Eine chronologische Dokumentation in Auswahl zu neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Propaganda- und Gewalttaten in der Hauptstadt der DDR von 1949 bis 1990…
Von Harry Waibel
Beide autoritären Herrschaftsformen, Faschismus und Stalinismus brauchen denselben autoritätsgebundenen Charakter zur Durchsetzung und Stabilisierung ihrer Macht und für die Verarbeitung des Nazismus und seiner Folgen in der DDR gilt, dass der Faschismus nachlebt; dass die viel zitierte Aufarbeitung nicht oder nur unvollkommen gelungen ist, und „Für beide totalitären Formen aber sind die gleichen Typen anfällig. Man beurteilte die autoritätsgebundenen Charaktere überhaupt falsch, wenn man sie von einer bestimmten politisch-ökonomischen Ideologie her konstruierte; die wohlbekannten Schwankungen der Millionen von Wählern vor 1933 zwischen der nationalsozialistischen und der kommunistischen Partei sind auch sozialpsychologisch kein Zufall. […] Autoritätsgebundene Charaktere identifizieren sich mit realer Macht schlechthin, vor jedem besonderen Inhalt. Im Grunde verfügen sie nur über ein schwaches Ich und bedürfen darum als Ersatz der Identifikation mit großen Kollektiven und der Deckung durch diese.“[1]
Dieser Text basiert in seinem empirischen Teil auf Erkenntnissen aus meiner Forschungsarbeit, die ich mit Unterbrechungen, seit Ende 1990, vorwiegend in den Archiven des BStU, im Jugendarchiv (JA) der FDJ und im Bundesarchiv (SED-Archiv, SAPMO) gewinnen konnte. Diese ermittelten Tatsachen sind wesentliche Bestandteile meiner Veröffentlichungen seither. Es ging mir hier vor allem um eine dokumentierende Darstellung neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Ereignisse in der Hauptstadt der DDR sowie um eine Skizzierung der Art und Weise der Behandlung des Neonazismus durch Politik, Geheimpolizei und Bürokratie der DDR. Diese Dokumentation über Berlin (Ost) zeigt in doppelter Weise quasi die Spitze des Eisbergs, der sich aus neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen und Gewaltakten zusammensetzt, die in der DDR stattgefunden haben.
Die Forschungsergebnisse beweisen, dass bereits vor dem Fall des „antifaschistischen Schutzwalls“ in der DDR, latenter und manifester Neonazismus mit allen seinen Begleiterscheinungen existierte. Nach der „Wende“ konnten Neonazis aus Ost- und Westdeutschland ideell, materiell und personell nahtlos darauf aufbauen. Dazu kam, dass sich seit dem Anschluss der DDR, die bundesdeutsche Politik in einer Art und Weise nationalistisch entfaltet hat, dass sie einerseits ein rassistisches Klima befördert und es zugleich benutzt für die Durchsetzung eigener Zielvorstellung, z. B. in der Asylgesetzgebung.
Neonazis in der DDR
Über Neonazis in der DDR oder in anderen Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes gab es bis 1990 keine offiziellen Informationen. Beinahe lückenlos hatte die Führung der SED dafür gesorgt, dass Informationen über neonazistische Vorgänge nicht nur vor der eigenen Bevölkerung, sondern eben auch vor ausländischen Beobachtern geheim gehalten wurden. Allein die ostdeutschen Neonazis, die als politische Häftlinge von der Bundesregierung „freigekauft“ worden waren und im Westen ihre bereits in der DDR entwickelte neonazistische Einstellung sichtbar machten, haben darauf schließen lassen, dass in Ostdeutschland diese Problematik existierte. Einer der ersten Neonazis, der aus DDR „freigekauft“ worden war, war Arnulf Winfried Priem. Er kam 1968 in den Westen, wurde Mitte der 1970er Jahre Landtagskandidat für die NPD in Baden-Württemberg und gründete in Freiburg im Breisgau die neonazistische „Kampfgruppe Priem“. 1976 zog er nach Berlin (West) und wurde dort Anführer des von ihm gegründeten neoheidnischen Asgard-Bund und der neonazistischen Gruppe Wotans Volk. Unter den „Freigekauften“ befand sich auch Uwe Behrendt, er kam 1974 aus der DDR und organisierte sich in Tübingen im rechtsextremen Hochschulring Tübinger Studenten (HTS). Dazu gehörte auch Gundolf Köhler, mutmaßlich beteiligt am Attentat auf das Münchner Oktoberfest am 26.9.1980, und Axel Heinzman, später bei der Wehrsportgruppe Hoffmann, kamen ebenfalls auf diesem Weg in den Westen und landeten ebenfalls beim HTS. Die Brüder Frank und Peter Hübner aus Cottbus wurden 1984 in der DDR verhaftet und kamen 1985 in den Westen. Peter Hübner war 1982 als Anführer einer 30-köpfigen Wehrsportgruppe, u.a. dabei waren ein Unteroffizier der NVA und ein Anwärter auf den Dienst in der Volkspolizei beteiligt, in der DDR verhaftet worden. Unmittelbar nach ihrem Eintreffen im Westen schlossen sie sich neonazistischen Organisationen im Rheingau-Taunuskreis an (DVU, Nationale Sammlung, FAP).
Nach der Öffnung der Grenzen zur DDR hin, gründeten die beiden Hübners 1989, unter der Anleitung der neonazistischen Führer Reisz und Kühnen, zusammen mit Karsten Wolter und René Koswig mit denen sie bereits in der DDR zusammen waren, in Cottbus die Organisation Deutsche Alternative (DA). Weitere aus Ostdeutschland stammende neonazistische Führer waren Ralf Rößner und Rainer Sonntag. Rößner kam 1974 als 18-Jähriger in den Westen und wurde dann bei der paramilitärischen WSG Hoffmann sogenannter Sicherheitschef. Sonntag durfte 1986 aus der DDR ausreisen, ging sofort nach Langen bei Frankfurt am Main und kandidierte dort für den Gemeinderat Langen auf Platz 3 der Liste der Nationalen Sammlung (NS), einer der vielen Organisationen die durch Kühnens GdNF gegründet wurden. Nach dem Fall der Mauer ging Sonntag wieder nach Dresden und organisierte den Aufbau neonazistischer Strukturen. Am 2. Juni 1991 wurde er in Dresden auf offener Straße erschossen, woraufhin am 15. Juni 1991 ca. 2000 als Trauernde verkleidete Neonazis durch Dresden marschierten.[2]
Neonazistische Einstellungen und Taten von ostdeutschen Jugendlichen zeigen auf die Widersprüche hin, die sich zwischen dem umfassenden antifaschistischen Anspruch der SED-Führung und der spätstalinistischen Wirklichkeit im Staat und der Gesellschaft der DDR entwickelten. Diese Widersprüche durften nicht sichtbar werden und deshalb mußten SED-Funktionäre immer wieder darauf hinweisen, neonazistische Jugendliche wären entweder durch westliche Infiltration oder Diversion oder durch zerrüttete Familienverhältnisse dazu gebracht worden, den deutschen Faschismus zu verehren, Fremde und Juden zu hassen. Konsequenterweise wurde die Bundesrepublik Deutschland und ihre Einwohner staatlicherseits als feindliches Ausland eingestuft. Nach einer über die vierzig Jahre anhaltenden Propagandaschlacht des Kalten Krieges, ist diese Dauerberieselung nicht ohne gravierende Folgen für das Bewußtsein der Adressaten geblieben sein und dienten weniger der Aufklärung der Ursachen des Neofaschismus als in erster Linie der Stabilisierung der labilen Macht-Verhältnisse in der DDR. Die Lehre ist einfach: Man kann nicht für alle Zeiten alle belügen, irgendwann kommt die Wahrheit auf den Tisch.
Die von Kindern und Jugendlichen offenbarten neonazistischen Affinitäten werden auch rezipiert als politische Provokationen und als oppositionelle Manifestationen gegen die staatliche und gesellschaftliche Totalität der DDR verstanden. Bei diesem Protest kamen unverarbeitete, tradierte Bewusstseinsinhalte hervor, die durch Zensur und Repression lediglich unterdrückt worden waren. Hakenkreuze, Hitlerverehrungen u. ä. sind a priori beleidigend und verletzen nicht nur diejenigen, die als Verfolgte unter dem faschistischen Terrorregime gelitten haben, sondern schänden auch das Andenken an die Ermordeten; sie verweisen weiterhin auf die mangelnde Trauerarbeit und entlarven für kurze Augenblicke das Tabu als solches, das über dem „Mythos Antifaschismus“ errichtet worden war.[3]
Vergleich zum Westen
Im Vergleich zum Neofaschismus in der alten Bundesrepublik Deutschland zeigten sich Widersprüche, die in den unterschiedlichen gesellschaftlichen und staatlichen Bedingungen begründet waren.
Bemerkenswert erscheint die Tatsache, dass extreme Rechte in West- und Ostdeutschland gemeinsam das Ziel hatten, die DDR aufzulösen und beide deutsche Staaten zu vereinigen. Spätestens nach 1989 konnten sie sich somit subjektiv als Teil einer insgesamt erfolgreichen politischen Entwicklung verstehen; aus dieser Hochstimmung heraus sind auch die pogromartigen, militanten Angriffe auf sogenannte Nicht-Deutsche zu erklären.[4]
Als Ergebnis meiner Studie kann festgehalten werden, dass während der gesamten Existenz der DDR unzählige Hakenkreuze und SS-Runen an Wänden oder Gegenständen angebracht, Hitler, die SS und die Wehrmacht in Texten und Liedern verherrlicht, Ausländer, Juden, Homosexuelle und kommunistische Funktionäre verbal und manifest angegriffen und jüdische Friedhöfe geschändet wurden.
Nachdem sich das Politbüro der SED noch im Februar 1949 mit antisemitischen Stimmungen in Berlin (DDR) und in der Partei beschäftigt hatte, begannen im November 1949 bereits die „Säuberungsaktionen“ der Zentralen Parteikontrollkommission. Diese Säuberungen richteten sich besonders gegen die Emigranten, die aus dem Westen zurück gekehrt waren im allgemeinen und besonders gegen das nicht-jüdische Politbüromitglied Paul Merker. Merker war bereits Mitglied im Zentralkomitee und im Politbüro der KPD gewesen und hatte nach 1946 in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland die gleichen Funktionen inne. Er war einer der wenigen führenden Funktionäre, die die „jüdische Frage“ in Schriften und Reden thematisiert hatten. Er wurde 1950 aus der SED ausgeschlossen und im Dezember 1952 wegen angeblicher illegaler Kontaktaufnahme mit „US-imperialistischen Kreisen“ verhaftet. Ihm und anderen Parteimitgliedern wurde vorgeworfen, sie hätten Spionage für den Geheimdienst der USA betrieben. Merker wurde beschuldigt, die ostdeutsche Filiale dieser internationalen Verschwörung geleitet zu haben. Am 29. und 30. März 1955 wurde Merker in einem Geheimprozess vom Obersten Gericht der DDR zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Als Beweisgründe für den Schuldspruch werteten die Richter Merkers Eintreten für „die ausnahmslose Entschädigung aller aus Deutschland emigrierten Juden …, das Recht der nach Deutschland zurückkehrenden Juden auf Anerkennung als nationale Minderheit und die Schaffung eines jüdischen Nationalstaates“.
Bedingt durch diese zunehmende antizionistisch motivierte politische Unterdrückung flüchteten mehrere jüdische Gemeindevertreter, darunter Julius Meyer, Präsident der Jüdischen Gemeinden, Mitglied der SED und Abgeordneter der Volkskammer, begleitet von Familienangehörigen nach Berlin (West). Leo Zuckermann, Staatssekretär in der Kanzlei von Staatspräsident Wilhelm Pieck und Leo Löwenkopf, Mitglied der SED und Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Dresden, flüchteten ebenfalls in die Bundesrepublik Deutschland.[5] Diese Flucht von insgesamt über 400 Juden hatte umfangreiche Durchsuchungen und Verhöre durch die Kriminal- und Volkspolizei und den Staatssicherheitsdienst zur Folge. Wohnungen wurden nach „staatsfeindlichem“ Material durchsucht, während sich die Bewohner beim Verhör bei der Volkspolizei befanden. In mehreren Fällen beschlagnahmten die Sicherheitskräfte Korrespondenzen, Akten und auch Personalausweise.[6]
Neben der antizionistischen Repression durch staatliche und politische Behörden ist ein virulenter Antisemitismus in der ostdeutschen Gesellschaft zu verzeichnen, u. a. durch die Schändung jüdischer Gräber und Friedhöfe.
Neonazistische Ereignisse vor 1961 sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil diese Aktivitäten auch als legitimatorische Argumente für die Abschottung der DDR eingesetzt wurden. Die Mauer um Berlin (West) und ebenso die Schließung der Grenze zwischen West- und Ostdeutschland wurden in der Propaganda der SED zur „Abwehr faschistischer und militaristischer Einflüsse aus dem imperialistischen, westlichen Ausland“ dargestellt. Die FDJ wandte sich am 18. August 1961 mit einem Appell an alle Jugendlichen der DDR, „alles zum Schutz und zur Stärkung ihres sozialistischen Vaterlandes zu tun.“[7] Darin wurde Berlin (West) als „Rattennest … der unverbesserlichen Faschisten und Revanchisten …“ bezeichnet, dem nun ein schwerer Schlag versetzt werden würde.[8]
Die hier vorgelegten Ereignisse belegen fortdauernde neonazistische Einstellungen bei Jugendlichen über einen Zeitraum von vier Jahrzehnten. Diese Entwicklung begann mit nur mikroskopisch wahrnehmbaren Anzeichen und setzte sich fort über die Mitte der siebziger Jahre bis in die Gegenwart. Vergleicht man die Auswirkungen des Neofaschismus von Jugendlichen mit der Situation in der Bundesrepublik Deutschland, so fällt der Unterschied deutlich ins Auge: die terroristische Wendung westdeutscher Neofaschisten um 1980, ihr Einsatz von Waffen und Sprengstoff gegen Juden und Ausländer, wurde in der DDR nicht vollzogen. Erst nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur radikalisierten sich die ostdeutschen Neofaschisten unter der Anleitung der bundesrepublikanischen Kader auf westdeutsches Niveau.
1949 und 1950er Jahre
1960er Jahre
1970er Jahre
1980er Jahre
1990
Bild oben: BV-Bln-Fo-0382, (c) BStU BV-Bln-Fo-0382
Zwei Männer wurden im Dezember 1949 zu je acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee Metallplatten aus Gedenktafeln gerissen hatten.[9]
In Adlershof standen 1949 drei Angeklagte vor dem Amtsgericht, weil sie das Mahnmal für die „Opfer des Faschismus“ am Bahnhof Adlershof geschändet hatten. Ein Täter war auf der Flucht und zwei Angeklagte wurden zu je drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[10]
1950
In Weißensee wurde in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1950 der Jüdische Friedhof geschändet.[11]
Im August 1950 wurden drei Jugendliche (18 und 16 Jahre) zu Haftstrafen im Jugendgefängnis verurteilt. Sie hatten auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee 16 Grabsteine umgestoßen.[12]
1951
In Weißensee wurde am 1. April 1951 die Schändung eines Grabes auf dem Jüdischen Friedhof entdeckt.[13]
Am S-Bahnhof Leninallee trat am 7. August 1951 ein Mann „an mehrere Angehörige der FDJ heran“ und hetzte mit „faschistischen Ausdrücken“. Er bedrohte sechs FDJler und versuchte gewalttätig gegen sie vorzugehen. „Einem anwesenden Kriminalangehörigen, der sich als solcher auswies, verweigerte der Angeschuldigte die Angaben der Personalien und ließ sich erst nach Erscheinen zweier weiterer VP.-Angehöriger festnehmen.“ Gegen den Täter wurde ein Antrag zur Einleitung eines Strafverfahrens gestellt und er wurde in Untersuchungshaft genommen.[14]
1953
Im Januar 1953 wurde der Jüdische Friedhof an der Schönhauser Allee geschändet, wofür ostdeutsche Medien „Agenten aus dem Westen“ verantwortlich machten.[15]
Die Jüdische Gemeinde wurde 1955 aufgefordert ihren Friedhof in der Schönhauser Allee einebnen zu lassen.[16]
1956
In Berlin-Köpenick wurde 1956 der Jüdische Friedhof geschändet.[17]
Eine SED-Betriebsparteiorganisation Berlin machte 1956, im Zusammenhang mit dem Suezkrieg, den Vorschlag, ein deutsches Freiwilligenbataillon zu gründen, dass an der Seite Ägyptens, gegen Israel, Frankreich und England kämpfen sollte. 1956/57 kam es in Ägypten zu Massenverhaftung von Juden, etwa 40 – 50.000 Juden verließen daraufhin Ägypten.[18]
1959
In Berlin-Weißensee wurden am 12. April 1959 auf dem Jüdischen Friedhof 10 Grabsteine geschändet.[19]
Im Kino „Alex“ provozierten am 8. November 1959, gegen 14.00 Uhr, zwei Jugendliche einen Ausländer, „der in Westberlin ansässig“ war. Sie hatten ihn während der Veranstaltung angegriffen und ihn im Gesicht verletzt.[20]
Im VEB Transformatorenwerk Berlin-Oberschöneweide wurden am 7. Januar 1960 in einer Toilette „ein Hakenkreuz, SS-Zeichen sowie Judensterne“ geschmiert.[21]
Hakenkreuze wurden 1960 auf einer Wandtafel und auf einer Wandzeitung der „Arbeiter- und Bauernfakultät“ der Humboldt-Universität Berlin gefunden.[22]
In Berlin befanden sich Anfang 1960 über vierzig Jugendliche im Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit in Hohenschönhausen. Sie waren beschuldigt worden, am Aufbau einer „rechtsradikalen Untergrundbewegung“ beteiligt gewesen zu sein, deren Sitz sich in Potsdam-Nedlitz befunden hatte. Ungefähr zwei Drittel der inhaftierten Jugendlichen waren Mitglieder der FDJ, und der Anführer der Gruppe war ein 22-jähriger Student aus Potsdam. In dessen Keller, er diente als Versammlungsraum für die Treffen der Gruppe, wurden mehrere Hakenkreuzfahnen, eine Hitlerbüste und nationalsozialistische Literatur gefunden. Die Gruppe hatte Verbindungen zu ähnlichen Organisationen. In Berlin (DDR) und an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik Deutschland hatten die Jugendlichen antisemitische Schmierereien angebracht; die Verhaftungen sowie die gesamten Ermittlungsvorgänge wurden von den verantwortlichen Funktionären als „streng geheim“ klassifiziert.[23]
Am 9. Oktober 1960 zogen, vor und nach dem Fußballspiel SC Chemie Halle gegen SC Lokomotive Leipzig, etwa 150 Leipziger Hooligans grölend und trompetend durch die Stadt. Bei den nächsten Auswärtsspielen von Halle, zogen Hallenser Fans in Weißenfels und Leipzig „rowdymässig“ durch diese Städte. Davor hatte es dort solche Ausschreitungen nicht gegeben. Am 16. November 1960 kam es, nach einem Fußballspiel zwischen SC Chemie Halle und dem ASK Vorwärts Berlin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen etwa 150 Hooligans versuchten einen PKW der NVA umzukippen. Als das nicht gelang, wurden die hinteren Scheiben des Fahrzeugs eingeschlagen. Die Volkspolizei inhaftierte neun Jugendliche (17 bis 22 Jahre), aber da kein „Nachweis der Beschädigung an den Fahrzeugen“ erbracht werden konnte, wurden sie „nach einer Aussprache mit ihren Eltern, wieder nach Hause geschickt und eine gesellschaftliche Erziehung der Jugendlichen über ihre Betriebe eingeleitet“. Die Ursachen für das Rowdytum wurden dem „Gegner“ aus dem Westen zugeschrieben.[24]
In Halle kam es am 16. November 1960, nach einem Fußballspiel zwischen SC Chemie Halle und dem ASK Vorwärts Berlin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen etwa 150 Hooligans versuchten einen PKW der NVA umzukippen. Als das nicht gelang, wurden die hinteren Scheiben des Fahrzeugs eingeschlagen. Die Ursachen dafür wurden dem „Gegner“ aus dem Westen zugeschrieben.[25]
Beim Fußballspiel Lok Leipzig gegen Rotation Leipzig am 20. November 1960 kam es zu Ausschreitungen. Gegen vier Hooligans wurde wegen „grobem Unfug und rowdyhaftem Verhalten“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In den Betrieben und Schulen der namentlich erfassten Jugendlichen wurden Versammlungen und Aussprachen organisiert, damit sie sich „mit ihrem Verhalten im Kollektiv auseinanderzusetzen“ hatten.[26]
Am 21. Februar 1960 wurde vom „Deutschen Fernsehfunk“ (DFF), bei einer Umschaltpause um 20 Uhr, für 2 bis 3 Minuten ein Hakenkreuz gesendet.[27]
Im Jahr 1960 registrierte das MdI 2.977 neofaschistische und 595 antisemitische Schmierereien.[28]
1961
Die Stasi Hauptabteilung (HA) XX/4 konzipierte im Mai 1961 anti-semitische Briefe, mit vorgetäuschten westdeutschen Absendern, an Juden in der BRD. Ebenfalls verschickte das MfS Kettenbriefe mit anti-semitischen Inhalten an Neonazis in der BRD.[29]
In Berlin-Köpenick kam es am 8. Juli 1961 vor dem Gesellschaftshaus in Rahnsdorf zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf ein Jugendlicher dem VP-Revier 246 zugeführt wurde. Danach versammelten sich vor dem Objekt circa 30 Jugendliche, beschimpften Volkspolizisten staatsverleumderisch und versuchten gewaltsam in das Gebäude einzudringen um den inhaftierten Jugendlichen zu befreien.[30]
1962
Im Februar 1962 erhielt ein Professor des Anatomischen Instituts der Humboldt Universität eine schriftliche Information von einer neonazistischen „Illegalen Studentenorganisation“ (ISO).[31]
In der 10. Oberschule in Berlin-Prenzlauer Berg wurde 1962 eine Wandzeitung mit Hakenkreuzen und dem Spruch: „OAS lebt“ beschmiert.[32] Die „OAS“ war eine klandestine, bewaffnete Organisation im Frankreich der sechziger Jahre, die mit Waffengewalt für ein französisches Algerien kämpfte.
Ende Januar 1962 trat in der Betriebsberufsschule des VEB Bergmann Borsig in Berlin (DDR) ein Schüler im Staatsbürgerkundeunterricht „provokatorisch“ auf: „Wir haben heute Feiertag, denn am 30.1. war Hitlers Machtübernahme“. Eine Lehrlingsgruppe dieses Betriebs sang auf einer Wochenendfahrt vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig das „Horst-Wessel-Lied“.[33]
In der Betriebsberufsschule des VEB Bergmann Borsig äußerte sich 1962 ein Schüler im Staatsbürgerkundeunterricht: „Wir haben heute Feiertag, denn am 30.1. war Hitlers Machtübernahme“. Andere Lehrlinge hatten auf einer Wochenendfahrt vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig das „Horst-Wessel-Lied“ gesungen.[34]
In Berlin beschimpften 1962 im „Klub der Jugend und Sportler“ an der Karl-Marx-Allee fünf Neonazis (18 bis 21 Jahre), drei kongolesische Studenten wegen ihrer Hautfarbe. Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen, in die anrückende Volkspolizisten verwickelt wurden. Der Einsatzleiter eines Funkstreifenwagens verletzte sich leicht. Gegen zwei Fleischer, zwei Betonbauer und ein Beifahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet. Anhaltspunkte für eine beständige Gruppierung ergaben sich nicht.[35]
1963
Im VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik Marzahn waren seit Oktober 1963 in Toilettenanlagen „in 12 Fällen 7 Hetzlosungen und 14 faschistische Zeichen“ geschmiert worden.[36]
1964
Vom 20. Februar bis zum 18. April 1964 wurde in vier Fällen bekannt, dass die durch die Deutsche Post ausgelieferten Zeitschriften „Funk und Fernsehen“ und „für dich“ die Hetzlosungen „Judenfeinde“ enthielten, die im Innern der Zeitschriften per Druckkastenstempel angebracht worden waren. In den Kreisen Staßfurt (Bezirk Magdeburg), Riesa (Bezirk Dresden) und Berlin-Lichtenberg wurden solche Funde gemeldet. Der Bezirk Potsdam berichtete bereits im Dezember 1962 über ein gleiches Vorkommnis. Die Bearbeitung erfolgte durch das MfS.[37]
In Berlin wurde im November 1964 an der 4. Oberschule eine Gruppe entdeckt, die sich „Gruppe der Antikommunisten“ (Antiko) nannte. Der Direktor gab die Unterlagen an die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg zur weiteren Bearbeitung. In der Klasse und in einer Elternversammlung wurde der Vorfall, im Beisein von VP-Angehörigen, ausgewertet. „Von einer strafrechtlichen Verfolgung wurde abgesehen“.[38]
In Berlin wurde Ende Dezember 1964 ein Mann aus Mali in einer Gaststätte in der Friedrichstraße von Neonazis rassistisch beleidigt und angegriffen. Später wurde er von Transportpolizisten verhaftet, die ihn zwingen wollten, sich als Verursacher zu bekennen, was er verweigerte.[39]
1965
In Berlin-Pankow wurde am 11. März 1965, gegen 16.00 Uhr, der stellvertretende Betriebsleiter des VEB Zigarettenfabrik von einem betrunkenen Mitarbeiter als „Kommunistenschwein“ und „SED-Bonze“ beschimpft. Er selbst bezeichnete sich als einen Faschisten, der immer für den „Nationalsozialismus“ kämpfen wollte. Er ging dann zum Umkleideraum, holte dort ein aufklappbares Taschenmesser mit einer 6 cm langen Klinge und stach dem Betriebsleiter damit in den Rücken. Der Fall wurde vom MfS übernommen und „wegen staatsgefährdender Propaganda und Hetze in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ wurde ermittelt.[40]
In Berlin-Karow wurde am 3. Mai 1965 festgestellt, dass Geschichtsbücher der Klasse 10 a „mit Hetzlosungen bzw. faschistischen Symbolen beschmiert waren. Insgesamt wurden bei einer Durchsicht der Geschichtsbücher 63 Hetzlosungen und eine größere Anzahl faschistischer, vorwiegend Hakenkreuzschmierereien, festgestellt. Durch Schriftvergleiche wurden insgesamt elf Schüler der Klassen 10a und 10b als Täter ermittelt. „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde wegen der Masse der Täter der beteiligten Schüler Abstand genommen. Über diese staatsfeindlichen Vorkommnisse wurde im Kollektiv der beteiligten Klassen an der Schule eine Aussprache durchgeführt“.[41]
In Berlin-Friedrichshain wurden in der Andreas-Oberschule am 16. Juni 1965 „in zwei Klassenräumen selbstgefertigte Hetzplakate angebracht, die den faschistischen Putsch vom 17.6.1953 verherrlichten“. Als Täter wurde ein „Schüler der 11. Klasse […] ermittelt und gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“.[42]
In Berlin-Pankow wurden am 14. September 1965 im Gebäude der 10. Oberschule und in angrenzenden Straßen mehrere Hakenkreuze geschmiert. Es sollen Schüler dieser Schule als Täter in Frage gekommen sein. Die Ermittlungen dazu waren noch nicht abgeschlossen.[43]
In Berlin-Mahlsdorf explodierte am 24. September 1965 an der 10. Oberschule, „in einer mit dem Bild des Staatsratsvorsitzenden dekorierten ’Roten Ecke‘ ein selbstgefertigter Sprengkörper. Infolge der Druck- und Brandwirkung dieses Sprengkörpers wurde das Fahnentuch leicht versengt und die Fahne aus der Halterung gerissen“. Zwei Schüler (14 und 15 Jahre) stellten sich selbst. Sie hatten in einer Kiste einen Wecker eingebaut, einen Zeitzünder konstruiert, der, „mithilfe von zwei Kontakten durch einen Motorrad-Akku gezündet, ein Gemisch von Magnesium-Pulver und einer Kalium-Verbindung zur Entzündung brachte“. Das MfS konnte den beiden Schülern kein politisches Motiv nachweisen und da die „verwendeten Chemikalien nicht unter das Sprengmittelgesetz“ fielen, wurden sie „nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen“.[44]
In Berlin-Weißensee wurde 1965 eine Gruppe mit neonazistischen Tendenzen bekannt.[45]
Am 31. Oktober 1965 hatte in Leipzig das Qualifikationsspiel für die Fußballweltmeisterschaft in England zwischen der DDR und Österreich im Zentralstadion stattgefunden. Dabei kam es vor, während und nach dem Spiel zu „Provokationen“ deutscher Fans. Kurz nach 17 Uhr kam es vor dem Filmtheater „Capitol“ zu einer Zusammenrottung von circa 50 Fußballfans die „offen ihr Missfallen über die von der VP angewandten Methoden zur Auflösung der Zusammenrottung am Vormittag zum Ausdruck brachten. Diese Gruppe wurde sofort aufgelöst“.[46]
1966
In Berlin-Friedrichshain führten 1966 sechs Jugendliche (18 bis 20 Jahre) private Partys durch, betrieben „Hetze“ besonderer Art und verherrlichten den Faschismus. Zwei von ihnen hatten ein Mädchen (15 Jahre) sexuell missbraucht. Drei der sechs inhaftierten Jugendlichen waren ohne Beschäftigung, die anderen waren als Arbeiter bzw. als Lehrlinge beschäftigt.[47]
In einem S-Bahn-Waggon zwischen den Bahnhöfen Berlin-Grünau und Berlin-Adlershof, randalierten 1966 drei angetrunkene Jugendliche (17 und 18 Jahre). Die Aufforderung eines Transportpolizisten, sich ruhig zu verhalten, befolgten sie nicht und brüllten stattdessen ein faschistisches Lied. Als einer der Jugendlichen vorläufig festgenommen werden sollte, kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, wobei ein Transportpolizist verletzt wurde. Mit Hilfe eines zufällig anwesenden Soldaten konnte einer der Jugendlichen festgenommen werden, während die beiden anderen fliehen konnten. Ihre Personalien wurden eruiert und es wurden Ermittlungsverfahren wegen „Staatsverleumdung“ eingeleitet.[48]
In der HO-Gaststätte „Haus Berlin“ am Strausberger Platz belästigte ein Oberstleutnant der NVA ein Diplomaten-Ehepaar.[49]
Anfang März 1966 beschimpften fünf junge Männer, 18 bis 21 Jahre, im „Klub der Jugend und Sportler“ in der Berliner Karl-Marx-Allee drei kongolesische Studenten wegen ihrer Hautfarbe. Danach kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen, in die dann auch anrückende Volkspolizisten verwickelt wurden. Der Einsatzleiter eines Funkstreifenwagens zog sich leichte Verletzungen zu. Gegen die fünf Täter, zwei Fleischer, zwei Betonbauer und einen Beifahrer wurden wegen Landfriedensbruch Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anhaltspunkte für eine beständige Gruppierung ergaben sich nicht.[50]
Ende Oktober 1966 wurden dreizehn Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren der Volkspolizeiinspektion Berlin-Lichtenberg zugeführt. Sie hatten in einem Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe ca. 40 „Staatsverleumdungen“ geäußert, Sitzpolster beschädigt und Fensterscheiben zerschlagen. Gegen fünf „Rädelsführer“ wurden Haftbefehle beantragt.[51]
Im November 1966 fand der Direktor der 17. Oberschule Berlin-Lichtenberg im Ortsteil Biesdorf in der Mappe eines 16jährigen Schülers einer 10. Klasse schriftlich festgelegte Satzungen einer Gruppe, zu der drei weitere 16jährige Schüler der Klasse gehörten. Die Väter der Jugendlichen hatten privilegierte und hervorgehobene Berufe, u.a. waren sie Major der Nationalen Volksarmee, Major der Volkspolizei, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Magistrat von Groß-Berlin, und einer war Leiter einer Konsum-Gaststätte. Durch diese Ermittlungen wurde eine weitere Gruppe mit sechs Schülern ausfindig gemacht, die sich ebenfalls faschistische Satzungen erarbeitet hatten und die sich „Bund Deutscher Jugend“ nannten. Sie wollten in Deutschland einen Staat nach dem Vorbild des Nationalsozialismus errichten. Mitglied konnte nur sein, wer germanischen Ursprungs war, „Nichtarier“ und Juden wurden daher nicht aufgenommen. Zeichen der Gruppe waren das germanische Runenkreuz und der Hitlergruß. Ihre Vorbilder waren die ehemaligen Führer des nationalsozialistischen Deutschlands, mit deren Namen sich die Jugendlichen ansprachen. Bei Taschenkontrollen wurden schriftliche „Hetzlosungen“ gefunden.
Seit mehreren Monaten war der Klassenlehrerin aufgefallen, dass diese Schüler bei der Behandlung von politischen Tagesfragen eine „ablehnende“ Haltung gegen die DDR äußerten. Die meisten Väter dieser Schüler waren Offiziere der Nationalen Volksarmee. Die Untersuchungen zur Klärung dieser Vorfälle lagen in den Händen der Kriminalpolizei Berlin-Lichtenberg, der Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Staatsanwaltschaft.[52]
Im November 1966 kam es in Berlin-Prenzlauer Berg zu Tumulten, bei denen über dreißig Jugendliche von der Volkspolizei verhaftet wurden. Unter den Verhafteten befanden sich zehn Schüler, sechzehn Lehrlinge und fünf Arbeiterjugendliche. Vierundzwanzig Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren waren männlich und sieben weiblich. Vier „Rädelsführer“ wurden von der Volkspolizei festgenommen, weil sie Aktionen geplant und „Hetzlosungen“ ausgegeben hätten. Einer von ihnen wollte die Jugendlichen so organisieren, dass sie eine Übermacht gegenüber der Volkspolizei bilden konnten und dazu sollten verbindliche Kontakte mit anderen Gruppen hergestellt werden.
