Warum man Martin Luther (eigentlich) nicht feiern sollte

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Der Antisemitismus des Reformators und seine Wirkung…

Von Armin Pfahl-Traughber

„Luther war ein großer Mann, ein Riese“, so Adolf Hitler bereits 1923. Diese Einschätzung erläuterte er wie folgt: „Mit einem Ruck durchbrach er die Dämmerung, sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen.“[1] Eine derartige Anerkennung des Reformators, hier bezogen auf seinen Antisemitismus, fand sich auch noch bei anderen hohen Funktionsträgern des nationalsozialistischen Totalitarismus. Der Herausgeber des „Stürmer“ Julius Streicher bemühte sich während der Nürnberger Prozesse, seine Hetze gegen die Juden mit ihm zu legitimieren: „Wenn Martin Luther heute lebte, dann säße er hier an meine Stelle als Angeklagter.“[2] Derartige Bekundungen hatten einen wahren Kern: Martin Luther ließ nicht nur in Büchern seinen Aversionen gegen die Juden freien Lauf, sondern rief dort auch zu Synagogenverbrennungen und Vertreibungen auf. Angesichts der Bezüge auf Luther durch führende NS-Politiker stellt sich die Frage, wie es um den Antisemitismus in Einstellungen und Handlungen bei dem Reformator stand und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede dessen Judenfeindschaft zu der des Nationalsozialismus aufweist.

Luthers Einstellung zu den Juden in der Frühphase

Bilanzierend zeigt sich, dass es eine Entwicklung von Einstellungen Luthers gegenüber den Juden gab, welche in eine Frühphase, Umbruchphase und Spätphase unterschieden werden sollen. Bereits in der ersten bedeutsamen Erklärung des Reformators kommt dies zum Ausdruck: Gemeint ist der Brief an Georg Spalatin zu Johannes Reuchlin von 1514: Der erwähnte Humanist hatte judenfreundliche Auffassungen vertreten und dadurch den Häresievorwurf auf sich gezogen. In einem Gutachten kritisierte Luther das Eifertum von dessen Gegnern und verteidigte die Positionen von Reuchlin. Dies ging aber nicht einher mit einer Anerkennung der Glaubensgemeinschaft der Juden, die einer falschen, gotteslästernden, unverbesserlichen und verderblichen Religion anhängen würden. Gleichwohl sah Luther wie Reuchlin in Strafen und Verboten einen falschen Weg. Es handele sich um kontraproduktive Mittel, welche die postulierte Verstocktheit noch vertiefen würden.[3] Demnach hatte die Einstellung nichts mit einer Anerkennung der jüdischen Gemeinschaft zu tun.

Denn die Bekehrungsperspektive war das entscheidende Motiv für derartige Positionierungen. Luther argumentierte aus einer strategischen Option heraus: Druck auf die Juden würde sie nicht zu einer Konversion motivieren, Freiräume könnten derartige Neigungen angesichts der behaupteten Verstocktheit verstärken. Damit einhergehende Absichten erklärten auch Luthers Unmut, der gegen judenfeindliche Hetzpredigten in verschiedenen Kontexten deutlich wurde. In seiner zweiten Psalmenvorlesung von 1518 äußerte der Reformator denn auch: „Diese Gottlosen, die dem Namen nach Christen sind, verursachen durch ihr tyrannisches Gebaren keinen geringeren Schaden, sowohl dem christlichen Namen als auch dem Christenvolk und sind schuldig und haben teil an der jüdischen Gottlosigkeit, die sie wegen des Beispiels der Grausamkeit gleichsam vom Christentum zurückstoßen … Wer, frage ich, wird wohl zu unserer Religion übertreten … der sieht, dass er so ätzend und feindselig, und nicht allen nicht christlich, sondern viehisch von uns behandelt zu werden scheint?“[4]

