Kein Urteil im Prozess um beschlagnahmte Gegenstände

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Das Verwaltungsgericht Minden hat heute kein Urteil darüber fällen können, ob diverse Sachen, die nach dem Verbot des “Collegium Humanum” in Vlotho (Kreis Herford) sichergestellt worden waren, wieder an die Eigentümerin Ursula Haverbeck-Wetzel zurückgegeben werden müssen…

indi-rex v. 26.05.2010

Die im Mai 2008 bei einer Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände wurden vom Landeskriminalamt (LKA) dem vom Bundesinnenministerium verbotenen antisemitischen Verein zugerechnet.

Haverbeck-Wetzel behauptet hingegen, dass die insgesamt 14 Positionen aus den Vereinsräumen und dem benachbarten Privathaus in Vlotho ihr privates Eigentum seien.

Auf die Herausgabe verklagen wollte Haverbeck-Wetzel das LKA. Versäumt zu beachten hatten die Klägerin mit ihrer Rechtsanwältin Ursula Waltermann und das Gericht, dass die Sicherstellung zwar von der Polizeibehörde durchgeführt wurde, das beschlagnahmte Vermögen sowie die Materialien jedoch umgehend in Besitz des Bundesministerium des Innern übergegangen waren.

Erst während der Verhandlung ist dem Gericht und Haverbeck-Wetzel klar geworden, dass die falsche Behörde angeklagt worden war. Auch für Richter Benno Wilms hatte sich die Faktenlage im Vorfeld anders dargestellt. Aufgrund der “misslichen” Lage habe die Klägerin keine Kosten zu tragen.

Eine Unterbrechung des Prozesses nutzte die Vertreterin des LKA, um Rücksprache mit dem Bundesinnenministerium zu halten und zu veranlassen, dass die eingezogenen Gegenstände an das LKA überführt werden. Auf diese Weise hätte der Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Minden fortgesetzt werden können.

Doch Anwältin Waltermann winkte ab. Sie wolle das Verfahren in Minden beenden und anschließend direkt mit dem Bundesministerium verhandeln. Offenbar hofft sie, dort auf mehr Verständnis zu treffen, sodass Kochbücher, Testaments-Dokumente, Sparbücher und andere Gegenstände an ihre Mandantin herausgegeben werden.

Einen weiteren Termin vor Gericht hat Haverbeck-Wetzel am kommenden Mittwoch, 2. Juni. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Bielefeld will sie eine Geldstrafe wegen Beleidigung der Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, aufheben lassen (Bericht zum erstinstanzlichen Urteil).

© indi-rex — Informationsdienst Rechtsextremismus

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