Zur Verurteilung zweier Minderjähriger im Mordfall Abu Khdeir

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Am Donnerstag (4.2.) verurteilte das Amtsgericht in Jerusalem zwei Minderjährige für den Mord an Muhammad Abu Khdeir am 2. Juli 2014. Einer der Täter erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, der andere eine 21-jährige Haftstrafe. Dieses Urteil spiegelt die Schwere der Straftat wieder, bei der zwei Minderjährige einem unschuldigen Jungen ihres Alters auf brutale Weise das Leben nahmen. Das Motiv für den Mord war rein ideologisch. Abu Khdeir wurde ermordet, weil er Araber war…

Dieser Fall zeigt zudem die extremen Auswirkungen der Aufhetzung im öffentlichen Bereich, in dem junge Menschen dazu verführt werden, sich aus Hass und Rache an Unschuldigen zu vergehen.

Der Staatsanwalt betrachtete die Angeklagten als Komplizen bei der kriminellen Tat und forderte das höchstmögliche Strafmaß – eine lebenslängliche Freiheitsstrafe – obwohl die Täter minderjährig sind. Ein ebenfalls für den Mord angeklagter Erwachsener hat noch kein Urteil erhalten, aber auch in diesem Fall fordert der Staatsanwalt eine hohe Strafe.

Das Urteil bestätigt, dass das Gericht mit der Staatsanwaltschaft übereinstimmte, dass lebenslängliche Haft die angemessene Strafe für solche ideologisch motivierten Verbrechen ist. Dies soll zur Abschreckung dienen und weitere terroristische Attentate dieser Art verhindern, unabhängig davon, ob es sich um jüdischen oder arabischen Terrorismus handelt.

Der Jerusalemer Staatsanwalt stand während des gesamten Prozesses im Kontakt mit der Familie von Muhammad Abu Khdeir und hat sie über die Entwicklungen regelmäßig informiert.

Muhammad Abu Khdeir (Foto oben) aus dem Jerusalemer Stadtteil Shuafat war am 2. Juli 2014 von den drei Angeklagten entführt, misshandelt und verbrannt worden. Er wurde 16 Jahre alt.

Außenministerium des Staates Israel, 4.2.2016, Newsletter der Botschaft des Staates Israel