Terroristenrefugium am Genfer See?!

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Das Buch „Schweizer Terrorjahre“ ist seit seinem Erscheinen im Januar 2016 ein Politikum. Der brisante Vorwurf, dass der Schweizer Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements – also der Schweizer Außenminister – Pierre Graber im Alleingang mit der PLO Anfang der 1970er Jahre ein „Geheimabkommen“ geschlossen haben soll, veranlasste den Bundesrat und die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft jeweils eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Enthüllungen von Marcel Gyr zu überprüfen. Beide Untersuchungen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich sich keine Hinweise auf einen „Geheim-Deal“ ergeben. Dennoch bleiben offene Fragen…

Von Orlando Berliner/ Susanne Benöhr-Laqueur

Die idyllische Schweiz geriet 1969 und 1970 in den Focus von palästinensischen Terroristen. Am 18. Februar 1969 beschossen Attentäter ein Linienflugzeug der El-Al auf dem Flughafen Zürich-Kloten (S. 14). Der Pilot starb. Womit die Täter nicht rechneten war, dass sich an Bord ein israelische Sicherheitsbeamte befand. Er verließ das Flugzeug über die Notrutsche und erschoss seinerseits einen der vier Attentäter. Die drei Überlebenden wurden zu langjährigen Haftstrafen in der Schweiz verurteilt.

Am 21. Februar 1970 explodierte an Bord eines Swissair-Fluges von Zürich nach Tel Aviv eine Paketbombe. Das Flugzeug stürzte nahe der schweizer Ortschaft Würenlingen ab (S. 22). Alle 47 Insassen starben.[1] Die Paketbombe war in München von einem gewissen Sufian Radi Kaddoumi aufgegeben worden – bestimmt war sie für den El-Al-Flug „München-Tel-Aviv“. Dieser fiel jedoch aus. Durch Zufall wurde das Paket nach Zürich umgeleitet.

Am 6. September 1970 entführten Terroristen eine Swissair-Flugzeug, das sich auf dem Weg von Zürich nach New York befand (S. 69). Die Piloten wurden gezwungen in der jordanischen Wüste, nahe der Stadt Zerqa (Az Zarqa), auf dem ehemaliger Flugplatz Dawson’s Field der Royal Air Force zu landen. Dort wartete bereits eine gleichfalls entführte amerikanische TWA-Boeing.

Die Forderungen der Terroristen lauteten: Freilassung der Attentäter des Anschlages auf den Flughafen Zürich-Kloten im Austausch gegen die Geiseln und die beiden Flugzeuge (S. 80). Bereits kurze Zeit später signalisierte die Schweiz ihre Zustimmung (S. 80). Sodann erweiterten die Kidnapper ihre Forderungen. Jetzt sollten auch Terroristen aus Deutschland und Großbritannien freigelassen werden (S. 80).

Nur drei Tage später, am 9. September 1970 entführte ein Terrorist ein britisches Flugzeug und zwang die Piloten gleichfalls auf dem Wüstenflughafen zu landen (S. 81). Die ohnehin angespannte Situation drohte völlig zu eskalieren, als den Entführern bewusst wurde, dass diverse Entführte sowohl die amerikanische als auch die israelische Staatsangehörigkeit besitzen (S. 82). Schlussendlich sprengten die Terroristen die drei Flugzeuge vor laufenden Fernsehkameras die Luft und verschleppten eine Reihe von Flugzeugpassagieren, darunter die Schweizer Flugzeugcrew nach Amman.[2] Zuvor hatte der Schweizer Flugkapitän den Entführern aber noch 2,5 Millionen Franken aushändigen müssen, die im Bordtresor lagerten (S. 86). Erst am 26. September 1970 verließen die letzten Geiseln Jordanien. Die drei Attentäter auf den Züricher Flughafen verließen am 1. Oktober 1970 die Schweiz in Richtung Naher Osten (S. 80).

Dann riss die Attentatsserie plötzlich ab. In den folgenden Jahrzehnten verschonte der palästinensische Terror die Eidgenossen. Indes konnte die PLO am 31. Juli 1971 ausgerechnet ihr erstes Auslandsbüro in der Schweiz, am UNO-Standort in Genf, eröffnen.