Derartige Aussagen machen schon einen inhaltlichen Vorbehalt deutlich: Eine gewisse Anerkennung war mit der Konversion als Option für die Zukunft verbunden. Die Bekehrungsabsicht prägte auch Luthers Schrift „Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei“ von 1523, die sich an Christen und nicht an Juden richtete und ihnen Argumentationshilfen für die Missionierung präsentieren wollte. Denn falsches Agieren hatte nach Luther zu deren Scheitern geführt: „Denn unsere narren die Bepste, Bischoff, Sophisten und Munche, die großen esels kopffe, haben bis her also mit den Juden gefaren, das, wer eyn gutter Christ were geweßen, hette wol mocht eyn Jude werden. Und wenn ich eyn Jude gewesen were und hette solche tolpell und knebel gesehen den Christen glauben regirn und leren, so were ich ehe eyn saw worden denn eyn Christen.“[5] Die erwähnte Einschränkung für das Engagement machte Luther auch in einer kurzen Stelle deutlich, denn seine bekundete Freundlichkeit gegenüber den Juden sollte zunächst nur so lange sein „bis ich sehe, was ich gewirckt habe“[6].

Luthers Einstellung zu den Juden in der Umbruchphase

Da aber nur wenige Juden zur Konversion bereit waren, deutete sich bei Luther schon bald ein Wandel an: Der Duldung folgte eine Einschränkung und dann die Feindschaft. Die Entwicklungsetappe zwischen dem Anfangs- und Endpunkt soll hier als Umbruchphase verstanden werden. Dabei können für den Einstellungswandel zwei allgemeine Entwicklungen und zwei besondere Erfahrungen ausgemacht werden: Zu dem erstgenannten Bereich gehört, dass die erwähnte Hoffnung auf eine Judenkonversion trog. Angeblich meinte Luther sogar das Gegenteil ausmachen zu können. Nach seiner Schrift „Wider die Sabbather“ von 1538 hätten sich viele Christen dem Judentum zugewandt. Zu den besonderen Erfahrungen gehörte ein Disput mit jüdischen Gelehrten Mitte der 1520er Jahre, wobei der Reformator diese nicht überzeugen konnte. Und schließlich spielte noch die einflussreiche Schrift „Der gantz jüdisch Glaub“ des jüdischen Konvertiten Antonius Margaritha von 1530 eine Rolle, behauptete diese doch kontinuierlichen „Gebetsfrevel“ der Juden.

Angesichts der erwähnten theologischen Grundposition Luthers führten diese Faktoren dann in Kombination miteinander in den Positionen zu einem Umbruch. In einer Auslegung des 109. Psalms von 1526 deutete sich dies bereits an, führte er darin doch die geringen Erfolge der intensiven Konversionsbemühungen auf die religiöse Verstocktheit zurück: „Solche straffe sehen wir heutes tages ynn den Jüden, das sie nicht weichen von yhrem synn, ob sie wol wissen, das sie überwunden sind mit der schrifft. Wer machts? Nicht vernunfft noch menschliche blindheit, denn die were zu lencken; sondern, wie hie stehet, Satan stehet zu yhrer rechten.“[7] Die letztgenannten Aussagen machen noch einmal deutlich, dass Luther die Nähe zum Teufel als Ursache für die Verstocktheit ansah. Diese Auffassung hatte er bereits früher postuliert, dann aber noch die Hoffnung auf eine Konversion und Veränderung vertreten. Angesichts der Auffassung von einer absoluten Negativ-Figur mag dies irritieren, erklärt sich aber durch die damaligen Denkungsarten zu solchen Fragen.

Die Behauptungen von einer Feindschaft, die Christen und Juden grundlegend entzweiten, dominierte fortan auch in ausgeprägter Schärfe des Tons. Dabei behauptete Luther immer wieder, dass die Christen von den Juden geschmäht würden. In der gleichen Schrift hieß es denn auch: „So gifftig und hesslich künnen sie von Christo reden, das uber alle masse ist. Denn sie halten für eytel fluch und gyfft, was wir von Christo gleuben und leren: Meynen schlecht nicht anders, denn Christus sey ein böser bube gewest, der umb seiner bösheit willen sey gecreüzigt mit andern buben. Drumb wenn sie yhn nennen, so nennen sie yhn schmelich ‚Thola’. Das ist: den erhengten. Denn weil sie das gleuben, das Jhesus ein bube sey gewest, so kans nicht anders sein, sie müssen uns Christen für die aller törichsten, unfletigsten leute halten, so unter der sonnnen sind.“[8] Demnach unterstellte Luther nicht nur eine Arroganz gegenüber den Christen, sondern auch bezüglich einer Konversion eine Unbekehrbarkeit. Damit brachen konsequenterweise auch alle Einschränkungen weg.