Der jüdische Friedhof in Berlin-Weißensee wurde 1966 geschändet.[53]
1967
Die SED lieferte ab 1967 Waffen und militärisches Know-how an Ägypten und Syrien.[54]
In Friedrichshain gab es 1967 in einer Schule antisemitische Äußerungen.[55]
In mehreren Berichten von Bezirksleitungen der SED und des Kulturbundes wurden 1967 anti-semitische Äußerungen erwähnt.[56]
Das Neue Deutschland veröffentlichte am 23. Juni 1967 einen antisemitischen Text von einem, in Leipzig lebenden, syrischen Dichter.[57]
Die SED Bezirkszeitung Das Volk veröffentlichte am 21. Februar 1967 einen Artikel, in dem von einer „Sonderform des hebräischen Sozialfaschismus“ gesprochen wurde.[58]
1968
In Berlin-Lichtenberg kam es am 26. Oktober 1968, gegen 19.00 Uhr, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der Botschaft der Mongolischen VR in der DDR und Soldaten der NVA. Bei diesen Auseinandersetzungen wurde auch ein Student aus Afrika rassistisch angegriffen und beleidigt.[59]
Das Neue Deutschland hatte Mitte August 1968 die Schlagzeile: „In Prag regiert der Zionismus“.[60]
1969
Im April 1969 wurden auf dem Jüdischen Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde 42 Grabsteine umgeworfen.[61]
In Berlin-Weißensee wurde 1969 der Jüdische Friedhof geschändet.[62]
In einem Schreiben von L. Breschnew vom Jahr 1969 an E. Honecker, E. Mielke, H. Hoffmann und W. Ulbricht erörtert er die Notwendigkeit des Einsatzes von Verbänden von Freiwilligen als Flieger, Panzerführer und Kampfgruppen zur Unterstützung arabischer Truppen im Krieg gegen Israel. Am 7. Oktober 1969 beschloss das Politbüro der SED die Vorbereitung eines Einsatzes von Freiwilligenverbänden gegen Israel.[63]
In Berlin-Weißensee wurde 1970 der Jüdische Friedhof geschändet.[64]
1971
1971 wurden auf die Synagoge und den Friedhof der Jüdischen Gemeinde drei Anschläge verübt. Jugendliche zerstörten zweimal zahlreiche Grabsteine und Gräber auf dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee. Später stiegen sie über eine Mauer in die Synagoge in der Rykestraße ein, zerstörten wertvolle Fensterscheiben und beschädigten Bänke, Gesangbücher und Mauerwerk. Die Volkspolizei konnte die Täter festnehmen. Die „Berliner Zeitung“ (DDR) bezeichnete diesen Vorfall als „Springer-Anschlag“, denn in Wahrheit hätten Kinder unbeabsichtigt mit herumliegenden Steinen gespielt und dabei wären bedauerlicherweise einige Fensterscheiben der Synagoge beschädigt worden.[65]
In Weißensee wurde 1971 der Jüdische Friedhof geschändet.[66]
In Mitte wurden am 20. Oktober 1971 gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB drei Männer von der Transportpolizei festgenommen, weil sie „an Halsketten offen sichtbar faschistische Symbole“ trugen. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Mitte.[67]
In Berlin sang ein Arbeiter aus Fürstenwalde/Spree in der S-Bahn auf dem Streckenabschnitt Bahnhof Friedrichstraße – Ostkreuz „ein faschistisches Lied“. Bei seiner Verhaftung führte er „staatsverleumderische Reden, die sich gegen die Wahlen und gegen die NVA richteten“. Er war wegen „staatsgefährdender Propaganda und Hetze, wegen Einbruchs, schweren Diebstahls und Unterschlagung vorbestraft. Die weitere Bearbeitung übernahm die Abt. K. der Transportpolizei Berlin.[68]
In Berlin-Biesdorf griffen am 15. Mai 1971 vier Deutsche (Schüler, Lehrling, Fleischer und Schlosser) den sowjetischen Fahrer eines Pkws des Diplomatischen Korps gewalttätig an. Er erlitt durch die geöffnete Fensterscheibe zwei Fausthiebe auf den Kopf. Nach dem sich der Pkw entfernt hatte, griffen die vier Täter „DDR-Bürger“ gewalttätig an.[69]
In Berlin-Karlshorst beging am 14. Oktober 1971 ein Chorsänger der Staatsoper Berlin eine „Staatsverleumdung“, als er im Casino des Hauses der sowjetischen Offiziere hetzerische Reden hielt, die sich gegen die Sowjet-Union richteten. Er wurde von der VP vorläufig festgenommen. Die Meldung war „Streng geheim“.[70]
In Berlin-Mitte wurden am 20. Oktober 1971 zwei Männer und eine Frau von Transportpolizisten festgenommen, weil die Männer in der Gaststätte „Goldbroiler“ sichtbar faschistische Symbole trugen. Gegen alle drei Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet.[71]
In Berlin-Mitte wurde am 28. Oktober 1971 an der Tür einer S-Bahn ein Hakenkreuz angeschmiert.[72]
In Wildau (Bezirk Potsdam) wurde am 29. Oktober 1971 im Verwaltungsgebäude des VEB SKET, auf dem Türplakat des Sekretärs für Agitation und Propaganda, ein Hakenkreuz geschmiert.[73]
In Berlin-Pankow wurde am 29. Oktober 1971 wurde ein Wahlplakat der „Nationalen Front“ mit „Nazi“ und mit einem Hakenkreuz versehen.[74]
In Berlin-Friedrichshain wurde am 30. Oktober 1971 das VP-Revier 83 von einem anonymen Anrufer angerufen. Er teilte mit, dass der „Genosse Breshnew bereits gelandet sei und das VP-Revier besuchen wird“. Auf die Frage, wer am Apparat sei, antwortete der Anrufer mit „SA“.[75]
In Berlin-Baumschulenweg wurde am 30. Oktober 1971 ein Wahlplakat mit „faschistischen Schmierereien“ versehen.[76]
In Berlin sang am 4. November 1971, in einer S-Bahn, ein Arbeiter des Reifenwerks Fürstenwalde ein „faschistisches Lied“ und hielt „staatsverleumderische Reden“, die sich gegen die anstehenden Wahlen und gegen die NVA richteten.[77]
Auf die Synagoge und den Friedhof der jüdischen Gemeinde in Berlin (DDR) hatten mehrere Jugendliche Anfang Dezember 1971 drei Anschläge verübt. Sie zerstörten zweimal zahlreiche Grabsteine und Gräber auf dem jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee. Später stiegen sie über eine Mauer in die Synagoge in der Rykestraße ein, zerstörten wertvolle Fensterscheiben und beschädigten Bänke, Gesangbücher und Mauerwerk. Die Volkspolizei konnte die Täter festnehmen. Danach wurde in der Berliner Zeitung (DDR) dieser Vorfall als „Springer-Anschlag“ bezeichnet. In Wahrheit hätten Kinder unbeabsichtigt mit herumliegenden Steinen gespielt und dabei seien bedauerlicherweise einige Fensterscheiben der Synagoge beschädigt worden.[78]
1972
In Basdorf bei Berlin (Bezirk Frankfurt/O.) wurden 1972 in der 19. Volkspolizei-Bereitschaft über einen längeren Zeitraum Polizisten des 1. Diensthalbjahres misshandelt. „Sie wurden gezwungen zu schwören: ‚Ich bin der größte Rotarsch der Warschauer Vertragsstaaten’“. In den 17., 18. und 19. Volkspolizei-Bereitschaften der Berliner Volkspolizei in Basdorf, gab es eine Häufung von „Vorkommnissen“, wobei dienstliche Leiter die Erscheinungen mit „Schönfärberei“ und durch „Vertuschen“ der „ideologischen Diversion des Gegners Vorschub“ leisteten, was bis zu „Aufweichungs- und Zersetzungserscheinungen“ führte.[79] Dort gab es 1974 in einer Volkspolizei-Bereitschaft eine Gruppe von Volkspolizisten, die sich als „SS-Einheit“ verstanden. Sie konnten erst nach Monaten von der Staatsanwaltschaft enttarnt werden.[80]
Im Dezember 1972 wurden vor dem Stadtbezirksgericht Weißensee fünf Jugendliche wegen Rowdytum angeklagt. Sie waren 14 bis 16 Jahre und vier waren Mitglieder der FDJ.[81] Sie hatten Eva S., Mitschülerin der 9. Klasse der 3. Oberschule Berlin-Weißensee, verbal und handfest wegen ihrer polnischen Nationalität angegriffen. Eva berichtete der Volkspolizei über diese tätlichen Angriffe und die diskriminierenden Äußerungen. Seit September 1972 war sie neu in der Klasse und beim Anfertigen von Lebensläufen erfuhren die Mitschüler, dass Eva S. polnische Staatsbürgerin war. Sie wurde danach von ihren Mitschülern als „Pollacke“, „Pollacken-Girl“ und „Pollacken-Eva“ beschimpft. Während des polytechnischen Unterrichts im VEB Elektroprojekt/Anlagenbau wurde sie mit Hartgummiteilen beworfen und in der S-Bahn sowie auf dem S-Bahnhof Prenzlauer Berg von mehreren Jugendlichen auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Einen Tag später, während des Deutschunterrichts, „provozierte“ ein Mitschüler erneut eine tätliche Auseinandersetzung. Er schlug Eva mehrmals ins Gesicht und riß ihr ein größeres Büschel Haare aus. Nach diesen Attacken erstattete Eva S. Anzeige bei der Volkspolizei. Nun wurde festgestellt, dass die vielfältigen Angriffe eingebettet waren in Gehässigkeiten und Aggressionen, und der Klassenleiter, die Fachlehrer und die Direktorin wurden gerügt, weil sie nicht rechtzeitig und nicht genügend diese fremdenfeindlichen Angriffe auf das Mädchen als „politischen Vorgang“ erkannten. Zusätzlich wurde als besonders schwerwiegend angeführt, dass sich bereits 1971 Teile dieser Schulklasse bei einem Besuch der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Sachsenhausen in Oranienburg „unwürdig“ verhalten hatten. Trotz der „umfassenden Auswertung“ durch Lehrer und Funktionäre seien eben ungenügende Konsequenzen aus diesem damaligen Vorfall gezogen worden.[82]
Bei den Vernehmungen stellte sich heraus, dass sämtliche männlichen Jugendlichen der Schulklasse die Angriffe auf Eva entweder unterstützt oder geduldet hatten. Die Maßnahmen zur Klärung der Vorkommnisse wurden vergleichsweise breit gefächert: Das Lehrerkollegium der Schule befaßte sich damit, Schüler der oberen Klassen erörterten die Vorfälle, eine Genossen- bzw. Elternversammlung und eine Auswertung durch das „Elternaktiv“ der Schulklasse wurden organisiert und es wurden Wandzeitungen und Aushänge erstellt in deren Mittelpunkt die „Deutsch-Polnische Freundschaft“ stand.[83]
Die SED-Kreisleitung Weißensee informierte am 11. Dezember 1972 Naumann, Mitglied des ZK und 1. Sekretär der Berliner SED-Bezirksleitung, über die antipolnischen, fremdenfeindlichen Aktionen an der 3. Oberschule in Berlin (DDR). Dabei bestätigte die Kreisleitung, dass in der Schulklasse antipolnische Vorurteile zutage getreten waren. Die als „Undisziplinierte und Anführer“ bekannten zwei Schüler R. und K. wurden aus der Klasse entfernt und an andere Schulen mit „stabilen Klassenkollektiven“ strafversetzt. Vom 9.12. bis zum 14.12.1972 wurden fünf Schüler in Untersuchungshaft genommen.
Nach einem Rapport der Volkspolizei-Inspektion soll der Vater von Eva S. mit einem Messer seine Ehefrau bedroht haben. Der SED-Sekretär aus Weißensee ging der Frage nach, ob es „Zusammenhänge zu der erwähnten Sache“ gegeben habe. Dieser Aspekt blieb jedoch ohne weiteren Einfluß auf das Verfahren.[84] Die weiteren Vernehmungen der beschuldigten Schüler bestätigten deren antipolnische Ressentiments. Die fünf Jugendlichen erklärten den Vernehmern, sie fühlten sich bei den Angriffen auf Eva deshalb im Recht, weil „Versorgungsschwierigkeiten durch Einkäufe polnischer Touristen“ bestanden hätten. Nach Rücksprachen mit der Abteilung Jugendkriminalität beim Generalstaatsanwalt sowie der Abteilung Volksbildung beim „Magistrat von Groß-Berlin“ ergaben sich für den Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin keinerlei Erfahrungen mit anderen derartigen fremdenfeindlichen Vorkommnissen (!). Der Generalstaatsanwalt stimmte darin überein, dass in diesem Verfahren nur kurzfristige Haftstrafen beantragt werden sollten.
An dem Gerichtsprozess nahmen ein Vertreter und eine Vertreterin der Abteilung Jugendkriminalität des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin teil. Am Vormittag des 14. Dezember 1972 erhielt jedoch der Generalstaatsanwalt eine Information des Ministeriums für Staatssicherheit, wonach der Sachverhalt in dieser Strafsache anders gelagert und in Verbindung mit der politischen Situation in Berlin (DDR) eine andere gerichtliche Reaktion als vorgesehen notwendig sei. Daraufhin beantragte die Generalstaatsanwaltschaft als Strafe Freizeitarbeit nach § 70 StGB. In der Hauptverhandlung erklärten alle fünf Angeklagten übereinstimmend, sie seien keinesfalls wegen der polnischen Staatsbürgerschaft gegen ihre Mitschülerin vorgegangen. Die beleidigenden Äußerungen seien unbedacht gewesen und sie bezeichneten diese als „Neckereien“. Grundsätzlich hätten sie „keinerlei Vorbehalte“ gegen Bürger aus befreundeten Ländern. So wurden diese fremdenfeindlichen Vorgänge dann zu einer verfehlten Liebesgeschichte umgewandelt, bei der Frank B. sich von Eva beleidigt fühlte, weil sie mit ihm kein freundschaftliches Verhältnis eingegangen war. Das habe die anderen Schüler ebenfalls gekränkt und sie seien ihm deshalb beigestanden.[85] Die Hauptverhandlung klärte nicht auf, weshalb die Angeklagten im Gegensatz zu ihren Aussagen bei den polizeilichen Vernehmungen antipolnische Motive angegeben hatten. Im Urteil des Gerichtes hieß es dann nur noch lapidar, die Angeklagten hätten Eva S. aus persönlichen Gründen angegriffen. Ein Bezirksschulinspektor der Abteilung Volksbildung des Magistrats von Berlin (DDR) beschwerte sich über die äußerst schleppende Verhandlungsführung des Gerichtes. Er bemerkte dazu, es sei versäumt worden, die Jugendlichen mit ihren antipolnischen Aussagen aus der Voruntersuchung zu konfrontieren. Ebenso habe es das Gericht unterlassen, die Direktorin, die Lehrer und Vertreter des Klassenelternaktivs zu hören. Für den Schulinspektor gehörten diese Pädagogen und auch die FDJ-Gruppe als Schuldige vor Gericht.[86]
Die fünf bis dahin nicht vorbestraften Jugendlichen mußten als Strafe Freizeitarbeit bei der Müllabfuhr ableisten. In der Urteilsbegründung wurde auf den xenophobischen Teil des Vorfalls doch noch eingegangen und Eva S. wurde attestiert, sie sei durch die Beschimpfungen grob belästigt worden. Aus Mangel an Beweisen sprach das Gericht dem Schüler B. jedoch keine Absicht zu. In der Urteilsbegründung wurde ihm sogar bestätigt, dass er sich zu Recht „gekränkt fühlte“, weil Eva seinem Wunsch nach einer engen Freundschaft nicht nachgekommen sei.
Die Angeklagten zeigten durch ihr Verhalten, so das Urteil weiter, ihnen sei der wahre Inhalt von „Kameradschaft“ noch nicht bekannt und sie hätten nun allen Grund im Klassenverband für eine „ausgezeichnete Disziplin“ zu sorgen. Sie hätten sich mit dem „unwürdigen Verhalten“ des Angeklagten B. solidarisiert und seien so zu einem „rowdyhaften Verhalten“ verleitet worden; zukünftig sollten sie sich gegenseitig helfen, um ihre Zensuren zu verbessern. Die von der Anklagevertretung und der FDJ-Leitung geforderten Konsequenzen sollten dazu beitragen, ihnen den „wahren Inhalt sozialistischer Freundschaft“ bewußt zu machen. Dies sei dann die Voraussetzung dafür, dass sie sich in Zukunft gegenseitig eher achten und sich nicht beschimpfen würden.[87]
1973
Am 26. Oktober 1973, gegen 01.00 Uhr, wurden sechs Seeleute des VEB Deutsche Binnenreederei von Volkspolizisten der Volkspolizei-Inspektion Berlin-Friedrichshain zugeführt. Sie hatten vor dem Eingang zum Werkgelände des VEB Glaswerk Stralau mehrere polnische Staatsbürger gewalttätig angegriffen. Ein Opfer wurde dabei erheblich verletzt. In der Nähe des Kinderheimes Alt Stralau kam es erneut zu gewaltätigen Auseinandersetzungen, bei denen Deutsche „Zaunlatten als Schlagmittel“ einsetzten. Die Sicherheitsorgane „konnten keine Hinweise dafür erarbeiten, daß diese tätlichen Angriffe der DDR-Bürger gegen die Staatsbürger der Volksrepublik Polen wegen ihrer Staatsangehörigkeit erfolgten“. Die weitere Bearbeitung der Ermittlungsverfahren erfolgte durch die Arbeitsgruppe Ausländer des Dezernats II des PdVP Berlin. Die Mitarbeiter der Abteilung IX der BVfS Berlin trafen am 26. Oktober 1973, gegen 9.30 Uhr, in der VPI Friedrichshain ein und sie stellten fest, dass die KDfS Friedrichshain, entgegen der geschlossenen Vereinbarung, keine Informationen „über dieses Vorkommnis und die vorgenommenen Zuführungen“ erhalten hatte, was „des Öfteren“ aufgetreten war.[88]
Am 31. Oktober 1973, zwischen 21.25 und 22.05 Uhr, kam es in Berlin-Buch zu einem „Racheakt“ von 16 Deutschen. Sie hatten sich mit diversen Schlagwerkzeugen ausgerüstet, um sich an Jugoslawen zu rächen, mit denen es am 28. Oktober 1973 in der HO-Gaststätte „Schloßkrug“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war. Dafür zogen sie von Gaststätte zu Gaststätte und suchten die betreffenden Jugoslawen, die auf einer Großbaustelle im Klinikum Berlin-Buch beschäftigt waren und in Berlin-Buch wohnten. In der HO-Gaststätte „Schloßpark“ am S-Bahnhof Berlin-Buch fanden sie ihre Opfer und schlugen sie zusammen, was bei sechs der Überfallenen zu „erheblichen Verletzungen“ führte. Die Leitung des PdVP bildete, unter der Leitung von Major Hase, eine Sondereinsatzgruppe, die die Untersuchungen in der VPI Pankow durchführte. Alle 22 beteiligten Person sollten sich in der VPI Pankow befinden.[89]
Bei einer vormilitärischen Ausbildung der Humboldt-Universität zu Berlin im GST-Lager „Junge Patrioten“ in Breege auf der Insel Rügen (Bezirk Rostock) „lief eine Person mit zum faschistischen Gruß erhobener Hand durch den Saal“. Als die Kapelle ein Studentenlied anstimmt, entstellten sechs GST-Angehörige (ein Hundertschaftskommandeur, ein Zugführer und vier Politstellvertreter den Text: „Es hoben die alten Germanen, zum deutschen Gruß die Hand“, anstatt „zum freundlichen Gruß“. „Im Ergebnis dieser Auseinandersetzungen fasste die Lagerleitung den Beschluß, allen genannten Personen einen strengen Verweis mit Eintragung in die Studienunterlagen auszusprechen – bedingt mit Bewährung für die Dauer des Lagers. Dieser Vorfall wurde bereits am nächsten Morgen mit allen Kommandeuren ausgewertet“.[90]
1973 wurden der Volkspolizeiinspektion Lichtenberg 13 Jugendliche (15 bis 18 Jahre) „zugeführt“. In einem Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) hatten sie ca. 40 „Staatsverleumdungen“ geäußert, Sitzpolster beschädigt und Fensterscheiben zerschlagen. Gegen fünf „Rädelsführer“ wurden Haftbefehle beantragt.[91]
In Berlin-Johannisthal wurde am 11. August 1973 gegen 16.00 Uhr in und vor der HO-Gaststätte „Lindenschenke“ ein polnischer Arbeiter von Deutschen zusammengeschlagen und musste im Achenbach-Krankenhaus in Berlin-Köpenick stationär behandelt werden. Durch eine telefonische Mitteilung eines diensthabenden Oberarztes wurde der Volkspolizei mitgeteilt, dass die Bewusstlosigkeit des polnischen Arbeiters auf seine „Volltrunkenheit zurückzuführen“ sei, und deshalb wurde der Angriff lediglich als „Ordnungswidrigkeit qualifiziert“. Ein zugezogener polnischer Betreuer erklärte am selben Tag noch, dass eine Blutalkoholuntersuchung nötig wäre, da sein Landsmann nur zwei Bier getrunken hätte. Dieser Antrag wurde von einem Mitarbeiter der VP-Inspektion Berlin-Treptow mit der Behauptung abgelehnt, dass „die Fertigung einer Blutalkoholanalyse zu kostspielig“ gewesen wäre. Das Angebot, die Kosten für diese Untersuchung nehmen zu wollen, wurde abgelehnt. Am 12. August stellte der Betreuer bei einem Besuch im Krankenhaus fest, dass sein Mandant über Lähmungserscheinungen der rechten Körperhälfte und über Sprachstörungen litt. Ein hinzugezogener Arzt bezeichnete diese Beschwerden als „Simulieren“. Da der verletzte Pole jedoch einen Tag später erneut und verstärkt über dieselben Beschwerden klagte, wurde er auf Drängen des polnischen Betreuers und einer deutschen Betreuerin am 13. August „zur Spezialbehandlung“ in die Neurologische Klinik der Charité verlegt. Dort stellten Mediziner des Instituts für gerichtliche Medizin eindeutig fest, dass es sich bei der Lähmung und Sprachstörungen „keinesfalls um alkoholbedingte Störungen“ handelte, sondern um Folgen einer Gewalteinwirkung auf die linke Seite des Schädels. Als die Verwaltung für Staatssicherheit in Berlin von diesem Vorfall erfuhr, veranlasste sie am 17. August bei der Volkspolizei (DVP) ein Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachts des § 215 StGB Rowdytums und schwerer vorsätzlicher Körperverletzung gegen den deutschen Täter. Am 18. August wurde durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte ein Haftbefehl erlassen. Gegen den Arzt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachts der Verletzung der Obhutspflicht nach § 120 Absatz 1 StGB Verletzung der Obhutspflicht ohne Haft eingeleitet. Diese „Untersuchungen erbrachten nicht den Beweis“, dass er vorsätzlich den verletzten Polen hatte liegen lassen. „Damit hat sich der Verdacht einer Straftat nach § 120 Absatz 1 StGB nicht bestätigt“.[92]
Kurt Goldstein, Intendant der Stimme der DDR, behauptete im August 1973 Israel würde „in der ganzen Welt einen geheimen Krieg“ führen.[93]
Ein Kommentator der Stimme der DDR sprach am 12. Oktober 1973 von der „Nazi-Luftwaffe Israels“.[94]
In Berlin-Friedrichshain wurden am 26. Oktober 1973 gegen 1.00 Uhr drei polnische Arbeiter von sechs Deutschen mehrfach gewalttätig angegriffen und ein Pole wurde dabei erheblich verletzt. Einer der Täter war Mitglied der SED und insgesamt waren unter den Angreifern Mitglieder des FDGB, der GDSF und der FDJ.[95]
In Berlin-Buch zogen am 31. Oktober 1973 zwischen 21.00 und 22.00 Uhr, mit Schlagwerkzeug bewaffnete Deutsche von Gaststätte zu Gaststätte um jugoslawische Arbeiter zu treffen, an denen sie „Rache“ üben wollten. Dieser „Rachefeldzug“ ging auf gewalttätige Auseinandersetzungen zurück, die am 28. Oktober in der HO-Gaststätte „Schloßkrug“ stattgefunden hatten. Im besagten „Schloßkrug“ am S-Bahnhof Berlin-Buch kam es dann zu den provozierten tätlichen Auseinandersetzungen, wobei sechs Jugoslawen teilweise erheblich verletzt wurden.[96] Der Bezirksstaatsanwalt Berlin-Pankow und die Abteilung K der Volkspolizei-Inspektion Pankow leiteten Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 Rowdytum, 216 StGB Schwere Fälle von Rowdytum gegen acht Deutsche und Ermittlungsverfahren ohne Haft gegen drei Deutsche ein.[97]
Die SED lieferte Ende 1973 Waffen an Syrien. Darunter befanden sich 12 Abfangjagdflugzeuge MiG-21, 62 mittlere Panzer vom Typ T-54 AM mit Munition, 300 Panzerbüchsen RPG- 7, 74.500 Granaten und 30.000 Panzerminen.[98]
1974
Im Mai 1974 der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde geschändet.[99]
In Berlin-Köpenick wurde am 25. April 1974 gegen 23.30 Uhr auf dem Mandrellaplatz ein Student aus dem Jemen von einem Deutschen (22 Jahre) und einer Deutschen (15 Jahre) grundlos beleidigt, geschlagen und verletzt. Das Opfer musste wegen Prellungen und Hautabschürfungen medizinisch ambulant versorgt werden. Gegen den Haupttäter wurde am 30. April durch die Abteilung K. der Volkspolizei-Inspektion Köpenick ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und er wurde inhaftiert.[100]
In einer Volkspolizei-Bereitschaft in Basdorf bei Berlin, gab es 1974 eine Gruppe von Volkspolizisten, die sich als „SS-Einheit“ verstanden. Sie konnten erst nach Monaten von der Staatsanwaltschaft enttarnt werden.[101]
1975
1975 wurde der Jüdische Friedhof in der Schönhauser Allee geschändet.[102]
1976
Im März 1976 der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde geschändet.[103]
In Berlin-Weißensee wurde 1976 wurde der Jüdische Friedhof geschändet.[104]
In Berlin-Buchholz kam es 1976 in einer HO-Gaststätte zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen ca. 200 Jugendlichen und den Besatzungen von sechs Funkstreifenwagen. Es kam zu Tätlichkeiten wie Festhalten, Umklammern und Schlägen, und Volkspolizisten wurden mit „staatsverleumderischen“ Äußerungen beschimpft und beleidigt.[105]
In Berlin-Friedrichsfelde in der Dolgenseestraße wurden am 2. September 1976 gegen 24.00 Uhr vier Studenten der Ingenieurwissenschaften aus Israel und Jordanien von ca. zehn Unbekannten überfallen und mit Fäusten und Holzlatten geschlagen und verletzt. Die Opfer konnten nach ambulanter medizinischer Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.[106]
1977
Im Freibad Berlin-Pankow randalierten 1977 mehrere Jugendliche. Sie brüllten: „Sieg-Heil“, legten ein Feuer und verbrannten einen Baum.[107]
In Berlin-Weißensee wurde im Frühjahr 1977 der Jüdische Friedhof geschändet.[108]
Im Juni 1977 wurde der Jüdische Friedhof in der Schönhauser Allee geschändet.[109]
In Prenzlauer Berg wurden 1977 auf dem Jüdischen Friedhof in der Schönhauser Allee Grabsteine mit Hakenkreuzen beschmiert. Der Friedhof musste deshalb vorübergehend geschlossen werden.[110]
In Berlin-Mitte wurden 1977 mehrere Flugblätter mit nationalistischen und antisemitischen Inhalten aufgefunden. Als Autor wurde ein Schüler der Klasse 9a der „Heinrich Dorenbach“ Oberschule identifiziert.[111]
Am 26. August 1977 kam es beim Oberliga-Punktspiel des BFD Dynamo gegen den 1. FC Union Berlin, durch Hooligans des 1. FC Union im S-Bahnbereich zur „Störung der öffentlichen Ordnung, Sachbeschädigungen an S-Bahnwagen und Bahnhofseinrichtungen sowie einen die Betriebssicherheit gefährdenden Eingriff“ sowie zu Verleumdungen und Gewalttätigkeiten gegen Angehörige der Sicherheitsorgane. Auf dem S-Bahnhof Marx-Engels-Platz wurden 17 Fensterscheiben der Hallenwand zerstört und in einem S-Bahnzug auf der Strecke Friedrichstraße-Strausberg wurden Fenster, Türscheiben sowie Neonleuchten und Haltestangen zerstört. Vor und nach dem Spiel wurden im Bereich der S-Bahn und in Mitte und Friedrichshain insgesamt 79 Personen zugeführt. Wegen dieser „Vorkommnisse“ wurden 31 Belehrungen durchgeführt, 21 Personen wurden mit Ordnungsgeld belegt, gegen 20 Personen ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet, fünf Personen zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen und gegen zwei Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des § 215 Rowdytums und § 115 vorsätzlicher Körperverletzung StGB eingeleitet.[112]
Am 7. Oktober 1977 kam es, anlässlich eines „Volksfestes“ zum 28. Jahrestag der Gründung der DDR und zum 60. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, auf dem Alexanderplatz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen neonazistischen Hooligans und Einheiten der Volkspolizei. Die Ausschreitungen gehörten, was Ausmaß und Intensität der Krawalle anlangt, zu den gewichtigsten Straßenkämpfen in der DDR. Hooligans des 1. FC Union Berlin waren durch die Straßen gezogen und riefen „antisozialistische, partei- und staatsfeindliche“ Parolen wie z. B. „Russen raus“ und „Ras dwa tri – Russen werden wir nie – Nieder mit der Bullen-Elf“. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen entwickelten sich, „als im Ergebnis des Absturzes von 9 Jugendlichen gegen 19.00 Uhr in einen Lüftungsschacht am Fernsehturm während des Auftritts der Beat-Formation ‚Express‘ der Einsatz eines Zuges VP-Bereitschaften zwecks Absicherung des Unfallortes, Hilfeleistung und Sicherung des Einsatzes von Schnellhilfewagen des DRK erfolgte“.
Einheiten der Volkspolizei wurden von etwa 100 Demonstranten mit Steinen beworfen, in zwei Fällen wurden Volkspolizisten mit feststehenden Messern bedroht und es wurden Uniform-Mützen verbrannt und in Luft geworfen; dagegen setzte die Volkspolizei Hunde ein, auch um die Angreifer in Schach zu halten. „Unter dem Einfluß der neonazistischen Welle in der BRD riefen darüber hinaus einige Personen u. a. faschistische Losungen“, wie „Deutschland erwache“, „Adolf Hitler – unser großer Führer“, „Nieder mit der DDR“, „Hängt ihn auf das grüne Schwein“ [die Uniformen der DVP waren grün, HW] und mehrfach wurde das „Deutschlandlied“ gesungen. Die Volkspolizei wurde mit herausgerissenen Pflastersteinen, mit Abfall, mit Feuerwerkskörpern und Papierkörben beworfen.[113] „Die Zusammenrottung konnte von den Sicherheitskräften erst gegen 23.30 Uhr aufgelöst werden. Dabei wurden 66 Volkspolizisten „erheblich verletzt und großer Sachschaden verursacht. Mit Ausnahme eines in den Lüftungsschacht abgestürzten Jugendlichen konnten bis zum 5. 11. 1977 alle verletzten VP-Angehörigen und Jugendlichen aus den Krankenhäusern entlassen werden“.[114]
In der Information Nr. 623/77 waren neun Jugendliche in den Luftschacht gestürzt und dabei wären drei Schwerverletzte und sechs Leichtverletzte von einem „Schnellhilfewagen des DRK unverzüglich Hilfe geleistet“ worden.[115] Es gab 83 Verletzte und noch am Abend waren 313 Personen und bis zum 5. November 1977 weitere 155 Personen vorläufig festgenommen (zugeführt) worden und es stellte sich heraus, dass die meisten von ihnen aus den Bezirken Lichtenberg, Köpenick und Treptow kamen; unter ihnen befanden sich 210 Lehrlinge, 98 Facharbeiter, 72 Schüler und 63 sonstige Arbeiter. „Die Zuführungen betrafen fast ausschließlich Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren, davon gehörten 218 der FDJ“ an. Von den Zugeführten wurden gegen 71 Personen Ermittlungsverfahren, davon 61 Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet. Gegen vier Personen wurden Ordnungsstrafen ausgesprochen und an zehn Personen wurden andere Erziehungsmaßnahmen durchgeführt. Nach den Angaben in der Information Nr. 623/77 vom 10. Oktober 1977 wurden gegen 87 Personen Ermittlungsverfahren mit Haft, gegen 12 Personen Ermittlungsverfahren ohne Haft mit dem Ziel des Erlasses eines auf Geldstrafe gerichteten Strafbefehls, gegen 48 Personen wurden Ordnungsstrafverfahren mit dem Ausspruch von Strafverfügungen zwischen 100 und 500 Mark, gegen 17 Personen Ordnungsstrafverfahren mit dem Ausspruch von gemeinnütziger Arbeit bis zu sechs Tagen. Weitere 149 Personen wurden nach kriminalistischer Registrierung und eingehender Verwarnung im Verlaufe des 8. Oktober 1977 entlassen. „Bei der Bekämpfung der Ausschreitungen wurden insgesamt 66 Angehörige der Volkspolizei (5 Offiziere sowie 61 Wachtmeister und Unterführer) verletzt (Platzwunden, Prellungen, Hämatome sowie Schnittwunden). Darüber hinaus wurde durch die Zertrümmerung von Fensterscheiben und andere Sachbeschädigungen ein Schaden von ca. 50 000 Mark verursacht“.[116]
Diese Auseinandersetzungen inspirierte eine Gruppe in Karl-Marx-Stadt, unter ihnen befanden sich vier Vorbestrafte, in eine „Ausbildungsstätte der GST“ einzubrechen, um „in den Besitz von Schusswaffen und Munition“ zu kommen, mit denen sie zukünftig gegen die Sicherheitskräfte vorgehen konnten. Ein Strafgefangener der StVA in Brandenburg und ein Arbeiter aus Halle fertigten „mehrere Hetzflugblätter mit gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse und führende Repräsentanten der DDR gerichteten bzw. den Faschismus verherrlichenden Losungen […] und verbreiteten diese“.[117]
Nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft vom 9. Januar 1978 waren insgesamt gegen 183 Personen Ermittlungsverfahren gemäß Rowdytum und Zusammenrottung eingeleitet, wovon 163 Personen in Untersuchungshaft genommen wurden. Gegen 77 Personen waren Ordnungsstrafverfahren durchgeführt worden und 207 Personen wurden nach Belehrungen und Verwarnungen aus dem Polizeigewahrsam entlassen. „Rädelsführer und Initiatoren“ sowie „Vorbestrafte und Asoziale“ wären mit der „gebotenen Strenge zur Verantwortung gezogen“ worden. 95 Täter wurden als „Rädelsführer“ zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Monaten und 3 Jahren verurteilt, davon wurden 38 Täter zu Freiheitsstrafen über ein Jahr verurteilt. 14 Täter erhielten Jugendhaft und 20 Täter erhielten Strafen auf Bewährung.[118]
Die Hooligans des 1. FC Union Berlin waren bereits vor diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen im September 1977, im Juni 1977 in Erscheinung getreten. Nach der Meinung der Generalstaatsanwaltschaft der DDR handelte es sich bei den Tätern „in der Mehrzahl […] um politisch zurückgebliebene Schüler oberer Klassen der POS und Lehrlinge, vorwiegend des 1. Lehrjahres, die leistungsschwach sind und eine ungenügende Einstellung zur Arbeit und zum Lernen aufweisen“. Die verurteilten 95 Täter wären als „Rädelsführer“ besonders aktiv gewesen und besonders „Vorbestrafte und Asoziale“ wären für ihr Verhalten „mit der gebotenen Strenge zur Verantwortung gezogen“ worden.
