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Die Ghettoarbeiter werden Pension aus Deutschland bekommen

Ein Gerichtsurteil in Deutschland wird es Zehntausenden Holocaustüberlebenden ermöglichen, eine monatliche Rente aus Deutschland zu fordern…

Von Eldad Beck, Jedioth Achronoth v. 04.06.2009

Ein Durchbruch im Kampf zur Anerkennung der Rechte der Holocaustüberlebenden, die in den Ghettos gearbeitet haben, eine monatliche Rente von der deutschen Bundesregierung zu erhalten: Das Bundessozialgericht der Stadt Kassel gab der Klage von drei Überlebenden Recht, die von der deutschen Rentenversicherung gefordert hatten, ihnen eine monatliche Rente für die Zeit zu zahlen, in der sie während ihres Aufenthalts im Ghetto im II. Weltkriegs gearbeitet hatten.

Das Urteil, das vorgestern verkündet wurde und gestern von weiteren juristischen Instanzen angenommen wurde, wird es Zehntausenden Holocaustüberlebenden, die zum Teil in Israel leben, ermöglichen, nun von Deutschland eine Rente von 100 bis 200 Euro zu fordern. In bestimmten Fällen wird es möglich sein, eine rückwirkende Zahlung der Rente für eine Zeit von bis zu 10 Jahren zu fordern.

Die deutsche Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit die Forderungen von über 60,000 Ghetto-Zwangsarbeitern nach einer Rente zurückgewiesen, unter der Behauptung, dass die Bedingungen ihrer Beschäftigung im Ghetto nicht mit den Kriterien des deutschen Gesetzes in dieser Angelegenheit vereinbar sind. Unter anderem hatte die Behörde es abgelehnt, denjenigen eine Entschädigung zu zahlen, die ihre Arbeit über den „Judenrat“ erlangt hatten, da ihre Entlohnung über einen Dritten erfolgte, oder denjenigen, die für ihre Arbeit Nahrung anstelle von Bezahlung erhielten, oder denjenigen, die zu dem Zeitpunkt Minderjährig waren. Die Einstellung der Behörde brachte dazu, das 95% der 70,000 Ansuchen, die von Ghettoarbeitern eingereicht wurden, abgewiesen wurden. Etwa 10,000 der Antragsteller leben in Israel.

Die drei Kläger, zwei Männer und eine Frau, die heute zwischen 80 und 87 Jahre alt sind, wurden von den Nazis in Ghettos in Polen und Belarus interniert, und hatten in der Lederfabrik des Nazi-Kriegsministers Hermann Göring gearbeitet. Das Gericht in Kassel wies die Auslegung des deutschen Rentenrechts durch die Pensionsträger zurück und urteilte vorgestern, dass die Kläger ein Anrecht auf Rente haben. Das Gericht erklärte weiters, dass auch Holocaustüberlebende, die als Zwangsarbeiter beschäftigt wurden, und dies nicht aus freiem Willen taten, und die andere Entlohnung als Geld für ihre Arbeit bekamen – ein Recht auf Rente haben.

Die Claims Conference, das Organ, das für die Verhandlungen mit der deutschen Bundesregierung über Wiedergutmachungszahlungen an Holocaustüberlebende zuständig ist, begrüßte das Urteil des deutschen Gerichts. Die Claims Conference betonte, dass das Urteil im Einklang mit dem Sinn des deutschen „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ ist, das vor 7 Jahren verabschiedet wurde, und dessen Umsetzung danach auf Schwierigkeiten und absichtliche bürokratische Verschleppung vonseiten der deutschen Rentenversicherung gestoßen war.

„Das Urteil gibt vielen Holocaustüberlebenden ein wenig Gerechtigkeit, nachdem sie bislang von der Rentenversicherung abgewiesen wurden“, sagt die Claims Conference. „Nun muss man alle Betroffenen informieren, damit sie Entschädigung erhalten, solange sie noch am Leben sind“.

Medienspiegel der Deutschen Botschaft Tel Aviv

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3 comments to Die Ghettoarbeiter werden Pension aus Deutschland bekommen

  • Sigrid

    Jetzt wo schon fast alle verstorben sind…

  • Rita-Pola

    Die groesste Ungerechtigkeit wird den Opfern in Israel, in ihrem Heimatstaat zuteil, wo das Geld, dass der Staat von der Deutschen Regierung erhaelt, nicht an die Opfer weitergeleitet wird, sondern im besten Fall in den Taschen der Rechtsanwaelte versickert.
    Die Behandlung der Menschen, die das Schrecklichste ueberlebt haben, ist ein Armutszeugnis fuer den Israelischen Staat.

  • karlheinz

    Leider hat Rita-Pola recht. Von verschiedenster Seite hört man diese Vorwürfe, auch von ernstzunehmenden Persönlichkeiten. Diesen Anwälten, die sowieso schon reicher als reich sind, hätte es nichts geschadet, wenn sie für diesen Personenkreis für Gottes Lohn gearbeitet hätten. Schande über die Zunft in der schwarzen Robe!