Luthers Einstellung zu den Juden in der Spätphase

Die sich daraus ergebenden Folgen mündeten in diversen Hassschriften Luthers, wovon die 1543 erschienene mit dem Titel „Von den Juden und ihren Lügen“ nur die bekannteste ist. Diese enthielt eine inhaltliche Konzentration und polemische Zuspitzung, aber auch konkrete Forderungen zu repressiven Vorgehensweisen. Darauf soll noch gesondert eingegangen werden. Hier geht es zunächst nur um die Auffassungen des Reformators. Am Beginn stand seine Einsicht, wonach eine Bekehrung ebenso wenig realistisch wie beim Teufel sei. Als zentrale Botschaft in Richtung des Publikums formulierte er: „Darumb hüte dich, lieber Christ, für den Jüden … wie sie durch Gottes zorn dem Teufel ubergeben sind, Der sie nicht allein des rechten verstands in der Schrifft, sondern auch gemeiner menschlicher vernunfft, scham, sinn, beraubt hat … Darumb, wo du einen rechten Jüden, sihest, magstu mit gutem gewissen ein Creutz für dich schlahen, und frey sicher sprechen: da gehet ein leibhafftiger Teufel.“[9] Es handelt sich also um die bekannte Gleichsetzung von Juden und Satan.

Der Hauptteil der erwähnten Schrift kann in zwei Schwerpunkte unterteilt werden. Zunächst ging es Luther darum, beim Christenbild der Juden die behaupteten erwähnten Lügen zu widerlegen. Dabei handelte es sich um eine theologische Erörterung, die mit Einseitigkeit, Negativbildern und Polemik operierte, aber noch nicht in eine Diffamierung der gesellschaftlichen Gruppe der Juden übergeht. Auch stehen die häufig unterstellten Lügen gegenüber den Christen, aber auch Jesus und Maria im inhaltlichen Zentrum. Gleichwohl artikulierten sich hier bezogen auf behauptete Machenschaften bösartigen Unterstellungen und Zerrbilder: „Und sie geben die wetter über uns mit fluchen, lestern, speien, das nicht zu sagen ist, Wündschen uns, das Schwert und Kriege, angst und alles ungluck uber uns verfluchten Gojim kome. Sölch fluchen treiben sie alle Sonnabent öffentlich in ihren Schulen, und teglich in ihren Heusern, Leren, treiben und gewehnen jre Kinder dazu von jugent auff, das sie ja sollen bitter, gifftig und böse feinde der Christen bleiben.“[10]

Der 1543 erschienen Publikation „Von den Juden und ihren Lügen“ folgten noch im gleichen Jahr zwei weitere Schriften „Vom Schem Hamphoros“ und „Von den letzten Worten Davids“. Dies macht deutlich, dass es sich um ein bedeutsames Anliegen für den Reformator handelte. Offenkundig wollte er die Judenfeindschaft in der Öffentlichkeit forcieren. Die erstgenannte Abhandlung gilt als besonders aggressiver Text, was auch Luthers emotionale Einstellung zu erkennen gibt. Ein Beispiel dafür kann in der Beschreibung einer Bildfigur, die als „Judensau“-Relief an der Pfarrkirche in Wittenberg zu sehen war, konstatiert werden. Dazu hieß es: „Es ist hie zu Wittenberg an unser Pfarrkirchen eine Saw jnn stein gehawen, da ligen junge Ferckel und Jüden unter, die saugen, Hinder der Saw steht ein Rabin, der hebt der Saw das rechte bein empor, und mit seiner lincken hand zeucht er den pirtzel uber sich, bückt und kuckt mit grossem vleis der Saw unter dem pirtzel jnn den Thalmut hinein …[11] Damit behauptete bzw. suggerierte er eine Einheit von Exkrementen, Juden und Schweinen.

