Israel erleichtert Einbürgerung gleichgeschlechtlicher Ehepartner

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Der Einbürgerungsprozess für ausländische gleichgeschlechtliche Partner wird in Israel zukünftig erleichtert. Die Voraussetzungen werden damit denen von Partnern in verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften angeglichen…

Nach den von Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit vorgelegten Richtlinien werden ausländischen Ehepartnern, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe mit einem israelischen Staatsbürger geschlossen haben, dieselben Möglichkeiten gewährt, sich einbürgern zu lassen, wie anderen Ehepartnern.

Der „Israelische Verband homosexueller Väter“ hatte geklagt, gleichgeschlechtliche Partner müssten in der Regel sieben Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen dürften, während es bei verschiedengeschlechtlichen Partnern lediglich vier Jahre seien.

Die Organisation begrüßte Mandelblits Ankündigung und bezeichnete sie als „riesigen Sieg gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.“

Ebenfalls am Donnerstag hatte Innenminister Gideon Sa’ar die Immigrationsbehörde und die Jewish Agency angewiesen, künftig auch nichtjüdischen gleichgeschlechtlichen Ehepartnern von Juden, die nach Israel einwandern, die Möglichkeit einer Einwanderung mit sofortiger Staatsangehörigkeit (Aliya) zu gewähren.

Jerusalem Post, 08.12.16, Newsletter der Botschaft des Staates Israel