In den Medien wurde der politische Charakter der Auseinandersetzungen damit vertuscht, es hätte sich hier nur um „Rowdytum“ gehandelt, d. h. diese Ausschreitungen in Berlin seien Vorkommnisse gewesen, die nach einer Sportveranstaltung stattgefunden hatten.[119] Das öffentliche Statement gegen die Sowjetunion war eine politische Äußerung und mit „Bullenelf“ wurde die gegnerische Elf vom BFC Dynamo Berlin getroffen, an dessen Spitze sich der Minister für Staatssicherheit befand. Von den Tätern gehörten bis zu 50 Prozent „zum negativen Anhang des 1. FC Union Berlin“.[120] Bürger die sich über „Rowdytum“ in Berlin äußerten, wurden durch die SED „aufgeklärt“, dass es sich lediglich um Ausschreitungen nach einer Sportveranstaltung gehandelt habe. In einer weiteren Information der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurden Gerüchte über die angebliche „Anzahl der Toten“ aufgegriffen. In einem „Stimmungsbericht“ der HA I, Abt. MfNV an die Abt. Information, Auswertung und Kontrolle (IAK) wurden die Ansichten eines Leutnants der Militärpolitischen Hochschule (MPHS) wiedergegeben, dass die Informationen über die Krawalle am Alexanderplatz nicht übereinstimmten mit den Informationen, über die die „Politabteilung der MPHS“ verfügte. Denn bei den Ausschreitungen seien „auch Tote zu beklagen“ gewesen, sowohl bei der DVP als auch bei den Jugendlichen.[121] Mark Brayne, er war 1977 in der DDR Korrespondent der britischen Nachrichtenagentur „Reuters“, berichtete am 12. Oktober 1977 von den gewalttätigen Auseinandersetzungen rund um den Alexanderplatz in Berlin, was die Zeitschrift „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe Nr. 47/1977 vom 14. November 1977 publizierte. Brayne gab an, dass drei Menschen getötet worden wären – ein Mädchen sei beim Sturz in den Luftschacht gestorben, ein Volkspolizist wäre erstochen worden und ein weiterer Volkspolizist wäre mit einem vollen Bierkasten erschlagen worden. Am Ende des Artikels im „Spiegel“ wurde auf eine „Parteiinterne Information“ der SED hingewiesen, dass nicht nur zwei Volkspolizisten bei den Unruhen getötet worden wären, sondern das auch zwei weitere Volkspolizisten ihren Verletzungen erlegen wären.[122] Die weiteren „Untersuchungen konzentrierten sich auf die weitere Personifizierung von Rädelsführern und anderen Mittätern der Ausschreitungen am 7.10.1977“. In der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirksleitung der SED Berlin am 10. Oktober 1977 waren die Ausschreitungen vom 7. 10. 1977 als „Ausdruck des Wirkens der verstärkten politisch-ideologischen Diversion des Gegners unter Jugendlichen“ eingestuft worden, was sich auch in der „Zunahme rowdyhafter Handlungen“ zeigte. Der Bericht und die Schlussfolgerungen wurden „dem Generalsekretär des Zentralkomitees der SED, Genossen Erich Honecker“ übermittelt.[123]
Mit diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen begann in der DDR die Entwicklung einer neonazistischen, d. h. gewalttätigen, rassistischen und antisemitischen Bewegung der politischen Rechten.
1978
Im Jahr 1978 wurden sechs neonazistische Gruppen, die in Berlin-Rahnsdorf, in Schwedt (Bezirk Frankfurt/O.), in Triptis (Bezirk Gera), in der StVA Naumburg (Bezirk Leipzig) und in Ziesar (Bezirk Potsdam) existierten, „durch Einleitung von Ermittlungsverfahren beseitigt“. 1979 wurden fünf neonazistische Gruppen festgestellt, die in Berlin-Marzahn, in Berlin-Prenzlauer Berg, in Erfurt, in Eggersdorf (Kreis Strausberg) und in Schwaan (Bezirk Rostock) aktiv waren.[124]
In den beiden Jahren 1978 und 1979 wurden „188 Vorkommnisse mit neonazistischem Charakter bekannt“, wovon 94 Taten aufgeklärt werden konnten. Davon wurden 72 Taten (76,6 Prozent) von Jugendlichen und Schülern begangen. Die Analysen der Tatmotive ergaben, dass die Täter (18 bis 25 Jahre) „durch das Westfernsehen inspiriert wurden“ und sie nahmen eine negative Grundeinstellung ein, zur „sozialistischen Entwicklung“ in der DDR. So wurde von Tätern (20 bis 22 Jahre) ein sowjetisches Ehrenmal mit Losungen beschmiert, die den „Neofaschismus in der BRD verherrlichten“, von Tätern (20 Jahre) wurden Flugblätter hergestellt und verbreitet, mit denen Hitler verehrt und die Parteiführung der SED bedroht wurde. Außerdem wurden in der Öffentlichkeit mit Losungen Hitler verehrt und dem Genossen Honecker Gewalt angedroht. In dieser Analyse der HA XX/2 wurde an mehreren Stellen fälschlicherweise immer wieder angebliche Aktivitäten von Neonazis zum 100. Geburtstag von A. Hitler beschrieben, wobei die massiven Aktivitäten erst um den tatsächlichen 100. Geburtstag am 20. April 1989 stattfanden.[125]
Im März 1978 wurden Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in der Schönhauser Allee in Berlin-Prenzlauer Berg mit Hakenkreuzen beschmiert. Der Friedhof mußte deshalb vorübergehend geschlossen werden.[126]
Am 20. April 1978 erhoben sich während einer Astronomiestunde sechs Schüler der 10. Klasse einer POS von ihren Plätzen, um Hitlers Geburtstag zu gedenken. „Gegen den Organisator“ wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und er wurde an den Staatsanwalt übergeben.[127]
Auf der Baustelle des BMK Chemie Halle – Betrieb Industriebau Schkopau – Hallenkomplex KEAB, Teilobjekt 2 in Berlin-Lichtenberg arbeiteten mongolische Studenten bei Tiefbauarbeiten. Am 18. Juli 1978, 06.00 Uhr, wurde an ihrem Arbeitsplatz, ein Betonelement und an einem Förderband „diskriminierende Beschriftungen in russischer Sprache“ mit Kreide geschrieben, entdeckt: „Idioten macht euch nach Hause“ und „Schweine“. Der Beauftragte des BMK Chemie entschuldigte sich offiziell bei den Mongolen. Nach Abstimmung mit der KDfS Lichtenberg wurde die Bearbeitung an die Abt. K der VPI Lichtenberg übergeben.[128]
Lehrlinge (18 bis 19 Jahre) aus verschiedenen Bereichen hatten 1978 die „Partei Demokratischer Nationalisten Deutschlands“ gegründet. Die Gruppe hatte sich eine Satzung gegeben, es wurden Mitgliedsbeiträge erhoben und sie sprachen sich mit faschistischen Dienstgraden an. Sie fertigten eine „schwarz-weiß-rote Fahne mit Hakenkreuz auf rotem Grund“. Die Gruppe zerstörte in S-Bahnzügen Sitzpolster, Beleuchtungseinrichtungen und Fensterscheiben und auf S-Bahnhöfen und im Wohngebiet zerstörten sie Straßenbeleuchtungen und entwendeten von Baustellen Baustoffe. Mitarbeiter der KDfS Treptow „führten mit den Lehrlingen und deren Eltern Aussprachen durch, die positive Ergebnisse erbrachten“. Gegen die Gruppe führte das MfS „Zersetzungsmaßnahmen“ durch und behielten die Jugendlichen „weiter unter operativer Kontrolle“.[129]
Fünf Schüler aus 8. bis 10. Klasse einer POS wollten 1978 eine „Nationalsozialistische Jugend“ gründen, um mit „Waffengewalt bzw. Demonstrativhandlungen“ die Welt zu verändern. Durch die KDfS Köpenick und „im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgte eine positive Einwirkung auf die Gruppenmitglieder. Die KDfS Köpenick und die DVP sollten die weitere „operative Kontrolle“ durchführen.[130]
Ende November, Anfang Dezember 1978 schmierte ein Mechaniker des VEB Wasserstraßenbau Berlin in mindestens sechs Fällen Hakenkreuze und SS-Runen im Treppenhaus seines Wohnhauses. Er wurde inhaftiert und gegen ihn wurde gemäß § 220 (1) (2) Öffentliche Herabwürdigung StGB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Stadtbezirksgericht Lichtenberg verurteilte den Täter am 24./25. Mai 1979 zur Einweisung „in eine psychiatrische Klinik“, auf der Grundlage des § 16 (3) Verminderte Zurechnungsfähigkeit StGB.[131]
In Rahnsdorf gab es 1978 eine Gruppe „die sich mit ihren Handlungen mit faschistischem Gedankengut [sic]“ befasste.[132]
Am 28. Dezember 1978, gegen 19.20 Uhr, wurde Albert Ndindah, er war der Leiter des Büros der SWAPO in der DDR, an einer Bushaltestelle in Berlin-Wilhelmsruh und auf der Fahrt mit dem Linienbus 45 in Richtung Berlin-Pankow von zwei vorbestraften deutschen Arbeitern rassistisch beleidigt: „Neger haben hier nichts zu suchen“, „Schwarze Sau“ und „Den knall‘ ich ab“. Außerdem versuchten die beiden Angreifer ihn zu schlagen. Ein im Bus befindlicher DDR-Bürger führte die beiden Täter zur VPI Berlin-Pankow zu. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 221 Herabwürdigung ausländischer Persönlichkeiten StGB eingeleitet. Nach Abstimmung mit Generalmajor Schwanitz, Leiter der BVfS Berlin und dem Dezernat II des PdVP Berlin wurde gegen einen Täter ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation, oder Rasse StGB „mit dem Ziele des Widerrufs der Bewährung der Verbüßung der Reststrafe eingeleitet“. Dazu wurde ein Ordnungsstrafverfahren gemäß § 4 OWG in Höhe von 500 Mark geprüft. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. IX der BVfS Berlin.[133]
In Berlin-Pankow-Wilhelmsruhe wurde am 28. Dezember 1978 gegen 19.30 Uhr ein afrikanischer Diplomat von zwei Deutschen, an einer Bushaltestelle der Omnibuslinie 45, rassistisch angegriffen und beleidigt: „Schwarze Sau!“ und „Den knall’ ich ab!“. Anwesende, die als Zeugen vernommen worden waren, konnten sich „nicht erinnern“. Die Untersuchungen kamen zu dem Schluss das die beiden Täter betrunken waren (3,0 und 1,8 Promille) und das es sich bei einem Täter „um einen primitiven Menschen“ gehandelte hätte, der die „Polytechnische Oberschule (POS) nur bis zu 5. Klasse“ besucht hatte. Es wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 140 StGB Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse.[134]
1979
In Berlin-Prenzlauer Berg bildete sich Anfang 1979 eine Neonazi-Gruppe mit 5 Mitgliedern (15 bis 26 Jahre), die sich „Deutsch-Nationaler-Jugendbund“ nannten.[135]
In Berlin-Biesdorf und -Marzahn gab es von Ende 1977 bis Mitte 1979 eine Neonazi-Gruppe, die mehrfach auf Straßen faschistische Lieder wie „SA marschiert“ und „Deutschlandlied“ sangen und den Hitlergruß zeigten. Sie nannten sich „Partei Demokratischer Nationalisten Deutschlands“. Es gab eine Satzung, es wurden Mitgliedsbeiträge erhoben und „sie gaben sich Dienstgradbezeichnungen der faschistischen SS“. Sie hatten eine „schwarz-weiß-rote Fahne mit Hakenkreuz auf rotem Grund“ selbstgefertigt. Mitglieder der Gruppe zerstörten Sitzpolster, Beleuchtungseinrichtungen und Fensterscheiben in S-Bahnzügen und auf S-Bahnhöfen. Diese Information des MfS führte diese Entwicklung darauf zurück, dass imperialistische Kräfte „gegen die sozialistischen Staaten vorwiegend über Massenmedien […] in zunehmendem Maße eine Popularisierung faschistischer, neofaschistischer und antikommunistischer Ideen beinhaltet, […] was nachgewiesenermaßen im ursächlichen Zusammenhang mit der Entschlußfassung zur Verbreitung neofaschistischen Gedankengutes durch Kinder und Jugendlichen in der DDR“ stünde. Besonders Schüler der 7. bis 10. Klassen waren in diesem Zusammenhang angetroffen worden. Außerdem waren solche Jugendlichen in Erscheinung getreten, „bei denen die bisherige politisch-ideologische Erziehungsarbeit aller Erziehungsträger nicht im entsprechenden Maße wirksam wurde, die einen labilen Charakter besitzen bzw. bei denen ein gestörtes Leistungs- und Sozialverhalten vorhanden ist (leistungsschwache Schüler); Schüler mit Ordnungs- und Disziplinschwierigkeiten sowie mangelnde Lerneinstellung und –haltung; Schüler und Lehrlinge mit Hang zum Rowdytum usw.).“[136] Diesen Kindern und Jugendlichen, die mit der „Verbreitung neofaschistischen Gedankengutes in Erscheinung“ getreten waren, wären sich „in der Regel der politischen Verwerflichkeit und Tragweite ihrer Handlungen nicht bewußt“. Sie besäßen „überwiegend nur verzerrte Kenntnisse über den Charakter des Faschismus, kannten in der Regel nur einzelne Verse der von ihnen gesungenen faschistisch-militaristischen Lieder oder schmierten faschistische Symbole oft seitenverkehrt. Eine staatsfeindliche Zielstellung wurde nur in den seltensten Fällen verfolgt“. Die Information (Streng geheim! Um Rückgabe wird gebeten!) vom 8. Januar 1979 empfahl am Schluss, dass die „genannten Hinweise zu Vorkommnissen und Erscheinungen der Verbreitung neofaschistischen Gedankengutes durch Kinder und Jugendliche an Schulen und Einrichtungen der Berufsausbildung seitens zuständiger zentraler Organe (Ministerium für Volksbildung, Staatssekretariat für Berufsausbildung) in geeigneter Form zu überprüfen und im Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Organisationen (Freie Deutsche Jugend) entsprechende Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung weiterer derartiger Handlungen und Vorkommnisse einzuleiten“.[137] Insgesamt betrachtet, ist die verlangte „vorbeugende Verhinderung“ neonazistischer Angriffe vollständig gescheitert, da bereits Ende der 1970er Jahre, die reche Bewegung in der DDR einen solchen Zulauf hatte, dass nur noch in Ausnahmefällen, vielleicht um den 20. April 1989 herum, als in mehreren Städten und Gemeinden der DDR der 100. Geburtstag von A. Hitler gefeiert werden sollte, die Vorbeugung gelingen konnte, wenn auch nicht vollständig.
In Berlin wurde eine Neonazi-Gruppe ermittelt, die aus fünf Schülern der 9. und 10. Klasse der 1. OS „Bruno Baum“ in Prenzlauer Berg und der 2. OS in Marzahn und einem „Hilfsarbeiter bei der Städtischen Friedhofsverwaltung Berlin Friedrichsfelde“ bestand. Gegen sie wurde „wegen dringenden Verdachts der öffentlichen Herabwürdigung der staatlichen Ordnung gem. § 220 StGB“ ermittelt. Unter der Bezeichnung „Deutsch-Nationaler Jugendbund“ stellten sie im April 1979 insgesamt 141 Flugblätter mit folgendem Text her:
„Deutsches Volk!
Gehe am 20. Mai nicht zur Wahl! Zeige deine Stärke!
Kämpfe gegen deine Unterdrückung und für deine Freiheit!
Jagt die Russen und Sozischweine davon.
Unser Vaterland muß DEUTSCHLAND heißen!
Der Funke ist da entfache die Flamme!
Sieh nicht zu wie sich die ROTEN Hunde auf des Arbeiters
Tasche sattfressen und in Prunk leben!
DEUTSCHLAND ROT_FRONT
ERWACHE VERRECKE
DEUTSCH-NATIONALE SAMMLUNG“
Die Flugblätter wurden am 17. Mai 1979 in Prenzlauer Berg und Mitte in Post- und Hausbriefkästen verbreitet. Die gerichtliche Hauptverhandlung vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow sollte „unter Teilnahme eines geladenen Kreises von Funktionären der FDJ-Bezirksleitung und der FDJ-Kreisleitungen der Hauptstadt“ durchgeführt werden. Das Ermittlungsverfahren „gegen einen Beschuldigten sollte wegen fehlender Schuldfähigkeit“ eingestellt werden und bei allen weiteren Beschuldigten sei „eine gerichtliche Verurteilung auf Bewährung anzustreben“. Das Mitglied des Politbüros des ZK der SED und 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Berlin, Genosse Konrad Naumann, erhielt eine Kopie der Information der BVfS Berlin vom 6. August 1979.[138]
In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 29. September 1979 in der Kleingartenanlage „Märkische Aue“ faschistische und antisemitische Parolen entdeckt, wie z. B. ein Davidstern, ein Hakenkreuz und davon ca. 150 Meter entfernt „Judenschwein“.[139]
In Berlin-Lichtenberg in der Marie-Curie-Alle wurde am 30. September 1979 auf der Motorhaube eines „Pkw Trabant“ ein Davidstern geschmiert. An der Garagentür des Besitzers des Trabants wurden nationalistische und antisemitische Schmierereien aufgefunden, wie z. B. ein Hakenkreuz, SS-Runen, „Juden raus aus Deutschland“ und „Deutschland den Deutschen“.[140]
Im Bezirk Berlin-Lichtenberg wurden bei der KD Lichtenberg im Sommer 1980 gehäuft „negative bzw. abfällige Meinungen von Bürgern gegenüber Ausländern mit vorwiegend schwarzer Hautfarbe“ festgestellt. Besonders Bewohner der Wohngebiete Am Tierpark, Otto-Schmirgal-Straße und Hans-Loch-Viertel beschwerten sich darüber, dass sie „von Bürgern mit schwarzer Hautfarbe im angetrunkenen Zustand ordinär belästigt“ würden. Durch Gesten seien sie „zum Geschlechtsverkehr aufgefordert“ worden. Außerdem hätten am 14. Juni 1980 „diese Ausländer“ den dort befindlichen Brunnen mit „gefüllten Bierflaschen beworfen“ und so dort spielende Kinder vertrieben und die sie teilweise mit Bier übergossen. DDR-Bürger „die dagegen einschritten, wurden durch Drohungen belästigt“.
An diesem 14. Juni 1980 kam es im Restaurant „Bärenschaufenster“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen „zwischen DDR-Bürgern und farbigen Ausländern“.
Diese Ereignisse riefen unter den deutschen Bewohnern „Unruhe hervor“ und „ältere Bürger wagten sich deswegen in den Abendstunden nicht mehr auf die Straße. Auch die Angestellten des Restaurants, so die KD Lichtenberg weiter, „sollen oft den Anmaßungen dieser ausländischen Bürger nicht gewachsen sein“.
Die Empörung der deutschen Wohnbevölkerung erreichte einen Höhepunkt, als das MfS erfuhr, dass Unterschriftenlisten geplant wurden, die die Stimmung gegen die Ausländer dokumentierten. Die Deutschen bemängelten besonders, dass ihre Wohngebiete zu „diesem Schwerpunktgebiet als Fremdenverkehrszentrum“ geworden sei und dass die Volkspolizei „zu wenig“ einschritt und nur „ungenügend Kontrollmaßnahmen“ durchführte. Als Deutsche im Ausland könnten sie sich auch nicht erlauben, „das gastgebende Land und seine Bürger zu verletzen“. Da solche „Ausschreitungen nicht zur Festigung der Völkerfreundschaft“ dienen würden, sollte „in den Unterkünften dieser Gäste die Aufklärung zu solchem Fehlverhalten“ verstärkt betrieben werden. Wie das MfS erfuhr, sollten in der letzten Versammlung der Wohnparteiorganisation (WPO) „die Probleme behandelt worden sein“, was von der KD Lichtenberg „bisher noch nicht überprüft“ worden war.[141]
In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 29. September 1979 in der Kleingartenanlage „Märkische Aue“ faschistische und antisemitische Schmierereien entdeckt, wie z. B. ein Davidstern, ein Hakenkreuz und davon ca. 150 Meter entfernt „Judenschwein“.[142]
In Berlin-Lichtenberg in der Marie-Curie-Alle wurde am 30. September 1979 auf der Motorhaube eines „Pkw Trabant“ ein Davidstern geschmiert. An der Garagentür des Besitzers des Trabants wurden nationalistische und antisemitische Schmierereien aufgefunden, wie z. B. ein Hakenkreuz, SS-Runen, „Juden raus aus Deutschland“ und „Deutschland den Deutschen“.[143]
Im Bezirk Berlin-Lichtenberg wurden bei der KD Lichtenberg im Sommer 1980 gehäuft „negative bzw. abfällige Meinungen von Bürgern gegenüber Ausländern mit vorwiegend schwarzer Hautfarbe“ festgestellt. Besonders Bewohner der Wohngebiete Am Tierpark, Otto-Schmirgal-Straße und Hans-Loch-Viertel beschwerten sich darüber, dass sie „von Bürgern mit schwarzer Hautfarbe im angetrunkenen Zustand ordinär belästigt“ würden. Durch Gesten seien sie „zum Geschlechtsverkehr aufgefordert“ worden. Außerdem hätten am 14. Juni 1980 „diese Ausländer“ den dort befindlichen Brunnen mit „gefüllten Bierflaschen beworfen“ und so dort spielende Kinder vertrieben und die sie teilweise mit Bier übergossen. DDR-Bürger „die dagegen einschritten, wurden durch Drohungen belästigt“. An diesem 14. Juni 1980 kam es im Restaurant „Bärenschaufenster“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen „zwischen DDR-Bürgern und farbigen Ausländern“.
Die Ereignisse riefen unter den deutschen Bewohnern „Unruhe hervor“ und „ältere Bürger wagten sich deswegen in den Abendstunden nicht mehr auf die Straße. Auch die Angestellten des Restaurants, so die KD Lichtenberg weiter, „sollen oft den Anmaßungen dieser ausländischen Bürger nicht gewachsen sein“.
Die Empörung der deutschen Wohnbevölkerung erreichte einen Höhepunkt, als das MfS erfuhr, dass Unterschriftenlisten geplant wurden, die die Stimmung gegen die Ausländer dokumentierten. Die Deutschen bemängelten besonders, dass ihre Wohngebiete zu „diesem Schwerpunktgebiet als Fremdenverkehrszentrum“ geworden sei und dass die Volkspolizei „zu wenig“ einschritt und nur „ungenügend Kontrollmaßnahmen“ durchführte. Als Deutsche im Ausland könnten sie sich auch nicht erlauben, „das gastgebende Land und seine Bürger zu verletzen“. Da solche „Ausschreitungen nicht zur Festigung der Völkerfreundschaft“ dienen würden, sollte „in den Unterkünften dieser Gäste die Aufklärung zu solchem Fehlverhalten“ verstärkt betrieben werden. Wie das MfS erfuhr, sollten in der letzten Versammlung der Wohnparteiorganisation (WPO) „die Probleme behandelt worden sein“, was von der KD Lichtenberg „bisher noch nicht überprüft“ worden war.[144]
In Berlin-Pankow gab es im Oktober 1979 eine Neonazi-Gruppe, die aus sechs Schülern bestand. Sie trafen sich auf dem Masurenplatz, grüßten mit dem Hitlergruß und sprachen sich mit Namen von Nazis an: „Göbbels, Himmler, Göring, Dönitz“. Mitglieder hatten in Berlin an verschiedenen Stellen Hakenkreuze geschmiert. Gegen zwei Mitglieder der Gruppe wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft angestrebt und bei den anderen Mitgliedern wurden wegen „geringerer Tatbeteiligung“, Belehrungen ausgesprochen.[145]
In Berlin wurde ein jüdischer Schüler in einer Berufsschule 1979 mit antisemitischen Witzen und Parolen angegriffen. Der Direktor und einige Lehrer deckten diese Angriffe.[146]
1980 zeichnete sich in Berlin (DDR) ab, dass „bestimmte Sammelpunkte negativ-dekadenter Jugendlicher und Rowdys“ existierten, d. h. es waren insbesondere Anhänger des 1. FC Union Berlin, die „negative bzw. feindliche Sprechchöre […] intonieren, rowdyhafte Ausschreitungen in öffentlichen Verkehrsmitteln“ provozierten und zahlreiche Sachbeschädigungen verübten. Bereits ab diesem Zeitpunkt wurden Hooligans der Hertha-Fan-Clubs zusammen gesehen wurden mit den Fans des 1. FC Union. Die Aktionen der Union-Fans werden auch daran deutlich, dass von insgesamt 472 Zuführungen in der Zeit vom 23. Februar bis zum 7. Dezember 1980, 245 Zuführungen bei Spielen des 1. FC Union stattfanden. Beim Spiel gegen FC Vorwärts in Frankfurt (Oder) am 10. Mai 1980 fanden 43 Zuführungen statt, davon waren sechs wegen Rowdytums und vier wegen Widerstands gegen staatliche Maßnahmen. Am 20. August 1980 wurden beim Spiel Chemie Schönebeck gegen 1. FC Union 28 Personen wegen Rowdytums zugeführt und beim Spiel am 3. Mai 1980 zwischen 1. FC Union gegen BFC Dynamo kam es zu 19 Zuführungen, davon waren drei wegen Rowdytums und zwei wegen Widerstands gegen staatliche Maßnahmen. Da bei Spielen des BFC Dynamo „eine hohe Präsenz der Sicherungs- und Ordnungskräfte“ organisiert wurde, war damit „bereits eine Eindämmung von Ausschreitungen erreicht“ worden. Bei Auswärtsspielen kam es „oftmals“ zu Gewalttätigkeiten, zu Belästigungen von Personen, zu Beschädigungen von Reisezugwagen der DR, zu Fahnenabrissen u. ä. Für die Offiziere des Zentralen Operativstabes des MfS zeigte diese Entwicklung, dass die Hooligans „nicht in erster Linie wegen der sportlichen Disziplin Fußball ins Stadion“ gingen. Sie würden provozieren und „unter dem Schutz der Anonymität der Masse“ demonstrierten sie ihre Ablehnung gegen andere Teams, gegen die bewaffneten Organe und der „gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR“. Dieses Vorgehen wurde im Wesentlichen zurückgeführt auf „westliche Beeinflussung“. Diese Erscheinungen wären denen in westlichen Ländern zwar „ähnlich“, würden aber „in ihrem gesellschaftlichen Bezug keine Identität aufweisen“.[147]
In Berlin-Köpenick kam es am 20. August 1980 nach einem Fußballspiel zwischen 1. FC Union Berlin und Chemie Schönebeck, auf dem S-Bahnhof Berlin-Köpenick zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei denen es Sprechchöre gab, wie z. B. „Schlagt die Bullen tot“ und „Ras twa tri – Russen werden wir nie“ u. a. m. Als vom Personal des Bahnhofes ein Jugendlicher im Dienstraum arretiert worden war, versuchten andere Jugendliche den Festgesetzten zu befreien. Transportpolizisten griffen ein und führten insgesamt 28 Jugendliche dem Volkspolizei-Revier 256 zu. Darunter befanden sich drei Kinder (12 und 13 Jahre), elf Jugendliche (14 Jahre), neun Jugendliche (15 Jahre) und zwei Jugendliche (16 Jahre). Wegen ihres Alters und untergeordneter Tatbeteiligung wurde auf die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen verzichtet. Mit ihnen sollte nach Beendigung der Schulferien eine schulische „erzieherische Auswertung“ veranlasst werden. Gegen zwei Personen wurde durch die Volkspolizei-Inspektion Lichtenberg, Abt. K, Ermittlungsverfahren gemäß § 215 (1) StGB Rowdytum eingeleitet und es war vorgesehen gegen sie vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen, mit dem Ziel der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Die Verurteilung sollte noch vor Beginn der Fußballsaison 1980/81 in der Presse veröffentlicht werden.[148]
In Berlin-Friedrichshain bestand 1980 eine neonazistische Gruppe, die sich „NSDAP-Reichsleitung“ nannte. Ehemalige FDJ-Funktionäre hatten diese Gruppe gegründet, die sich auch „HJ = Honecker Jugend“ nannte. Bereits während ihrer Zeit als Soldaten in der NVA waren sie mit rechtsradikalen Äußerungen aufgefallen. „Reichspropagandaleiter“ war ein ehemaliger FDJ-Propagandist.[149]
In der NVA und in Einheiten des MfS gab es von 1965 bis 1980 über 700 neofaschistische Ereignisse. Das ging von faschistischen Schmierereien, über mündliche Hetze, Zeigen des Hitlergrußes, rassistischen Pöbeleien bis hin zu Gewalttaten. 44 Prozent der Täter waren untere Dienstgrade, ebenfalls 44 Prozent waren Unteroffiziere, Feldwebel und Fähnriche und 12 Prozent waren Offiziere.[150] Damit waren die neofaschistischen Phänomene nicht mehr zu reduzieren auf Aktionen von Kindern oder Jugendlichen, so wie es z. B. bei den Erörterungen über Schändungen jüdischer Friedhöfe oft der Fall war, und wo suggeriert wurde, gesellschaftspolitische Zusammenhänge wären hier nicht von Bedeutung. In der Auseinandersetzung um die Ausstellung „Das hat es bei uns nicht gegeben“ werden die neo-faschistischen Ereignisse in der DDR entweder geleugnet oder sie werden, in alter Manier, als Ausgeburten kindlicher oder jugendlicher Fehlentwicklung dargestellt. Gleich wie in West-Deutschland und gleich wie in den Jahren seit der Vereinigung der DDR mit der BRD, werden durch die vorwiegend männlichen „Stiefelfaschisten“, z. B. rassistische Einstellungen sichtbar, wie sie in Familien und an Stammtischen, fern ab offizieller Sprachregelungen, gedacht und geäußert werden.
1981
In Berlin-Treptow wurden am 1. März 1981, gegen 00.15 Uhr, in der Nähe der HO-Gaststätte „Plänterwald“, drei Kubaner von Volkspolizisten vorläufig festgenommen und dem VP-Revier 231 zugeführt. Davor gab es im Parkgelände vor der Gaststätte tätliche Auseinandersetzungen zwischen ihnen und Deutschen, bei denen auch Angehörige des MfS-Wachregiments „Feliks E. Dzierzynski“ beteiligt waren.[151]
In Berlin-Friedrichshain wurde am 19. April 1981, gegen 24.00 Uhr, ein Mosambikaner (22 Jahre) im Treppenaufgang des U-Bahnhofes „Am Tierpark“ von zwei Kubanern (jeweils 22 Jahre) zum Boxkampf aufgefordert. Als er verneinte, wurde er angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt und er musste in das Oskar-Ziethen-Krankenhaus eingeliefert werden. Die Täter wurden ermittelt und vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 116 StGB Schwere Körperverletzung mit Haft eingeleitet und sie wurden in die Untersuchungshaftanstalt Berlin II eingeliefert. Bei seiner Vernehmung behauptete einer der beiden Kubaner, dass der Mosambikaner das Messer hatte, und das er eingegriffen hätte, um zwei Frauen vor dem Mosambikaner zu beschützen.[152]
In Berlin-Pankow wurde am 8. Oktober 1981 in der Johannes-R.-Becher-Straße, vor der Gaststätte „Kleines Cafe“, ein Indonesier durch einen unbekannten Täter zusammengeschlagen. Er erlitt dabei ein „Schädel-Hirn-Trauma und es bestand der Verdacht eines Schädelbruchs. Er wurde zur Rettungsstelle des Krankenhauses Pankow und von dort zum Krankenhaus der Volkspolizei gebracht. Das Opfer war Aspirant am Lehrstuhl für Geschichte der SED an der Parteihochschule „Karl Marx“ und wohnte im Internat in der Heinrich-Mann-Straße 31. Der Direktor der Parteihochschule bzw. des Instituts für Ausländerwesen, Genosse „prof. dr. horst lehfeld“ wurde über den Vorfall informiert. Als Täter wurde ein deutscher Arbeiter (21 Jahre) aus Berlin ermittelt; er war Mitglied der FDJ, des FDGB und der GDSF. Bereits 1977 war er wegen § 115 Vorsätzlicher Körperverletzung und 1978 wegen § 212 Widerstand gegen staatliche Maßnahmen bzw. § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB zu 10 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. 1979 war er gemäß § 238 einer Aufenthaltsbeschränkung oder eines Tätigkeitsverbots StGB zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark und gemäß § 48 staatliche Kontrollmaßnahmen StGB verurteilt worden. Angeblich hätte der Indonesier einen Streit mit „einem weiteren namentlich bekannten ddr-buerger schlichten“ wollen und wurde dabei mit einer Faust ins Gesicht geschlagen, fiel zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf das Straßenpflaster. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine Beschuldigtenbefragung durchgeführt, Haftbefehl beantragt und erlassen und der Täter wurde in die Untersuchungshaftanstalt II eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft und die zuständige Diensteinheit wurden informiert und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K /Dez. II des PdVP.[153]
In Berlin-Treptow drangen drei Arbeiter am 10. Januar 1981 gewaltsam in eine Wohnung ein und zwangen den Wohnungsinhaber „den faschistischen Gruß darzubieten“. Des Weiteren „verherrlichten sie in nicht konkret genannter Weise den Faschismus“. Eine anwesende Studentin aus Apolda wurde von ihnen sexuell missbraucht. Am 19. Januar wurden zwei Täter vorläufig festgenommen und der VPI/K Treptow zugeführt. Gegen sie wurde ein Emittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 122 Nötigung und Mißbrauch zu sexuellen Handlungen StGB eingeleitet und Haftbefehle wurden beantragt.[154]
In Berlin-Friedrichsfelde gab es am 20. April 1981 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen einem Mosambikaner (22 Jahre) und zwei Kubanern (22 und 23 Jahre), bei dem der Afrikaner schwer verletzt wurde. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 116 Schwere Körperverletzung StGB mit Haft eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die AG Ausländer der Abt. K/Dez. II des PdVP Berlin.[155]
In Berlin-Köpenick wurden in der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 1982 im Spreetunnel folgende rassistischen und neonazistischen Parolen angebracht: „Deutschland den Deutschen“, „Ausländer raus“, „Scheiß Kanaken“ und „Deutschland erwache“.[156]
1982
In der BBS der Müllabfuhr fanden 1982, vor Unterrichtsbeginn der Lehrlinge, immer wieder Lesungen statt, bei denen aus „Mein Kampf“ von A. Hitler vorgelesen wurde.[157]
1982 wurden der Jüdischen Gemeinde zwei antisemitische Briefe geschickt.[158]
Die Bewegung der neonazistisch und rassistisch politisierten Hooligans, hatte einen derartig großen Zulauf, und war deshalb, ebenso wie die anderen Zweige des Neo-Nazismus, für die SED-Führung spätestens ab den 1980er Jahren nicht mehr zu beherrschen. Vor dem Fußballspiel 1982 zwischen Motor Hennigsdorf und 1. FC Union Berlin kam es zu antisowjetischen Protesten. Es wurde gerufen „Ras, dwa, tri, Russen werden wir nie“ und gleichzeitig wurden russische Soldaten mit Steinwürfen angegriffen und die Scheibe eines Fahrzeugs wurde zerstört.[159]
In Berlin-Friedrichshain wurden am 2. Oktober 1982 von mehreren Tätern nationalistische und rassistische Parolen wie z. B. „Deutschland den Deutschen“, „Neger sind doof“, „Scheiß Kanaken“, „Ausländer raus“ und „Deutschland erwache“ geschmiert.[160]
Im Berliner Stadtteil Friedrichsfelde wurde im November 1982 vor dem Jugendtouristhotel ein Reisebus aus der Tschechoslowakei mit einer Flasche beworfen und dabei eine Seitenscheibe beschädigt. Die Volkspolizei ermittelte wegen des „Verdacht der vorsätzlichen Beschädigung sozialistischen Eigentums“.[161] Dass hier auch fremdenfeindliche Motive als Hintergrund gesehen werden könnten, fand jedoch keinen Eingang in die bürokratische Erhebung.