Marcel Gyr recherchiert…

Verfasser des Buches „Schweizer Terrorjahre“ ist Marcel Gyr, ein Journalist der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Der Flugzeugabsturz von Würenlingen ist in der Schweiz ein nationales Trauma. So ist der Original-Funkverkehr nach wie vor ist im Internet verfügbar. Man muss sehr abgebrüht sein, um die Verzweiflung in der Stimme des Copiloten Armand Etienne als er sagt: „We are crashinggoodbye everybody“ zu ignorieren[3]. Marcel Gyrs Thesen sind daher hochbrisant, wenn er behauptet, der damalige Schweizer Bundesrat und Außenminister Pierre Graber habe sich – um weiteren Schaden von der Schweiz abzuwenden –  im September 1970 zu einem geheimen Deal mit den Terroristen der PLO entschlossen (S 162). Das Abkommen soll vorgesehen haben, dass die Schweiz der PLO die Eröffnung eines Büros am UNO-Sitz in Genf gestattet, während die PLO zusagte, die Schweiz in Zukunft von Terroranschlägen zu verschonen (S. 7, 162). Zusem sei ein Angebot der Israelis Sufian Radi Kaddoumi aus Jordanien zu entführen und der Schweiz zu überstellen, abgelehnt worden (S. 38).

Im Übrigen hätte die Schweiz, so Marcel Gyr, das Angebot der PLO aber sehr schnell bereut (S. 163). Sobald nämlich die Schweiz dem Leiter des PLO-Büros signalisierte, dass seine diversen Wünsche nicht erfüllt werden, drohte er unverhohlen mit Anschlägen. Anders ausgedrückt: Die PLO soll die Schweiz erpresst haben (S. 162, 163).

Es sei daher nicht weiter überraschend, dass im Zuge des „Geheimdeals“ die Attentäter auf das El-Al Linienflugzeug schnellstmöglich abgeschoben wurden und die Ermittlungen betreffend des Absturzes in Würenlingen irgendwie ins Stocken gerieten (S. 9).

Das Buch ist seit der Erscheinung im Januar 2016 eine Sache von großer nationaler Bedeutung. Die Vorstellung, dass ausgerechnet der Außenminister und Bundesrat Pierre Graber die Schweiz im Alleingang vorsätzlich dem Gutdünken der PLO ausgeliefert habe, erscheint nahezu grotesk.

…und Jean Ziegler erinnert sich erstmals nach 45 Jahren

Marcel Gyrs Kronzeuge ist der weltbekannte Schweizer Soziologe Jean Ziegler. Jean Ziegler, verheiratet mit einer Ägypterin, sympathisierte Anfang der 1960 Jahre mit diversen Befreiungsbewegungen, darunter der PLO. Ziegler beschreibt dies wie folgt: „Es kam mir vor, als wäre unsere bescheidene Wohnung im Genfer Vorort Choulex für einige der im Untergrund lebenden PLO-Verantwortlichen so etwas wie eine vorübergehende Ersatzheimat gewesen“ (S. 115). Angesichts seiner ausgezeichneten Kontakte avancierte Ziegler für Außenminister Graber zum „Briefträger“ in der Zerqa-Krise (S. 115). Graber, so Ziegler, sei nach den Anschlägen von Würenlingen und Zerqa um die nationale Sicherheit der Schweiz extrem besorgt gewesen. Diese Sorge veranlasste ihn, so Ziegler, seine „pragmatische Seite“ (S. 118) zu zeigen. Die nach der Ansicht von Ziegler „geradezu visionär“ (S. 118) gewesen sei. Folglich habe es keine prozedurale Verfolgung der Täter von Würenlingen gegeben. „Das mag total schockierend sein, aber es war der Preis, dass es keine neuen Attacken gab“[4], sagte Ziegler. Zudem habe die Schweiz der PLO Unterstützung auf internationalem Parkett zugesichert. Für diese Aufgabe konnte Jean Ziegler auch gleich die richtigen Personen präsentieren: Seinen  Freund, den palästinensische Politiker Farouk Kaddoumi und dessen engen Vertrauten, den Journalisten Daoud Barakat.

