Strafverschärfung für rassistische Motivation

8
72

Nach der Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf, der eine Ergänzung des Strafgesetzbuch durch die Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung vorsieht, appellierte nun Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dieser Ergänzung zuzustimmen und sie zu unterstützen…

Der Gesetzesantrag, den die Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebracht hatten, konkretisiert die Strafzumessung nach § 46 StGB. Kramer betont in seinem Schreiben, dass der Zentralrat den Entwurf grundsätzlich sehr begrüße, da er ein deutlich sichtbares und wichtiges Signal sei. „Diese Ergänzung bei der Strafzumessung in Form einer eindeutigen Benennung von menschenverachtender Motivation wie Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit als schulderschwerend ist nach unserer Auffassung, vor allem aber nicht nur vor dem Hintergrund der steigenden rassistisch motivierten Straftaten, dringend erforderlich“, so Kramer.

Unter der bisherigen Gesetzesformulierung seien rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Motivation von Straftaten häufig nur schwer oder oft überhaupt nicht zu subsumieren und damit nicht in ihrem vollen Umfang zu ahnden.

Um eine Strafverschärfung bei menschenverachtenden Beweggründen in allen Fällen uneingeschränkt und umfassend gewährleisten zu können, sei deshalb die Formulierung „rassistische, fremdenfeindliche oder aus ähnlichen Gründen menschenverachtende“ zu bevorzugen. „Nur so können falsche Interpretationen vermieden und alle entsprechend motivierten Straftaten als „menschenverachtend“ eingestuft und damit entsprechend geahndet werden“, betont Kramer und verweist auf die Zwickauer Zelle. Hier hätten die zuständigen Stellen zu lange rassistische Motive nicht berücksichtigt.

Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit würden mit der Benennung als Motivation auch in den Fokus der Strafverfolgung rücken. Damit würde „ein klares, unmissverständliches und sichtbares Zeichen der deutschen Regierung gesetzt, dass rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich motivierte Straftaten grundsätzlich als solche bekämpft und in der Konsequenz daraus auch mit höheren Strafen geahndet werden“, so Kramer.

Der Generalsekretär bezeichnet die Ergänzung außerdem als „wichtiges Zeichen für die Menschen in unserer Gesellschaft auch weiterhin – oder manche auch erstmalig – gegen jede Art von Menschenverachtung „aufzustehen“.“

8 Kommentare

  1. Ob mit einer Strafverschärfung im Graubereich liegende Aussagen wie diese:
    .
    „Oder aber mangels überwältigender Opferzahlen wäre der internationale politische Druck nicht groß genug gewesen, das Entstehen des Staates Israel zuzulassen; das ist eine Frage, die keiner beantworten kann. Darüber kann man nur trefflich spekulieren.“
    .
    erfasst würden, ist fraglich.
    .
    Woher stammt der Satz? Nachzulesen ist er hier:
    .
    http://de.indymedia.org/2012/07/332812.shtml
    .
    Eine gut geschriebene Schilderung, wie mensch in Zeiten des Internet auch ohne Hilfe des Gesetzgebers Nazis wenn zwar nicht das Fürchten lehren, aber doch hochgradig verunsichern und dabei auch noch eine Art Genugtuung erfahren kann.
    .
    Zum verlinkten Text gehört ein „Vorläufer“:
    .
    http://de.indymedia.org/2012/07/332745.shtml
    .
    – – –
    .
    Indymedia berichtet über Vieles, ein Anklicken seiner website http://de.indymedia.org/openposting/index.shtml bringt manches, das nicht oder kaum den Weg in andere Medien findet. Zum Beispiel dies:
    .
    http://de.indymedia.org/2012/07/332722.shtml?c=on#c766372

    ! ! !

    • Weiter gehts:

      http://de.indymedia.org/2012/07/332842.shtml

      Diesmal mit Hilfe einer aufmerksam gewordenen Staatsanwaltschaft. Bei Aufruf der Nazi-Webseite

      http://deutschlandecho.org/

      erscheint allein dies:

      „Die Kriminalpolizei weist auf folgendes hin:

      Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft geschlossen.“

      Oooh…

      Strafverschärfung? Geflügeltes Wort: „Das genügt, sprach der Staatsanwalt.“

  2. „Die Beschneidung ist eben NICHT besonders gefährlich. IN diesem Fall ist es völlig unerheblich, ob es religiöse Tradition ist oder nicht. Ist schon einmal ein Spinner auf die Idee gekommen, Eltern oder “Lochstecher” wegen Körperverletzung anzuzeigen, nur weil ein kleines Mädchen mit Ohrringen herumläuft? Die Löcher hat sie für ihr ganzes Leben und einjeder wird immer sehen können, sie wurde in die Religion der “Ohrringe-sind-schön” hineingezwungen!“

    Ein Löchlein im Ohr trägt keine lebenslange sexuelle Behinderung mit sich. Das beschnittene Männer beim Geschlechtsakt weniger spüren wie Unbeschnittene ist ein Faktum.