In Köpenick wurden am 13. November 1982 drei Neonazis von der DVP festgenommen, weil sie das Deutschlandlied mit verändertem Text sangen: „Deutschland erwache, Juden raus. Bald ist es aus. Die Kommunisten gehen auch bald, die Zone ist umgeben mit Stacheldraht“. Gegen die drei Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und es wurden Haftbefehle erlassen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Köpenick im Zusammenwirken mit der KDfS Köpenick.[162]
In Berlin wurde 1982 die neonazistische Heavy-Metal-Gruppe „Vandalen“ gegründet.[163]
Die SED liefert 1982 Waffen an die PLO.[164]
Nach den Massakern in den Beiruter Flüchtlingslagern Sabra und Schatila 1982 titelte das Neue Deutschland: „Israel betreibt die Endlösung der Palästina-Frage.[165]
Zeitungen bzw. Zeitschriften wie Horizont oder Volksarmee verglichen 1982 das Vorgehen der israelischen Armee mit den Massenmorden der deutschen Faschisten.[166]
P. Kirchner legt 1982 zwei Briefe mit anti-semitischem Inhalt vor, die die jüdische Gemeinde Berlin (Ost) erhalten hatte.[167]
Eine Reisegruppe der FDJ hielt sich 1982 in Kavazite (Bulgarien) auf, wo sich zwei Jugendliche „antisozialistisch“ äußerten. In einem Streitgespräch mit dem Reiseleiter erklärten die beiden FDJ-Mitglieder, dass sie sich als Juden in der DDR „diskriminiert“ fühlten. Da sie sich während der weiteren Reise „provozierend“ verhalten hatte, schickte sie die Leitung vorzeitig zurück.[168]
Ab 1982 konnten sich Neonazis und Skinheads als eigene Kreissektion des DTSB organisieren und asiatische Kampfsportarten trainieren.[169]
1983
In Berlin wurde 1983 eine neonazistische Gruppe aufgedeckt, die sich in verschiedenen Gaststätten in und um Berlin getroffen hatten. Sie verherrlichten den Nazismus und Militarismus und sie gaben sich faschistische Dienstgrade wie z. B. „Sturmbannführer“ oder „Gauleiter“. Einer von ihnen trug um den Hals ständig an einem Band ein „Eisernes Kreuz“ I. Klasse aus dem I. Weltkrieg.[170]
In den Rathauspassagen, Bereich Bowlingzentrum, wurde am 14. März 1983 ein Angehöriger der algerischen Botschaft „wegen Zugehörigkeit zu anderer Nation beleidigt und beschimpft“. Deswegen wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 140 StGB eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Es sollte ein „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt werden. Die Bearbeitung über nahm das Dez. II des PdVP Berlin.[171]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 10. April 1983, gegen 5.00 Uhr, ein Angehöriger der DVP, Offiziersschüler, durch einen Kubaner niedergeschlagen. Am selben Tag, gegen 21.00 Uhr wurden der Täter, und seine Verlobte, nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen ermittelt und vorläufig festgenommen. Sie soll aus einem Hausflur einen Kinderwagen entwendet haben. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 212 StGB Widerstand gegen staatliche Maßnahmen mit Haft gegen den Kubaner eingeleitet. Gegen seine Verlobte wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 177 StGB Diebstahl persönlichen oder privaten Eigentums und § 180 StGB Bestrafung von Vergehen zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ohne Haft eingeleitet.
Drei Briefkästen des Gästehauses des Zentralrates der FDJ in Berlin-Pankow wurden im Oktober 1983 von Unbekannten mit faschistischen Symbolen versehen.[172]
In Berlin wurde 1983 eine neonazistische Gruppe aufgedeckt, die sich in verschiedenen Gaststätten in und um Berlin traf. Sie verherrlichten den Nazismus und Militarismus und sie gaben sich faschistische Dienstgrade wie z. B. „Sturmbannführer“ oder „Gauleiter“. Einer von ihnen trug um den Hals ständig an einem Band ein „Eisernes Kreuz“ I. Klasse aus dem I. Weltkrieg.[173]
In Berlin-Mitte erhielt 1983 eine Mitarbeiterin des Ministeriums für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, in ihrem Hausbriefkasten in der Brückenstraße 12, eine „feindliche Hetzschrift“. Sie beinhaltete revisionistische, polenfeindliche und andere rassistische Verleumdungen.[174]
In Berlin-Mitte wurde am 22. März 1983 ein Angehöriger der „Bot. JAR“, d. h. der Botschaft der Jemenitischen Arabischen Republik, zugeführt und „verletzte sich im FStW“.[175]
Im Hotel Berolina, Moccabar, schlug am 26. März 1983 ein unbekannter Mann mehrmals mit Fäusten auf zwei Angehörige der Botschaft von Zaire ein und verletzte sie. Am 9. Mai 1983 wurde festgelegt, es würde sich hier nicht um eine Straftat handeln.[176]
Am 9. April 1983 wurde auf der Straße Unter den Linden ein Angehöriger der Botschaft Somalias angegriffen und verletzt. Die Ermittlungen konnten keinen Nachweis erbringen, dass der „Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung“ gegeben war. Das VP-Revier 12 führte deshalb nur ein Ordnungsstrafverfahren durch.[177]
Die Synagoge in der Rykestraße 53 erhielt im Mai 1983 durch einen Mann vier anonyme Telefonanrufe, dabei gab es bei zwei Anrufen antisemitische Äußerungen. Bei den zwei anderen Anrufen bezeichnete sich der Anrufer als „AVK Berlin“ und drohte mit einem „Gewaltakt gegen die Synagoge“. Am 31. Mai erhielt die Synagoge einen handgeschriebenen Brief, in dem sich der Schreiber ebenfalls als „AVK Berlin“ bezeichnete. Der Brief hatte als Überschrift: „Deutschland erwache“ und „An die Judenschweine“, dazu waren Hakenkreuze gemalt und „Heil Deutschland“ und „AVK“ geschrieben worden. Um diesen Angriff besser verstehen zu können, gebe ich Text des Schreibens hier wieder:
„Wenn ihr gedacht habt, daß ihr mit der Deutschen Niederlage im 2. Weltkrieg wieder euer Unwesen auf deutschem Boden treiben könnt, so habt ihr euch getäuscht.
Wir leben immer noch und wir sind die 2. Generation der Nationalsozialisten. Nicht nur in Westdeutschland gibt es nationaldeutsche Organisationen, nein auch hier haben wir Organisationen aufgebaut z. B. das A.V.K.; das N.K.W.D., der Pakler [unleserlich, HW]; die neue O.d.e.S.S.A; die geheime Front, die Nationale Front, die Waffen-SS Berlin u. der Wehrwolf stehen bereit zum Kampf.
Vor Tagen bekamen sie einen Anruf, ihre Synagoge sollte gesprengt werden. Denken sie nicht hier machen sich irgendwelche Jugendliche einen Spaß.
Wenn der Offizier der ehemaligen SS-Panzer-Division „Das Reich“ Heinz Barth hingerichtet wird, schwäre ich ihnen bei Deutschlands Ehre, daß wir euch liquiedieren [Orginial, HW] werden. Wir haben nichts mehr zu verlieren. Wir werden Deutschlands Ehre verteidigen.
Wir werden euch außhalten so oder so kommt ihr alle dran bis es keinen Juden mehr in Deutschland gibt.
Blut und Ehre, daß ist unsere Devise.
Wir werden Deutschland von den Kanacken, Niggern, Juden u. Ausländern befreien, Tod den unarischen Fremdvölkern.
Der Tag „X“ rückt näher. Ihr werdet uns noch zu spüren bekommen.
Heil Deutschland
Judas verrecke
A.V.K. Berlin“
Gemäß Poststempel wurde dieser Brief am 27. Mai 1983 in Berlin-Köpenick abgeschickt. Die Arbeitsgruppe XXII entwickelte intensive Maßnahmen zur Aufklärung des Neonazis und der Umstände der Entstehung seines Schreibens. Durch eine Überprüfung in der Abt. XX/2 wurden am 1./2. Oktober 1982 Hinweise zu einer anderen Straftat im Spreetunnel in Köpenick entdeckt, die ebenfalls von Neonazis stammten. Hier war eine „Hetzlosung“ mit schwarzem Farbspray gesprüht worden:
„DEUTSCHLAND DEN DEUTSCHEN
AUSLÄNDER RAUS
SCHEIß KANACKEN
DEUTSCHLAND ERWACHE
VF DANZIG“
Bei dem anonymen Anrufer und Briefschreiber handelte es sich um eine männliche Person „im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, der in Köpenick wohnt. Generalmajor Schwanitz, er war der Leiter der BVfS Berlin ordnete am 13. Juni 1983 an, dass der Täter unter allen Umständen zu ermitteln sei. Dazu sollten alle Personen untersucht werden, die „mit der aufgeführten Täterversion“ übereinstimmten und zweitens sollten alle „geeigneten inoffiziellen Mitarbeiter“ in Personenkreisen eingesetzt werden, die „der Täterversion entsprechen“.[178]
Ein IM berichtete der Abt. XVIII/4, im Juni 1983 über eine vorbestrafte, männliche Person (ca. 28 Jahre) aus Prenzlauer Berg. Er hatte am 12. Mai 1983 faschistische Lieder gesungen: „Wacht am Rhein“ und „Deutschlandlied“. Am 12. Juni 1983 erzählte er in der Gaststätte „Stierbrunnen“, Dimitroff-Ecke Bülowstraße, im Anschluss eines Pressefestes des „Neuen Deutschland“, Juden-Witze. „Kellnerin und Gaststättenleiter sowie andere Gäste schritten aus Angst nicht ein“.[179]
Am 12. Mai 1983 wurde in der Klubgaststätte „Lichtenberger Krug“ der Sohn eines Angehörigen der Botschaft der VR Kongo angegriffen. Dieser Angriff wurde nicht als „Straftat klassifiziert“, sondern wurde nur als Ordnungsstrafverfahren in Höhe von 150 Mark eingestuft.[180]
Am 2. Juni 1983 wurde in der HO-Gaststätte „Lichtenberger Wappen“ einem Angehörigen der Botschaft Ägyptens „grundlos ins Gesicht geschlagen“. Gemäß § 96 StPO wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Am 30. August 1984 sollte der Anzeigenvorgang an die Generalstaatsanwaltschaft vom Berlin weitergeleitet werden.[181]
In Berlin-Köpenick wurden am 4. Juni 1983 das „faschistische(n) Deutschlandlied“ mehrfach und in großer Lautstärke von mindestens fünf Arbeitern gesungen. Sie stoppten eine Straßenbahn in dem sie sich in den Gleisbereich stellten und bedrohten die Fahrerin und die Fahrgäste mit Gewalt. Damit machten sie sich strafbar wegen Öffentlicher Herabwürdigung gemäß § 220 (1) StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung und § 215 StGB Rowdytum. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, Wohnungen durchsucht und es wurden Haftbefehle beantragt.[182]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 11. Juni 1983, gegen 23.00 Uhr, am S-Bahnhof Greifswalder Straße ein Mann (40 Jahre) mit einem Parteiabzeichen der SED, mit antisemitischen Parolen angegriffen. Am Tag danach sang derselbe Täter faschistische Lieder wie z. B. „Wacht am Rhein oder das „Deutschlandlied“ und erzählte in der Gaststätte „Stierbrunnen“ mehrere antisemitische Witze übelster Art. Der Täter trug als Besonderheit ein „Eisernes Kreuz“ mit Lederband um den Hals. Nach Angaben eines „Inoffiziellen Mitarbeiters“ (IM) des MfS war er Mitglied einer Gruppe, die acht Personen umfasste.[183]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am S-Bahnhof Greifswalder Straße am 11. Juni 1983 gegen 23.00 Uhr provozierte ein deutscher Antisemit einen Mann (40 Jahre) mit einem Parteiabzeichen der SED. Am Tag danach sang derselbe Täter faschistische Lieder wie z. B. „Wacht am Rhein oder das „Deutschlandlied“ und er erzählte in der Gaststätte Stierbrunnen mehrere antisemitische Witze übelster Art. Der Täter trug als Besonderheit ein „Eisernes Kreuz“ mit Lederband um den Hals. Nach Angaben eines Informellen Mitarbeiter (IM) des MfS war er Mitglied einer Gruppe, die acht Personen umfasste.[184]
Am 22. Juni 1983 wurden in der Gaststätte des S-Bahnhofs Lichtenberg ein sowjetischer Diplomat und ein sowjetischer Armeeangehöriger von einem Deutschen „wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation“ beleidigt. Er wurde festgenommen und „wegen Unzurechnungsfähigkeit gemäß § 15 StGB wieder entlassen.[185]
Vor dem Sport- und Erholungszentrum (SEZ) griffen am 10. August 1983 zwei Deutsche den Sohn eines Angehörigen der Botschaft Kolumbiens an. Dieser Angriff wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ein OSV wurde eingeleitet.[186]
In Berlin-Marzahn wurde 1983 ein Arbeiter entdeckt, der die Meinung vertrat, dass „die Gesellschaftsordnung so wie sie zu Hitlers Zeiten unter den Faschisten war die einzig richtige“ wäre. Sein Ziel war es eine Wehrsportgruppe nach dem Vorbild der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ zu bilden. Im April wollte er uniformiert in Luckenwalde (Bezirk Potsdam) auftreten.[187]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 21. Juli 1983 ein Arbeiter festgenommen, weil er einen Mitarbeiter der Botschaft Mexikos zweimal ohrfeigte. Täter als auch Opfer wurden der Abt. K der Volkspolizei-Inspektion (VPI/K) zugeführt, und dort entschied der Leiter der Abteilung K, dass eine Anzeige aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte. Außerdem wollte die VPI/K bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Lichtenberg einen Antrag auf einen richterlichen Strafbefehl gegen den Täter stellen. Dieses Vorgehen wurde mit dem „Offizier des Hauses“ (ODH) der MfS BV Berlin, Major Menzel, abgestimmt.[188]
In Berlin-Buch wurde am 12. August 1983 das sowjetische Ehrenmal mit „faschistischen Zeichen beschmiert“. Ein mutmaßlicher Täter aus Berlin-Pankow wurde „herausgearbeitet“.[189]
1984
Ein Lehrling der Deutschen Reichsbahn am Ostbahnhof in Berlin (DDR), Mitglied des FDGB, beschimpfte 1984 auf einem Friedensfest in Treptow Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe mit neonazistischen Parolen. Von der Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl erlassen.[190]
In Berlin-Mitte sangen 1984 in einer „Freiluftgaststätte“ zwei junge Arbeiter und ein Soldat in Zivil die erste Strophe des verbotenen Deutschlandliedes und weitere Lieder mit „dekadentem“ Inhalt. Die beiden Arbeiter wurden vorläufig festgenommen und nach der Prüfung des Sachverhalts wurden die Gesänge als Straftat klassifiziert. Der Fall des Soldaten wurde an die zuständige Stadtkommandantur übergeben.[191]
Im D-Zug 1056 Halle – Berlin kam es am 12. Mai 1984 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen circa 400 Hooligans des BFC Dynamo und 26 zufällig mitreisenden Kubanern, wobei es auf beiden Seiten Verletzte gab. Es wurden Flaschen und Flaschenteile als Schlagwaffen eingesetzt. In Sprechchören wurde z. B. gerufen „Kanaken raus“, „Juden raus“, „Kubaner raus“, Ausländer raus“, „Deutschland den Deutschen“ und „Halt! Dahinten ist nur für Weiße“. Außerdem wurde das „Deutschlandlied“ gesungen. Eine Verletzung eines BFC-Fans wurde zum Anlass genommen, das Abteil mit den Kubanern zu stürmen. Beim Halt im Bahnhof Jüterbog wurde eine Segregation durchgeführt, d. h. die Kubaner wurden in den ersten Wagen geführt und die BFC-Fans wurden nicht weiter als bis zum dritten Wagen durchgelassen. Bei diesem Umzug kam es zu „schweren Auseinandersetzungen“ zwischen fast allen Kubanern und ca. 150 BFC-Fans. Dabei wurden volle und leere Flaschen als Schlagwaffen und Schotter- und Pflastersteine als Wurfgeschosse eingesetzt. Fünf Deutsche und neun Kubaner wurden dadurch verletzt. Im Zug eingesetzten Kräfte (ZBK 1:2, 5 Zivilaufklärer und 20 Ordner unter der Leitung des Genossen Major der VP Steuke) waren nicht in der Lage „die Ordnung wiederherzustellen“. Der ODH des TPA Potsdam war nur „oberflächlich informiert“ worden. Er wurde angewiesen den Lagedienst (LD) des TPA zu verständigen, damit auf dem Bahnhof Jüterbog „Führungskräfte zum Einsatz“ gebracht werden sollten, die die vier Angehörigen der Schutzpolizei des TPA Potsdam verstärkt würden. Um 20.26 Uhr meldete der Leiter der K des VPKA Jüterbog, daß sich in einem Abteil im Zug Kubaner befanden, „die Mädchen in unsittlicher Weise“ belästigten, wogegen die Hooligans des BFC „einschritten“. Aus Belzig und Luckenwalde wurde je ein FStW der VP eingesetzt. Gegen 20.33 Uhr verließ der Zug Jüterbog Richtung Schönefeld, wo er planmäßig halten sollte. Nach Rücksprache mit dem Lagedienst der BDVP Potsdam wurden 7 FStW mit je 1:1, 4 Schutzpolizisten der Transportpolizei, unter der Leitung des Lagedienstes des TPA eingesetzt. Auf dem Bahnhof in Schönefeld stiegen „2 Genossen“ als Verstärkung in den Zug ein und wurden dem Leiter der Sicherungskräfte im Zug „sofort unterstellt“, um die Weiterfahrt zu sichern. Bei der Ankunft im Bahnhof Lichtenberg wurden zuerst die Deutschen aus dem Zug geleitet und der Wagen der Kubaner wurde durch eine Sperrkette der Volkspolizei gesichert. Die zum Teil vermummten BFC-Fans versuchten jedoch mehrfach diese Kette zu durchbrechen, um zu den Kubanern vorstoßen zu können. Dabei wurden antisemitische, faschistische und rassistische Parolen gegrölt und es wurde das faschistische „Horst-Wessel-Lied“ gesungen und der Hitler-Gruß gezeigt. Der Wagen mit den Kubanern wurde dann auf ein anderes Gleis gefahren. Da befürchtet werden musste, dass die Rassisten die Adresse des Wohnheims der Kubaner kannten, wurde das Gebäude durch VP gesichert. Insgesamt wurden bis dahin 39 Deutsche als Täter identifiziert, wobei neun von ihnen zum Teil mehrfach vorbestraft waren. Gegen acht deutsche Täter wurden Ermittlungsverfahren wegen Rowdytum eingeleitet und gegen neun Täter wurde Haftbefehl erlassen. Als einer der Rädelsführer wurde ein in Erkner wohnender Deutscher ermittelt; gegen zwei weitere Täter wurde die „Rädelsführerschaft“ geprüft.[192]
Ein 13jähriges Mädchen, Schülerin einer 6. Klasse der 37. Oberschule Berlin-Prenzlauer Berg, wurde während eines Aufenthalts in einem „Zentralen Pionierlager“ im Sommer 1984 beim Malen eines Hakenkreuzes erwischt und durch die Lagerleitung nach Hause geschickt.[193]
Am 19. August 1984 wurde ein Mitarbeiter der Botschaft Somalias in der Friedrichstraße von zwei deutschen Männern angegriffen und verletzt. Die PdVP/K leitete gemäß § 115 (1) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Am 9. Oktober 1984 wurde das Ermittlungsverfahren wiedereingestellt.[194]
In Mitte kam es am 5. November 1984 in der Karl-Liebknecht-Straße zu einer „öffentlichen Herabwürdigung“ durch einen Diplom-Ingenieur. Er hatte Volkspolizisten angegriffen und beleidigt: „Ihr habt nichts zu tun, ihr Bullenschweine, Verbrecher, Nazis. Das ist wie ´45 bei Hitler“. Die Auskunft der Abteilung XII des Zentralarchivs, wurde als „streng geheim!“ eingestuft und der Verbleib des Auskunftsberichts wurde als „nachweispflichtig!“ unter Verschluss gehalten. Der Täter war 1973/74 bei der NVA und erhielt dort das „Bestenabzeichen und die Schützenschnur“. Er war in keiner Partei, aber Mitglied der FDJ, der GDSF und des FDGB.[195]
In Berlin-Weißensee wurde 1984 der Jüdische Friedhof geschändet.[196]
In Treptow beschimpfte 1984 ein Lehrling und Mitglied des FDGB bei der Deutschen Reichsbahn am Ostbahnhof, auf einem Friedensfest in Treptow, Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe mit neonazistischen Parolen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erließ Haftbefehl.[197]
In Berlin hatte 1984/85 die Abteilung XX gegen zwei Neonazis (22 Jahre) eine OPK „Freitag“ eingeleitet. Die Beiden waren Mitglieder einer Wehrsportgruppe, die sich am Vorbild der WSG Hoffmann aus der BRD orientierte. Sie waren Angehörige der Hooligans des 1. FC Union Berlin und sie sollten „Verbindung zu Skinheads in der BRD“ haben.[198]
1985
In Berlin-Köpenick hatte sich an der 3. POS von Januar bis April 1985 eine Neonazi-Gruppe mit circa 15 Schülern der Klassen 8a, 8b, 9a und 9c gebildet. Sie befassten sich mit „faschistischem Gedankengut“, grüßten mit dem Hitlergruß und erzählten „Judenwitze“. Sie wollten eine Gruppe unter dem Namen „Der Führer“ bilden und am 20. April 1985 wollten sie in der Freiluftgaststätte „Mecklenburger Dorf“ auf den Geburtstag von A. Hitler trinken. Die Schulleitung und die Pädagogen machten „in dieser Hinsicht keinerlei Feststellungen“, d. h. sie ließen die jungen Neonazis stillschweigend gewähren. „Eine verstärkte Hilfe durch den Rat des Stadtbezirks, Abteilung Volksbildung“ erschien der KDfS Köpenick erforderlich.[199]
Durch eine Lehrerin der 5. POS in Köpenick, sie war inoffiziell für das MfS tätig, wurden „faschistische Erscheinungen an mehreren POS des Stadtbezirks bekannt“. So feierten mehrere Schüler in einer 8. und 9. Klasse am 20. April 1985 den Geburtstag von A. Hitler, erzählten „Judenwitze“ und grüßten mit „Sieg Heil“. Mehrere Schüler präsentierten sich als Gruppe nach dem Vorbild der neonazistischen „Kampfsportgruppe“ Hoffmann im Westen. Der „Initiator“ dieser Gruppe wurde in die 5. POS, Klasse 9b strafversetzt. An der 27. Köpenicker POS wurde ebenfalls A. Hitlers Geburtstag gefeiert und im Jugendclub wurden, alkoholisiert, „Siegesparolen gegrölt“. In der 29. POS wurde ein Offiziersbewerber von einem „EOS-Kandidaten“ in einen Sack gesteckt und in einen Müllcontainer gesperrt.[200]
In Berlin-Hohenschönhausen feierten am 21. April 1985 in einer Diskothek etwa 40 Skinheads, weitere 150 andere Jugendliche waren noch anwesend, öffentlich den Geburtstag von Adolf Hitler. Dabei standen sie zeitweise auf Tischen, zeigten den Hitlergruß und sangen das „Deutschlandlied“. Weder das Gaststättenpersonal, die Gäste oder die FDJ-Ordnungsgruppe schritten ein und eine Meldung an die Volkspolizei erfolgte ebenfalls nicht.[201]
In Eisleben wurde mit der OPK „Neonazi“ am 4. Oktober 1985 eine Untersuchung eingeleitet, weil ein Jugendlicher als Mitglied der Neonazi-Gruppe „Olle Molle“ an Propaganda- und Gewaltstraftaten beteiligt war. Diese Gruppe war Ende 1984 als Hooligan-Gruppe gegründet worden. Zusammen mit zwei Jugendlichen aus Halle eine gemeinsame Gruppe bilden, mit dem Namen „Zyklon B“. Mit einer gleichen Gruppe aus Leipzig wollen sie sich zusammenschließen und sie beabsichtigten am 28. September 1985 in Berlin beim Spiel BFC Dynamo gegen 1. FC Lok Leipzig eine Fahne mit „Zyklon B“ im Stadion aufhängen. Dieses Vorhaben konnten sie jedoch nicht verwirklichen. Das Ziel des MfS war die Zerschlagung der Gruppierung Fan-Club „Olle Molle“, weil sie „negativ-feindliche, neonazistische Wesenszüge“ besaß.[202]
In der Saison 1984/85 wurden bei Fußballspielen der Oberliga ca. 5.000 Volkspolizisten und Angehörige des MfS eingesetzt.[203]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde im Bötzowviertel, vor dem „Stierbrunnen“, am 31. Oktober 1985 auf einer Länge von ca. 6 m „Der Führer lebt“ und ein Hakenkreuz mit Sand gestreut.[204]
In Luckenwalde (Bezirk Potsdam) wurden am 22. November 1985, bei einer Tanzveranstaltung in der Gaststätte „Siedlerheim“, drei sowjetische Zivilangestellte und ein Leutnant der Sowjetarmee (in Zivilkleidung) von mehreren Deutschen verbal angegriffen. Am Ende der Veranstaltung wurden zwei sowjetische Bürger beim Verlassen des Gasthauses tätlich angegriffen und es wurde gerufen: „Schleunigst verschwinden“ was sie auch befolgten. Anschließend verließen die beiden anderen sowjetischen Bürger das Lokal und sie wurden von mehreren Deutschen angegriffen und einer von ihnen wurde niedergeschlagen und mit Füßen getreten. Gleichzeitig wurden anti-sowjetische Äußerungen von mehreren Angreifern gerufen. Gegen acht „Beschuldigte“ wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 215, Abs. 1 StGB Rowdytum oder § 140 StGB Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse. Keiner der, an den Tätlichkeiten beteiligten Deutschen hatte den Vorfall an die Schutz- und Sicherheitsorgane gemeldet (sic!). Alle Täter zählten sich als „Union-Fans“ zu den Hooligans des 1. FC Union Berlin. Am 18. Dezember 1985 fand vor dem Kreisgericht Luckenwalde ein Prozess statt, bei dem „eine politische Motivation“ der Täter nicht nachgewiesen werden konnte. Der „Initiator“ der Auseinandersetzungen erhielt eine Jugendhaftstrafe von zwei Monaten. Die anderen Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 11/2 und 2 Jahren verurteilt. Gegen die Leiterin der Gaststätte wurde ein Ordnungsstrafverfahren „wegen Nichtwahrnehmung bzw. Vernachlässigung ihrer Pflichten“.[205]
Am 7. Dezember 1985 kam es beim Fußballspiel zwischen BFC Dynamo und FC Hansa Rostock zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, als Berliner Hooligans während der U-Bahnfahrt und auf dem U-Bahnhof Dimitroffstraße brutal Jugendliche aus Rostock „mißhandelten“. Eine Streife der VP, sie sollte Einsatzkräfte der BVfS Rostock unterstützen, um weitere Auseinandersetzungen zu verhindern, lehnte diesen Auftrag ab.[206]
In Berlin-Lichtenberg wurde in der 12. Oberschule am 17. Dezember 1985 ein Schüler dessen Vater Portugiese war, durch Mitschüler rassistisch angegriffen, wie z. B. „Ihr Ausländer … wollt den Krieg“ oder „Das ist eure Ausländerscheiße“.[207]
1986
In Berlin wurden von einem Lehrling (18 Jahre) am 9. Januar 1986, am 19. Februar und am 18. März neonazistische, antisemitische und antikommunistische Parolen geschmiert, wie z. B. „Adolf Hitler ist mein großes Vorbild“, Davidstern und Drohungen gegen E. Honecker.[208]
In Berlin-Lichtenberg wurden am 19. Januar 1986 an den Wänden des Fahrstuhlraumes des Wohnhauses in der Albert-Hößler-Straße 10, faschistische Symbole und Losungen aufgefunden, wie z.B. „Adolf Hitler“, ein Hakenkreuz und zwei SS-Runen.[209]
In Pankow wurden im Zeitraum vom 21. bis zum 25. Januar 1986 von zwei Schülern (14 Jahre) etwa 80 selbstgefertigte „Hetzzettel durch Einwurf in Briefkästen verschiedener Wohnhäuser […] gegen die Volkswahlen am 8. Juni 1986“ verteilt: „Freie Wahl! Deutsches Volk erwache! Hebt zum Kampfe gegen die Volksdiktaturen und Rotmonarchen an. Einiges deutsches Vaterland. Es lebe die RPD. Realistische Partei Deutschlands“. Über diesen Vorgang wurde „eine Information für die Partei- und Staatsführung gefertigt“.[210]
Es gab im I. Quartal 1986 drei Vorkommnisse die sich gegen den XI. Parteitag der SED richteten, die diskriminierende Äußerungen enthielten und die zum Teil mit „faschistischem Gedankengut [sic] und Gewaltandrohungen gegen den Generalsekretär des ZK der SED“ verbunden waren. Von 16 „Vorkommnissen“ waren vier versehen mit „faschistischen Symbolen“, wie Hakenkreuze und SS-Runen.[211]
In Friedrichshain wurden am 24. Februar 1986 in der Toilette der Druckerei „Neues Deutschland“ antisächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht: „Sachsen raus aus Deutschland“, „Siehst Du einen Sachsen sitzen, piß ihn an und laß ihn schwitzen“, „Lauf mein Sachse lauf, sonst hängen wir Dich auf – heil“ und „Sachsen ins Gas“.[212]
Am Alexanderplatz wurden am 7. und 8. März 1986 neonazistische und rassistische Parolen geschmiert, wie z. B. drei Hakenkreuze, eine SS-Rune, „Russen raus“, „Türken raus“ (und einen Galgen), „Kanacken raus“ und „Ausländer raus“. Die letzten beiden Parolen hatten „eine Länge von 4,5 m und 2 m“ und waren damit „öffentlichkeitswirksam“, wie es im Jargon des MfS treffend bezeichnet wurde. Gerade dann war die Bearbeitung eines besonderen Deliktes, wie hier in diesem Fall, von Bedeutung, wo die umfassend durchgesetzte Geheimhaltung neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Taten in Gefahr geriet, durchbrochen zu werden. Am 3. bzw. 4. April wurden drei Jugendliche (16 und 17 Jahre) aus Berlin ermittelt, die als Lehrlinge beschäftigt waren. Die beschuldigten Lehrlinge, ihnen attestierte das MfS „eine positive gesellschaftspolitische Einstellung“, gaben als Motiv für ihre Tat an, dass sie durch Ausländer verärgert worden wären, als sie bei einer Tanzveranstaltung in der HO-Gaststätte „Alextreff“ mit deutschen Mädchen anbandeln wollten. Des Weiteren ärgerten sie sich über die Volkspolizei, weil sie „ihres Erachtens häufig ungerechtfertigten Polizeikontrollen auf dem Alexanderplatz unterzogen“ worden wären. Die Beschuldigten waren geständig und distanzierten sich von ihren Taten. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. IX und Abt. XX der BVfS Berlin, der KDfS Berlin-Mitte und der Abt. K der VPI Berlin-Mitte. Gegen die beiden Täter wurde am 4. April 1986 ein Ermittlungsverfahren wegen Rowdytum gemäß § 215 (1) Rowdytum StGB mit Haft eingeleitet; eine „politische Zielstellung“ konnte jedoch nicht erarbeitet werden.[213]
Am 15. März 1986 kam es nach dem Fußballspiel zwischen BFC Dynamo und FC Hans Rostock während der U-Bahnfahrt und auf dem U-Bahnhof Alexanderplatz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Hooligans beider Mannschaften. An allen Tatorten waren keine Volkspolizisten eingesetzt worden, „so daß die Jugendlichen ungestört handeln konnten“.[214]
In Rummelsburg wurden am 17. April 1986 an einer Wartehalle der Straßenbahn in der Hauptstraße faschistische Losungen, wie z. B. „Sieg Heil“, „HJ ist inn“, „Jude“ und zwei SS-Runen geschmiert. Gegen Unbekannt erfolgte eine Anzeige gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Lichtenberg.[215]
Am 29. April 1986 wurden Leipziger Fans nach dem Fußballspiel BFC Dynamo gegen 1. FC Lok Leipzig nicht gezwungen in bereitgestellte Busse einzusteigen, „so daß sie zum U-Bahnhof Dimitroffstraße liefen, wo sie auf die bereits wartenden BFC-Fans stießen“. Volkspolizisten liefen hinter den Leipzigern her und konnten deshalb die Auseinandersetzungen nicht verhindern, die bis zum Alexanderplatz fortgesetzt wurden, wo es zu einer Verletzung eines Genossen der operativen Fahndungsgruppe des PdVP kam.[216]
Die Offiziere des MfS bemängelten im Zusammenhang mit Straftaten die vor oder nach Fußballspielen stattfanden, dass nicht geprüft wurde, ob Hooligans der Heim- oder der Gast-Mannschaft an den Tatorten anwesend waren. Hier empfahlen sie für die künftigen Auseinandersetzungen, dass Kenntnisse bei der DVP bzw. beim MfS „zur Aufklärung der Straftaten genutzt werden“ konnten. In der Saison 1984/85 bauten die BVfS Berlin „die guten Arbeitsbeziehungen zu den entsprechenden Dienststellen der VP in Berlin weiter“ aus. Es gab einen beiderseitigen Informationsfluss und das MfS konnte dadurch „Einfluß auf Sicherungsvarianten“ nehmen und konnte eigene „Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Aufklärung von Vorkommnissen“ nutzen. In besonderem wäre das bei der „Aufklärung der Straftaten bzw. Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Spiel des BFC Dynamo gegen Austria Wien am 18. 9. 1985“, mit der Fahrt Berliner Skinheads zum Eurocup-Spiel in Dresden, als Dynamo Dresden gegen Bayer Uerdingen am 5. März 1986 und beim FDGB-Pokal-Finale am 31. Mai 1986 gelungen.[217]
