Oder Herr Justizminister übernehmen sie…
Von Peter Finkelgruen
Vor mir liegen drei juristische Dokumente in Sachen „Klagemauer“ vor dem Kölner Dom:
– die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln gegen Herrn Walter Josef Herrmann wegen Verdachts der Volksverhetzung u.a., vom 08.04.2010.
– der Einspruch der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V., vom 25.05.2010 gegen den Einstellungsbeschluss.
– die Verwerfung dieses Einspruchs durch den Generalstaatsanwalt in Köln vom 30.07.2010.
Dieses Dokument unterscheidet sich alleine dadurch vom ersten, dass es im Briefkopf als Absender „Der Generalstaatsanwalt in Köln“ angibt und von der Oberstaatsanwältin Stamer gefertigt wurde. Im übrigen ist der Inhalt mit dem des jeweils anderen beliebig austauschbar und erscheint als ein einziger Versuch, die Einstellung der Staatsanwaltschaft in Köln zu rechtfertigen und die dort niedergeschriebene Begründung zu übernehmen und zu rechtfertigen.
Diese drei Dokumente geben mir Anlass, über meine persönlichen Erfahrungen mit der Nordrhein-Westfälischen Justiz und den politisch Verantwortlichen ein wenig nachzudenken. Jedenfalls da, wo es um NS – Mörder und Antisemitismus geht.
Ich will veranschaulichen, was ich meine: Im Frühjahr 1989 erstattete ich Anzeige bei der Nordrheinwestfälischen Justiz gegen den Mörder meines Großvaters in der Kleinen Festung Theresienstadt. Ich wurde kurz darauf zu einer Aussage in das Gebäude der Staatsanwaltschaft geladen, wo ich dann von einem Staatsanwalt der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund empfangen wurde. Nach relativ kurzer Zeit erhielt ich Bescheid von eben diesem Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Anton Malloth eingestellt wurde und zwar wegen „mangelndem Tatverdacht“. Die Mitteilung war juristisch begründet, dennoch – ich spürte die Absicht und war verstimmt.
Ich brauchte mehr als ein Jahrzehnt an Bemühungen, die ein normaler Bürger selten aufbringen kann, bis die Bayrische Justiz der Nordrheinwestfälischen vorgeführt hat, dass es einen begründeten Tatverdacht gab, der auch zur Verurteilung in einem Gerichtsverfahren wegen Mordes führte.
Die Erinnerungen an diese Auseinandersetzung werden wieder geweckt wenn ich heute die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in Sachen Klagemauer vor dem Kölner Dom lese. Um es vorweg zu sagen: Diese Einstellung zeichnet sich aus als eine Fleißarbeit. Da hat sich jemand wirklich Mühe gemacht. Dennoch – so wie vor zwei Jahrzehnten – ich spüre die Absicht und bin verstimmt.
Zentraler Punkt der Argumentation des Kölner Oberstaatsanwalts ist der Rückgriff des Oberstaatsanwalts auf eine juristische Kunstfigur. Die Figur des “objektiven, unvoreingenommenen und verständigen Dritten“. Diese Kunstfigur, die ungefähr so lebensecht ist wie die „objektive retrospektive Prognose“, dient dem Kölner Oberstaatsanwalt als tragende Säule, um das Verfahren gegen den Verdächtigen Walter Josef Hermann einzustellen. Dabei begibt er sich sogar auf sehr glattes Eis, wenn er fortfährt mit der Feststellung, dass Meinungen den Schutz der Meinungsfreiheit genießen, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Dabei verweist der Oberstaatsanwalt auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei muss ich an den Rechtslehrer Prof. Ulrich Klug, der seinerzeit auch Staatssekretär im Nordrheinwestfälischen Justizministerium war, bis ihn eine schwarzbraune Kamarilla im Düsseldorfer Justizministerium mit einer Intrige aus dem Amt mobbte, denken. Von ihm habe ich gelernt, dass selbst das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrige Urteile fällen kann. Die Argumentation der Kölner Staatsanwaltschaft jedenfalls würde schnurstracks zu einer Legitimation der Holocaustleugnung als reine Meinungsäußerung führen. Kommen wir aber zurück zu der Kunstfigur, die der Oberstaatsanwalt bemüht. Er stellt fest, dass das Plakat nicht auf „die Juden“ schlechthin … abzielt, sondern auf die israelische Militärpolitik. Nachdem der Oberstaatsanwalt die Sichtweise des Beschuldigten übernimmt, mit der Feststellung, „Die Ohnmacht der Palästinenser soll mit der Abbildung eines kindlichen Körpers nachhaltig symbolisiert werden“, kommt er zu der Feststellung, dass nicht „der Jude“ bzw., nicht „die Juden“ schlechthin Gegenstand der Abbildung seien. Es geht Herrn Hermann, so die Ausführungen des Kölner Oberstaatsanwalts, nicht um Juden sondern um Israel.
Ich erinnere mich wie der selige Ignatz Bubis sich immer wieder dagegen wehren musste, als Vertreter Israels betrachtet und bezeichnet zu werden. Und ich weiß wie es ist, wenn ich von meinem freundlichen Bankschalterbeamten nach einem Gespräch entlassen werde mit der Aufforderung, „…und sagen Sie ihren Leuten da unten…“.