    Das schlimme bei der ganzen Sache ist…
    Von mir aus soll die Tradition fortbestehen. Sie hatte ja auch für die damalige Zeit ihren Sinn. Nur ist der Umgang Seitens der jüdischen Bundesbürger damit weitgehenst
    a.) Unobjektiv
    b.) Unfair
    c.) Hysterisch
    d.) Dumm

    Unobjektiv weil das Argument das ein Kind die Entscheidung hierbei nicht treffen darf und kann vollkommen ignoriert wird.

    Unfair weil man Menschen die diesen Gesetzesentwurf verteidigen aufgrund ihrer moralisch ethischen Ãœberzeugung per se verletzend als Antisemiten abgestempelt werden.

    Hysterisch wenn ich sehe das Rabbiner diesen Gesetzesentwurf mit dem Holocaust gleich setzen. Das ist eine bodenlose Frechheit.

    Dumm wenn man alles zusammenrechnet. Hier ist null Platz für eine realistisch argumentative Diskussion. Nur lauter schuldzuweisungen. Das gleicht einer Schneeballschlacht und wird dem Thema selber nicht gerecht.

  3. Nagut .. wenn denn die Diskussion hierhin verlagert werden soll ..

    Also – entweder:

    Die Beschneidung löst (häufig) negative Gesundheitsprobleme aus (was ich nicht glaube .. was abba sicher statistisch zu belegen ..oder zu widerlegen ist)- dann sollte sie in Deutschland unbedingt verboten sein .. egal welche religiösen Riten dahinter stehen.
    Schliesslich akzeptieren wir auch nicht die Beschneidung afrikanischer Mädchen oder die Verstümmelung chinesischer Mädchenfüsse – beides auch uralte Traditionen.

    oder:

    Die Beschneidung ist eben NICHT besonders gefährlich. IN diesem Fall ist es völlig unerheblich, ob es religiöse Tradition ist oder nicht. Ist schon einmal ein Spinner auf die Idee gekommen, Eltern oder „Lochstecher“ wegen Körperverletzung anzuzeigen, nur weil ein kleines Mädchen mit Ohrringen herumläuft? Die Löcher hat sie für ihr ganzes Leben und einjeder wird immer sehen können, sie wurde in die Religion der „Ohrringe-sind-schön“ hineingezwungen!

    Wott schells?

  4. http://www.tel-aviv.diplo.de/Vertretung/telaviv/de/01_20-_20Botschaft/Aktuelle_20Artikel/120709-Brief-an-Rivlin-Beschneidung.html

    […]Das jüdische Leben zu fördern ist nicht nur ein klares Bekenntnis der deutschen Politik. Die Ausübung der Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Dieser gilt für das Judentum, den Islam und andere Reglionsgemeinschaften gleichermaßen.
    […]
    Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat sich in öffentlichen Äußerungen klar zu diesem Thema positioniert. Eine juristische Debatte dürfe nicht dazu führen, dass an der religiösen Toleranz in Deutschland international Zweifel entstünde, betonte der deutsche Außenminister. So seien religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt in Deutschland geschützt. Diese Positionierung zeigt, welche Bedeutung die Bundesregierung der Frage der Religionsfreiheit und der religiösen Toleranz in Deutschland beimisst….

  5. Ein absolut geschmackloser Vergleich, und eine Unverschämtheit dazu, ein Urteil mit dem Holocaust zu vergleichen.

    Wenn aber bei jedem kleinen Problemchen gleich die Nazikeule geschwungen wird, ist das erstens eine Verhöhnung der Opfer, und zweitens macht man die eigene Position lächerlich.

    Da wird ja so geredet als wäre die Beschneidung an sich verboten worden – dabei geht es doch nur darum, daß man sie nicht einem Baby verpaßt das sich noch gar nicht zu einer bestimmten Religion (oder auch Tradition) bekennen kann.

Kommentarfunktion ist geschlossen.