Rückkehr jüdischen Lebens nach Esslingen

0
41

Erbbauvertrag zwischen Stadt Esslingen und Israelitischer Religionsgemeinschaft Württembergs (IRGW) unterzeichnet. Entstehung einer zweiten jüdischen Anlaufstelle in der Region Stuttgart auf gutem Weg…

Vor wenigen Tagen fand die notarielle Unterzeichnung des Erbbauvertrages zur Übergabe der Immobilie der ehemaligen Esslinger Synagoge von der Stadt Esslingen an die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs statt. „Ein großer Moment für die IRGW und ganz besonders für unsere Esslinger Mitglieder“, so Barbara Traub M.A., Vorstandssprecherin der IRGW. „Als die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) 1945 einen Vermerk im Grundbuch zur Überlassung der Immobilie der ehemaligen Synagoge an eine sich möglicherweise wieder bildende, jüdische Gemeinde eintragen ließ, war dies ein formaler Akt. Wohl niemand hatte damals und in den folgenden Jahrzehnten geglaubt, dass von diesem Passus jemals Gebrauch gemacht werden würde.“

Für den Esslinger Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger stellt die notarielle Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages einen bedeutenden Markstein in der Nachkriegsgeschichte Esslingens dar: „Für den Gemeinderat und auch mich persönlich kam nach dem Auszug der „Galerie Kunst im Heppächer“ keine bessere Nutzung in Betracht und deshalb sind wir gleich auf den Vorstand der IRGW zugegangen. Es ist schön, dass die mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens in Esslingen nun wieder einen Ort ihrer Glaubensausübung und ein Zentrum ihrer Gemeinde haben. Dass unsere Mitbürger aber nun wieder in genau dem Gebäude beheimatet sein werden, das die neu gegründete jüdische Gemeinde ab 1819 als ihre Synagoge gewählt hat, erfüllt mich mit ganz besonderer Freude, ist wirklich ein Glücksfall und nach den schrecklichen Verbrechen der NS-Zeit von höchster Symbolkraft. Deshalb haben wir mit der vollen Unterstützung des gesamten Gemeinderates die Verhandlungen zügig und ergebnisorientiert zu einem raschen Ende bringen können, wofür ich auch ausdrücklich den Vertretern der IRGW und meinen Fachämtern danken möchte“.

Für die IRGW ist der Aufbau einer zweiten Anlaufstelle für ihre Mitglieder in der Region Stuttgart ein wichtiger, wenn auch nicht ganz einfacher Schritt: „Ohne den 2010 in Kraft getretenen Staatsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg, der uns langfristige Planungssicherheit gibt, hätten wir neben dem Neubau des IRGW-Gemeindezentrums in Ulm diesen Schritt zum parallelen Aufbau der Esslinger Infrastruktur wohl nicht gehen können“, so Barbara Traub M.A. „In den ersten drei Jahren haben wir es uns zum Ziel gesetzt, die Räume mit Leben zu füllen. Abhängig von der Nutzung, die sich bis dahin konkretisiert haben wird, werden wir ggf. nach dieser Anfangsphase über die entsprechenden Investitionen entscheiden“, so Barbara Traub M.A. weiter, die auf die Unterstützung der Esslinger Bürgerschaft und von Esslinger Unternehmen hofft. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages, bei dem das Gründstück im Eigentum der Stadt verbleibt und das Gebäude ins Eigentum des neuen Nutzers übergeht, endet – sollte die IRGW ihr Rücktrittsrecht in den ersten drei Jahren nicht wahrnehmen müssen – am 31. Dezember 2111.

„Wir sind aber fest davon überzeugt und wünschen uns sehr, dass sich jüdisches Leben in Esslingen wieder dauerhaft etablieren und unsere Stadt bereichern wird“, so Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger. „Deswegen haben wir bewusst eine so lange Laufzeit des Vertrages gewählt“. Der Erbbauzins beträgt symbolisch nur 1 Euro pro Jahr. Dafür hat die IRGW sämtliche Lasten aus dem Gebäude zu tragen und sich verpflichtet, auf rein kommerzielle Nutzungen zu verzichten: „Aus meiner Sicht ist das eine hervorragende Lösung, die der Bedeutung der institutionellen Etablierung jüdischen Lebens in Esslingen durchaus Rechnung trägt“, so Oberbürgermeister Dr. Zieger.

Das denkmalgeschützte Gebäude „Im Heppächer 3“ gehört aufgrund seiner bewegten Geschichte zu den bedeutendsten Baudenkmälern Esslingens und repräsentiert die seit ca. 800 Jahre andauernde Geschichte der Juden in Esslingen. Wie kein anderes Denkmal steht es sowohl für die schrecklichen Abgründe, aber auch für die Symbiose von Juden und Stadt. Der Fachwerkbau diente seit dem 15. Jahrhundert als Zunfthaus der Schneider. Nachdem ab dem 16. Jahrhundert nur noch vereinzelt Juden in Esslingen ansässig waren, erwarb die sich ab 1806 neu konstituierende jüdische Gemeinde das Gebäude im Jahr 1819 und nutzte es als Synagoge. Im Kontext der Reichspogromnacht wurde das Gebäude 1938 geschändet, aufgrund seiner Lage in der östlichen Altstadt aber nicht angezündet. 1940 wurde die jüdische Gemeinde zum Verkauf gezwungen. Die Jewish Restitution Successor Organisation (JSRO) verkaufte das Gebäude 1949 rechtmäßig an die Stadt Esslingen, die sich vertraglich verpflichtete, eine sich später bildende jüdische Gemeinde bei der Suche nach Räumlichkeiten zu unterstützen.

Weitere Informationen: http://www.irgw.de/