Reizthema „Schächten“

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Jüdisches Tierrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit…

Von Hanna Rheinz

Über Schlachtverfahren zu reden ist eine heikle Angelegenheit.

Konflikte sind programmiert. Die Diskussion wird emotional und manchmal auch unfair geführt. Ich erinnere mich an eine Veranstaltung im Deutschen Bundestag in Berlin, zu der ich als Expertin eingeladen worden war. In einem Ausschuß wurden Fragen des rituellen, betäubungslosen Schlachtens erörtert.

Warum war es überhaupt nötig, rituelles Schlachten und Tierschutzfragen zu erörtern?

Während in der Vergangenheit das Schlachten nach jüdischem Ritus statistisch betrachtet eine quantité negligeable war, ist durch den weltweiten Anstieg des Schlachtens nach muslimischem Ritus, das auch Laien ohne Ausbildung das Schlachten von Tieren erlaubt, nicht nur die Produktion und der Verkauf von Halalfleisch explodiert; weltweit kam es zu einem milliardenfachen Anstieg des Tierleids und der Tierquälereien. Schächtverbote schienen die logische Konsequenz aus diesem Wildwuchs an Schlachtaktivitäten unter den Vorzeichen der Religionsausübung.

Experten waren daher von einem Ausschuß des Bundestages eingeladen worden, um religiöse Schlachtmethoden und deren Lösungen unter dem Aspekt der Tierschutzgesetzgebung zu diskutieren. Nach der wissenschaftlichen Darstellung der physiologischen Unterschiede zwischen konventionellem und religiösem Schlachten war ich an der Reihe. Mein Beitrag war die Frage, wie rituelles Schlachten nach jüdischem Ritus mit den Erfordernissen der staatlichen Tierschutzgesetze in Einklang gebracht werden können. Ich veranschaulichte dies an Modellen, die von jüdischen Gemeinden in Übersee akzeptiert und praktiziert worden waren.

Ohne auf meine Argumente einzugehen, stand ein ebenfalls eingeladener Rabbiner auf und hielt ein Plädoyer für die traditionelle Schechita, die sich am Modell des vorindustriellen rituellen Schlachtens orientierte und die Realitäten in den heutigen industriellen Schlachtanlagen außer acht ließ.

Nicht Tierschutz, sondern die dramatischen Leidensgeschichten der Millionen Opfer des Holocaust standen im Raum. Die Antischächtgesetze der Nationalsozialisten waren der Anfang der Entrechtung, Verfolgung und Ermordung von Millionen Juden in Europa. Der Rabbiner beendete seine Ausführungen mit einer Drohung. Wenn der Deutsche Bundestag auch nur ein Jota an der unter die Religionsfreiheit fallenden Erlaubnis zum rituellen Schlachten für Religionsgemeinschaften ändere, werde er in einer weltweiten internationalen Aktion alle in Deutschland lebenden Juden dazu auffordern, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Die anwesenden Politiker hielten den Atem an. Ihre Panik um Ansehen und Karriere waren greifbar. Sie fürchteten nicht nur um die Reputation der Nation, sondern auch um ihre eigenen Karrieren.

Was war geschehen?
Die vom Bundestag eingeladenen Experten hatten mit großem Engagement vorgetragen, wie moderner Tierschutz als Verfassungsziel und religiöse Traditionen miteinander in Einklang gebracht werden könnten.
Nach der Veranstaltung erfuhren sie von den Politikern, daß es keine Veränderungen geben werde. Zu groß sei der Druck auf die Politiker und deren Rechtsvertreter durch die Repräsentanten der Religionsgemeinschaften.

NICHT TIERSCHUTZ IST DIE AGENDA, SONDERN MACHTERHALT.
Es geht nicht um Tierschutz, es geht um Machtpositionen und daß sie nicht aufgegeben werden dürfen.
Nicht in Deutschland, dem Land, in dem Millionen Juden, Behinderte, ethnische und sexuelle Minderheiten, ausgegrenzt, verfolgt, und ermordet wurden mittels perfekt organisierten industriellen Tötungsmethoden.

Der Rabbiner führte aus, daß Änderungen im Schächtprocedere auch international als Einknicken vor den Schächtverboten der Nationalsozialisten verstanden werden würden.

Die Experten waren angehört worden, ohne daß ihren Worte irgendein Gewicht beigemessen wurde.

DAS ARGUMENT „SELBST, WENN …“

Daß sich die Rabbiner durchaus bewußt sind, mit dieser machtpolitischen Strategie die jüdische Tierschutztradition zu unterlaufen, machte die Deutsche Rabbinerkonferenz wenige Jahre später deutlich: Vorausgegangen war ein Schächtverbot in Polen. Ziel war es, dieses Verbot zu kippen.

Die Rabbiner der Orthodoxen Rabbinerkonferenz betonten ihren polnischen Gesprächspartnern gegenüber, „dass gerade der Tierschutz im Judentum einen enorm hohen Stellenwert hat“.

Und sie betonen noch etwas anderes:

„Dass, selbst wenn man Schechita bezüglich des Tierschutzes für bedenklich hielte, so doch das Recht auf freie Religionsausübung vorrangig behandelt werden muss.“
(Quelle: ORD-MAGAZIN – Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland 2013-09)

Ein „Aus“ für alle Reformen des rituellen Schlachten im Sinne des Tierschutzes? Heute? Jetzt?

Weltweit?

Ein „Aus“ auch für den halachischen Tierschutz?

Nicht überall.

Nicht überall ist Deutschland…

Mehr zum Thema auf der neu gestalteten Webseite von Hanna Rheinz: tierimjudentum.de