Oberster Gerichtshof kassiert Tal-Gesetz

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Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstagabend in einer aufsehenerregenden Entscheidung die weitere Verlängerung des sogenannten Tal-Gesetzes untersagt. Das Gericht stellte mit sechs zu drei Stimmen fest, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß sei und die Knesset es nicht noch ein weiteres Mal verlängern könne, wenn es im August ausläuft…

Das Gesetz, benannt nach dem ehemaligen Richter Tzvi Tal, war am 23. Juli 2002 beschlossen worden, um die Frage des Militärdienstes für Jeschiva-Studenten zu regeln. Ziel war die stärkere Einbindung von ultraorthodoxen Bürgern in die Streitkräfte, u.a. durch die Wahloption für oder gegen den Militärdienst nach einem Jahr Bedenkzeit im Alter von 22 Jahren und die Ausweitung spezieller Einheiten für religiöse Soldaten. Bereits 2005 stellte der Staat fest, dass das Gesetz nicht die erhoffte Wirkung zeigte und die Zahl der vom Militärdienst befreiten ultraorthodoxen Bürger von Jahr zu Jahr wuchs.

Im Mai 2006 entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Tal-Gesetz die Würde jener Bürger verletze, die in den Israelischen Verteidigungsstreitkräften dienen. Dennoch wurde die Verlängerung um ein Jahr ermöglicht. Ein Jahr später, im Juli 2007 beschloss die Knesset die weitere Verlängerung des Gesetzes um fünf Jahre.

Der Oberste Gerichtshof hat nun, fünf Monate vor Ablauf des Gesetzes, auf Klage verschiedener Personen die bisherige Wirkung des Gesetzes überprüft. Das Urteil fiel vernichtend aus: Die Vorsitzende Richterin Dorit Beinisch stellte fest, das Gesetz sei gescheitert, da die Zahl der ultraorthodoxen Bürger, die den Wehrdienst nicht absolvieren, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sei.

Richter Elyakim Rubinstein erklärte: „Dieser Zustand ist nicht mit den Grundwerten des Staates Israel als jüdischer demokratischer Staat vereinbar, wie sie in den Grundgesetzen festgelegt und in den Urteilen dieses Gerichts ausgelegt wurden.“

Unter den Richtern, die gegen die Entscheidung stimmten, war auch Asher Grunis, der zukünftige Vorsitzende des Gerichtshofes.

Auch Ministerpräsident Binyamin Netanyahu äußerste sich zu der Entscheidung der Richter. „Wie ich bereits vor der Entscheidung angekündigt habe, wird das Tal-Gesetz in seiner gegenwärtigen Form nicht bestehen bleiben. In den nächsten Monaten werden wir ein neues Gesetz ausarbeiten, das einen Wandel hin zu mehr Gerechtigkeit in der Verteilung der Bürden unter den verschiedenen Teilen der israelischen Gesellschaft bewirken wird.“ Oppositionsführerin Tzipi Livni sagte, es sei „Gerechtigkeit geschehen“.

Haaretz, 21.02.12, Newsletter der Botschaft des Staates Israel