Bei einem FDGB-Pokalspiel im Oktober 1985 zwischen Motor Suhl und BFC Dynamo Berlin (DDR) wurden vier „Fußball-Rowdys“ festgenommen und Ordnungsstrafen ausgesprochen. Die Jugendlichen waren wegen „Beleidigung“ und wegen „ordnungsstörenden Verhaltens“ aus dem Stadion gewiesen worden.[218]
In Dresden randalierten sieben Hooligans (17 bis 19 Jahre) des BFC Dynamo, sie besuchten 1986 das Fußballoberligaspiel zwischen BSG Stahl Riesa gegen BFC Dynamo, im Bereich des Alten Marktes, schlugen und traten grundlos mit Fäusten und Füßen auf Passanten ein, wobei ein Mann niedergeschlagen wurde. Beim Kulturpalast wurden fünf Mitarbeiter des MfS Berlin, Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD), angegriffen und verletzt. Ein Mitarbeiter erlitt eine Nasenbeinfraktur. Die Mitarbeiter hielten sich zu einer „Auszeichnungsreise“ in Dresden auf. Die Verletzten wurden durch den Medizinischen Dienst der BV Dresden ambulant versorgt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und es wurde ein Haftantrag gestellt.[219]
In Berlin-Friedrichshain wurden in der Toilette der Druckerei „Neues Deutschland“ am 23. Februar 1986 anti-sächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht.[220]
1986 gab es einen antiziganistischen Vorfall in einer Schule. Ein Schüler (14 Jahre), er stammt aus einer Sinti-Familie, wurde im Biologiesaal von mehreren Schülern bedroht, mit „Dich und deine Eltern haben sie vergessen zu vergasen“. Das Opfer dieses Angriffs wurde wegen „auffälligen Verhaltens“ in eine Erziehungsanstalt (Jugendwerkhof) eingewiesen.[221]
In Mitte wurden am 9. Januar, am 19. Februar und am 18. März 1986 neonazistische, antisemitische und antikommunistische Parolen geschmiert. In einer Toilette der Mensa-Nord der Humboldt-Universität, in einer Toilette der Berliner Stadtbibliothek und auf einer zur Reparatur ausgebauten U-Bahn-Sitzbank in Berlin-Pankow waren „Schmierereien angebracht“ bzw. wurde eine „Losung eingestochen“, die sich „gegen den XI. Parteitag und den Generalsekretär der SED sowie die Volkswahlen 1986“ richteten. Außerdem beinhalteten sie „Herabwürdigungen und Bombendrohungen“ und es wurde der „Faschismus verherrlicht“. Der Täter textete: „Adolf Hitler ist mein großes Vorbild. Für mich ist der 20. 4. 1986 ein Feiertag. An diesem Tag startet eine Aktion. Die SED soll sich davor fürchten. Hitler sagte damals, die Juden müssen weg. Ich sage die SED-Bonzen müssen weg“. Als Täter wurde ein Elektromonteurlehrling (18 Jahre) ermittelt, er war bei der Deutschen Reichsbahn, S-Bahnbetriebswerk Grünau, beschäftigt. Er wurde in der Stadtbibliothek verhaftet und gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 217 a Androhung von Gewaltakten und Vortäuschung einer Gemeingefahr, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. IX der BVfS Berlin. Es sollte „nervenärztlich“ begutachtet werden.[222]
In Berlin-Rummelsburg wurden am 17. April 1986 an einer Wartehalle der Straßenbahn in der Hauptstraße faschistische Losungen, wie z.B. „Sieg Heil“, „HJ ist inn“, „Jude“ und zwei SS-Runen geschmiert.[223]
In Berlin-Marzahn brachte am 22. April 1986 ein Schüler der 8. Klasse der 19. Oberschule im Treppenaufgang des Hochhauses, Allee der Kosmonauten 200, zwischen der 15. und der 21. Etage, elf faschistische, antisowjetische und antisemitische Losungen an, wie z.B. „Juden raus aus Deutschland“, „Russen raus aus Deutschland“, „Mein Führer bleibt Adolf Hitler“ und „Ehre heißt Treue“. Bei seiner Vernehmung gab er an, ihm sei die Schultasche gestohlen worden, weshalb er aus „Verärgerung“ die Schmierereien angebracht habe. Gegen ihn wurde ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet.[224]
Sieben junge Männer aus Berlin (DDR) im Alter zwischen 21 und 25 Jahren, wurden angeklagt wegen „Rowdytum“ und im Frühjahr 1987 zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Sie gehörten zu einer Skinhead-Gruppe mit uniformer Kleidung und uniformem Haarschnitt. Sie nannten sich „Fußballfans“, allerdings ohne besondere Sympathien für einen Klub. Sie waren mit 30 bis 40 anderen Jugendlichen zu einem privaten Fest in eine Zwei-Raum-Wohnung eingeladen worden. Nachbarn, die den Lärm nicht ertrugen, riefen zweimal die Volkspolizei, die schließlich die Wohnung räumte. Daraufhin zogen die Jugendlichen „randalierend“ durch das Wohngebiet und demolierten mehrere Funkstreifenwagen der Volkspolizei.[225]
In Friedrichshain wurden am 24. Februar 1986 in der Toilette der Druckerei „Neues Deutschland“ antisächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht: „Sachsen raus aus Deutschland“, „Siehst Du einen Sachsen sitzen, piß ihn an und laß ihn schwitzen“, „Lauf mein Sachse lauf, sonst hängen wir Dich auf – heil“ und „Sachsen ins Gas“.[226]
In Prenzlauer Berg wurden an der 41. Oberschule zwei Hakenkreuze und die Parolen: „Scheiß Russen – Ghaddafi ist ein Mörder“ und „Wo ist Hitler. Her mit der SS“ geschmiert. Zwei Schüler (16 Jahre) der Klassen 9b und 10b wurden als Täter ermittelt und festgenommen. Mit den Taten wollten sie offensichtlich „Aufsehen erregen“. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des VPKA Berlin-Prenzlauer Berg.[227]
Am Zeltplatz Schwarzhorn, Kreis Beeskow (Bezirk Frankfurt/O.) gab es am 16./17. Mai 1986 (Pfingsten) eine Konzentration von ca. 500 negativ-dekadenten Jugendlichen. Es kam zu Diebstählen sowie zu „rowdyhaften Verhaltensweisen“ und die Sicherheitskräfte wurden „massiv beschimpft und bedroht“. Anwesend waren die Heavy-Metal-Gruppe „The Bullets“ aus Berlin, die Heavy-Metal-Gruppe „Die Vandalen“ aus Berlin, eine Gruppe mit 10 Skinheads aus Berlin und acht Berliner Punks. Es wurden zwei Ermittlungsverfahren mit Haft und zwei Ordnungsstrafverfahren (OSV) eingeleitet.[228]
In Berlin wurden am 31. Mai 1986 in einer Wohnung, im Anschluss an das FDGB-Pokal-Endspiel zwischen 1. FC Lok Leipzig und 1. FC Union Berlin, faschistische Lieder gesungen und es wurden faschistische Symbole gezeigt. „Inoffiziell“ wurde beschrieben, dass eine Atmosphäre „wie auf einem Kameradschaftstreffen“ herrschte. Ein Täter wurde inhaftiert.[229]
Die Abteilung XX der BVfS Berlin stellte Ende Juli 1986 im Monatsbericht Juli 1986 fest, dass die „Zahl der jugendlichen und jungerwachsenen Anhänger des 1. FC Union“, sich gegenüber 1985, infolge der gewachsenen Attraktivität des 1. FC Union „versechsfacht“ hatte, wobei ein „negativer Kern von 150 bis 200 rowdyhaften Anhängern“ konstant geblieben war. Durch die Ergebnisse von sechs Operativen Personenkontrollen konnte das MfS, zahlreichen dieser Hooligans „faschistisches bzw. neonazistisches und revanchistisches Gedankengut“ nachweisen. Die BVfS Berlin stellte fest, dass durch „die konzentrierte operative Bearbeitung […] die Wirksamkeit und Ausstrahlung einiger militanter bzw. neonazistischer Fan-Gruppen“ entweder weiter zurückgedrängt bzw. durch „geeignete Maßnahmen“ zersetzt worden wären.[230]
Wegen der dunklen Hautfarbe ihrer Kinder wurde eine Mutter 1986 öffentlich beschimpft, die Anfeindungen reichten von „Laß Dir doch zur Abwechslung mal ein Gelbes machen“ über „Hast wohl gar keinen Nationalstolz“ bis hin zu Bemerkungen wie „Haut ab, das ist hier ein sauberer Spielplatz“. Beide Eheleute hatten beobachtet, dass auch andere Schwarze in Ost-Deutschland missachtet worden waren.[231]
Eine Studentin aus Burkina Faso wurde bei ihrer Ankunft im Zug ausgelacht und beim Einkaufen mit Steinen beworfen. Im Studentenwohnheim hätten sich ost-deutsche Kommilitoninnen geweigert, nach ihr die Badewanne zu benutzen. Ein Student aus Burkina Faso schilderte die Atmosphäre des Misstrauens und die systematische Isolation, die er zu spüren bekam.[232] Beide Studenten waren inzwischen in den Westen gewechselt und berichteten anonym über ihre Erfahrungen in Ost-Deutschland.
Im August 1986 wurde gegen zwei Kubaner, sie waren im VEB Berliner Vergaser- und Filterwerke beschäftigt, gemäß §§ 215 Rowdytum und 212 Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, ein Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet. Das Ministerium des Innern der Republik Kuba wurde am 20. August 1986 darüber informiert.[233]
In einem „Lager der Erholung und Arbeit“ der 17. Oberschule in Lichtenberg wurde 1986 eine polnische Fahne entwendet und eine DDR-Fahne beschädigt, außerdem wurden in einem Gruppenraum „faschistische und obszöne“ Schmierereien entdeckt. Die Untersuchungen ergaben, dass „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ nicht gewährleistet waren – Hinweise auf strafbare Handlungen seien jedoch nicht vorgelegen.[234]
Ein 14-jähriger Schüler, er stammt aus einer Cinti-Familie, wurde 1986 im Biologiesaal von mehreren Schülern bedroht, mit „Dich und deine Eltern haben sie vergessen zu vergasen“. Das Opfer dieses Angriffs wurde wegen „auffälligen Verhaltens“ in eine Erziehungsanstalt (Jugendwerkhof) eingewiesen.[235]
Am 2. September 1986 verfasste das MfS eine „Information über einige aktuelle Erkenntnisse zu Fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Spielen der Fußball-Oberliga der DDR“, in der festgestellt wurde, dass es „noch eine zu beachtende Anzahl von nicht durch die Fußballclubs/Sportgemeinschaften registrierte Fan-Clubs“ gab, die in der Regel spontane Zusammenschlüsse darstellten, die ein „Sammelpunkt für negativ-dekadente Jugendliche/Jungerwachsene“ waren. Sie beeinträchtigten bzw. störten die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die von „negativen Sprechchören bis zu bewußt gesuchten Konfrontationen mit anderen Fangruppen, unbeteiligten Bürgern und den Schutz- und Sicherheitsorganen“ reichten. In der Saison 1985/86 wurden durch die Schutz- und Sicherheitsorgane wegen der Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bzw. wegen begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 889 Personen zugeführt. Dazu wurden 31 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 408 Ordnungsstrafverfahren durchgeführt und zahlreiche Personen wurden mit Ordnungsgeld belegt. Die Ermittlungsverfahren wurden hauptsächlich wegen Straftaten gemäß § 215 Rowdytum StGB und gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Diese Personen nahmen die Fußballspiele oder auch andere Sportveranstaltungen zum Anlass um „unter Ausnutzung der Anonymität großer Menschenansammlungen, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen zu entwickeln bzw. Straftaten zu begehen. Das widerspiegelte sich insbesondere in beleidigendem und provozierendem Verhalten, Tätlichkeiten gegenüber anderen Bürgern sowie Fans der einzelnen Mannschaften, im Werfen von pyrotechnischen Erzeugnissen u. a. Gegenständen, in Verunreinigungen von Stadien und besonders von Reisezugwagen der Deutschen Reichsbahn, Verstößen gegen die Pesonenbeförderungsvorschriften der Deutschen Reichsbahn sowie in solchen Straftaten wie Sachbeschädigung, Körperverletzung und Öffentliche Herabwürdigung“. Ein erheblicher Teil dieser Personen stand „unter Alkoholeinfluß“. Zur Abwehr dieser Hooligans sollten durch die Fußballclubs/Sportgemeinschaften Stadionverbote ausgesprochen werden und die Schulen und Arbeitsstellen sollten über die begangenen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren informiert werden, verbunden mit „entsprechenden Auseinandersetzungen in den Kollektiven“. Unter anderem sollten die Täter u. a. zur „gemeinnützigen Arbeit“ herangezogen werden.[236]
Am 6. September 1986, gegen 18.30 Uhr, randalierten sieben Hooligans (17 bis 19 Jahre) des BFC Dynamo Berlin, im Bereich des Alten Marktes. Sie schlugen grundlos auf Passanten mit Füßen und Fäusten ein. Beim Kulturpalast griffen sie fünf Mitarbeiter des MfS Berlin, Verwaltung Rückwärtige Dienste, an und verletzten sie. Die Angreifer wussten offensichtlich nicht, dass die fünf Männer Mitarbeiter des MfS waren. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und es wurde Haftantrag gestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des VPKA Dresden.[237]
In Berlin-Mitte wurden am 22. November 1986, gegen 8.15 Uhr, am Arkonaplatz 8, „antisemitische Schmierereien“ festgestellt. Dabei handelte es sich um einen Davidstern und „Juden raus“ (30 cm x 40 cm). Als Täter wurde ein Schüler (16 Jahre) einer 10. Klasse der 7. Oberschule ermittelt und zugeführt. Er gab an, dass er zu seinen Taten „durch den Empfang von Sendungen des Westfernsehens“ angeregt worden sei.[238]
In Berlin-Treptow wurde in einem Schreibheft und auf Zettel bei einem Schüler (16 Jahre) der 7. Oberschule Texte „mit faschistischen, antisowjetischen und antisemitischen Inhalten“ aufgefunden: „Lieber die Juden nach Auschwitz, als die Russen in Berlin“ und „Deutsche erhebt euch und schlagt die Russen nieder“. Der Direktor war von der Russischlehrerin informiert worden und er zeigte am 24. November 1986 bei der DVPI/K Treptow an. Am 25. November wurde gegen den Schüler ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet und an diesem Tag sollte auch eine Wohnungsdurchsuchung stattfinden. Es war ein „beschleunigtes Verfahren“ vorgesehen.[239]
In Berlin wurden in einer Wohnung in der Michaelkirchstraße am 29. November 1986 „faschistische Losungen“ gebrüllt. Die DVP leitete gegen 14 Beteiligte Ermittlungsverfahren ein und inhaftierte 12 Personen.[240]
Am 24. Dezember 1986 trat in der Bahnhofsvorhalle des Bahnhofs Lichtenberg eine Neonazi-Gruppe im „Marschtritt“ und mit erhobenen Armen zum Hitler-Gruß auf.[241]
1987
Im Spieljahr 1987/88 der Fußball-Oberliga gab es 1.099 Meldungen über Störungen, im Spieljahr 1986/87 mit 960 entsprechende Meldungen etwas weniger, davon geschahen 47 % in den Stadien, 35 % im Veranstaltungsort und 23 § auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn. Insgesamt wurden 1.076 Hooligans vorläufig festgenommen und es wurden 59 Ermittlungsverfahren und 929 Ordnungsstrafverfahren eingeleitet. Mehr als 50 % der „Vorkommnisse“ wurde von Hooligans des HFC Chemie, des 1. FC. Union Berlin, des FC Hansa Rostock und des FC Rot-Weiß Erfurt verursacht. Seit dieser Saison hatte das MfS eine Gruppe Skinheads wahrgenommen, die bei den Spielen des BFC Dynamo in Erscheinung trat, hin und wieder schlossen sich ihnen Skinheads aus dem Anhang des 1. FC Union Berlin an und sie erreichten zeitweilig bei Auswärtsspielen einen Umfang von etwa 100 Personen. Unter den Anhängern des 1. FC Union entdeckte das MfS etwa 30 Skinheads in einem Anhängerkreis von insgesamt etwa 100 Personen. Insgesamt wurden in diesem Spieljahr 353 Fan-Clubs der Oberligamannschaften gezählt.[242] In dieser Halbserie des Spieljahres 1987/88 kam es, nach Erhebungen des DFV mit 41 Prozent zu Verstößen gegen Ordnung/Sicherheit in den Stadtgebieten, mit 35 Prozent zu Verstößen in den Stadien und mit 23 Prozent zu Verstößen in Reisezügen bzw. auf Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn. Hauptsächlich waren es Hooligans des HFC Chemie, des FC Hansa Rostock, des FC Rot-Weiß Erfurt, des 1. FC Union Berlin, des 1. FC Magdeburg und der SG Dynamo Dresden die hier als Verursacher von Störungen von Ordnung und Sicherheit bekannt wurden.[243]
Die Hauptabteilung XX nahm 1986 eine „Einschätzung“ vor, zu den in der DDR existierenden Gruppierungen mit negativ-dekadenten Jugendlichen, deren Existenz als Ausdruck der „politisch-ideologischen Diversion des Gegners“, also des Westens, angesehen wurde. Unter diesen „Zusammenschlüssen“ waren auch Gruppen mit „faschistischem und gewaltorientiertem Gedankengut [sic]“, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit der DDR störten bzw. beeinträchtigten. Nach den bei der HA XX vorliegenden Informationen gab es für den angegeben Zeitraum insgesamt circa 400 Gruppen „mit unterschiedlicher operativer Bedeutung“ und die Bezirke Berlin, Dresden, Erfurt, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Potsdam stellten „territorialen Schwerpunkte“ dar, die in fünf Teilbereiche aufgegliedert wurden:
1. Politische Untergrundtätigkeit von Demokraten („Friedens-, Ökologie- und Menschenrechtskreise“)
2. Faschistische Ausrichtung
3. Übersiedlungsersuchende
4. Negativ-dekadente („Punker, Skinheads, Heavy-Metal“)
5. Rowdyhaft-Kriminelle
Von Interesse sind hier die Gruppen aus der 2., 4. und 5. Kategorie.[244]
Die Hauptabteilung XX fertigte für das Jahr 1986 eine „Information zu aktuellen Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher, sogenannter Punker in der DDR“. Danach haben sich die 1984 festgestellten Tendenzen über die Existenz und das Auftreten von negativ-dekadenten Jugendlichen (Punker, Skinheads, Heavy-Metal-Fans) in der DDR weiter fortgesetzt und verstärkt. Sowohl die Skinheads als auch Heavy-Metal-Fans waren durch faschistische Verherrlichung von Gewalt und Brutalität und durch das Tragen von entsprechenden Nazi-Symbolen aufgefallen. Ihr „militantes, gewalttätiges Erscheinungsbild“ wurde vereinzelt verstärkt durch „Phantasieuniformen“ in Anlehnung von SS-, SA- bzw. HJ-Uniformen, ohne dass es jeweils zu einer absoluten Identifizierung mit den historischen Vorbildern gekommen sei. Neben der Gewaltanwendung propagierten sie Nationalismus, Rassismus bis hin zu Antikommunismus und Antisowjetismus. In der Öffentlichkeit grölen sie faschistische Lieder und zeigen den Hitlergruß. Progressiv auftretende Jugendliche (FDJ, SED u. ä.) wurden bedroht und beschimpft und es wurden „faschistische Symbole, Orden oder Uniformteile“ getragen. Sie organisierten sich, „nach westlichem Vorbild“ in neonazistischen Wehrsportgruppen. Territoriale Schwerpunkte von Neonazis waren die Bezirke Magdeburg, Leipzig, Erfurt, Frankfurt/Oder sowie Berlin. Bei der Rennsportveranstaltung in Brno (CSSR) im August 1985 wurden von DDR-Neonazis der faschistische Gruß gezeigt, das Deutschlandlied und Lieder der faschistischen Wehrmacht gegrölt. Zum Teil waren die Neonazis aus der DDR mit „uniformähnlicher“ Kleidung ausgestattet. Bei den festgestellten Personen in Brno handelte es sich um 16 Jugendliche aus dem Bezirk Frankfurt/O. und 12 Jugendliche aus dem Bezirk Rostock.[245]
Am 18. Februar 1987, gegen 23.40 Uhr, wurde der VP von einem VP-Helfer gemeldet, dass im Treppenhaus eines Wohnhauses neonazistische Parolen geschmiert worden waren: „Erich H. … tot“, „Scheiß Juden“, „Scheiß SED“, „I love NSDAP“, „I love 17.6.“ und „I love AH“. Die Ermittlungen der Abt. K der VPI Berlin-Marzahn wurden im Zusammenwirken mit der KDfS Berlin-Marzahn und der Abt. XX der BVfS Berlin durchgeführt und hatten zum Ergebnis, dass der VP-Helfer, der die Schmierereien gemeldet hatte, sie selbst angebracht hatte, „um sich gegenüber der VP wichtig zu tun“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehl wurde erlassen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Marzahn.[246]
An der 49. Oberschule in Berlin-Marzahn hatte sich seit Mai 1987 eine Neonazi-Gruppe gebildet, die aus Schülern der Klasse 7a, 7b, 8a und 8b bestand. Über eine Russisch-Lehrerin wurde gesagt: „Die Alte gehört doch in die Gaskammer“ und gegen eine Mitschülerin „Die gehört doch totgeschlagen“. Zur Kennzeichnung ihrer neonazistischen Ausrichtung gehörte ein Code: Schwarzen Schnürschuhe bedeuteten „Ich bin ein Nazi“ bzw. „Ich bin ein Faschist“. Schwarze Schnürschuhe mit gelben Schnürsenkeln bedeuteten: „Ich bin ein echter Deutscher“. Die Schüler grüßten sich untereinander mit „Heil Hitler“.[247]
Am 17. Juni 1987 wurde der Transportpolizei gemeldet, dass sich im 5. Wagen des Zuges F 8 „eine herabwürdigende Losung an der Wand“ befand: „NAZI FRONT OSTBERLIN SIEG HEIL“. Bei dem Wort „Sieg“ war das „S“ als SS-Rune geschrieben.[248]
In Berlin-Marzahn wurde am 22. März 1987 ein Angehöriger der NVA von sechs Skinheads brutal zusammengeschlagen wurde und am 29. März 1987 überfielen mehrere Skinheads einen Bungalow in Hellersdorf, in dem sich Punks aufhielten. Daraufhin wurden sieben Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet.[249]
In Berlin schlug ein Skinhead am 26. April 1987 einen Mann „brutal zusammen“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum wurde eingeleitet und er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.[250]
An der 49. Oberschule in Marzahn hatte sich seit Mai 1987 eine Neonazi-Gruppe gebildet, die aus Schülern der Klasse 7a, 7b, 8a und 8b bestand. Über eine Russisch-Lehrerin wurde gesagt: „Die Alte gehört doch in die Gaskammer“ und gegen eine Mitschülerin „Die gehört doch totgeschlagen“. Zur Kennzeichnung ihrer neonazistischen Ausrichtung gehörte ein Code: Schwarzen Schnürschuhe bedeuteten „Ich bin ein Nazi“ bzw. „Ich bin ein Faschist“. Schwarze Schnürschuhe mit gelben Schnürsenkeln bedeuteten: „Ich bin ein echter Deutscher“. Die Schüler grüßten sich untereinander mit „Heil Hitler“.[251]
In Berlin-Köpenick wurden am 18. und 22. Juni 1987 auf der Terrasse des Schulhofes der 5. Oberschule u. a. folgende Schmierereien festgestellt: „Kommunisten raus aus Deutschland“ und „Danzig ist deutsch“. Als Täter wurden zwei Jugendliche (17 Jahre) ermittelt und festgenommen. Sie waren als Flaschenkassierer in einer HO Kaufhalle und als Lehrling im VEB Walzlagerwerk „Josef Orlopp“ beschäftigt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Köpenick im Zusammenwirken mit der KDfS Köpenick.[252]
Am 26. Juni 1987 wurden im 2. Wagen eines S-Bahnzuges mehrere Hakenkreuze und neonazistische Parolen aufgefunden worden: „UNSERE EHRE HEIßT TREUE, HEIL HITLER, HEIL SIEG“.[253]
Seit Juni 1987 besuchten Skinheads des BFC Dynamo, negative Anhänger des 1. FC Union und eine Skinheadgruppe aus Hennigsdorf einen Jugendklub in der Barther Straße in Berlin-Hohenschönhausen. Jeweils an Freitagen fanden dort Disco-Veranstaltungen statt, an denen etwa 150 Skinheads teilnahmen. Es wurden von Besuchern mitgebrachte Kassetten abgespielt, u. a. auch Lieder der Neonazi-Band „Böse Onkels“ aus der BRD, deren Texte „neonazistische und rassistische Aussagen“ enthielten, die von Gästen mitgesungen wurden. Am 26. Juni 1987, gegen 23.00 Uhr, war es im Jugendklub zu „Vorkommnissen“ gekommen, bei denen Skinheads Mobiliar und Gläser zerstörten. Eine Gruppe von 50 Skinheads zog weiter zur Gaststätte „Schillerglocke“, weil dort eine Tanzveranstaltung stattfand. Die Ordner ließen den Eintritt nicht zu und es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen zwei Skinheads so verletzt wurden, dass sie „zur stationären Behandlung mit einem Sankra abtransportiert“ werden mussten. Ordner erlitten ebenfalls Verletzungen.[254]
In Berlin-Lichtenberg, in der Storkower Straße, in der Nähe der Klubgaststätte „Solidarität“, wurden am 22./23. Juli 1987 zwei afrikanische Studenten (Kamerun) von der Karl-Marx-Universität Leipzig von einer Gruppe Neonazis „überfallen und geschlagen“. Dabei grölten sie „Sieg Heil“ und „Schlagt die Neger“. Ein „VP-Helfer, der aus seiner Wohnung den Vorfall beobachtet hatte, schilderte die Gruppe der Jugendlichen als schon mehrfach im Territorium aktiv“.[255] Am 18. November 1987 zeigten mehrere Skinheads den Hitler-Gruß, was „bereits öfter in dieser Gaststätte zu Diskoveranstaltungen festgestellt“ worden war und „trotz entsprechender Meldungen an die verantwortlichen Organe wäre […] nichts zur Unterbindung dieser Handlungen geschehen“ Erst als der Disk-Jockey drohte die Veranstaltung abzubrechen, beendeten die Neonazis ihre Aktionen.[256]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 2. August 1987, gegen 18.00 Uhr, an einer Fensterscheibe eines Kindergartens in der Rudolf-Seiffert-Straße 52 eine antisemitische Schmiererei: „Juden raus“ (30 cm x 5 cm) und in der Nähe dieses Tatortes zwei Hakenkreuze (40 cm x 40 cm) aufgefunden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K. der VPI Berlin-Lichtenberg.[257]
In Berlin spielte am 8. August 1987 der BFC Dynamo gegen 1. FC Magdeburg und dabei grölten Fans aus Magdeburg „Juden Berlin“ und „Deutschland, Deutschland“ und sie zerstörten Sitzbänke.[258]
Im Gebäude P 1 des DDR-Fernsehen wurde am 15./16. September 1987 über dem Namensschild des Zimmers 124, „ein Zettel mit einem Hakenkreuz“ angebracht. Diese „Schmiererei“ wurde der VPI Treptow/K-Dauerdienst gemeldet, die eine Bearbeitung durchführte. Es sollte eine „Personenaufstellung von Mitarbeitern des DDR-Fernsehens“ beschafft und Personen, die zum Tatzeitpunkt sich in diesem Gebäude aufhielten, identifiziert werden. Es sollten auch „Inoffizielle Mitarbeiter“ und gesellschaftliche Kräfte eingesetzt werden, um „Hinweise auf den Täter zu erarbeiten. Am 26. September 1987 wurde im Treppenaufgang des Gebäudes P 1 eine neonazistische Hetzlosung aufgefunden: „Wir kommen wieder, ihr Bonzen“. Dazu wurde ein Hakenkreuz geschmiert.[259]
In der Clubgaststätte „Friedrichsfelder Eck“ verherrlichten am 2. Oktober 1987 etwa 20 Neonazis (16 bis 19 Jahre) „faschistische Propaganda“. Sie „zitierten Goebbels-Reden, erhoben ihre Hände zum Hitler-Gruß und riefen „Heil“.[260]
Am 6. Oktober 1987 kam es in Berlin-Lichtenberg vor den Häusern Kaskelstraße 35-50 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Skinheads und Punks, zu der Volkspolizisten über Notruf gerufen wurden. Jedoch konnten die eintreffenden Volkspolizisten keine Hinweise zu Auseinandersetzungen oder Störungen finden.[261]
Bei der öffentlichen Diskoveranstaltung im Jugendtouristenhotel „Egon Schult“ kam es am 23. Oktober 1987 zum einem „konzentrierten Auftreten von Mitgliedern der Gruppierungen Skinhead und Heavy Metal“. Etwa 40 Skinheads und etwa 20 Heavy-Metal-Fans traten „brutal und provozierend in Erscheinung“ und es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Ordnern. Daraufhin beschloss die Leitung des Jugendhotels, dass Skinheads bei der nächsten öffentlichen Veranstaltung am 12. November 1989 kein Einlass mehr gewährt werde. Zur Vorbereitung wollte sich die Hotelleitung mit der Abteilung VI der BVfS, mit dem Volkspolizei-Revier 257 und mit der VPI Lichtenberg „in Verbindung setzen“.[262]
1987 kam es zwischen deutschen und mongolischen Studenten von der Sektion Tierproduktion bzw. Veterinärmedizin im Wohnheim der Humboldt-Universität zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen deutsche Studenten mit Messern bedroht und verletzt worden waren. Die daraufhin erschienenen Volkspolizisten schritten nicht ein und Anzeigen der Deutschen unterblieben, weil sie vorgaben, sie hätten Angst vor eventuellen Reaktionen der Mongolen. In Eingaben und Beschwerden behaupteten die deutschen Studenten, daß „die permanente Bevorzugung der ausländischen Studenten und das Ausbleiben staatlicher Sanktionen bei Disziplinarverstößen unter ihnen eine gewisse Ausländerfeindlichkeit“ erzeugt hätte. Die Mongolen, die an den Auseinandersetzungen beteiligt waren, hätten vom Genossen Kreitel, Prorektor für Erziehung und Ausbildung, lediglich einen mündlichen Verweis erhalten.[263]
In Berlin-Marzahn wurde im März 1987 ein Soldat der Nationalen Volksarmee von sechs Skinheads brutal zusammengeschlagen und Ende März 1987 drangen Skinheads in Berlin-Hellersdorf in einen Bungalow ein und schlugen Punks zusammen.[264]
Bei den Fußballspielen der Oberliga am 17. Oktober 1987 zählte das MfS insgesamt 229 Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Hooligans, wobei 101 Vorfälle in und 128 außerhalb der Stadien stattfanden. Es wurden 227 Hooligans zugeführt, gegen 13 wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon acht mit Haft. Es handelte sich um die „Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Belästigung von Bürgern, Nichtbefolgen von Weisungen der Ordnungskräfte und Werfen von Feuerwerkskörpern“. Gegen alle Störer „wurde Stadionverbot ausgesprochen“ und sie wurden „mit Ordnungsgeld und in OSV abgestraft“.[265]
Nach dem Spiel des 1. FC Union Berlin gegen 1. FC Lok Leipzig, ebenfalls am 17. Oktober 1987, hatten etwa 300 Berliner Hooligans die Absicht, auf dem S-Bahnhof Berlin-Schönefeld, gewalttätig gegen etwa 100 Leipziger Fans vorzugehen. Acht Angehörige des Zugbegleitkommandos Leipzig und vier Transportpolizisten des TPR Schönefeld setzten den Schlagstock ein, um „Ordnung und Sicherheit“ wieder zu gewährleisten.[266]
Am 17. Oktober 1987 trafen sich bereits am Nachmittag ca. 80 bis 100 Neonazis in einer Gaststätte zu einer sogenannten Geburtstagsfeier. Von dort machten sich ca. 30 Skinheads auf den Weg, um Konzertbesucher in der Zionskirche „aufzumischen“. Unterwegs wurde ein Mädchen brutal zu Boden gestoßen und ein junger Mann verprügelt. Die Neonazis „Sieg Heil“, „Judenschweine“, „Schweine und Linke raus aus deutschen Kirchen“. Arme wurden zum Hitlergruß erhoben sowie „Deutschland“ gerufen.[267] Kranken- und Einsatzwagen der Volkspolizei standen während des Konzertes in Nebenstraßen und obwohl Konzertteilnehmer die Volkspolizisten um Hilfe baten, blieben sie auf ihren Positionen. Unter den Aggressoren befand sich auch André Riechert, dessen Vater Major beim MfS war und dort u. a. zuständig war für die Bekämpfung des Neonazismus; Riechert jun. wurde später Mitglied der „Nationalen Alternative“ und organisierte das Zentrum der Neonazis in der Berliner Weitlingstraße.