Das, Herr Oberstaatsanwalt Wolf von der Staatsanwaltschaft Köln, sind keine juristische Kunstfiguren – das ist Alltag in dieser Republik.
Die Kölner Staatsanwaltschaft aber scheint von der Realität dieses Landes abgekoppelt zu sein. Oder sollte sie die Realität wiederspiegeln, in ihrem Bemühen, offensichtlichen Antisemitismus nicht zu verfolgen?
Aber es kommt noch schlimmer. Der Kölner Oberstaatsanwalt zitiert den Beschuldigten mit dem Satz (der schnurstracks und unmittelbar aus dem Antisemitismus-Wörterbuch stammen könnte), die israelische Politik stünde in der Pflicht alles zu vermeiden was antijüdische Ressentiments aufleben lasse. Dann folgt der wohl fatalste Satz: „Eine solche Sichtweise kann nicht ohne Weiteres als bloße Schutzbehauptung zurückgewiesen werden“. Ist das eine amtliche Feststellung der Kölner Staatsanwaltschaft, dass Israel verpflichtet sei zu beweisen, Juden seien bessere Menschen?
Weiterhin zitiert der Oberstaatsanwalt die Behauptung des Beschuldigten, er habe nicht nur die israelische Militäroffensive „sondern auch die internationalen Reaktionen darauf anhand von Pressefotos“ darstellen wollen. Es hat tatsächlich zahlreiche Proteste gegeben. Ist dem Oberstaatsanwalt nicht aufgefallen, dass aus Tausenden und Abertausenden von Pressefotos dieses ausgewählt wurde? Was daran ist objektiv?
Ein wenig unwohl oder unsicher ist sich die Kölner Staatsanwaltschaft dennoch. Das wird deutlich wenn der Oberstaatsanwalt ausführt, „…Walter Hermann (greift) nicht wahllos alle Juden auf der Welt und deshalb auch nicht die in Deutschland lebenden Juden als Teil der inländischen Bevölkerung an.“ Und dann kommt es: „Nur diese wird von der Strafvorschrift des § 130 StGB geschützt.“ Volksverhetzung ist also nur strafbar gegen Gruppen in der Bundesrepublik? Das nenne ich freie Rechtsschöpfung nach Opportunität.
Seit ich die Einstellungsverfügung der Kölner Staatsanwaltschaft gelesen habe, habe ich wieder öfters einige Zeit sinnend vor dem Spiegel verbracht. Meine Nase immer wieder betrachtet, dann andere Spiegel zur Hilfe genommen, um meine Nase auch beidseitig im Profil zu betrachten. Ist der leichte Hügel auf dem Nasenbein zu groß oder ginge ich noch als Arier durch? Kann es sein, dass er sich im Laufe der Jahre vergrößert? Bin ich hässlich? Erscheine ich unansehnlich und gar rassisch minderwertig? Oder bediene ich eine solche Bildsprache nicht? Der Kölner Oberstaatsanwalt jedenfalls hat sich Gedanken gemacht sozusagen ab wann der Jude in einer Karikatur als Jude erkennbar ist. Aus seinem Einstellungsbeschluss habe ich gelernt, dass dies erst dann der Fall ist, wenn er eine „jüdische ´Krummnase` etc.“ hat.
Das bringt mich wieder zurück zu dem SS Mörder Anton Malloth. In meinem Buch Haus Deutschland oder die Geschichte eines ungesühnten Mordes habe ich mich nicht nur mit der Geschichte meines ermordeten Großvaters befasst, sondern auch mit der Biographie und der Person des Mörders. Zeitweilig dachte ich, ich hätte seinen besten Verteidiger abgeben können, da ich seine Entwicklung hin zum Massenmörder genau zu kennen meinte. Eines ist klar. Der SS Mann Anton Malloth wurde, wie zahllose seinesgleichen, zum Massenmörder, weil die Gesellschaft – und die Justiz – die zunehmende Entmenschlichung der Juden nicht nur geduldet, sondern gefördert hat
Wenn die Haltung der Kölner Staatsanwaltschaft Bestand haben sollte, dann, glaube ich, muss ich um die Zukunft meiner Enkel in diesem Land fürchten. Und das wäre dann keine „objektive retrospektive Prognose“ sondern eine subjektive Prognose die auf Erfahrungen beruht.
Jetzt ist die politische Verantwortung gefragt. Aber wenn ich mir meine Erfahrungen mit dieser in diesem Land betrachte, dann habe ich allen Grund skeptisch zu sein.
Peter Finkelgruen wurde 1942 in Shanghai geboren, wuchs in Prag und Israel auf und siedelte 1959 in die Bundesrepublik Deutschland über. Journalist, Publizist, Mitglied im P.E.N. Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland. Bücher: Haus Deutschland. Die Geschichte eines ungesühnten Mordes (Rowohlt Verlag, 1992), Erlkönigs Reich. Die Geschichte einer Täuschung (Rowohlt Verlag, 1997), Opa und Oma hatten kein Fahrrad, zusammen mit Gertrud Seehaus (Norderstedt 2007), Shanghai – Hotel Ozean, Roman (unveröffentlicht). Als Herausgeber: Salman Rushdie: Die Satanischen Verse (Artikel 19 Verlag, 1989). Film: Dietrich Schubert: Unterwegs als sicherer Ort, Dokumentarfilm, Deutschland, 1997. Mehr zu Peter Finkelgrün