…während Farouk Kaddoumi wissend schmunzelt

Marcel Gyr traf Farouk Kaddoumi, den späteren  designierten „Außenminister Palästinas“ sowie langjährigen engen Vertrauten von Yassir Arafat in Tunis zu einem persönlichen Gespräch (S. 125). Farouk Kaddoumi war zunächst offensichtlich wenig erfreut darüber, mit dem mutmaßlichen Attentäter von Würenlingen Sufian Radi Kaddoumi in Verbindung gebracht zu werden (S. 129). In der Tat dürfte es sich bei Sufian Radi Kaddoumi entweder um seinen Bruder oder aber um einen sehr engen Verwandten – gegebenenfalls einen Cousin – handeln (S. 129, 130). Farouk Kaddoumis Angaben zufolge, habe er während der Zerqa Krise dem Außenminister Pierre Graber und seiner Delegation hilfreich zur Seite gestanden, indem er mit den Entführern telefonierte (S. 132). Darüber hinaus habe er, wie er amüsiert bemerkt, den Schweizern auch weiterhin seine Hilfe angeboten, sollte es zu Problemen mit palästinensischen Terroristen kommen (S. 132). Gegenüber Marcel Gyr erklärte er letztendlich schmunzelnd: “Aber wie Sie wissen, hat es danach keine Probleme mehr gegeben.“ (S. 132)

…reagiert die Schweiz

Die Vorstellung, dass der Schweizer Außenminister mit dem Bruder bzw. Cousin des mutmaßlichen Attentäters von Würenlingen im Zuge der Zerqa-Krise vertrauliche Geheimgespräche führte, die zum Ergebnis hatten, das die PLO in Genf ein Büro eröffnen konnte, während gleichzeitig die Ermittlungen im Würenlingen Attentat nicht mehr mit Nachdruck betrieben wurden, und zugleich die Schweiz im Gegenzug fortan vom PLO-Terrorismus verschont blieb, ist ein ungeheuerlicher Vorwurf. Angesichts dessen initiierte das Schweizer Parlament unverzüglich eine Interdepartementale Arbeitsgruppe.[5] Gleichzeitig untersuchte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft – die gleichfalls aus Mitgliedern des Parlaments besteht – ob und inwieweit es Einflussnahmen betreffend des Attentats von Würenlingen von Seiten des Bundesrates Graber oder der Bundesverwaltung gegeben haben könnte.[6]

Die Ergebnisse der beiden Kommissionen sind eindeutig: Weder hätten sich in den Akten Hinweise auf ein „geheimes Abkommen“ mit der PLO gefunden noch sei Einfluss auf die Strafuntersuchung im Falle Würenlingen nachweisbar.[7] Während sich die Ausführungen der Interdepartementale Arbeitsgruppe mit Anhängen auf über 300 Seiten erstrecken[8], liest sich der Berichts der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft wesentlich prononcierter. Auf knapp 13 Seiten werden die Argumente von Marcel Gyr in aller Deutlichkeit für substanzlos erklärt.[9] Angesichts dessen stellt sich die Frage:

Sollte man Marcel Gyrs Werk überhaupt lesen?

…was bleibt? Schwierige Wahrheitssuche nach 45 Jahren

Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zum palästinensischen Terrorismus der 1960er und 1970er in Europa fehlt bis zum heutigen Tage. Angesichts der vorliegenden hochkomplexen Thematik, hätten die Akten der betroffenen Nationen, wie etwa der Schweiz, Deutschlands, Großbritanniens und Israels gesichtet, analysiert und gegebenenfalls in rechtshistorischer und rechtspolitischer Hinsicht neu interpretiert werden müssen. Dies hat Marcel Gyr nicht getan. Folglich ist die Untersuchung an diversen Stellen misslungen.