Luthers Forderungen zum gesellschaftlichen Umgang

Luther beließ es aber nicht bei Beleidigungen und Dämonisierungen von Juden. Die erwähnte Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ enthält auch konkrete Forderungen, die sich gegenüber den Angehörigen der religiösen Minderheit auf den gesellschaftlichen Status und konkreten Umgang beziehen. Gerade angesichts der für die Erörterung formulierten Hauptfrage kommt ihnen ein hoher Stellenwert zu. Es handelt sich – außergewöhnlich für die Ausführungen eines Theologen nicht nur der damaligen Zeit – um ein konkretes Programm zur unmittelbaren Umsetzung. Der Reformator legte, so könnte man heute formulieren, einen sieben Punkte-Plan zu Repression und Vertreibung vor. Darin hieß es: „Erstlich das man ire Synagoga oder Schule mit feur anstecke, und was nicht verbrennen will, mit erden oberheuffe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich.“[12] Es ging also um Brandstiftung an Einrichtungen der Juden, hier Schule und Synagogen, wobei diese für immer und nicht nur zeitweilig zerstört werden sollten.

Danach formuliere Luther: „Zum andern, das man auch ire Heuser des gleichen zerbreche und zerstöre. Denn sie treiben eben dasselbige drinnen, das sie in iren Schulen treiben.“ Diese Forderung lief auf die Aufhebung von Wohnmöglichkeiten hinaus. Weiter: „Zum dritten, das man jnen neme alle ire Betbüchlein und Thalmudisten, darin solche Abgötterey, lügen, fluch und lesterung geleret wird.“ Derartiges stellt auch für den Privatbereich die Religionsausübung unter Verbot. Und danach: „Zum vierten, das man iren rabinen bey leib und leben verbiete, hinfurt zu leren“.[13] Auch dies hebt die Möglichkeit der Religionsausübung auf. Dem folgt: „Zum fünften, das man den Jüden das Geleid und Strasse gantz und gar auff hebe. … Sie sollen daheim blieben.“ Die Bewegungsmöglichkeit schränkt eine solche Forderung auf das eigene Haus ein. Als nächstes heißt es: „Zum sechsten, das man jnen den Wucher verbiete, der inen von Mose verboten ist.“[14] Demnach sollte es um ein Berufsverbot für den Geldverleih gehen, denn mit Wucher waren pauschal Zinsforderungen gemeint.

Und dann hieß es noch: „Zum siebenden, das man den jungen starcken Jüden und Jüdin in die hand gebe, flegel, axt, karst, spaten, rocken, und spindel, und lasse sie jr brot verdienen im schweis der nasen, wie Adams kinder aufgelegt ist …“[15] Die letztgenannten Forderungen spielen auf den Sozialstatus an. Dabei ignorierte Luther, dass eine höhere Präsenz von Juden im Geldverleih und eine geringere Präsenz von Juden im Handwerk die Folgen von Diskriminierung war. Die Forderungen können in der Gesamtschau demnach drei Komplexen zugeordnet werden: Es ging um die Aufhebung der Religionsfreiheit, um die Begrenzung der Bewegungsfreiheit und um die Einschränkung der Berufswahl. Gerade die beiden erstgenannten Aspekte hätten bei einer gesellschaftlichen Realisierung eine indirekte Vertreibungswirkung ausgelöst. Denn die Ausübung des Glaubens wäre so für die Juden nicht mehr möglich gewesen. Die eingeforderte Begrenzung der Bewegungsfreiheit stand darüber hinaus im erklärten Widerspruch zur geforderten Praxis der Zwangsarbeit.  

