Zur Empfehlung der Innenministerkonferenz, ein NPD-Verbotsverfahren einzuleiten, erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann…
„Ich begrüße die Empfehlung der Innenminister ausdrücklich. Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird. Für jeden überzeugten Demokraten ist es einfach unerträglich, dass Rechtsextremisten Steuermittel erhalten, um ihr braunes Gift zu verbreiten. Ein Verbot der NPD kann diesen Zustand endlich beenden. Ich hoffe nun sehr, dass sich auch Bundestag und Bundesregierung der Entscheidung der Länder anschließen.
Im Übrigen gilt: Ein Verzicht auf einen Verbotsantrag, nach monatelanger Prüfung, wäre jetzt ein Signal der Schwäche der Demokraten und ein sofortiger Triumph für die Faschisten. Dazu darf es nicht kommen.
Natürlich nimmt ein Verbot der NPD die Gesellschaft nicht aus der Pflicht. Weiterhin müssen wir alle beherzt gegen Neonazis, Rassisten und Antisemiten vorgehen. Leider gibt es auch außerhalb der NPD noch viel zu viele Zirkel, in denen sich Rechtsextremisten vereinen. Es gilt für uns alle, immer wachsam zu bleiben. Ein Verbot der NPD wäre ein immens wichtiger Schritt auf diesem Weg, aber beileibe nicht der letzte.
PM des Zentralrats der Juden in Deutschland, Frankfurt/Berlin, 05. Dezember 2012/21. Kislew 5773
Keine Kommentare? Darum wenigstens dieser. Im Namen der VVN-BdA, d.h. unserer Gruppe hier im südöstlichen Ruhrgebiet:
Der Dr. Dieter Graumann rennt schon sehr lang Offene Türen ein. Denn seit Gründung der NPD wird ihr Verbot gefordert, für das es schon immer „höchste Zeit“ war, allerdings bis auf eine Ausnahme nicht betrieben von denen, die allein berechtigt sind, dazu einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen, nämlich dem Deutschen Bundestag oder/und dem Bundesrat oder/und der Bundesregierung.
Was aber bei der SRP (Sozialistische Reichspartei) möglich war, scheint nach dem einen Mal, wo es dann bei der NPD vergeblich versucht wurde, nun erneut auf unüberwindbare Schranken zu stoßen, so dass viele bedenklich den Kopf schütteln. Denn boshafterweise könnte, was bisher lief, dahingehend interpretiert werden, dass auch jetzt wieder die BRD per VerfassungsSCHUTZ „ihre“ NPD zu SCHÃœTZen verstehen wird.
Dabei gäbe es sehr wohl das Werkzeug, alle möglichen Schranken, hinter denen sich die Nazipartei wohlfühlt, zu durchbrechen. Ganz egal, wieviel VS-Leute in ihr sitzen oder saßen.
Interessant im Kontext ist das deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Parteiverbot“.
Darin wird in zwei dürren Sätzen erklärt, wie Österreich mit seiner „Nationaldemokratischen Partei“ aufräumte.
Stellt sich die Frage, wieso das die Bundesrepublik Deutschland nicht genauso macht.
Grundlage in Österreich war das inzwischen mehrfach modifizierte (z.B. Abschaffung der ursprünglich enthaltenen Todesstrafe) „Verbotsgesetz 1947“ (s. ebenfalls Wikipedia). Das wiederum spiegelt letztlich genau das wider, worauf sich der Artikel 139 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezieht, Wortlaut:
„“Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.““
Zum Verständnis sei zitiert, was ich dazu vor fast genau 10 Jahren hier – http://forum.hagalil.com/cgi-bin/a/show.pl?tpc=8&post=37548#POST37548 – im damaligen haGalil-Forum u.a. schrieb:
„Brisant, nicht wahr? Gemeint sind die Verordnungen der Alliierten, u.a.:
Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945:
»Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten;
… es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wiederauferstehen können;
jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen«
Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945:
»Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen (wie der NSdAP, der Verfasser), sei es unter dem gleichen
oder unter einem anderen Namen, ist verboten«.
Leider wird dieser Artikel 139 GG konsequent negiert. Einer der Gründe dafür dürfte in der Person des Lehrers des ehem. Bundespräsidenten Herzog liegen, der einen Kommentar zu u.a. diesem Grundgesetz-Artikel schrieb und ihn damit auszuhebeln trachtete, indem er auf die von den Alliierten gewährte Souveränität verwies. Ja, aber solange der Bundestag den Artikel nicht kippt – und das ist m.M. nach auch mit 2/3 – Mehrheit nicht möglich (ich bin aber kein Jurist, G´tt sei Dank :-)), weil eben da das GG machtlos ist, gilt er weiterhin. Mit ihm als Begründung könnten nach Meinung der VVN-BdA sämtliche an die Tradition der NSDAP angenäherten Organisationen und Parteien sofort ohne Federlesens und ohne VS – wow! – verboten werden.“
Roman Herzog habilitierte also bei einem NS-Juristen, lt. Wikipedia:
Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; †10. September 1993 in München) war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Politiker (CSU). Er begründete mit dem „Maunz-Dürig“ ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Grundgesetz und war von 1957 bis 1964 bayerischer Kultusminister. Nach dem Bekanntwerden seiner NS-Vergangenheit trat er als Minister zurück und publizierte bis zu seinem Tod u.a. anonym in der National-Zeitung.“ Letzteres enthüllte Gerhard Frey, der Herausgeber der Zeitung und Gründer der DVU, die jetzt in der NPD aufging, nach Mauntz‘ Tod. Zum Schrecken der CSU.
Tjs – BVerfG, wie wärs, wenn du dich mal da mal ans Grundgesetz hieltest, genau da, wo es nichts zu melden hat – auch kein NS-Jurist samt seinem Schüler? Paradox? Nö. Schließlich hat Deutschland (um genau zu sein die Wehrmacht) kapituliert – und das ist aktenkundig und verjährt nicht. Nicht in aller Ewigkeit.
Am Rande: Verfassungsschutz Baden-Württemberg zur VVN-BdA Kampagne „NoNPD“:
http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=987:nonpdq-kampagne-der-vvn-bda-beendet&catid=201:meldung&Itemid=327
Steht in der Rubrik „Linksextremismus“. Hallo, Dieter…?
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