Ein prägnantes Beispiel hierfür, ist der von ihm gefundene Aktenvermerk, die Israelis hätten den Schweizern mitgeteilt, sie wüssten wo sich Sufian Radi Kaddoumi in Jordanien aufhalte und böten sich an „ihn für uns rauszuholen“ (S. 38). Ein solcher Aktenvermerk ist von vornherein im Hinblick auf seine Plausibilität kritisch zu hinterfragen.[10] Es stellt sich die Frage, welches Interesse sollten die Israelis gehabt haben, den mutmaßlichen Attentäter von Würenlingen zu kidnappen und an die Schweiz auszuliefern. Die Antwort ist klar: Keines. Zum einen hat Sufian Radi Kaddoumi 13 israelische Staatsangehörige getötet.[11] Zum zweiten sind Operationen auf fremden Staatsgebiet selbst für den israelischen Auslandsgeheimdienst nicht ungefährlich. Und zum dritten wäre Sufian Radi Kaddoumi – so er denn von den Israelis in die Schweiz verbracht worden wäre – erneut sofort ein begehrtes Austauschobjekt für Terroristen gewesen. Da die Schweiz bereits in der Zerqa-Krise unter Beweis gestellt hatte, dass sie im Extremfall Terroristen aus Gründen der Staatsraison ausliefert, würde das „Spiel“ von vorne beginnen. Die Israelis sollen sich in derartigen Fällen stets anderer Mittel bedient haben – Sufian Radi Kaddoumi ist jedenfalls seit 1996 tot (S. 34).

Ob ausgerechnet Farouk Kaddoumi ein glaubwürdiger Zeitgenosse ist, bleibt fraglich. Farouk Kaddoumi ist ein subalternder PLO-Funktionär im tunesischen Exil ohne Macht und Einfluss (S. 123, 127). Selbstverständlich nützt es diesem „mit allen Wassern gewaschenen“ (S. 124) ehemaligen Chefdiplomaten der PLO, wenn er nach über 40 Jahren kolportieren kann, zu welchen Erfolgen die PLO mutmaßlich in der Lage war. Das Gleiche gilt für Jean Ziegler. Im Februar 2016 wusste er nichts mehr von einem „Geheimdeal“.[12]

Entgegen Marcel Gyrs Behauptung, hat die Schweiz in der Zerqa-Krise auch nicht im Alleingang die Terroristen des Anschlages auf den Züricher Flughafen entlassen und damit die anderen Staaten düpierte (S. 102). Fakt ist vielmehr, dass zeitgleich am 1. Oktober 1970 die verurteilte und inhaftierte Palästinenser aus der Schweiz, Großbritannien und Deutschland in den Nahen Osten abgeschoben wurden.[13]

Auch kann von einer Verschleppung der Ermittlungen gegen Sufian Radi Kaddoumi nicht die Rede sein. Der mutmaßliche Attentäter hatte sich in den Nahen Osten abgesetzt und Jordanien weigerte sich mehrfach, dem Rechtshilfeersuchen der Schweiz nachzukommen.[14]

Hingegen macht es sich die Interdepartementale Arbeitsgruppe zu einfach, wenn sie kurzerhand in ihrem Abschlussbericht behauptet, erst im Jahre 1975 sei ein offizielles PLO-Büro im Zuge der „de facto Anerkennung“ der PLO durch die UNO in Genf eröffnet worden.[15] Die Aktennotiz des von Pierre Graber geleiteten Außenministeriums aus dem Januar 1971 offenbart nämlich das genaue Gegenteil. Dort steht zu lesen: „Nach sorgfältigem Abwägen der Gründe, die für und die gegen die Bewilligung zur Eröffnung eines Palästinabüros in Genf sprechen, gelangen wir zu der Auffassung, es sollte irgendeine Zwischenlösung gefunden werden, d.h. es wäre zu prüfen, ob einem Palästinenser in Genf eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden könnte, um ihm zu ermöglichen, sich mit friedlichen Mitteln im Rahmen unserer Rechtsordnung für die Anliegen des palästinensischen Volkes einzusetzen.“[16] Der Verfasser des Gutachtens ist der spätere Botschafter der Schweiz in Finnland, Chile und  Rumänien Sven Meili.[17] Sven Meili, der zu diesem Zeitpunkt bereits Auslandserfahrungen in Islamabad und Karachi vorweisen konnte, verfasste zwar ein dezidiertes aber zwischen den Zeilen eindeutig tendenzielles Kurzgutachten. So ist die Rede von einer „verzweifelten Lage“[18] der Palästinenser seit dem 6-Tage-Krieg, ein „Palästinabüro, das angemeldet ist und dessen Leiter bekannt ist“[19] mindere die Gefahr von Untergrundaktivitäten wie etwa der El-Fatah, darüber hinaus seien die Palästinenser „ein Opfer der Entkolonialisierung“ und des „schlechten Gewissens der Europäer“[20] geworden. Vor allen Dingen jedoch könnte „eine  Ablehnung eines palästinensischen Gesuches (…) andererseits der Vorwand eines neuen Anschlages gegen schweizerisches Eigentum sein.“[21]