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum NS-Antisemitismus (I): Ideologie

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestanden nun zwischen dem Antisemitismus bei Luther und den Nationalsozialisten? Der erste Blick soll auf die Ebene der Ideologie geworfen werden: Dabei kann man zunächst konstatieren, dass es sich in beiden Fällen um direkte Judenfeindlichkeit handelte. Dies muss für Luther noch einmal gesondert betont werden, findet doch mitunter die Bezeichnung „Antijudaismus“ für seine Positionen begriffliche Verwendung. Dies wäre insofern angemessen, als dass der Bezugspunkt des Reformators die jüdische Religion war. Gleichwohl beschränkten sich seine Aversionen eben nicht auf deren Inhalte, sondern bezogen sich auch auf deren Träger. Genau dies meint Antisemitismus in der Definition als Feindschaft gegen Juden als Juden. Eine solche Einstellung war bereits in der erwähnten Frühphase erkennbar, artikulierte sich aber angesichts der Bekehrungshoffnungen nicht so deutlich. Die erwähnten Forderungen in der Spätphase belegten auch für den gesellschaftlichen Bereich die Existenz von judenfeindlichen Hassbildern.

Eine Differenz ergibt sich bezügliche der Ideologieformen: Dominierend war bei Luther der religiöse, bei den Nationalsozialisten der rassistische Antisemitismus. Gleichwohl ließen sich in beiden Fällen im Hintergrund auch politische und soziale Judenfeindschaft ausmachen. Berücksichtigt man noch, dass Luther sehr wohl auch das „Blut“ der Juden ins Spiel brachte und die Nationalsozialisten mit religiös geprägten Metaphern agierten, findet sich auch in diesen Punkten eine inhaltliche Übereinstimmung. Indessen bleibt bezogen auf die religiöse und die rassistische Form im ideologischen Bereich von Judenfeindschaft ein grundlegender Unterschied bestehen. Für Luther waren die Juden eine Glaubensgemeinschaft, für die Nationalsozialisten eine „Rasse“. Hitler lehnte ausdrücklich eine Deutung, welche das Judentum als Religion ansah, zugunsten einer biologistischen Sicht ab. Dies schloss nicht aus, dass er auch von Elementen des religiösen Antisemitismus beeinflusst war. Demgegenüber kannte Luther eine entwickelte „Rassenlehre“ zu seiner Wirkungszeit nicht.

Diese Differenzierung von Ideologieformen des Antisemitismus ist nicht nur für die inhaltliche Zuordnung relevant. Denn die erwähnten Auffassungen führten für die Betroffenen zu unterschiedlichen Konsequenzen: Bei einer Bekehrung der Juden zur Reformation hätte Luther seine Ressentiments und Vorurteile aufgeben müssen. Dann würde es die gemeinten Einzelnen nicht mehr als Juden, sondern als Protestanten geben. Insofern bot das Abschwören vom Glauben den Juden bei Luther die Möglichkeit, als individueller Bestandteil einer religiös homogenen Gesellschaft mit gleichem Sozialstatus weiterleben zu können. Dies setzte aber die Abkehr vom Judentum voraus, was mit Religionsfreiheit dann aber nichts mehr zu tun gehabt hätte. Einen solchen Ausweg von der Diskriminierung ergab sich bei der rassistischen Variante nicht: Juden galten als von Natur aus minderwertig und verabscheuungswert. Es bestand daher keine Änderungsmöglichkeit für jüdische Individuen, um sich einer Diskriminierungs- oder Repressionsentwicklung zu entziehen.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum NS-Antisemitismus (II): Praxis

Nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden des Antisemitismus bei Luther und den Nationalsozialisten soll nun auch für die Ebene der Praxis gefragt werden. Dabei besteht bereits im Ansatz eine zentrale Differenz: Denn Luther agierte als Einzelperson ohne politische Macht, die Nationalsozialisten waren demgegenüber Inhaber eines totalitären Staates. Es können demnach nur aufgestellte Forderungen mit realen Handlungen verglichen werden. Die erwähnten Ausführungen in Luthers Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ machten aber auch deutlich, dass nicht nur Aversionen oder Feindbilder als bloße Gesinnung bei dem Reformator vorhanden waren. Er entwickelte mit den sieben Punkten ein realistisches Programm, das nicht näher benannten Akteuren zur tatsächlichen Umsetzung empfohlen wurde. Dadurch kam Luther in dieser Frage auch eine neue Rolle zu: Er forderte eine politische Änderung gegenüber einer Minderheit und beschränkte sich demnach nicht mehr nur auf inhaltliche Feinderklärungen gegen das Judentum.