Dieser neonazistische Vorfall in und um die Zionskirche rüttelte nun das Politbüro der SED wach und vom Leiter der zuständigen HA XX, Generalmajor Kienberg, wurde verlangt, dass nun über alle Skinheads in der DDR zu berichten sei.
In Berlin-Lichtenberg wurde die Abteilung VII/5 im November 1987 inoffiziell darüber informiert, dass es in Lichtenberg ein Haus gab, dass von Skinheads als „Mäuseburg“ bezeichnet wurde. Dort trafen sich Skinheads regelmäßig und u. a. sollten „Kampfsportarten wie Karate zielgerichtet trainiert“ worden sein. Dieser Sachverhalt soll den Sicherheitsorganen bekannt gewesen sein, jedoch wäre dagegen nichts unternommen worden.[268]
In Berlin wurden 1986 von Skinheads die neonazistischen Gruppen „Lichtenberger Front“, „Ostkreuz-Front“ oder „Oranienburger“ gegründet. Die „Ostkreuz-Front“ war eine streng organisierte, hierarchisch aufgebaute Gruppe, die sich mit der Namenswahl auf den S-Bahnhof Ostkreuz bezog. Untereinander sprachen sich die Mitglieder mit „Heil Hitler“ bzw. „Sieg Heil“ an und sie gaben Parolen von sich, wie z. B. „Judensau“, „Jude verrecke“ oder „Ausländer raus“. Gegen Punks gingen sie aggressiv vor und sie provozierten „Rangeleien und auch Schlägereien“. Am Wochenende des 7./8. November 1987 kam es, nach einem Punkkonzert in der Sophien-Kirche, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, als Skinheads über Punks und andere Jugendliche herfielen.[269]
In der Clubgaststätte „Solidarität“, Alfred-Jung-Straße 14, erhoben am 18. November 1987 mehrere Skinheads jeweils ihren rechten Arm zum Hitlergruß.[270]
In Berlin-Mitte wurden am 21. November 1987 gegen 0.50 Uhr im Jugendclub in der Sophienstraße vier Skinheads wegen „faschistischer Äußerungen“ festgenommen und der VPI Mitte zugeführt. Sie hatten das SA-Lied „Es zittern die morschen Knochen …“ gegrölt und sich antisemitisch geäußert. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum und 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet. Gegen zwei Täter wurden Haftbefehle beantragt.[271]
In Berlin wurden am 8. Dezember 1987 an der Außenwand der Schwimmhalle in der Wolfshagener Straße rassistische und antisemitische Parolen geschmiert, wie z. B. „Ausländer raus, bevor der Volkszorn erwacht. Wir Skinheads sind dabei“, „Juden raus“ und einen Davidstern. Die Ermittlungen ergaben als Täter einen jungen Arbeiter (17 Jahre) der bei seiner Befragung angab, dass er „Kanacken, Juden und Ausländer“ ablehnte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl beantragt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die KDfS Pankow im Zusammenwirken mit der Abt. K. der VPI Berlin.[272]
In zwei Wagen der Straßenbahn Linie 12 Richtung Marzahn randalierten am 8. Dezember 1987 mehrere Skinheads und grölten „feindlich-negative Äußerungen“, wie z. B. „Ich bin froh ein Deutscher zu sein – Deutschland, Deutschland über alles!“, „Deutsche Frauen sind geil und arisch, deutsche Männer rücksichtslos, brutal und judenfeindlich“ und „Kommunistenschweine gehören an den (Laternen-) Pfahl“. Beim Verlassen der Wagen an der Haltestelle Zechliner Straße grüßten sie mit dem Hitler-Gruß und es wurde das „Deutschlandlied“ gesungen. „Weibliche Jugendliche grölten frenetisch und bezeichneten sich gegenseitig als ‚stinkende Votze‘ oder als „unarische degenerierte Judenvotzen“. Eine junge, dunkelhaarige Frau, sie war etwa 20 Jahre alt, wurde beleidigt: „Seht euch mal diese degenerierte rote Sarah an, so eine richtige dreckige Judensau – Ich weiß gar nicht, warum die hier sitzt, während wir als Arier stehen müssen!“.[273]
In Berlin wurden am 8. Dezember 1987 an der Außenwand der Schwimmhalle in der Wolfshagener Straße rassistische und antisemitische Parolen geschmiert, wie z.B. „Ausländer raus“ und „Juden raus“. Die Ermittlungen ergaben als Täter einen jungen Arbeiter (17 Jahre) der bei seiner Befragung angab, dass er „Kanacken, Juden und Ausländer“ ablehnt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl beantragt.[274]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 10. Dezember 1987 vor dem Klubhaus des VEB Elektrokohle ein Jugendlicher (18 Jahre) von mehreren Skinheads angegriffen und verletzt. Es wurden vier Täter ermittelt (17 bis 18 Jahre), die im FDGB, in der FDJ, in der DSF, in der GST und im DTSB Mitglied waren. Die VPI Lichtenberg leitete Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum mit Haft ein.[275]
In Berlin-Friedrichshain feierten am 11. Dezember 1987 sieben Schüler einer 11. Klasse der EOS „Friedrich Engels“ in einer Wohnung in der Karl-Marx-Allee ein Fest und verkündeten dabei „faschistische und antisemitische Losungen vom Balkon“. Ein Offizier „des MdI (MfS) hörte das und informierte die VP“, die einen Schüler und seine Mutter zur Vernehmung holten. Am 15. Dezember informierte ein Volkspolizist den Direktor der Schule von dem Vorfall, wobei die Ermittlungen zu jenem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Der Parteisekretär der SED informierte am 14. Dezember die Kreisleitung (KL) und der Direktor informierte die Abteilung Volksbildung. Der Schüler sollte von der Schule relegiert werden und es sollte ein Gerichtsverfahren geben, weshalb die Bearbeitung dieses Falles an die DVP zurückgehen sollte, damit dort dafür nachermittelt werden sollte.[276]
In Berlin-Lichtenberg gab es am 11. Dezember 1987, im Jugendklub in der Dolgenseestraße, ein Solidaritätskonzert mit einer „chilenischen und einer nikaraguanischen Singegruppe“. Es sollten Spenden gesammelt werden, für den Bau eines Krankenhauses in Nikaragua. In den Klubräumen hielten sich auch acht Skinheads auf, die das Konzert mit lautem Gerede und mit Rufen wie „Kanacken“, „Kanackenmusik“ oder „Sieg Heil“ störten. Ein Skinhead, er war Lehrling (17 Jahre) zeigte mehrfach den „Hitler-Gruß“ in Richtung der im Klub anwesenden Gäste. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet.[277]
In Berlin randalierten am 13. Dezember 1987 gegen 23.50 Uhr fünf Skinheads (eine Frau befand sich unter ihnen) während der Fahrt mit der S-Bahn zwischen Schönhauser Allee und Ostkreuz. Sie äußerten sich: „Wir sind Skinheads – Kommunisten behaupten Deutsche zu sein – Kommunisten behaupten rot zu sein – doch wir wissen es besser“. Am Bahnhof Ostkreuz wurde die Aufsicht der Deutschen Reichsbahn (DR) von ihnen tätlich angegriffen. Zwei Täter wurden ermittelt, die am 14. Dezember der Abt. K des TPA Berlin zugeführt wurden. Gegen einen Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl beantragt.[278]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 17. Dezember 1987 ein Kochlehrling (18 Jahre), Skinhead, von der Volkspolizei, wegen Rowdytum, „öffentlicher Herabwürdigung und vorsätzlicher Körperverletzung“, festgenommen. Er war Mitglied einer Skinhead-Gruppe und hatte am 11. Dezember den Hitler-Gruß gezeigt. Die Gruppe verkehrte bevorzugt im Café „Petit Fleur“ und in der Gaststätte „Bärenschaufenster“. Am 25. April 1988 war er vom Bezirksgericht Lichtenberg zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden.[279]
In Berlin hatten vier oder fünf Skinheads am 19. Dezember 1987 ab 22.00 Uhr bis zum 20. Dezember gegen 1.00 Uhr in und vor der HO-Gaststätte „Prag“ sowie auf dem Spittelmarkt neonazistische Lieder gesungen, wie z.B. das „Deutschlandlied“, „Mein Vater war ein SS-Soldat …“, „SA marschiert“, „Horst-Wessel-Lied“ und sie riefen Parolen wie „Deutsche Frauen – Deutsches Bier – Schwarz-Rot-Gold wir stehen zu dir“ und „Kommunistenköpfe rollen“. Es wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung, § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und es wurden Haftbefehle beantragt, die am 29. Dezember erlassen wurden und die Beschuldigten wurden in die Untersuchungshaftanstalt (UHA) Berlin eingeliefert.[280]
In Berlin-Lichtenberg kam es am 27. Dezember 1987, gegen 20.00 Uhr in und vor der Clubgaststätte „Kalinka“ in der „Straße der Befreiung“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ca. 10 Skinheads und anderen Gästen. Einer Frau wurde grundlos mit dem Fuß (Schuhen) ins Gesicht getreten. Gegen einen Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und er blieb bis zur Entscheidung über einen Antrag eines Haftbefehls im Gewahrsam der VPI K Lichtenberg.[281]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurden am 27. Dezember 1987 fünf Personen wegen ihres Aussehens (Skinheads) der Einlass zu einer Tanzveranstaltung im Jugendclub „Ernst Knaack“ nicht erlaubt. Später wurde an der Außenwand des Lokals die Parole „Nazis rein“ vorgefunden. Daraufhin wurden fünf Skinheads (17 bis 20 Jahre) der VPI K Prenzlauer Berg zugeführt. Gegen zwei Täter wurden Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet.[282]
In Berlin-Treptow grölte am 31. Dezember 1987, gegen 21.45 Uhr, in der Baumschulenstraße, Höhe S-Bahnhof, ein Lehrling (17 Jahre) mehrfach „SA marschiert“. Er wurde zur VPI K Treptow zugeführt. Er bekundete, er kenne diese „Textzeile aus Wochenschaufilmen im BRD-Fernsehen“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren ohne Haft gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet. Am 1. Januar 1988 wurde der Täter seinem Vater übergeben.[283]
In Berlin-Lichtenberg wurde an der 36. Oberschule am 26. Januar 1988 festgestellt, dass ein Schüler der Klasse 10a im Unterricht auf einem Zettel faschistische Schmierereien, wie z. B. Hakenkreuze, Hitler-Gruß usw. angefertigt hatte.[284]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 31. Dezember 1987 auf dem S-Bahnhof Schönhauser Alle ein Afrikaner aus Guinea von einem Deutschen rassistisch beleidigt und geschlagen. Der Täter wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren „nach § 215 StGB (Rowdytum) in Tateinheit mit Beleidigung wegen der Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse nach § 140 StGB“.[285]
In Berlin-Treptow grölte am 31. Dezember 1987 in der Baumschulenstraße, Höhe S-Bahnhof, ein Lehrling (17 Jahre) mehrfach „SA marschiert“. Er wurde zur VPI K Treptow zugeführt. Er bekundete, er kenne diese „Textzeile aus Wochenschaufilmen im BRD-Fernsehen“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet. Am 1. Januar 1988 wurde der Täter seinem Vater übergeben.[286]
Bei einer Tagung 1987 in Amsterdam antwortete Dr. Bernd Löwe, Wissenschaftler der Humboldt-Universität (HU) Berlin (Ost), er war als Vertreter des „Friedensrates der DDR“ anwesend, auf die Frage, ob er den Kölner Professor Franz Loeser kenne, „Sie meinen doch nicht das Judenschwein Franz Loeser?“.[287] Loeser hatte sich zweimal vergeblich an die Generalstaatsanwaltschaft der DDR gewandt, ohne adäquate Resonanz. Danach übergab er die Sache an Heinz Galinski, der sich im Juli 1987 mit einem Schreiben an Klaus Gysi, Staatssekretariat für Kirchenfragen wandte.[288]
1987 wurden insgesamt 71 Ermittlungsverfahren (EV) gegen Skinheads durchgeführt, davon waren 33 Ermittlungsverfahren (EV) gegen Berliner und 16 EV gegen Potsdamer Skinheads gerichtet. Gegen 11 Personen wurden Ermittlungsverfahren durch die HA IX eingeleitet, mit denen bedeutsame „Vorkommnisse mit Skinheads“ aufgeklärt werden konnten.[289]
Ende Dezember 1987 unternahm die HA XX eine Einschätzung vor über die existierenden Skinheads bzw. Skinhead-Gruppen sowie über die Ergebnisse und Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zur „Verhinderung und Unterbindung der von derartigen Jugendlichen ausgehenden Gefährdungen der Sicherheit und Ordnung“. Damit war der Versuch verbunden, einen Überblick über diesen Teil der neonazistischen Szene zu vermitteln. Dabei wurden die beiden Bezirke Berlin und Potsdam als „territorialen Schwerpunkte“ der Skinheads dargestellt, an denen sich Skinheads in den anderen Bezirken orientierten. Ihre gemeinsamen Interessen waren Besuche bei Fußballspielen, „rowdyhaftes Vorgehen gegen Ausländer“ und gemeinsame „sportliche Betätigung (vorwiegend Kraft- und Kampfsportarten)“, mit denen sie sich auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereiteten. Sie trafen sich vor allem in Gaststätten und Jugendclubs „sowie überbezirklich“ im Plänterwald in Berlin. Überwiegend durch „Körperverletzungen und Rowdytum sowie Widerstand gegen staatliche Maßnahmen“ kamen sie in Kollision mit den Strafgesetzen. In der Datei über neonazistische Angriffe, sie ist als Download beim Verlag erhalten, werden in den Rubriken für den Bezirk Berlin und den Bezirk Potsdam weitere politische Straftaten aufgeführt.[290]
In Berlin wurde mit der OPK „Glatze“ ein Lehrling bearbeitet, der „Anführer einer Skinheadgruppierung von Lehrlingen der BBS“ gewesen soll. Von November 1987 bis Januar 1988 soll er mündlich mit „feindlichen Hetzlosungen faschistischen Inhalts in Erscheinung getreten“ sein. Außerdem soll er mit anderen Jugendlichen „einen S-Bahn-Wagen mutwillig zerstört“ haben. Mit der OPK sollte verschiedene Straftatbestände geprüft werden, es sollten „relevante(r) Handlungen an der BBS und im Freizeitbereich“ aufgeklärt werden und Motive und Ursachen der Skinheads sollten herausgearbeitet werden.[291]
Die Hauptabteilung XX erstellte am 21. Dezember 1987 eine „Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads bzw. Skinheadgruppen […] und danach existierten im Jahr in der DDR insgesamt etwa 800 Skinheads (16 bis 25 Jahre) und 38 Skinhead-Gruppen. Etwa die Hälfte dieser Neonazis wurden in Berlin (DDR) und Potsdam festgestellt, wo es 11 bzw. 5 Skinhead-Gruppen gab. Die andere Hälfte verteilte sich auf die anderen Bezirke. Es gab zahlreiche „Verbindungen und Kontakte der Skinheads innerhalb der DDR“ und auch zwischen den einzelnen Bezirken wurden Kontakte unterhalten, doch der Bezugspunkt für alle Skinheads war Berlin.[292]
Dienststellen des MfS und der Volkspolizei leiteten vom 1. Oktober 1987 bis zum 20. Januar 1988 insgesamt 40 Ermittlungsverfahren gegen 108 Neonazis ein, wobei 94 Personen inhaftiert wurden. Für das gesamte Jahr 1987 wurden über 800 Neonazis, im Alter von 16 bis 25 Jahren, erfasst. Erfassungskriterien waren der äußere Habitus und das entsprechende öffentliche Verhalten. Im Unterschied zu Meldungen aus dem Jahr 1988, waren 1989 in allen Bezirken Skinheads-Gruppen beobachtet worden, wobei Berlin und Potsdam regionale Schwerpunkte darstellten. Insgesamt wurden über tausend Skinheads und Sympathisanten in circa 40 Gruppen gezählt. Ob diese, Vollständigkeit suggerierende, Aufzählung der Wirklichkeit entsprach, ist zu bezweifeln, da der Neonazismus mit den bekannten „Hemmungen“ beobachtet wurde. Neonazistische Tendenzen waren mittlerweile zu einem Schwerpunkt unter den „negativ-dekadenten“ Jugendlichen geworden und die Zahl der von ihnen begangenen Gewalttaten nahm zu. Doch im Gegensatz zu anderen Teilen der Jugendszene (Heavy-Metals, Punks, Gothics, New Romantics etc.) zeigten sich Skinheads als kompatibel zu mindestens zwei Teilbereichen der ostdeutschen Kultur: Ihre Einstellungen zum Militärdienst und ihr diszipliniertes Verhalten am Arbeitsplatz – das MfS legte besonderen Wert auf diese Kategorisierungen – wurden von den Beobachtern der Staatssicherheit als positiv eingeschätzt. Ende der 1980er Jahre hatten Berliner Skinheads persönliche Kontakte zur „Nationalistischen Front“ (NF), einer neonazistischen Organisation im Netz der GdNF in der Bundesrepublik und zu Skinheads in Hamburg und Berlin (West). Rostocker Skinheads hatten Kontakte nach Hamburg und nach Schweden. Die Staatssicherheit registrierte bei ihnen affirmative Einstellungen zum Soldatentum im Allgemeinen und zum „Heldentum“ der Hitlerwehrmacht im Besonderen. Darüber hinaus gehörten Hitlerverehrungen, nationalsozialistische Symbole und entsprechende Tätowierungen, sowie rassistische und revanchistische Äußerungen zu ihrem Erscheinungsbild. Die meisten Skinheads waren fundamentale Gegner der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten gehörte zu einem ihrer wichtigsten strategischen Ziele. Offensichtlich war Anfang 1988 die Spitze des MfS zur Überzeugung gelangt, dass „neonazistische Tendenzen und Äußerungen“ unter Jugendlichen „vorrangig“ bekämpft werden müssten. So sollte u.a. die Arbeit der „Inoffiziellen Mitarbeiter“ in den Jugendgruppen verstärkt werden und es sollten Maßnahmen eingeleitet werden zur „Umerziehung“ der Neonazis. Diese Taktik sollte so flexibel konzipiert sein, dass sie kurzfristig sowohl gegen Skinheads als auch gegen offen neonazistisch eingestellte Heavy-Metal-Anhänger einzusetzen war. Damit sollten die Sicherheitsorgane über eine effektive Handhabe verfügen, um diese Gruppierungen schnellstmöglich „zerschlagen“ zu können. Das MfS behauptete in ihrer „Einschätzung“ vom 2. Februar 1988, dass „neonazistische und nationalistische Erscheinungen dem Sozialismus wesensfremd“ wären, denn die Ursachen wären „im imperialistischen System begründet“. Erst durch das „Einwirken von neonazistischen Kräften aus der BRD“ wären diese Erscheinungen in der DDR „hervorgerufen“ worden.[293]
1988
Am 5. Januar 1988 erfuhr die VPI Marzahn, dass ein Skinhead (15 Jahre), er war als Lehrling im VEB Baureparaturenwerk beschäftigt, am 17. Dezember 1987, gegen 13.30 Uhr, auf dem Schulhof der BBS des VEB Kombinats Tiefbau Berlin, im „faschistischen Paradeschritt unter ‚Sieg Heil‘-Rufen im Beisein weiterer Lehrlinge demonstrativ über den Schulhof“. Die VPI Marzahn leitete gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eine Ermittlung ein. Nach dem Abschluß seiner Vernehmung wurde er an seine Eltern übergeben.[294]
In Berlin-Lichtenberg wurde an der 36. Oberschule am 26. Januar 1988 festgestellt, dass ein Schüler der Klasse 10a im Unterricht auf einem Zettel Hakenkreuze geschmiert hatte.[295]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 30. Januar 1988, im Rahmen der OPK „Willi“ von der KDfS ein Skinhead bearbeitet. der „feindlich-negative Auffassungen“ vertrat; im Tierpark spielte er eine Musikkassette mit faschistischen Liedern ab, war Organisator einer neonazistischen Feier, anlässlich des 55. Jahrestages der Machtergreifung der Nazis und er plante für den 8. Mai eine Kranzniederlegung für deutsche Soldaten, die „im Kampf gegen den Kommunismus“ gefallen waren.[296]
In Berlin-Weißensee wurden am 4. Februar 1988 in der Langhansstraße/Ecke Benhaimstraße zwei Arbeiter (48 und 18 Jahre) vorläufig festgenommen, weil sie laut „Deutschland erwache“ und „Sieg Heil“ grölten. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Weißensee.[297]
In Johannisthal wurden auf der Toilette im Gartenlokal „Gemütliches Heim“ von Mitgliedern einer Skinhead-Gruppe faschistische Symbole und Sprüche geschmiert. Die Skinheads wollten sich unter dem Namen „Synagogen Terror“ als Gruppe organisieren.[298]
In Berlin-Köpenick kam es am 5. Februar 1988 im Jugendklub „Arthur Becker“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, als etwa 10 Skinheads Besucher angriffen. Eines ihrer Opfer wurde verletzt und musste ambulant behandelt werden. Von der KDfS Köpenick wurde gegen Unbekannt ein „Operativer Vorgang“ eröffnet.[299]
Am 15./16. Februar 1988 wurden durch Unbekannte bei den Gaststätten „Frosch“ und „Zum Paradis“ vier faschistische Symbole und mehrere Losungen geschmiert: „Rot Front verrecke“, „Heil Hitler“ und „Ausländervernichtungsaktion“, die eine Länge von 1 m bis 1,5 m hatten, bei einer Schrifthöhe von 20 cm bis 30 cm. Täterhinweise lagen nicht vor. Diese Schmierereien hatten eine „geringe Öffentlichkeitswirksamkeit“, so berichtete das MfS beruhigend.[300]
In Berlin wurde am 11. März 1988 eine Chilenin von fünf Skinheads überfallen, beschimpft und gewalttätig angegriffen. Als geübte Judo-Kämpferin konnte sie die Angreifer in die Flucht schlagen. Die Bearbeitung erfolgte durch das Dez. X des PdVP/Abt. IX der BV Berlin.[301]
In Berlin-Köpenick gab es am 11. März 1988 bei einer Disko-Veranstaltung in der BBS des VEB Technische Gebäudereinigung in der Wattstraße „rowdyhafte Ausschreitungen“ von Skinheads. Täter konnten nicht ermittelt werden, da die „Information erst 1 Woche später erfolgte“. Es wurde durch „staatliche Leiter“ festgelegt, dass „solche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden“ sollten.[302]
In Berlin gab es am 12. März 1988 in der Rathauspassage „Auseinandersetzungen“ von Skinheads und Hooligans des BFC Dynamo und dabei wurde gegrölt: „Deutschland den Deutschen“, „Kanacken raus – Türken raus“ und „Schwule raus“. Zwei Täter wurden durch die Volkspolizei zugeführt und es wurden Ordnungsstrafverfahren eingeleitet.[303]
In Berlin-Hohenschönhausen wurde am 18. März 1988 in der Gehrenseestr./Wollenberger Straße ein Mann von „zwei bisher unbekannten Skinheads“ überfallen, mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und mit Füßen in die Nierengegend getreten. Auf Grund der vorliegenden Personenbeschreibungen konnte ein Ermittlungsverfahren und Allgemeinfahndung gegen „unbekannt“ eingeleitet werden.[304]
In der Chemnitzerstraße in Berlin-Hellersdorf überfielen am 19. März 1988 fünf Skinheads einen Mann, der einen Faustschlag erhielt und dem mit „einem dünnen rautenähnlichen Gegenstand in Nacken und auf die Hände geschlagen wurde. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannt“ eingeleitet.[305]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde der Jüdische Friedhof von Januar bis März 1988 insgesamt viermal von unterschiedlichen Anti-Semiten geschändet und es wurden dabei mindestens 251 Grabdenkmäler umgestürzt und teilweise zerbrochen. Grabsteine wurden bespuckt, es wurde darauf uriniert und wiederholt wurden „faschistische und antisemitische“ Parolen gegrölt.[306]
In der S-Bahn Berlin-Friedrichsfelde-Wartenberg riefen am 19. März 1988 während der Fahrt etwa 20 Skinheads und Hooligans des BFC Dynamo: „Und die Massen rufen wie einst im Mai und Adolf Hitler, ist auch dabei“. Die Neonazis waren unterwegs zu einem Fußballspiel ihres Vereins gegen BSG Stahl Brandenburg.[307]
In der S-Bahn von Lehnitz nach Berlin sowie auf dem S-Bahnhof Bergfelde wurden am 24. März 1988 mehrere Soldaten der NVA grundlos von Skinheads mit Faustschlägen und Fußtritten angegriffen und verletzt.[308]
In der Konsumgaststätte „Am Rosenhag“ in Berlin-Hellersdorf fand am 25. März 1988 ein Treffen von Skinheads aus den Bezirken Berlin, Frankfurt/O. und Potsdam statt, von denen 19 Teilnehmer personifiziert werden konnten.[309]
Im Jugendclub „Weißenseer Spitze“ randalierte am 27. März 1988 ein Skinhead und beschimpfte Volkspolizisten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung StGB eingeleitet.[310]
In Berlin-Treptow im Kulturpark Plänterwald marschierten am 1. April 1988 17 Personen die den Heavy-Metal-Fans zugeordnet wurden, „im Gleichschritt unter dem Kommando einer Person auf den Eingang zu“. Volkspolizisten verwehrten der Gruppe das Betreten des Parks. Die Teilnehmer wurden personifiziert.[311]
In einem Ferienheim des Elektro-Apparate-Werk (EAW) Treptow in Serwest, Kreis Eberswalde äußerten sich am 2. April 1988 sieben Berliner Skinheads: „Wir brauen wieder einen starken Führer“, „Konzentrationslager waren gar nicht schlecht“ und „Wir würden die Polen schon zum Arbeiten bringen“. Weitere Aufklärung sollte durch die Abteilung XVIII der BVfS Berlin erfolgen.[312]
In Berlin-Niederschöneweide gab es am 3. April 1988 im Jugendclub im Bruno-Bürgel-Weg gewalttätige Auseinandersetzungen, an denen Skinheads beteiligt waren, die der Skinheadgruppe „Melle“ angehörten.[313]
In Berlin-Friedrichshagen gab es am 9. April 1988 in der Kalkseestraße/Löchnitzstraße gewalttätige Auseinandersetzungen, als Skinheads Personen schlugen und auf sie eintraten. Sie entfernten sich vom Tatort und grölten faschistische Lieder und Parolen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[314]
In der Hellersdorfer Straße in Berlin zeigte am 20. April 1988 ein Skinhead „den faschistischen Gruß in Wort und Tat“. Nach seinen Aussagen wäre er von der Mehrzweckgaststätte in der Feuchtwangerstraße gekommen, wo mit „bisher nicht bekannten Personen des Geburtstages Hitlers“ gedacht worden war.[315] Im Mai 1988 konnten vier weitere Skinheads personifiziert werden, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet wurde.[316]
In Berlin schlug am 23. April 1988 einer der „zum harten Kern der Skinheads […]“ gehörte, einen Jugendlichen zusammen und „trat auf den am Boden liegenden mit den Füßen ein“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[317]
Ein Skinhead aus Berlin-Köpenick tätigte am 23. April 1988 im Sportmuseum in Leipzig „vor Bildern der Olympischen Spiel 1936 den faschistischen Gruß“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Köpenick.[318]
An der 11. Oberschule in Berlin-Köpenick brachte am 27. April 1988 eine Schülerin „auf ihrer Schulbank Schmierereien mit faschistischem Inhalt (Hakenkreuz, Deutschland erwache, Judenschwein) an. Sie wollte damit die Skinheads verherrlichen“. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet.[319]
In Berlin wurden am 30. April 1988 im Jugendclub „Arthur Becker“ in der Hirschgartenstraße 14 während einer Veranstaltung „durch bisher unbekannte Täter Schmierereien mit herabwürdigenden Charakter angebracht“. Zur Aufklärung und zur vorbeugenden Verhinderung ähnlicher Straftaten wurde durch die KDfS Köpenick der OV „Annonce“ angelegt.[320]
In Berlin zeigte ein Skinhead auf dem Alexanderplatz den faschistischen Gruß. Die Volkspolizei führte ihn zu und entließ ihn nach einer schriftlichen Belehrung.[321]
In den Untersuchungshaftanstalten UHA I und UHA II in Berlin verweigerten am 11. Mai 1988 drei Skinheads „die Nahrungsaufnahme. Das Ziel aller drei Personen bestand darin, Druck hinsichtlich der Genehmigung ihrer laufenden ÜSE auszuüben“. Auf Grund der mit der Abteilung IX abgestimmten Maßnahmen, beendeten die Skinheads am 12. Mai und am 13. Mai 1988 die Aktion.[322]
In Berlin-Marzahn existierte im April bzw. Mai 1988 eine „Skinhead-Gruppierung“, die sich „Oi-Terror-Berlin“ nannte. Die Mitglieder der Gruppe verkehrten hauptsächlich in der HO-Gaststätte „Ueckermärcker Krug“. Sie planten sich am 19. Juni 1988 auf dem Platz vor dem Reichstag zu treffen, um einem Konzert in Berlin (West) von Michael Jackson zu zuhören.[323]
In Berlin-Köpenick schlugen am 28. Mai 1988 zwei Skinheads im Jugendclub „Pneumant“ in Schmöckwitz „grundlos auf einen Bürger ein“. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[324]
In Berlin fand am 4. Juni 1988 im „Stadion der Weltjugend“ das FDGB-Pokal-Finale, zwischen BFC Dynamo und FC Carl-Zeiss Jena statt. Dabei kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Hooligans der beiden Vereine. Es entstanden Zerstörungen und gegen die Ordnungskräfte wurde gewalttätig vorgegangen. Gegen einen Hooligan aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 214 Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit StGB mit Haft eingeleitet. Gegen drei Hooligans aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet.[325]
In Berlin-Hohenschönhausen warf vor dem Jugendklub „Rotkamp“, am 4. Juni 1988, ein Skinhead „grundlos und aus Mißachtung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens eine leere Flasche in eine Gruppe Jugendlicher (Gruftys) mit der Absicht, eine Person zu verletzen. Die Flasche zersprang am Kopf des Geschädigten, der Schnittverletzungen an der linken Schläfe und dem Nasenbein erlitt, die chirurgisch versorgt werden mußten“. Der Täter war als Skinhead bereits im Stadtbezirk Hohenschönhausen aufgefallen und deshalb wurde die Jugendstaatsanwältin darüber informiert. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Abs. 1 und 2 Rowdytum; 115 Abs. 1; 6, Abs. 2; 63 und 64 StGB ohne Haft eingeleitet.[326]
In Berlin-Kaulsdorf äußerte 1988 ein Skinhead an seiner Arbeitsstelle: „Heil Hitler, Obersturmbannführer [Name geschwärzt, HW] meldet sich zur Arbeit“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet.[327]
In der Clubgaststätte „Akaziengrund“ in Berlin griffen am 16. Juni 1988 zwei „unbekannte Skinheads“ einen Jugendlichen an, forderten sein Bargeld und schlugen „nach dessen Weigerung auf ihn ein“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[328]
Am 18. Juni 1988 wurde durch die VP gegen einen Berliner Skinhead ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet, da „er von März bis April 1988 öffentliche Herabwürdigungen in mündlicher und schriftlicher Form“ begangen hatte.[329]
In Berlin wurde am 19. Juni 1988 ein Maurer von zwei Offizieren (jeweils Hauptmann) der Kriminalpolizei zu seiner Entwicklung zum Skinhead befragt. Er sagte aus, dass er von 1987 bis zu seiner Inhaftierung am 13. April 1988, Mitglied einer Skinheadgruppe war, die sich „Frankfurter Allee Süd“ (FAS) nannte. Sie trafen sich in der Regel in der Wohnung eines Mitglieds der Gruppe, im Bierpark „Arkade“ des Nikolaiviertels und in der Klubgaststätte „FAS“. Die Gruppe verherrlichte den Nazismus und es wurden entsprechende Lieder gegrölt, wie z. B. „Mein Vater war ein SS-Soldat – mir liegts auch im Blut – solange ich …“ oder das „Horst-Wessel-Lied“.[330]
In Berlin-Treptow gab es am 24. Juni 1988 im Jugendklub „Fritz Schmenkel“ gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen „Klubmitgliedern und einer Gruppe von 20 Skinheads“ gegeben haben, bei denen einige Personen leicht verletzt worden waren. Es lag eine Anzeige und Zeugenaussagen vor, jedoch konnten keine „beweisrechtlich“ relevanten Täterhinweise erarbeitet werden.[331]
In Berlin-Marzahn versuchte ein Skinhead am 14. Juli 1988 in einer Kaufhalle in der Albert-Norden-Straße zwei Flaschen Alkohol zu stehlen und wurde dabei erwischt. „Gegenüber dem Verkaufspersonal und einer Funkstreifenwagen-Besatzung trat er aggressiv und provozierend auf, hob den Arm zweimal zum Hitler-Gruß. Er war im Besitz eines Fotos auf dem 3 Personen bei der Durchführung des Hitler-Grußes abgebildet waren“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 215 Rowdytum StGB eingeleitet und Haftbefehl erlassen.[332]
In Berlin-Köpenick trat am 15. Juli 1988 an der Haltestelle VEB KWO/Wilhelminenhofstraße ein Skinhead „mehrmals auf eine 52jährige Frau ein und bedrohte sie mit einem Messer. Dabei stand er unter starkem Alkoholeinfluß“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Köpenick/K.[333]
In Berlin-Köpenick schlugen am 16. Juli 1988 in einem Wagen der Straßenbahnlinie 25, zwischen Bahnhofstraße und Seelenbinderstraße, fünf unbekannte Skinheads einen Mitfahrenden zusammen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB gegen „Unbekannt“ eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Köpenick.[334]
In Berlin beleidigten auf dem Alexanderplatz am 23. Juli 1988 drei Skinheads zwei Frauen unter anderem mit den Worten: „Hitler würde dich vergasen, wenn er wüßte, daß du schwanger bist. Das ist doch ein Judenkind, so was muß ab ins KZ zur Vergasung“. Es wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB gegen zwei Täter mit Haft und gegen den dritten Täter ohne Haft eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Mitte/K.[335]
In Berlin-Hellersdorf griffen am 29. Juli 1988 im Jugendclub „Kotte“ am Cottbuser Platz, zwei Skinheads Mitglieder einer polnischen Reisegruppe an. Sie schlugen mit Fäusten und traten mit Füßen und beleidigten sie „mit nationalistischen Äußerungen“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB mit Haft wurde eingeleitet.[336]
Auf einem Zeltplatz in Baabe bzw. Göhren, Kreis Rügen (Bezirk Rostock) beschädigten 39 Berliner Skinheads „8 Strandkörbe und steckten weitere 5 Strandkörbe in Brand“. Der entstandene Schaden betrug ca. 4 000,- Mark. Gegen drei Skinheads, sie waren zu „Rädelsführer“ erklärt worden, wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[337]