Im Abschlussbericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe wird diese eindeutige Stellungnahme nunmehr wie folgt (um-)interpretiert: Treibende Kraft für die Errichtung eines PLO-Büros sei der Berner Notar und Vorsitzende der Schweizerisch-Arabischen Gesellschaft Hans Ellenberger gewesen, der wiederum im Sinne der PLO übermittelt habe: „Weniger Terror gegen die Eröffnung eines Büros in Genf“.[22] Daraus zieht die Arbeitsgruppe den Schluss, dass dieser, der Bundesverwaltung 1971 unterbreitete Vorschlag eines Deals durch Hans Ellenberger sich auf keinen vorigen Deal dieser Art bezog und zudem bei den zuständigen Behörden, insbesondere beim EJPD[23] und bei der Genfer Polizei, auf Widerstand stieß.[24] Dergleichen ergibt sich aber nicht aus der zitierten Aktennotiz vom  18. November 1971[25] Zwar war das Schweizer Außenministerium und die anderen beteiligten Behörden nicht gerade begeistert über das Ansinnen der PLO[26], aber bereits im April 1971 waren sich alle Beteiligten aus dem Polizei- Justiz- und Außenministerium nebst der örtlichen Genfer Polizei einig.[27] Und so konnte die PLO am 31.7.1971 das Büro in Genf eröffnen.[28]

Fazit

Marcel Gyrs bleibt den letzten Beweis für einen „Geheimdeal“ schuldig. Aktennotizen für das Übereinkommen haben sich nicht gefunden, Zeugen sind verstorben bzw. möchten sich nicht äußern oder sind nur eingeschränkt glaubwürdig. Als gesichert dürfte mittlerweile aber gelten, dass die Schweiz die Ermittlungen im Falle Würenlingen weder sabotiert noch verschleppt hat. Dem Autor ist aber zuzugestehen, dass starke Indizien darauf hinweisen, dass die Errichtung eines PLO-Büros in Genf und die fast schlagartig einsetzende Verschonung der Schweiz vor Anschlägen miteinander in Verbindung stehen. Gleichwohl fehlt der letzte Beweis in juristischer Hinsicht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es eines solchen Nachweises bedarf. Denn die Lebenswirklichkeit lehrt bis zum heutigen Tage: Auch Terroristen brauchen ruhige Rückzugsorte.

Marcel Gyr „Schweizer Terrorjahre. Das geheime Abkommen mit der PLO“, NZZ Libro Zürich 2016, Euro 34,00, Bestellen?

[1] https://www.youtube.com/watch?v=_pKlYAPjbBE , https://www.youtube.com/watch?v=VIKi0MMSzJo (Zugriff am 5.7.2016).

[2] http://www.nzz.ch/articleD3R8P-1.168218 (Zugriff am 5.7.2016).

https://en.wikipedia.org/wiki/Dawson’s_Field_hijackings#Days_in_the_desert (Zugriff am 5.7.2016).

[3] https://www.youtube.com/watch?v=_ZtRjWnTSVU (Zugriff am 5.7.2016).

[4] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Bund-untersucht-PLODeal/story/14447443 (Zugriff am 5.7.2016).

[5] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-60722.html (Zugriff am 5.7.2016).

[6] http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/plo-geheimabkommen-arbeitsgruppe-beginnt-mit-abklaerungen-ld.5536 (Zugriff am 5.7.2016).

[7] http://www.ab-ba.ch/downloads/AB-BA_bericht_wuerenlingen_25_05_2016_de.pdf und https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf (Zugriff am 5.7.2016).

