ist der Casus „Schutzwache“ schwer zu greifen. Und auch als Ordnungswidrigkeit taugt der Fall nur, wenn eine Einschüchterung der Bevölkerung damit verbunden ist. Doch es besteht noch Hoffnung. Im Verfahren gegen die „Scharia-Polizei“ hat der BGH die Freisprüche gegen die selbst ernannte islamistische „Ordnungsmacht“ aufgehoben. Das Landgericht Wuppertal muss erneut verhandeln und die entscheidende Frage klären, ob mit dem Auftritt der Pseudo-Bürgerwehr nicht auch eine Einschüchterung der Bürger verbunden ist. Beim provokativen Auftreten der „Schutzzonen“-Truppe in Nürnberg ist dieser Aspekt nicht von der Hand zu weisen, wie die vielen Anrufe bei der Polizei belegen.
Übrigens: Auch die Stadt Nürnberg stellt sich ihrer historischen Verantwortung und will „alles unternehmen, um diesem Phänomen schnellstmöglich ein Ende zu bereiten“, wie es in einer vom Stadtrat verabschiedeten Resolution heißt. „Weil hier von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum subjektive Ängste ausgenutzt und geschürt werden und zugleich Furcht vor Übergriffen durch die selbst ernannten ‚Wächter’ aufkommt.“
Bild oben: Der martialische Auftritt am Sonntag: „Schutzzonen“-Westen, Springerstiefel und schwarze Kluft gehören zum Outfit der rechten Truppe. Foto: © Philipp Abel