In Zinnowitz, Kreis Wolgast (Bezirk Rostock) kam es am Strand am 6. August 1988 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen 15 Punks und 15 Skinheads, wobei Latten und Stöcke eingesetzt wurden. Sie waren aus den Bezirken Berlin, Gera, Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg an die Ostsee gekommen. Es wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft gegen zwei Beteiligte eingeleitet. Zu welcher Seite sie gehörten, geht aus der Zusammenfassung des MfS nicht hervor. Gegen weitere 29 Personen wurden Ordnungsstrafverfahren eröffnet. Während der Auseinandersetzungen hatten sich ca. 300 Urlauber angesammelt, die zuschauten, aber ins Geschehen nicht eingriffen.[338]
Im Berlin-Friedrichshain wurden am 7. August 1988, im Bereich des U-Bahnhofes Frankfurter Tor, Passanten von zwei Skinheads mit „Heil Hitler“ gegrüßt, es wurden „Beleuchtungskörper zerschlagen und einschreitende Bürger bedroht und beschimpft“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 214 Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[339]
Im Jahresarbeitsplan für 1989, einer Geheimen Verschlußsache (GVS-o001) vom 29. Dezember 1988, den der Leiter, Generalmajor Hähnel, der BVfS Berlin für den Armeegeneral E. Mielke verfasst hatte, wird das Wolkenkuckucksheim der Führung des MfS sichtbar: „Intensivierung der politisch-operativen Bearbeitung des politisch-motivierten Rowdytums und gewaltorientierter Jugendlicher, Zusammenschlüsse von Jugendlichen und Jungerwachsenen mit rechtsradikalen und neofaschistischen Anschauungen, von sogenannten Randgruppen und rowdyhaften Fußballanhängern sind in der Entstehungsphase zu liquidieren bzw. vorhandene sind zu kontrollieren und offensiv operativ zu bearbeiten, um Straftaten, öffentlichkeitswirksame Handlungen und Provokationen konsequent zu unterbinden“.[340]
In Berlin-Treptow beschimpften und bedrohten am 31. August 1988, am Eingang des Kulturparks, fünf Skinheads, sie waren Schüler der 20. Oberschule und mit Baseballschlägern bewaffnet, drei Jemeniten, verfolgten und schlugen sie nieder, bespuckte sie und forderten sie auf „Deutschland“ zu verlassen; ihre Motivation war „Ausländerhaß und Freude an Gewalttätigkeiten“. Ein Jemenit wurde an der Kreuzung Köpenicker Landstraße „auf die Fahrbahn gestoßen, wodurch ein Pkw-Fahrer zum Ausweichen gezwungen wurde, um einen Unfall zu vermeiden“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle beantragt. Ein Skinhead wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 3. Oktober 1988 fand in der Schulklasse durch den Jugendstaatsanwalt eine „erste Auswertung statt. Alle Schüler „verurteilten die Tat“. Ein Termin für eine Gerichtsverhandlung stand noch nicht fest.[341]
In den Bezirken Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Friedrichshain schlugen am 2. September 1988 fünf Skinheads wahllos auf Passanten ein und äußerten sich „mit faschistischem Inhalt“. Sie grölten lautstark das „Deutschlandlied“ und brüllten „Sieg Heil“. Ein Opfer erlitt ein Schädelhirntraum 3. Grades und musste stationär behandelt werden. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[342]
In Berlin beschimpfte in der Berliner Straße am 11. September 1988 ein Skinhead einen „Angehörigen der VP/WKM als ‚Rote Sau‘ und schlug nach dem Posten“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[343]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 15. September 1988 einer jungen Frau von einem Skinhead mit einem Faustschlag eine Kronenfraktur der Schneidezähne zugefügt. Andere Skinheads raubten einem Mann gewaltsam die Jacke, schlugen und traten ihn.[344]
In Berlin wurde am 17. September 1988 in einem U-Bahn-Wagen ein Unbekannter von fünf Skinheads angegriffen, beleidigt und unter Androhung von Gewalt wurde seine Armbanduhr gestohlen. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 126 Raub, 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[345]
Am 10. April 1988 gab es durch Mitglieder der Gruppe „Melle“ im Jugendclub erneut gewalttätige Auseinandersetzungen. Zu den beiden „Vorkommnissen“ konnten keine Geschädigten festgestellt werden. Im Zusammenwirken zwischen KDfS Treptow, der HA XX/2 und der zuständigen VPI wurden „Vorbeugungs- und Zersetzungsmaßnahmen zu der Gruppierung ‚Melle‘ eingeleitet“.[346]
Eine interne, soziologische Untersuchung der Humboldt-Universität Berlin kam zu dem Ergebnis, dass für die Zeit von 1986 bis 1987 etwa 10 Prozent der Jugendlichen in der DDR zwischen 14 und 26 Jahren neonazistische Orientierungen vertraten, d. h. es gab mehrere zehntausend rechtsextreme Sympathisanten.[347]
Nach Angaben des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR wurden seit dem Beginn des Jahres 1988 etwa 188 Ermittlungsverfahren wegen neonazistischer oder rassistischer „Ereignisse“ aufgenommen. Im Jahr 1989 waren es 144 Ereignisse.[348]
Insbesondere in Ober- und Berufsschulen und in Lehrwerkstätten waren 1988 an Tafeln, Wandzeitungen, am Mobiliar, in Büchern sowie an der Arbeitskleidung von Lehrlingen neonazistische und antisemitische Symbole und Parolen gefunden. Ebenso wurden schriftliche und mündliche Losungen festgestellt wie: „Die Mauer muß weg“ und „Auschwitz muß her“.[349]
In Berlin-Weißensee wurden am 12. März 1988, gegen 23.00 Uhr, durch acht Besucher der Disco im „Club der Werktätigen“ auf dem Nachhauseweg „rowdyhafte Handlungen begangen“, d. h. es wurden Passanten belästigt, Nazilieder gegrölt und „Deutschland, Deutschland“ gerufen.[350]
In Prenzlauer Berg wurde am 27. März 1988 ein Nigerianer von einem Deutschen rassistisch beleidigt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 220 Öffentliche Herabwürdigung und in Tateinheit mit Beleidigung wegen der Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse nach § 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB und der Täter wurde inhaftiert.[351]
An einem Garderobeschrank in der Druckerei „Neues Deutschland“ wurden am 30. März 1988 faschistische Schmierereien entdeckt. Unter ihnen befand sich ein Hakenkreuz (30 cm x 30 cm) sowie „NAZI“ (10 cm x 10 cm). Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die HA XX im Zusammenwirken mit der VPI Berlin-Friedrichshain.[352]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde der Jüdische Friedhof vom 30. Januar bis 2. März 1988 insgesamt viermal von insgesamt sechs Antisemiten (16 bis 18 Jahre) geschändet und dabei wurden mindestens 251 Grabdenkmäler umgestürzt und teilweise zerbrochen. Grabsteine wurden bespuckt, es wurde darauf uriniert und wiederholt wurden „faschistische und antisemitische“ Parolen gegrölt.[353] Die Täter wurden ermittelt und am 16. und 18. August wurden fünf vom Stadtgericht Berlin angeklagt und zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Jahren verurteilt.[354] Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass sich die fünf „Rowdys“ mit ihren Taten von der Gesellschaft isoliert hätten, weil die DDR das Vermächtnis der anti-faschistischen Widerstandskämpfer konsequent erfüllt habe und weil in der DDR keine gesellschaftlichen Grundlagen für Antisemitismus existierten. Die Frage, weshalb Jugendliche dennoch zu antisemitischen Einstellungen gekommen waren, obwohl es angeblich keine gesellschaftlichen Grundlagen für ihre antisemitischen Einstellungen mehr gab, wurde nicht gestellt. Das Neue in dieser Veröffentlichung war die Anwendung des Begriffs „Rowdy“ in Verbindung mit neonazistischen und antisemitischen Aktionen von Jugendlichen. Bis dahin wurde dieser Begriff ausschließlich für kriminell gewordene Jugendliche angewandt. Die jugendlichen Friedhofsschänder waren bereits seit einiger Zeit aktiv; sie hatten auch einen christlichen Friedhof verwüstet. Am 18. und 20. Februar 1988 waren drei der Täter im Bereich Schönhauser Allee/Kastanienallee/Dimitroffstraße mit Faustschlägen und Fußtritten gegen Homosexuelle vorgegangen. Einer der Täter hatte am 4. März 1988 in der Oderberg Straße/Kastanienallee einen „Bürger“ mit zwei Faustschlägen und einem Tritt ins Gesicht verletzt, weil der „eine Schlägerei trennen wollte“.[355] Drei Täter waren am 29. April 1987 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Prenzlauer Berg wegen Rowdytum auf Bewährung verurteilt worden und am 7. Oktober 1987 wurden sie amnestiert. Mit einem Luftgewehr hatten sie auf Straßenpassanten geschossen.[356]
Für ihre Vergehen wurden die Jugendlichen zu langen Haftstrafen verurteilt: F., ehemaliger FDJ-Sekretär erhielt sechs Jahre und sechs Monate, R. fünf Jahre und sechs Monate, M. fünf Jahre, R. drei Jahre und sechs Monate sowie O. zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Für die Zeit nach der Haft wurden staatliche Kontrollmaßnahmen vorgesehen, und die Täter hatten den angerichteten materiellen Schaden zu ersetzen. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein psychiatrisches Gutachten, worin den fünf Angeklagten eine „innere Bindungslosigkeit“ attestiert wurde, die von einer aus dem Westfernsehen kommenden „faschistoiden Ideologie“ ausgefüllt worden sei.[357] Hier entstand der Eindruck, dass dieser Fall der SED-Führung insoweit gelegen kam, als sie daran demonstrativ öffentlich aufzeigen konnte, mit welcher Härte und Entschiedenheit gegen Antisemiten vorgegangen werde. Knapp vier Monate vor den groß angelegten Feierstunden zum 50-jährigen Gedenken an die Pogromnacht nutzte die Justiz den Prozess gegen Frank und seine Kumpane, um auch die angeblich widerspruchsfreie Einstellung gegenüber den rassistischen Verbrechen der Nationalsozialisten zu demonstrieren.
1988 wurden auf dem Friedhof von Adass Jisroel sieben Grabsteine umgestoßen. Das Ermittlungsverfahren brachte jedoch keinerlei Hinweise auf die Täter und es wurde daraufhin eingestellt, weil die Volkspolizei bei ihren Untersuchungen nicht ausschließen wollte, dass Witterungseinflüsse die Beschädigungen verursacht haben könnten.[358]
In Berlin-Hellersdorf wurden am 9. April 1988, gegen 14.45 Uhr, im Durchgang zwischen den Hauseingängen der Gadebuscher Straße 22 und 24 Losungen festgestellt: „Juden verrecke. Wählt die NSDAP – 7. Mai.“ Daneben war auch ein „Davidstern“ geritzt worden. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[359]
In Berlin-Köpenick wurden am 9. April 1988, gegen 20.40 Uhr, drei Neonazis (15 und 16 Jahre), sie waren Schüler der 2. Oberschule Berlin-Marzahn und der 32. Oberschule Berlin-Hohenschönhausen, vorläufig festgenommen und zugeführt worden. Sie hatten in der Kalkseestraße, Ecke Löcknitz Straße, „grundlos einen 15-jährigen Jugendlichen, gemeinschaftlich handelnd“ geschlagen und ihn mit Füßen getreten. Dabei grölten sie „Sieg Heil“, „Heil Hitler – Am 20.4. wird Adolf 100 Jahre alt“. Sie zeigten den Hitlergruß und sangen „Es zittern die morschen Knochen“. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde ein Tauchermesser, in dem ein Hakenkreuz eingeritzt war, aufgefunden. Bei einem anderen Täter wurden ein selbstgefertigter „Morgenstern“ sowie ein selbstgefertigtes „Seitengewehr“ sichergestellt. Gegen die Skinheads wurde durch die Abt. K der VPI Köpenick ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Am 10. April 1988 wurde gegen die drei Täter Haftbefehl erwirkt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II im PdVP Berlin.[360]
In Berlin-Hellersdorf wurde am 20. April 1988 in der Hellersdorfer Straße von mehreren Skinheads in der Öffentlichkeit der „faschistische Gruß“ gezeigt und mehrfach wurde „Heil Hitler“ gegrölt. Einer der Täter wurde von der Besatzung eines Funkstreifenwagens der DVP, die wegen Ruhestörung zum Einsatz gekommen war, zur VPI Berlin-Hellersdorf zugeführt. Er gab bei seiner Befragung an, dass er mit Skinheads in der „Mehrzweckgaststätte“ in der Lion-Feuchtwanger-Straße 22, den Geburtstag von A. Hitler gefeiert hatte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[361]
In Berlin-Marzahn sangen in den Morgenstunden des 30. April 1988 „drei bekannte Täter, darunter 2 Vorbestrafte, […] auf der Straße Lieder mit faschistischem Inhalt“. Sie wurden zugeführt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.[362]
In Berlin fand am 4. Juni 1988 im „Stadion der Weltjugend“ das FDGB-Pokal-Finale, zwischen BFC Dynamo und FC Carl-Zeiss Jena statt. Dabei kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Hooligans der beiden Vereine. Es entstanden Zerstörungen und gegen die Ordnungskräfte wurde gewalttätig vorgegangen. Ca. 300 Berliner Fans versuchten gewaltsam auf das Spielfeld zu gelangen, was „Sicherungskräfte des Wachregimentes des MfS und der Volkspolizei“ verhindern konnten. Etwa 60 Sitzbänke wurden zerstört bzw. beschädigt. Von den insgesamt 34 zugeführten Personen waren 24 Personen aus Jena. Gegen einen Hooligan aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 115 vorsätzliche Körperverletzung, 215 Rowdytum, 214 Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit StGB mit Haft eingeleitet. Gegen drei Hooligans aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet. Gegen 15 Personen wurden Ordnungsstrafverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zwischen 50 und 500 Mark durchgeführt. Es wurde 1 Ordnungsstrafe und 15 Belehrungen ausgesprochen. Bei den Beteiligten an den Ausschreitungen handelte es ich um einen Teil der bereits bei der VP bekannten Personen, die sich als Skinheads bezeichneten, aber „im Aussehen nicht mehr als solche eindeutig erkennbar“ waren.
Die HA XX/3, sie war u. a. für Sicherung von Sportanstalten zuständig, bemerkte in ihrer „Berichterstattung“ vom 14. Juni 1988, dass „die durchgeführten politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen zu Fußball-Oberliga-Heimspielen im Spieljahr 1987/88 des BFC Dynamo ausreichend und voll wirksam waren“. Durch ein „gut abgestimmtes Handeln der Kräfte der DVP, Wachregiment und des MfS“ hätte die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sport und im Stadion der Weltjugend gewährleistet werden können. Im Rahmen ihrer Fanarbeit betreuten Mitarbeiter des MfS 12 registrierte Fangruppen mit Gruppenstärken von 10 bis 12 Personen im Alter von 15 bis 18 Jahren. Außerdem wurden 10 bis 12 nichtregistrierte Fangruppen mit Gruppenstärken von 10 bis 20 Personen im Alter von 15 bis 20 Jahren „betreut“. Dazu kamen etwa 50 betreute Einzelpersonen im Alter über 20 Jahre.
In Berlin-Buchholz wurde am 15. August 1988, gegen 19.30 Uhr, auf dem Kinderspielplatz an den Buchholzer Karpfenteichen „Ausländer raus“ geschmiert. Außerdem wurden ein Hakenkreuz und „Hammer und Sichel an einem Galgen“ geschmiert. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Pankow.[363]
Am 19. August wurde auf dem S-Bahnhof Berlin-Wartenberg ein Bürger der DDR (33 Jahre) von fünf Skinheads (15, 17, 18 und 19 Jahre) bedroht. Unter Gewaltanwendung hatten sie versucht seine Armbanduhr und seine Brieftasche zu entwenden. Bei der Zuführung der Skinheads wurden in einem S-Bahnzug zwei Hakenkreuze festgestellt.[364]
Am 24. August 1988, gegen 23.45 Uhr, zeigten zwei Studenten aus Österreich auf dem Postenpodest am Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus Unter den Linden in Berlin-Mitte abwechseln den Hitlergruß, wobei sie sich gegenseitig fotografierten. Zeugen waren drei (West-) Berliner, die an dem Tag Gäste des Zentralrates der FDJ waren. Gegen die beiden Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Am 25. August 1988 verkündete das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte die Strafbefehle. Sie wurden aus der DDR ausgewiesen und je mit einer Zusatzgeldstrafe von 1.000 Mark belegt. Ihre Ausweisung erfolgte anschließend über die Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße.[365]
In Berlin-Treptow beschimpften und bedrohten am 31. August 1988, am Eingang des Kulturparks, fünf Skinheads, sie waren Schüler der 20. Oberschule und mit Baseballschlägern bewaffnet, drei Jemeniten, verfolgten und schlugen sie nieder, bespuckte sie und forderten sie auf „Deutschland“ zu verlassen; ihre Motivation war „Ausländerhaß und Freude an Gewalttätigkeiten“. Ein Jemenit wurde an der Kreuzung Köpenicker Landstraße „auf die Fahrbahn gestoßen, wodurch ein Pkw-Fahrer zum Ausweichen gezwungen wurde, um einen Unfall zu vermeiden“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle beantragt. Ein Skinhead wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 3. Oktober 1988 fand in der Schulklasse durch den Jugendstaatsanwalt eine „erste Auswertung statt. Alle Schüler „verurteilten die Tat“. Ein Termin für eine Gerichtsverhandlung stand noch nicht fest.[366]
In Berlin-Prenzlauer Berg beschimpfte 1988 ein Schüler aus der Klasse 7b der 1. Oberschule einen Mitschüler als „Kreuzung“ und „Mischling“. Der Täter wurde mit einem Verweis bestraft.[367]
In Berlin-Friedrichshain zeigten am 7. August 1988 zwei Lehrlinge mehrfach den „faschistischen Gruß“ und sie riefen dabei „Heil Hitler“, „Wir sind Deutsche, wir stehen zu Deutschland – Schwarz Rot Gold – Scheiß Osten“. Sie beschädigten Einrichtungen des U-Bahnhofes Frankfurter Tor und beschimpften „einschreitende Bürger und Angehörige der Deutschen Volkspolizei“. Gegen beide Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 214 Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, § 215 Rowdytum und § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle erlassen. Das MfS will herausgefunden haben, dass ihr Motiv aus einem Geltungsbedürfnis stammte und dass sie nur „Bürger einschüchtern“ wollten.[368]
Die HA XVIII erstellte im Juni 1988 eine „Information zur Konzentration von Vorkommnissen unter Beteiligung mocambiquanischer Werktätiger in der DDR“. Darin thematisiert sie, unter Berücksichtigung von vier Konflikten in Eilenburg (Bezirk Leipzig), Großenhain (Bezirk Dresden), Vockerode (Bezirk Halle) und Stollberg (Bezirk Karl-Marx-Stadt), u. a. eine „sich abzeichnende Ausländerfeindlichkeit […] als Auslöser negativer Reaktionen“ unter der deutschen Bevölkerung. Bereits ein Jahr zuvor, am 8. Juli 1987, hatte das Sekretariat des ZK der SED bereits festgelegt, dass das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne als zuständiges, zentrales Staatsorgan, geeignete Maßnahmen zu treffen hätte, was „offensichtlich nicht konsequent realisiert“ worden war.[369]
In den Bezirken Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Friedrichshain schlugen am 2. September 1988 fünf Skinheads wahllos auf Passanten ein und äußerten sich „mit faschistischem Inhalt“. Sie grölten lautstark das „Deutschlandlied“ und brüllten „Sieg Heil“. Ein Opfer erlitt ein Schädelhirntraum 3. Grades und musste stationär behandelt werden. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[370]
In Berlin beschimpfte in der Berliner Straße am 11. September 1988 ein Skinhead einen „Angehörigen der VP/WKM als ‚Rote Sau‘ und schlug nach dem Posten“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[371]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 15. September 1988 einer jungen Frau von einem Skinhead mit einem Faustschlag eine Kronenfraktur der Schneidezähne zugefügt. Andere Skinheads raubten einem Mann gewaltsam die Jacke, schlugen und traten ihn.[372]
In Berlin wurde am 17. September 1988 in einem U-Bahn-Wagen ein Unbekannter von fünf Skinheads angegriffen, beleidigt und unter Androhung von Gewalt wurde seine Armbanduhr gestohlen. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 126 Raub, 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[373]
In Berlin-Kaulsdorf-Nord wurde am 28. September 1988, gegen 23.30 Uhr, ein äthiopischer Student von der Hochschule für Ökonomie, er war in Begleitung einer Freundin, von zwei Berlinern angegriffen, mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten und dabei trug er Verletzungen an der Nase und an der Brust davon und er musste im Krankenhaus Kaulsdorf ambulant medizinisch behandelt werden. Die beiden Verdächtigen wurden im VP-Revier 111 in Gewahrsam genommen.[374]
In Berlin versammelten sich am 22. Oktober 1988 beim S-Bahnhof Alexanderplatz 250 bis 300 Neonazis und grölten antisemitische Parolen: „Juden Berlin“, „Juden raus“, „Bullen raus“ und „Hooligan“. Eine operative Fahndungsgruppe II wollte einen „Rädelsführer“ kontrollieren und wurde dabei „von etwa 100 Skinheads umringt“ und dadurch gelang dem Verdächtigten die Flucht. Erst im Nachhinein konnten noch weitere neun Täter personifiziert werden. Weitere Maßnahmen waren dem Oberstleutnant als Leiter der Abteilung XX „nicht bekannt“.[375]
In Berlin-Lichtenberg warfen am 28. Oktober 1988 elf Skinheads leere Bierflaschen gegen die Außenwand einer „Kaufhalle“ in der Hauptstraße und belästigten Bürger. Sie wurden zugeführt und befragt, woraufhin gegen vier Skinheads ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet wurde. Vier weitere Angreifer wurden mit einem Ordnungsstrafverfahren (OSV) „zur Verantwortung gezogen und 3 Personen wurden nach Belehrung entlassen“.[376]
In Berlin wurden vor der Gaststätte „Mecklenburg“ am 30. Oktober 1988 zwei Personen „von mehreren Tätern umringt und grundlos geschlagen und getreten“. Eines der Opfer war der Sohn eines irakischen Staatsbürgers, der als Dolmetscher an der Botschaft der Republik Irak tätig war. Die Mutter des Opfers war „DDR-Bürgerin“. Gegen zwei Skinheads wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Ein Verfahren gegen einen weiteren Angreifer „läuft ohne Haft“.[377]
In Berlin wurde am S-Bahnhof Alexanderplatz am 7. November 1988 ein Mosambikaner von zwei Skinheads überfallen und geschlagen. Eingreifende Volkspolizisten wurden von einem hinzukommenden Skinhead. Gegen die Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB eingeleitet und es wurden Haftbefehle beantragt.[378]
In Berlin-Mitte wurde am 7. November 1988 ein Student aus Mosambik, er war zu Besuch in Berlin und hielt sich sonst in Staßfurt in der „Schule der Freundschaft“ auf, in der Nähe der „Mocca-Bar“ von drei Skinheads rassistisch beleidigt, geschlagen und mit Füßen getreten. Dabei erlitt das Opfer eine Prellung im Rückenbereich und musste zur ambulanten Behandlung ins Chirurgisch-Orthopädisches-Zentrum (COZ) eingeliefert werden. Anrückende Volkspolizisten wurden durch zwei Täter „beschimpft“ und ein dritter Skinhead „erhob den rechten Arm zum faschistischen Gruß und führte herabwürdigende Reden“. Ein Vopo wurde als „Judenbulle“ beschimpft und der Hitlergruß wurde gezeigt. Ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Täter gemäß §§ 215 Rowdytum und 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB und ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 137 Beleidigung und 139 (3) Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen StGB und es wurden Haftbefehle erlassen.[379]
Am 18. November 1988 wurden in einem S-Bahnwagen von Erkner nach Berlin-Friedrichstraße faschistische und antisemitische Losungen, Hakenkreuze und ein Davidstern in einem Wagen angebracht, wie bspw. „Galinski verrecke“, „Oi, oi, Judas Säue“, „Sieg Heil!“, „Kauft nicht bei Juden“ und „A. Hitler“. Der Triebwagenführer verschloss vor der Abfahrt den S-Bahnwagen und in Berlin-Schöneweide erfolgte durch „Kräfte des TPA-Berlin 1 eine kriminaltechnische Untersuchung.[380]
In Berlin randalierten am 21. November 1988 in der Gaststätte „Gastmahl des Meeres“ in der Spandauer Straße drei Skinheads, bewarfen Gäste mit Speiseresten, warfen Einrichtungsgegenstände um und beschimpften einen einschreitenden Gast mit ‚Judenschwein, Kommunistenschwein, SED-Schwein, dich machen wir fertig‘. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Mitte.[381]
In Berlin-Weißensee schlug ein Mitglied der Neonazi-Rocker-Gruppe „Vandalen“ am 26. November 1988 im Jugendclub „Maxim Gorki“ eine Frau und verletzte sie leicht. Daraufhin wurde der Leiter des Clubs bedroht: „Wenn der [Name geschwärzt, HW] wegen dir abgeht, dann betonieren wir dich unter die Langhansstraße“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ohne Haft wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Weißensee.[382]
In Berlin-Mitte wurde ein Skinhead, er gehörte einer Gruppe an, die sich um den Monbijou-Park versammelte, am 30. November 1988 der VPI Mitte zugeführt, da der Verdacht bestand, er besäße eine „Panzerfaust“. Die Wohnungsdurchsuchung ergab, daß er in einem stillgelegten Schornsteinschacht ein, nach Einschätzung des Munitionsdienstes, panzerbrechendes Geschoß ohne Triebkraft mit Sprengstoff versteckt hatte. Darüber hinaus wurden bei der Wohnungsdurchsuchung eine rote Armbinde mit schwarzem Kreis und Hakenkreuz, schwarze Handschuhe mit Hakenkreuz und SS-Runen, faschistische Literatur und selbstgefertigte Symbole mit faschistischer Aussage sichergestellt“.
Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 206 Unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II des PdVP unter Mitarbeit der Abteilung IX der BVfS Berlin.[383] Diese Gruppe wollte im November/Dezember 1988 ein Treffen von „Grufti’s“ in einer Wohnung stürmen und beschädigten Gegenstände böswillig im Hausflur. Auf der Straße grölten sie „Sieg Heil“, „Adolf Hitler ist unser Führer“ und „Deutschland erwache“. „Im Zuge bisher durchgeführter Ermittlungen wurden weitere Straftaten (umfangreiche Diebstähle, vorsätzliche Körperverletzungen, Vorbereitung zu ungesetzlichem Grenzübertritt u. a. rowdyhaftes Verhalten) bekannt“.[384]
In Berlin wurde auf der Grundlage eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes am 30. November 1988 bei einem Skinhead (17 Jahre) eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden die folgenden Materialien gefunden:
„1 panzerbrechendes Geschoß ohne Treibsatz mit Sprengstoff (versteckt in einem stillgelegten Schornsteinschacht);
2 Geschoßhülsen
1 selbstgefertigter Ausweis ‚Deutsches Reich‘ mit der Unterschrift des Reichsführers SS Himmler und der Selbstbezeichnung als Mitglied der NSDAP und SS-Hauptsturmführer;
1 rote Armbinde mit schwarzem Kreis und Hakenkreuz aus Straßensteinen;
1 Paar schwarze Handschuhe, Finger abgeschnitten mit Hakenkreuz und SS-Runen aus Straßsteinen;
3 Eiserne Kreuz (1813, 1914-1918, 1939 mit Band);
1 Kriegsverdienstmedaille 1939;
1 Anstecker mit Hakenkreuz;
1 Reichsadler mit Hakenkreuz;
1 Aufkleber Eisernes Kreuz;
div. faschistische Literatur.“[385]
In Berlin-Blankenburg wurde am 10. Dezember 1988 in einem Bus der Linie 42 ein Mosambikaner von sechs Rockern der Gruppe „Vandalen“ angegriffen und verletzt. Die Täter waren an der Haltestelle „Heinersdorfer Krug“ zugestiegen und schlugen auf den Afrikaner ein, wodurch er Verletzungen im Gesicht (Prellungen und Platzwunde) erlitt. Er musste im Krankenhaus Weißensee ambulant behandelt werden. Er war seit April 1987 als Schlosser im Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) in Schöneweide beschäftigt. Es wurden mehrere Funkstreifenwagen (FStW) eingesetzt und der „K-Dienst“ der VPI Weißensee war im Einsatz. Gegen drei Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Gegen einen Täter wurde am 14. Dezember 1988 Haftbefehl erlassen. Für einen zweiten Täter wurde durch die Staatsanwaltschaft Weißensee „kein Haftantrag gestellt, da […] kein dringender Tatverdacht begründet“ war.[386]
In Berlin randalierten am 2. Dezember 1988 im S-Bahntunnel Otto-Winzer-Straße vier Skinheads, grölten Lieder und beschädigten am S-Bahnhof Beleuchtungsanlagen. Einschreitende Volkspolizisten wurden beleidigt: „Deutsche Polizisten, Mörder und Faschisten, Scheiß Stasi“.[387]
Für die Fußball-Saison 1987/88 wurden über 1.000 Ausschreitungen mit Hooligans registriert.[388]
Am 24. September 1988 spielte der BFC Dynamo in Dresden gegen die SG Dynamo. Berliner Hooligans „provozierten“ vor dem Spiel im Stadtzentrum „grundlos Schlägereien und traten mit negativen Verhaltensweisen gegenüber eingesetzten Sicherungskräften der DVP und Sportordner in Erscheinung“.[389]
Vom 1. August bis zum 18. November 1988 registrierten die Sicherheitskräfte in Berlin (DDR) 10 Hetzschmierereien in S-Bahnzügen auf 9 S-Bahnstrecken. Davon betrafen drei Schmierereien „faschistisches Gedankengut/Symbole, vier betrafen „antisozialistische Losungen“ und drei waren „antisemitische Aussagen“. Auf frischer Tat konnten keine Täter ermittelt werden.[390]
In der NVA wurden Anfang 1988 bei „politisch-ideologischer Diversion und politischer Untergrundtätigkeit“ festgestellt, dass es dabei zu einem erheblichen Teil um „primitiv antisozialistische Auslassungen“ und um den „Gebrauch faschistischer Parolen und Gebärden“ ging. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wurden pro Jahr durchschnittlich einhundert neonazistische oder rassistische Vorfälle in der NVA registriert. In verharmlosender Weise wurde behauptet, es würde sich dabei nicht um „ideologische Positionen“ handeln, sondern es würden unkritisch Tendenzen aus dem feindlichen Westen wiedergegeben. 1989 wurde festgestellt, dass sich die Anzahl neonazistischer Vorkommnisse in der NVA und bei den Grenztruppen weiter erhöht hatte und das die Neo-Nazis „aggressiv und in ständig eskalierender Form gegen progressive Angehörige“ vorgegangen sind. Verschärfend kam hinzu, daß es in großen Teilen nicht mehr möglich war „im Sinne einer Rückgewinnung wirksam zu werden“, d. h. die vorgesetzten Stellen hatten da die Kontrolle über die Neonazis in der NVA und in den Grenztruppen verloren. Der einzig gangbare Weg wurde nun darin gesehen, über Strafprozesse bzw. Disziplinarverfahren die Neo-Nazis aus den Einheiten zu entfernen.[391]
Im Zeitraum von Januar bis März 1988 schändeten fünf Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren über 200 Grabmale auf dem jüdischen Friedhof in der Schönhauser Allee in Berlin (DDR). Die Jugendlichen wurden ermittelt und vor Gericht angeklagt. Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass sich die fünf „Rowdys“ mit ihren Taten von der Gesellschaft isoliert hätten, weil die DDR das Vermächtnis der antifaschistischen Widerstandskämpfer konsequent erfüllt habe und weil in der DDR keine gesellschaftlichen Grundlagen für Antisemitismus existierten. Die Frage, weshalb Jugendliche dennoch zu antisemitischen Einstellungen gekommen waren, obwohl es angeblich keine gesellschaftlichen Grundlagen für ihre antisemitischen Einstellungen mehr gab, wurde nicht gestellt.
Das Neue in dieser Veröffentlichung war die Anwendung des Begriffs „Rowdy“ in Verbindung mit neonazistischen und antisemitischen Aktionen von Jugendlichen. Bis dahin wurde dieser Begriff ausschließlich für kriminell gewordene Jugendliche angewandt. Die jugendlichen Friedhofsschänder waren bereits seit einiger Zeit aktiv; sie hatten auch einen christlichen Friedhof verwüstet. Ihnen wurde auch nachgesagt, dass sie gegen Homosexuelle militant vorgegangen seien. Für ihre Vergehen wurden die Jugendlichen zu langen Haftstrafen verurteilt: Frank L., ehemaliger FDJ-Sekretär erhielt sechs Jahre und sechs Monate, René K. fünf Jahre und sechs Monate, Marko W. fünf Jahre, Ralf K. drei Jahre und sechs Monate sowie Oliver S. zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Für die Zeit nach der Haft wurden staatliche Kontrollmaßnahmen vorgesehen, und die Täter hatten den angerichteten materiellen Schaden zu ersetzen.[392]
Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein psychiatrisches Gutachten, worin den fünf Angeklagten eine „innere Bindungslosigkeit“ attestiert wurde, die von einer aus dem Westfernsehen kommenden „faschistoiden Ideologie“ ausgefüllt worden sei.[393] Es entstand bei mir der Eindruck, dass dieser Fall den Intentionen der Führung insoweit gelegen kam, als sie daran demonstrativ öffentlich aufzeigen konnte, mit welcher Härte und Entschiedenheit gegen Antisemiten vorgegangen werde.