[8] https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf (Zugriff am 5.7.2016).

[9] http://www.ab-ba.ch/downloads/AB-BA_bericht_wuerenlingen_25_05_2016_de.pdf (Zugriff am 5.7.2016).

[10] http://www.ab-ba.ch/downloads/AB-BA_bericht_wuerenlingen_25_05_2016_de.pdf, S. 9, 10, Punkt 4.3 (Zugriff am 5.7.2016). Die Arbeitsgruppe hält die Aktennotiz aufgrund entgegenstehender Belege für nicht glaubhaft.

[11] http://www.taz.de/!5267731/ (Zugriff am 5.7.2016).

[12] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/kleinkrieg-um-ein-schaebiges-buero/story/19168106 (Zugriff am 5.7.2016).

[13] http://www.ab-ba.ch/downloads/AB-BA_bericht_wuerenlingen_25_05_2016_de.pdf , S. 6, Punkt 3.1 (Zugriff am 5.7.2016).

[14] http://www.ab-ba.ch/downloads/AB-BA_bericht_wuerenlingen_25_05_2016_de.pdf , S. 16, Punkt 3.2 (Zugriff am 5.7.2016).

[15] https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf, S. 22 (Zugriff am 5.7.2016).

[16]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, Monat Januar 1971, undatiert, „Auflistung der Gründe, welche gegen bzw. für eine Bewilligung eines Palästinabüros in Genf sprechen“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69, http://db.dodis.ch/document/36335 (Zugriff am 5.7.2016).

[17] https://www.admin.ch/cp/d/36e8dd4d.0@fwsrvg.bfi.admin.ch.html (Zugriff am 5.7.2016).

[18]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, Monat Januar 1971, undatiert, „Auflistung der Gründe, welche gegen bzw. für eine Bewilligung eines Palästinabüros in Genf sprechen“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69, http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 3 (Zugriff am 5.7.2016).

[19]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, Monat Januar 1971, undatiert, „Auflistung der Gründe, welche gegen bzw. für eine Bewilligung eines Palästinabüros in Genf sprechen“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69, http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 3, 4 (Zugriff am 5.7.2016).

[20]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, Monat Januar 1971, undatiert, „Auflistung der Gründe, welche gegen bzw. für eine Bewilligung eines Palästinabüros in Genf sprechen“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69, http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 4 (Zugriff am 5.7.2016).

[21]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, Monat Januar 1971, undatiert, „Auflistung der Gründe, welche gegen bzw. für eine Bewilligung eines Palästinabüros in Genf sprechen“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69, http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 3 (Zugriff am 5.7.2016).

[22] https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf, S. 22 (Zugriff am 5.7.2016).

[23]   EJPD = Eidgenössisches Justiz-und Polizeidepartement

[24] https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/publications/Geschichte/interdepartementale-arbeitsgruppe-1970_de.pdf, S. 22 (Zugriff am 5.7.2016).

[25]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, 18.11.1971, „Chronologie rund um die Geschehnisse betreffend einer Genehmigung der eidgenössischen Behörden zur Eröffnung eines palästinensischen Informationsbüros in Genf“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69http://db.dodis.ch/document/36335 (Zugriff am 5.7.2016).

[26]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, 18.11.1971, „Chronologie rund um die Geschehnisse betreffend einer Genehmigung der eidgenössischen Behörden zur Eröffnung eines palästinensischen Informationsbüros in Genf“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 4 (Zugriff am 5.7.2016).

[27]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, 18.11.1971, „Chronologie rund um die Geschehnisse betreffend einer Genehmigung der eidgenössischen Behörden zur Eröffnung eines palästinensischen Informationsbüros in Genf“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 5 (Zugriff am 5.7.2016).

[28]   Aktennotiz, MLS = Sven Meili, 18.11.1971, „Chronologie rund um die Geschehnisse betreffend einer Genehmigung der eidgenössischen Behörden zur Eröffnung eines palästinensischen Informationsbüros in Genf“, Archival classification:E2001E-01#1982/58#317*Old classification:E 2001(E)-01/1982/58/ 69http://db.dodis.ch/document/36335 , S. 6 (Zugriff am 5.7.2016).