Umbruch in der Ukraine – „Demokraten unterstützen, Radikale aufhalten!“

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„Ich freue mich für die Menschen in der Ukraine, dass ihr Land nun eine große Chance hat. Die internationale Staatengemeinschaft, vor allem die EU, steht in der politischen und moralischen Verantwortung, die freiheitlich-demokratischen Kräfte zu unterstützen, die positiven Entwicklungen zu fördern und zugleich den radikalen Tendenzen entschlossen und konsequent Einhalt zu gebieten“, so hat Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, die jüngsten Meldungen aus der Ukraine kommentiert…

Knobloch weiter: „Bei allen Umbrüchen, die wir in den letzten Jahren beobachten, von Tunesien über Ägypten bis hin zu Syrien, sind neben den Menschen, die für ihre elementaren Rechte und ihre Freiheit kämpfen, leider auch höchst fragwürdige Kräfte im Spiel. In der Ukraine ist es vor allem die rechtextreme Swoboda-Partei, die mir Sorgen macht. Aber auch andere antisemitische Strömungen führen zu wachsender Angst bei den jüdischen Menschen in der Ukraine. Die jüdische Gemeinschaft dort ist eine der größten und lebendigsten in der Welt. Ihre Sicherheit muss gewährleistet sein.“

In der jetzigen Situation gelte es, frühzeitig zu verhindern, dass erneut radikale Kräfte einen Fuß auf den Boden der Macht in der Ukraine erhalten, warnte die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Hier kann und muss die demokratische Staatengemeinschaft ihre Einflussmöglichkeiten nutzen.“ Politische aber vor allem auch finanzielle Hilfestellungen seitens der westlichen Demokratien und des Internationalen Währungsfonds seien dringend notwendig, um den Menschen zu helfen, betonte sie. „Aber sie dürfen nur die Kräfte unterstützen, die die Ukraine in einen demokratischen Rechtsstaat verwandeln wollen“, forderte Knobloch. Sämtliche Fördermaßnahmen müssten unter dem Vorbehalt und der Prämisse stehen, dass die Menschen in der Ukraine tatsächlich profitieren und in eine bessere Zukunft blicken dürfen.

Knobloch weiter: „Engagement von Außen habe nur eine Berechtigung, wenn es sicherstellt, dass die Menschenrechte im Land gewahrt und durchgesetzt, die freiheitlich-demokratischen Grundwerte respektiert und geachtet und dass keinesfalls Menschenverachtung und gesellschaftliche Spaltung vorangetrieben werden.“