Betrachtet man nun die erwähnten Punkte, so lässt sich ganz allgemein sagen: All dies wurde von den Nationalsozialisten in reale Politik umgesetzt: Die „Arisierung“ jüdischer Geschäfte in den 1930er Jahren entspricht der geforderten Zwangsenteignung. Das Verbrennen der Synagogen war eine gängige Praxis während der „Reichskristallnacht“ am 9. und 10. November 1938. Die Aufhebung der Wegefreiheit erfolgte Anfang der 1940er Jahre gegenüber den noch im Deutschen Reich verbliebenen Juden. Der Druck zur Zwangsarbeit ging mit der Internierung in den Konzentrationslagern einher. Die Häuser von Juden wurden zwar meist nicht zerstört, aber dann „arischen“ Bürgern zum Kauf angeboten. Die Deportationspolitik stand letztendlich auch für die Zwangsunterbringung. Bei der Betrachtung der Forderungen Luthers im Hinblick auf die Handlungen der Nationalsozialisten lassen sich demnach nur kleinere Nuancen an Unterschieden feststellen, welche sich durch die historischen Besonderheiten, aber nicht durch die Sache an sich erklären.

Es gab aber nicht nur die erwähnten Gemeinsamkeiten, sondern auch einige Unterschiede: Bezogen auf die Handlungen lassen sich diese aber erst ab 1939 bzw. 1941 ausmachen. Mit dem erstgenannten Jahr erfolgt hier ein Hinweis auf die ersten Massenerschießungen im Kontext des Polenfeldzuges, mit dem letztgenannten Jahr geht es um den Beginn der mit „Holocaust“ gemeinten systematischen Vernichtungspolitik. Bevor diese Grenzen überschritten wurden, hatten die Nationalsozialisten auf die Vertreibung gesetzt. Deutschland sollte ein „rassisch“ homogenes Land werden, bei Luther ging es demgegenüber um ein religiös homogenes Land. Dies bedeutete in beiden Fällen, dass in der jeweiligen deutschen Gesellschaft einzelne oder mehrere Juden nicht mehr leben sollten. Der Reformator forderte indessen keine systematische Vernichtung. Genau darin ist die bedeutende Differenz zu den späteren Handlungen der Nationalsozialisten zu sehen. Wie Karl Jaspers bemerkte: „Was Hitler getan, hat Luther geraten, mit Ausnahme der direkten Tötung durch Gaskammern.“[16]

Bedeutung des Einflusses Luthers auf den Nationalsozialismus

Kann demnach von einem direkten Einfluss Luthers auf die judenfeindlichen Handlungen der Nationalsozialisten gesprochen werden? Die Gemeinsamkeiten bei der Praxis legen dies nahe. Gleichwohl muss hier nicht Kausalität, es kann auch Parallelität im Verhältnis bestehen. Es gilt demnach zu erörtern, ob die Nationalsozialisten das Programm des Reformators direkt übernommen haben oder ob sie bei der Gestaltung ihrer Homogentitätsvorstellungen auf die gleichen Praktiken kamen. Denn der Blick auf die Geschichte der Judenfeindschaft macht deutlich, dass die antisemitischen Maßnahmen in den ersten sechs Regierungsjahren der NS-Diktatur bereits in der Spätantike und im Mittelalter in ähnlichen Varianten umgesetzt wurden. Der Historiker Raul Hillberg machte auf diese Kontinuität mit folgenden Worten aufmerksam: „Die deutschen Nazis brachen … nicht mit der Vergangenheit; sie bauten auf ihr auf.“[17] Er belegte dies durch eine tabellarische Gegenüberstellung von „kanonischen und nazistischen antijüdischen Maßnahmen“ mit vielen Übereinstimmungen.[18]

Demnach stand der Antisemitismus von Luther sowohl bezogen auf die Ideologie wie die Praxis nicht für Originalität. Der Reformator nahm hinsichtlich der religiösen Begründung seiner Judenfeindschaft nur das bereits im frühen Christentum präsente Feindbild auf und reproduzierte es in seinen Schriften. Dabei bewegte er sich im Einklang mit den kursierenden Positionen, ohne ihnen einen eigenständigen Gedankengang hinzufügen. Auffällig ist allenfalls die für Luther aber auch in anderen Kontexten typische Wortwahl, war ihr doch Aggressivität, Feindfixierung und Gehässigkeit in einem hohen Maße eigen. Auch wenn er demnach nur den Geist der damaligen Judenfeindschaft formal zuspitzte, kam dem Reformator hier ein hoher Stellenwert in der Wirkung zu. Denn er wurde eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der universellen Weltgeschichte. Angesichts des ausgeprägten Antisemitismus bei Luther fanden eben auch seine Positionen in diesem Rahmen große Verbreitung. Er galt fortan als Autorität, worauf sich Judenfeinde stützten konnten.

Dies belegen die einleitend erwähnten Hitler- und Streicher-Zitate. Indessen stellt sich die Frage, ob Luther für beide NS-Funktionäre von so großer Relevanz war. Für die Entwicklung ihrer Judenfeindschaft spielte der Reformator keine Rolle. Darüber hinaus stand deren rassistischer gegen dessen religiösen Antisemitismus. Diese Differenzierung ist nicht nur vor einem ideologischen Hintergrund relevant. Denn bei Luther konnte man der Diskriminierung durch Konversion entkommen, dies war bei den Nationalsozialisten bekanntlich nicht der Fall. In deren Ideologie ist die Praxis der Vernichtung bereits angelegt. Gleichwohl – und hier bestehen dann auch wieder klare Gemeinsamkeiten – forderten beide Seiten doch eine Vertreibung. Bilanzierend lässt sich demnach sagen: Eine Erklärung des Holocaust über die Linie „Von Luther bis Hitler“ wäre einseitig bis falsch, berücksichtigt diese doch nicht entscheidendere Faktoren. Indessen schuf der Reformator ein Hassbild, das mit zur Legitimation und Umsetzung der Vernichtung wirkte.

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, ist hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und ebendort Herausgeber des „Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung“. Er gehört auch dem Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus des Deutschen Bundestages an.

Mehr zum Thema:

 

[1] Dietrich Eckart, Der Bolschewismus von Moses bis Lenin. Zwiegespräche zwischen Adolf Hitler und mir, München 1923, S. 52.

[2] Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. XII, S. 346.

[3] Luther an Spalatin (Wittenberg, Februar 1514), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Briefwechsel, 1. Band, Weimar 1930, S. 19-24.

[4] Martin Luther, Operationes in Psalmos (1519-1521), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 53, Weimar 1892, S. 1-676, hier S. 428f.

[5] Martin Luther, Daß Jesus Christus ein geborener Jude sei (1523), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 11, Weimar 1900, S. 314-336, hier S. 314f.

[6] Ebenda, S. 336.

[7] Martin Luther, Vier tröstliche Psalmen an die Königin zu Ungarn (1526), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 19, Weimar 1897, S. 542-615, hier S. 599.

[8] Ebenda, S. 607f.

[9] Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen (1543), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 53, Weimar 1920, S. 413-552, hier S. 479.

[10] Ebenda, S. 520.

[11] Ebenda,  S. 600.

[12] Ebenda, S. 523.

[13] Ebenda.

[14] Ebenda, S. 524.

[15] Ebenda, S. 525f.

[16] Karl Jaspers, Philosophie und Welt. Reden und Aufsätze, München 1958, S. 162.

[17] Raul Hillberg, Die Vernichtung der europäischen Juden. Die Gesamtgeschichte des Holocaust, Berlin 1982, S. 13.

[18] Vgl. ebenda, S. 15-17.