Knapp vier Monate vor den großangelegten Feierstunden zum 50jährigen Gedenken an die Pogromnacht nutzte die Justiz der DDR den Prozess gegen Frank und seine Kumpane, um auch die angeblich widerspruchsfreie Einstellung gegenüber den rassistischen Verbrechen der Nationalsozialisten zu demonstrieren. Aber auch hier erfolgten keinerlei Hinweise auf die Teile der Bevölkerung im Osten Deutschlands die als Mitglieder in nationalsozialistischen Organisationen am Holocaust beteiligt waren. und die ohne größere Probleme nach 1945 ihre Karrieren in Ostdeutschland fortsetzen konnten.
In Berlin wurden am 3. September 1988, nach dem Fußballspiel zwischen 1. FC Union Berlin und 1. FC Lok Leipzig, in der U-Bahn drei Mosambikaner durch Skinheads aus Leipzig „belästigt, bedroht, geschlagen und bestohlen“.[394]
Ende Dezember 1988 informierte Offenberg die Volkspolizei-Inspektion Berlin-Weißensee, dass auf dem Friedhof von Adass Jisroel sieben Grabsteine umgestoßen worden seien. Das Ermittlungsverfahren brachte jedoch keinerlei Hinweise auf die Täter und es wurde daraufhin eingestellt, weil die Volkspolizei bei ihren Untersuchungen nicht ausschließen wollte, dass die Witterungseinflüsse die Beschädigungen verursacht hätten.[395] Im Oktober 1989 wurde der Friedhof erneut geschändet. Die Friedhofsmauer wurde mit neonazistischen Parolen versehen, und ein mit Maden durchsetztes Stück Schweinefleisch lag auf dem Gelände.[396]
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Zentralrats der FDJ, dem Ministerium des Innern, der Generaldirektion Jugendtourist, der FDJ-Bezirksleitungen Berlin und Leipzig und dem Leiter des Jugendklubs des 1. FC Union Berlin (DDR) suchte im April 1988 nach Lösungen für die Eindämmung der zunehmenden Gewalttaten in und um Fußballstadien. Zur Fahrt nach Leipzig wurde daher ein Sonderzug, ohne Alkoholausschank, organisiert. So reisten 210 Berliner Fußballfans, inklusive Ordnungsgruppenmitglieder, nach Leipzig. Neben dem Besuch der Sportveranstaltung war, sozusagen als pädagogische Maßnahme, ein Besuch des Sportmuseums vorgesehen. Vor einer Büste zur Erinnerung an Werner Seelenbinder, einen antifaschistischen Sportler der 1944 im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordet wurde, zeigte Rico M. den Hitlergruß. Daraufhin entwickelte sich eine Auseinandersetzung zwischen ihm, den Brüdern Dirk und Thomas R. einerseits und der mitgereisten Ordnungsgruppe andererseits. Mitglieder der Ordnungsgruppe wurden beschimpft und bespuckt. Im Stadion selbst befanden sich ca. 100 Berliner Jugendliche, die separat angereist waren. Unter ihnen waren ungefähr zehn Skinheads, die sich besonders auffällig und aggressiv verhielten.[397]
In Berlin-Köpenick wurde am 11. März 1988 gegen 9.00 Uhr eine chilenische Schülerin (14 Jahre) auf dem Weg zur Schule von fünf Rassisten (ca. 16 bis 18 Jahre) beschimpft und angegriffen.[398]
In Berlin spielte am 6. April 1988 BFC Dynamo gegen die SG Dynamo Dresden. Bis zu circa 250 Dresdener Hooligans grölten feindlich-dekadente Sprechchöre u. a.: „Juden Berlin“, „Judensau“ und „Türkenführer“. Räumungsversuche der DVP blieben erfolglos und die Gewalt der Dresdner eskalierte weiter, als nach dem Spiel Sitzbänke mutwillig zerstört wurden. Vereinzelt wurden „die herausgebrochenen Kanthölzer unter den Bänken als Schlagwerkzeuge zur Verteidigung gegen die Einsatzkräfte zu nutzen“, was durch Kräfte des MfS verhindert werden konnte. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen wurden dann auf dem Alexanderplatz fortgeführt und es wurde u. a. gerufen: „Juden raus aus Berlin“ und „Judenschweine“. Zwei Straftäter (20 und 17 Jahre) aus Beilrode und Torgau, beide im Bezirk Leipzig, wurden als „Rädelsführer“ aus der Menge herausgelöst und zugeführt. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung und 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Abt. K der VPI Berlin-Mitte.[399]
Nach dem Fußballoberligaspiel zwischen 1. FC Lok und 1. FC Union Berlin am 23. April 1988, besuchten mehrere Skinheads den Jugendklub „Pfaffenstein“. Danach raubten mehrere Neonazis eine männliche Person aus. Zwei Täter waren geständig.[400]
In Berlin-Mitte kam es in der Nacht vom 23. zum 24. April 1988 im und vor dem „Pressecafe“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen 7 Deutschen und drei Ausländern, zwei kosovarische Jugoslawen (21 und 24 Jahre) und ein Türke (21 Jahre) aus Berlin (West). Ein Deutscher (19 Jahre) starb und zwei andere Deutsche (18 und 20 Jahre) wurden durch Messerstiche schwer verletzt. Die Andeutungen in den Analysen des MfS lassen den Schluss zu, dass es sich bei den Deutschen um Skinheads gehandelt hat. Gegen die drei Ausländer wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum in Tateinheit bei einem der drei wegen Mordes gemäß § 112 (1) und (3) StGB Mord bei den beiden anderen wegen des Verdachtes der schweren Körperverletzung gemäß § 115 StGB Vorsätzliche Körperverletzung, § 116 (1) StGB Schwere Körperverletzung eingeleitet. Diese Ereignisse führten in Berlin zu „Protest- und Beileidsbekundungen unter Jugendlichen“, die zum Teil „eindeutig ausländerfeindlichen Charakter“ trugen, so am Vormittag des 26. April, als eine Personenansammlung von der DVP aufgelöst wurde. Auf der Schönhauser Allee griffen in den Morgenstunden des gleichen Tages, vor der Nachtbar „Lolott“, mehrere Rassisten einen Araber an, wobei gerufen wurde: „Die Schweine haben einen Kumpel von uns umgebracht!“. Weitere „Protestkundgebungen“ waren für den 28. und 30. April geplant. Das ausgegebene Ziel war „Negerklatschen“. Die Sicherheitsorgane befürchteten weitere Angriffe von Skinheads bzw. Faschos auf Ausländer, sozusagen aus Rache für den Getöteten.[401]
In Berlin wurde 1988 in der Mitarbeitertoilette des Hotels „Stadt Berlin“ folgende Schmiererei aufgefunden: „Ich glaube an die Menschen, an die deutsche Rasse. Imperialismus, Sozialismus, Kommunismus, Anarchie, Faschismus“. An der Rücklehne einer Sitzbank am Neptunbrunnen wurde eine neonazistische Schmiererei aufgefunden: „Adolf Hitler – World Tour 1933“. An einer Scheibe des Hauses Rathausstraße 13 wurde ein Davidstern und der Text „Arier verrecke“ und „Rot Front“ geschmiert. Im Bereich des Alexanderplatzes hatten drei Skinheads eine Person überfallen und niedergeschlagen. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass einer der Täter Mitglied der neonazistischen Gruppe „Bewegung 30. Januar“ war.[402]
In Berlin wurde am 19. Juni 1988 ein Maurer von zwei Offizieren (jeweils Hauptmann) der Kriminalpolizei zu seiner Entwicklung zum Skinhead befragt. Er sagte aus, dass er von 1987 bis zu seiner Inhaftierung am 13. April 1988, Mitglied einer Skinheadgruppe war, die sich „Frankfurter Allee Süd“ (FAS) nannte. Sie trafen sich in der Regel in der Wohnung eines Mitglieds der Gruppe, im Bierpark „Arkade“ des Nikolaiviertels und in der Klubgaststätte „FAS“. Die Gruppe verherrlichte den Nazismus und es wurden entsprechende Lieder gegrölt, wie z.B. „Mein Vater war ein SS-Soldat – mir liegts auch im Blut – solange ich …“ oder das „Horst-Wessel-Lied“.[403]
In Berlin-Pankow wurde im Jahr 1988 der Briefkasten von Dr. Wolfgang Herger, Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK der SED, in der Wisbyerstraße 45, mit einem Hakenkreuz versehen.[404]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 1. August 1988 im Hausaufgang Pasteurstraße 8, an der Decke in der 3. Etage ein Hakenkreuz geschmiert. Der Täter gab an, er sei „Skinhead“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl erlassen.[405]
In Berlin-Friedrichshain zeigten am 7. August 1988 zwei Lehrlinge mehrfach den „faschistischen Gruß“ und sie riefen dabei „Heil Hitler“, „Wir sind Deutsche, wir stehen zu Deutschland – Schwarz Rot Gold – Scheiß Osten“. Sie beschädigten Einrichtungen des U-Bahnhofes Frankfurter Tor und beschimpften „einschreitende Bürger und Angehörige der Deutschen Volkspolizei“. Gegen beide Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 214 StGB Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, § 215 StGB Rowdytum und § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung. Eingeleitet und Haftbefehle erlassen. Das MfS will herausgefunden haben, dass ihr Motiv aus einem Geltungsbedürfnis stammte und das sie wollten „Bürger einschüchtern“.[406]
Der BFC Dynamo spielte am 13. August 1988 zuhause gegen HFC Chemie und dabei befolgten Hooligans aus Halle nicht die Aufforderungen der Sicherheitskräfte und „beleidigten diese gröblich“.[407]
In Berlin-Pankow wurden am 15. August 1988 an mehreren Latten einer Parkbank die folgenden Losungen angebracht: „Die Mauer muss weg“, „Ausländer raus“, „Scheiss Amis“ und „Besatzer raus“.[408]
In Berlin-Prenzlauer Berg beschimpfte 1988 ein Schüler aus der Klasse 7b einen Mitschüler als „Kreuzung“ und „Mischling“. Der Täter wurde mit einem Verweis bestraft.[409]
In Berlin-Treptow wurden am 31. August 1988 Jemeniten von fünf Schülern rassistisch angegriffen und mit Fäusten und Tritten verletzt. Ein Schüler wurde als Haupttäter in Untersuchungshaft genommen.[410]
1988 gab es gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen deutschen und mosambikanischen Jugendlichen in Berlin (DDR).[411]
In Berlin-Lichtenberg wurden 1988 nationalistische und rassistische Schmierereien festgestellt, wie z. B. „Wir sind stolz Deutsche zu sein, wir hassen alle Ausländer“ oder „Russen raus Germania“. Gegenüber dem Direktor der Schule gab er an das er sich mit den Inhalten dieser Texte nicht identifiziere und darauf wurde er mit einem „Tadel“ bestraft. Der zuständige Kreisschulinspektor wurde beauftragt, darauf zu achten, dass dieser Schüler nicht rückfällig werden würde.[412]
Beim Fußballoberligaspiel zwischen 1. FC Union Berlin und 1. FC. Lok am 3. September 1988 beging ein Skinhead aus Altenburg eine Straftat gemäß § 126 Raub StGB, als er einem Berliner Skinhead „gewaltsam dessen Bomberjacke entwendete“. Er wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Ebenfalls an diesem Tag, griffen Leipziger Skinheads in der U-Bahn der Linie Pankow-Alexanderplatz drei Mosambikaner an, die sie bedrohten, schlugen und beraubten. Zu dieser Straftat lag der DVP eine Anzeige vor, die bis dahin nicht geklärt werden konnte.[413]
Vor dem Fußball-Oberligaspiel am 17. September 1988 zwischen BSG Stahl Brandenburg und FC Karl-Marx-Stadt griffen Hooligans des FC KMS auf dem Hauptbahnhof in Leipzig eine Mitropa-Gaststätte an, beschädigten Einrichtungsgegenstände, belästigten und griffen Unbeteiligte gewalttätig an. Den Maßnahmen der VP setzten sie „aktiven Widerstand entgegen“.
In Berlin wurden am 12. Oktober 1988 an der BVB-Haltestelle in der Allee der Kosmonauten 145 fünf Hakenkreuze aufgemalt.[414]
In Berlin-Hellersdorf hatte an der 23. Oberschule am 26. Oktober 1988 ein Schüler einer 8. Klasse einen anderen Schüler durch Faustschläge und Fußtritte angegriffen, um dazu zu zwingen „neonazistische Parolen zu wiederholen“. Der Täter wurde am 1. November in Untersuchungshaft genommen.[415]
In Berlin-Hellersdorf wurden 1988 vier Schüler der 1. Oberschule und Anhänger des Fußballvereins 1. FC Union Berlin ausfindig gemacht, die bei Fußballspielen „neonazistische(n) und rassistische(n) Losungen“ grölten. Auf ein Ermittlungsverfahren wurde verzichtet.[416]
In einer Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg gab es am 12. Oktober 1988 ein Treffen von Skinheads, die mehrfach lautstark faschistische Parolen grölten: „Heil Hitler“, „Mein Sturmbannführer“ und „Sieg Heil“. Es wurden auch Lieder der Neonazi-Gruppe „Die Bösen Onkels“ abgespielt. Gegen drei Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Am 13. Oktober sollten weitere Teilnehmer dieses Treffen überprüft werden. Zwei Neonazis wurden „rowdyhafte Handlungen gegenüber Passanten am 15.9.1988 nachgewiesen“ und die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg leitete ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB gegen Unbekannt ein.[417]
Ein IMS-Kandidat „Otto“ informierte 1988 die Abteilung VII der BV Berlin des MfS, dass er von einem Bekannten L. (25 Jahre) erfahren hatte, dass der einer „faschistischen Untergrundorganisation“ angehörte. „Otto“ kannte diesen Mann seit 1983, der selbst in der KWV-Hohenschönhausen beschäftigt war. L. erkundigte sich bei dem Informanten, ob er Schusswaffen beschaffen könnte. Für den 31. Dezember 1988 war er bei L. zu einer „Nazi-Party“ eingeladen und er versprach „Otto“, dass er ein Treffen mit den führenden Köpfen dieser Organisation arrangieren würde. Da „Otto“ mittlerweile inhaftiert worden war, konnte er an dem Treffen nicht teilnehmen.[418]
In Berlin-Hellersdorf hatte ein Schüler der 23. Oberschule am 26. Oktober 1988 versucht, „einem Schüler der 8. Klasse mit brutaler Gewalt (Schläge ins Gesicht und in den Magen, Tritte in den Rücken) zu zwingen, neonazistische Parolen zu wiederholen“. Der Täter stand im Verdacht einer „neonazistischen Gruppierung anzugehören“. Die Schulklasse verurteilte „das kriminelle Verhalten“ des Täters und in Zusammenarbeit mit dem Jugendstaatsanwalt sollte mit Kollektivvertretern der Schule ein Gerichtsverfahren vorbereitet werden, dass noch im November 1988 abgeschlossen werden sollte.[419]
Im Oktober 1988 wurde der Stadtbezirksschulrat für Marzahn durch die Sicherheitsorgane darüber informiert, dass ein Schüler einer 10. Klasse der 17. Oberschule einer Schülerin einen Zettel schrieb, in dem er u. a. forderte „Türken raus aus Deutschland […]“. Bei seiner Befragung gab er an, dass er „mit diesem Text keine politische Haltung zum Ausdruck bringen wollte“, er hätte die Mitschülerin, „die er nicht leiden könne, ärgern wollen“. Die FDJ-Mitglieder verurteilten sein Verhalten als politische Provokation und persönliche Beleidigung der Mitschülerin. Zusammen mit dem Direktor der Schule und mit einem Mitarbeiter der Abteilung Inneres wurde mit der Mutter des Täters eine Belehrung durchgeführt, wegen „ihrer Erziehungs- und staatsbürgerlichen Pflichten“. Die weitere Entwicklung des Schülers sollte durch den Direktor kontrolliert werden.[420]
Am 7. November 1988, gegen 21.20 Uhr, gab es gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Skinheads und Mosambikanern vor der Mokka-Bar unter dem S-Bahnbogen am Bahnhof Alexanderplatz in Berlin-Mitte. Dabei wurde ein Mosambikaner aus Staßfurt verletzt und rassistisch beleidigt: „Du dreckiger Neger! Nigger! Du schwarzer Kacker“ und ähnliche Beleidigungen. Eingreifende Volkspolizisten wurden als „Judenbullen“ beschimpft und es wurde der faschistische Gruß gezeigt. Die Angreifer wurden vorläufig festgenommen und der VPI Mitte zugeführt. Gegen drei Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse, 137 Beleidigung, 139 (3) Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen StGB eingeleitet. Sie wurden am 8. November dem Haftrichter vorgeführt. Die abschließende Bearbeitung erfolgt durch das Dez. II unter Anleitung und Kontrolle der Abt. IX der BVfS Berlin.[421]
Am 8. November 1988 beschädigten Hooligans aus Leipzig und Dresden im D-Zug 377 (Berlin-Sofia) Zugeinrichtungen und warfen leere Bierflaschen aus dem Zug. Sie waren unterwegs zu einem Fußball-Europacup-Spiel des FC Bayern München gegen Dunajska Strada. Nach dem der Zug die DDR verlassen hatte, kam es zu Rufen wie „Bayern“, „Deutschland“, „Sachsen“, „Preußen“ und „Deutschland erwache“. Ein weiterer Zug aus der DDR erreichte den Bahnhof in Prag, indem sich Hooligans des 1. FC Union Berlin befanden. Sie grölten u. a. „Deutschland, Deutschland über alles“, „Ole Adolf Hitler Ole“ und vereinzelt waren auch Rufe mit „Heil Hitler“ zu hören. Es wurden auch leer Flaschen auf den Bahnsteig geworfen. Gegen einen Hooligan der nicht geständig war, wurde von der Abt. IX der BVfS Dresden ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen faschistischer Äußerungen gemäß § 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Prüfungshandlungen gegen andere Personen wurden fortgesetzt.[422]
Der BFC Dynamo selbst organisierte im Zusammenhang mit der „Fanarbeit“ zweimal im Jahr Fußballturniere der Fangruppen, viermal Fantreffen mit Diskoveranstaltungen, eine Jahresabschlussveranstaltung mit den Fans und schließlich „Frühschoppen und Skatturniere mit den Fans“. Alle Veranstaltungen fanden „in der Regel guten Anklang bei den Fans“. Die Ordnergruppe des BFC Dynamo, sie kam im Wesentlichen bei den Heimspielen zum Einsatz, wurde jeweils von „15 – 20 Genossen aus dem Büro der Zentralen Leitung des SV Dynamo, 25 Genossen aus dem MdI, 45 jugendliche Fans und 70 – 80 Personen aus dem Ordnerverband Berlin“ unterstützt. Bei Auswärtsspielen kamen „in der Regel 15 bis 20 Ordner der Ordnungsgruppe“ des MfS zum Einsatz. Geplant war, die Anzahl der betreuenden Fans bis auf etwa 70 bis 80 Jugendliche zu erhöhen.[423]
Am 18. November 1988 wurden in einem S-Bahnwagen von Erkner nach Berlin-Friedrichstraße faschistische und antisemitische Losungen, Hakenkreuze und ein Davidstern in einem Wagen angebracht, wie bspw. „Galinski verrecke“, „Oi, oi, Judas Säue“, „Sieg Heil!“, „Kauft nicht bei Juden“ und „A. Hitler“. Der Triebwagenführer verschloss vor der Abfahrt den S-Bahnwagen und in Berlin-Schöneweide erfolgte durch „Kräfte des TPA-Berlin 1 eine kriminaltechnische Untersuchung.[424]
In Berlin-Friedrichshain wurde im Dezember 1988 eine Diskoveranstaltung der 9. Klasse der 30. POS, unter Beteiligung von Schülern der 9. Klasse der 14. POS im neonazistischen Sinne umfunktioniert. Es wurde mit einem Tonbandgerät Auszüge aus Hitlers Reden abgespielt und es wurde das „Deutschlandlied“ gesungen und es wurde der Hitler-Gruß gezeigt. Die Leitung der FDJ an der 30. POS hatte diesen Vorfall verschwiegen.[425]
Im Dezember 1988 wurde der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde geschändet.[426]
In Lichtenberg wurden Ende 1988, Anfang 1989, in einer Herrentoilette im VEB Herrenoberbekleidung „Fortschritt“ faschistische Schmierereien aufgefunden: „Führer befiehl, wir folgen“. Daneben waren sieben Hakenkreuze geschmiert.[427]
Für das Jahr 1988 wurden in Berlin „63 Schmierereien mit politischem Inhalt“ festgestellt, wovon 21 neonazistische bzw. antisemitische Inhalte hatten. „Dem Inhalt und Ausdruck sowie der eingebrachten Schreibleistungen nach“, handelte es sich bei den Tätern um Skinheads bzw. ähnlichen antisozialistische Gruppen.[428]
In Berlin informierte 1988 ein IMS-Kandidat „Otto“ die Abteilung VII der BV Berlin des MfS, dass er von einem Bekannten L. (25 Jahre) erfahren haben will, dass er einer „faschistischen Untergrundorganisation“ angehöre. „Otto“ kannte diesen Mann seit 1983, der selbst in der KWV-Hohenschönhausen beschäftigt war. L. erkundigte sich bei dem Informanten, ob er Schußwaffen beschaffen könnte. Für den 31. Dezember 1988 war er bei L. zu einer „Nazi-Party“ eingeladen und er versprach „Otto“ das er ein Treffen mit den führenden Köpfen dieser Organisation arrangieren würde. Da „Otto“ mittlerweile inhaftiert worden war, konnte er an dem Treffen nicht teilnehmen.[429]
Im D-Zug 377 zwischen Berlin und Sofia randalierten am 9. November 1988 sechs deutsche Hooligans (19 bis 26 Jahre), beschädigten Zugeinrichtungen, warfen leere Bierflaschen aus dem Zug und zeigten den „Nazigruß“. Sie waren unterwegs von Leipzig nach Bratislava, um dort am 9. November das Fußball-Europacup-Spiel Dunajska Streda gegen FC Bayern München zu besuchen. Sie riefen „Bayern“, „Deutschland“, „Sachsen“ und „Preußen“ sowie u.a. „Deutschland erwache“ und „Heil Hitler“.[430]
In Berlin wurden am 18. November 1988 im S-Bahnzug von Erkner nach Berlin-Friedrichstraße vier faschistische und antisemitische Losungen, sechs Hakenkreuze und ein Davidstern in einem Wagen angebracht.[431]
In Berlin wurden am 10. Dezember 1988, während des FDGB-Pokalspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und BFC Dynamo, aus dem Unionfans-Block rassistische Parolen gegrölt.[432]
In Berlin-Friedrichshain wurde im Dezember 1988 eine Diskoveranstaltung der 9. Klasse der 30. POS, unter Beteiligung von Schülern der 9. Klasse der 14. POS im neo-faschistischen Sinne umfunktioniert. Es wurde mit einem Tonbandgerät Auszüge aus Hitlers Reden abgespielt und es wurde das „Deutschlandlied“ gesungen und es wurde der Hitler-Gruß gezeigt. Die Leitung der FDJ an der 30. POS hatte diesen Vorfall verschwiegen.[433]
In Berlin-Marzahn hatte 1988 ein Schüler die schriftliche Parole verbreitet: „Türken raus aus Deutschland“ und „Weg mit der Kommunistensau“.[434]
1989
Im Unterschied zu Meldungen aus den Bezirken im Jahr 1988, wurden 1989 in allen Bezirken Skinheads beobachtet worden, wobei Berlin (DDR) und Potsdam regionale Schwerpunkte darstellten. Insgesamt wurden über tausend Skinheads und Sympathisanten in etwa 40 Gruppen gezählt. Ob diese, Vollständigkeit suggerierende, Aufzählung der Wirklichkeit entsprach, ist zu bezweifeln, da der Neonazismus mit den bekannten „Hemmungen“ beobachtet wurde. Neonazistische Tendenzen waren mittlerweile zu einem Schwerpunkt unter den „negativ-dekadenten“ Jugendlichen geworden und die Zahl der von ihnen begangenen Gewalttaten nahm zu. Doch im Gegensatz zu anderen Teilen der Jugendszene (Punks, New Romantics etc.) zeigten sich Skinheads als kompatibel zu mindestens zwei Teilbereichen der ostdeutschen Kultur: Ihre Einstellungen zum Militärdienst und ihr diszipliniertes Verhalten am Arbeitsplatz – das MfS legte besonderen Wert auf diese Kategorisierungen – wurden von den Beobachtern der Staatssicherheit als positiv eingeschätzt.
Ende der 1980er Jahre hatten einige Ost-Berliner Skinheads persönliche Kontakte zur „Nationalistischen Front“, einer militanten neonazistischen Organisation im Netz der GdNF, und zu Skinheads in Hamburg und Berlin (West). Rostocker Skinheads hatten ebenfalls Kontakte nach Hamburg und sogar nach Schweden. Die Staatssicherheit registrierte bei ihnen affirmative Einstellungen zum Soldatentum im Allgemeinen und zum „Heldentum“ der Hitlerwehrmacht im Besonderen. Darüber hinaus gehörten Hitlerverehrungen, nationalsozialistische Symbole und entsprechende Tätowierungen sowie rassistische und revanchistische Äußerungen zu ihrem Erscheinungsbild. Die meisten Skinheads waren fundamentale Gegner der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten gehörte zu einem ihrer wichtigsten strategischen Ziele. Offensichtlich war Anfang 1988 die Spitze der SED und des MfS zur Überzeugung gelangt, neonazistische Tendenzen und Äußerungen unter Jugendlichen „vorrangig“ zu bekämpfen, d. h. die Arbeit der „Inoffiziellen Mitarbeiter“ in den Jugendgruppen wurde verstärkt. Diese Taktik sollte so flexibel konzipiert sein, dass sie kurzfristig gegen Skinheads einzusetzen war, womit die Sicherheitsorgane über eine effektive Handhabe verfügten, um Gruppierungen schnellstmöglich „zerschlagen“ zu können.[435]
Am 6. Januar 1989 kam es in der Jacques-Duclos-Straße, Ecke Frankfurter Allee zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und einem Kubaner, der beim VEB Herrenbekleidung beschäftigt war. Gegen den Kubaner wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 (1) Rowdytum StGB mit Haft eingeleitet.[436]
In Berlin griffen Skinheads („unbekannte Täter“) am 7. Januar 1989, gegen 0.30 Uhr, in der Greifswalder Straße grundlos einen jungen Mann (21 Jahre) an und traten ihm mit Füßen. Es wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB aufgenommen. Die weitere Bearbeitung wurde von der VPI Prenzlauer Berg übernommen.[437]
In Berlin begingen am 9. Januar 1989 an der Nottreppe des Fernsehturms vier Skinheads „Schmierereien mit faschistischem Inhalt: „Sieg Heil“ und „Juden raus“ und eine Lichtanlage wurde von einem Skinhead mit einem Fußtritt zerstört. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet. Gegen die drei anderen Skinheads wurde wegen Tatbeteiligung gemäß § 215 Rowdytum StGB bzw. Ordnungsstrafverfahren (OSV) eingeleitet.[438]
In Berlin im Bereich der Bushaltestelle Hellersdorfer Straße / Luzinstraße schlugen am 12. Januar 1989 zwei Skinheads „grundlos mehrfach auf ein Ehepaar ein“. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.[439]
In Berlin wurde am 13. Januar 1989 ein Mann (28 Jahre) beim Aufschließen seiner Wohnung von mehreren Skinheads überfallen, zu Boden geschlagen und mit Füßen getreten. Es wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB aufgenommen.[440]
In Berlin-Mitte wurden am 14. Januar 1989, gegen 20.00 Uhr, im Bereich Neptunbrunnen vier afrikanische Studenten (Kongo) der BPS der SED Frankfurt/O. von neun Berliner Skinheads angegriffen und mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und Gürteln verletzt. Am 17. Januar 1989, gegen 14.30 Uhr, zeigten Geschädigte bei der Abt. K des VPKA Frankfurt (O.) die Auseinandersetzungen als vorsätzliche Körperverletzung an. Von dort aus wurde die VPI/K Berlin-Mitte am 20. Januar 1989 bekannt und der Sachverhalt wurde dann als „Rowdytum gem. 215 StGB am 25. 1. 1989 umklassifiziert“. Am 17. Februar wurden neun Angreifer festgenommen und ein Ermittlungsverfahren nach § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Gegen sieben Täter wurde Haftbefehl erlassen und gegen zwei Täter wurde ohne Haft weiterbearbeitet. Unter den Tätern war ein Schüler, ein Student, zwei Lehrlinge und fünf Handwerker bzw. Arbeiter aus unterschiedlichen Branchen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des PdVP Berlin.[441]
In Berlin-Mitte wurde am 20. Januar 1989 in der 17. POS ein Zettel mit Hakenkreuzschmierereien gefunden. Als Täter wurde ein Schüler einer 10. Klasse ermittelt, woraufhin disziplinierende Maßnahmen eingeleitet wurden.[442]
In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 23. Januar 1989 im Treppenhaus des Wohnhauses Rhinstraße 2 „faschistische Symbole und Parolen angeschmiert“. Als Täter wurde ein Mädchen (16 Jahre) ermittelt, die als Motiv für ihre Tat, „Verärgerung gegenüber der VP“ angab. Sie war Lehrling im VEB OGS Berlin. Gegen sie wurde gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[443]
In Berlin kam es am 25. Januar 1989 an der 22. Oberschule bei einer Faschingsveranstaltung zu einem „Vorkommnis“. Mehrere Skinheads drangen dort ein und grölten rassistische bzw. antisemitische Parolen. Diese Gruppe war bereits vorher aufgefallen durch lautstarke Äußerungen wie z. B. „Sieg Heil oder „Deutschland über alles“.[444]
In Berlin kam es im Januar 1989 „zu mehreren Vorkommnissen mit 2 Jugendlichen der 10. POS Marzahn. Unter Anwendung von psychischem Druck raubten sie „Bomberjacken“, begingen Körperverletzungen, benutzten faschistische Parolen und zeigten im Beisein von anderen Schülern den faschistischen Gruß. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[445]
In Berlin-Pankow wurde am 26. Januar 1989 von einem Schüler der 28. OS „Karl Marx“ ein selbstgefertigter Zettel mit antisemitischem und rassistischem Inhalt weiter gegeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei seiner Vernehmung gab er an, dass es in Berlin-Buch weitere Jugendliche gegeben hat, die ebenfalls Hitler verehrten und antisemitische Parolen grölten. Danach wurde am 16. Februar gegen drei Jugendliche ein Ermittlungsverfahren wegen Rowdytum und öffentlicher Herabwürdigung eingeleitet.[446]
In Berlin beschimpfte am 28. Januar 1989 in der HO-Gaststätte „Alt Cöllner Schankstuben“ ein Skinhead Gäste mit „Judas verrecke“ und „Stasischweine“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet und die weitere Bearbeitung übernahm die VPI Mitte.[447]
In Berlin gab es am 28. Januar 1989 im Foyer der Klubgaststätte „Akaziengrund“ „herabwürdigende Äußerungen faschistischen Inhalts“, jedoch konnten Hinweise auf eine Straftat gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB „nicht offizialisiert werden“. Daher konnte die VPI Marzahn nur ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 137 Beleidigung, 139 (1) Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen StGB einleiten.[448]
In Berlin-Marzahn wurden am 10. Februar 1989, gegen 9.00 Uhr, im Hausflur des Wohnhauses Allee der Kosmonauten 117 auf den Bekanntmachungen der Hausgemeinschaftsleitung (HGL) „faschistische Symbole und Losungen“ geschmiert: „Wir gewinnen“, „Rote raus“, „Heil Hitler“ und „Heil (dahinter SS-Runen, Größe 20 cm)“. Des Weiteren wurden noch 8 Hakenkreuze sowie 6 SS-Runen geschmiert. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn, zusammen mit der KDfS Marzahn.[449]
In Berlin-Marzahn wurden am 13. Februar 1989, gegen 12.50 Uhr, im Hausflur des Wohnhauses in der Ludwig-Renn-Str. 52 u. a. die folgenden Schmierereien festgestellt: „NPD!!“, „Sieg Heil!!!“ und „Ausländer raus!!!!“. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Marzahn.[450]
Auf dem S-Bahnhof Leninallee wurde am 16. Februar 1989, gegen 23.00 Uhr, ein israelischer Student, er studierte Theaterwissenschaften an der HU Berlin, von zwei Unbekannten beschimpft und geschlagen. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur und Hämatome am linken Auge. Es wurde eine Anzeige gemäß § 115 vorsätzliche Körperverletzung aufgenommen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Berlin.[451]
In Berlin-Marzahn wurden am 19. Februar 1989, gegen 17.55 Uhr, dem OvD des MfS mitgeteilt, dass in der Herrentoilette des Eiskaffees „Eiskristall“ in der Ludwig-Renn-Straße 72 faschistische Schmierereien festgestellt: „Deutschland den Deutschen“, „Ausländer raus“ und „Ich komme wieder. Adolf H.“ Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Marzahn.[452]
In Berlin wurden am 24. Februar 1989 auf dem Weg vom „Jugendklub Eldenaer Straße zum Gemeindehaus der Samaritergemeinde 7 Personen (darunter 2 Kinder des Pfarrers Eppelmann)“ von etwa 20 Skinheads verfolgt und durch Fußtritte und Faustschläge angegriffen. Durch einen Geschädigten wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB erstattet. Am 26. Februar 1989 wurden vier Täter personifiziert und ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des PdVP.[453]
In Berlin wurden am 24. Februar 1989 drei Personen von drei Skinheads überfallen, geschlagen und verletzt. Die Überfallenen mussten sich in medizinische Behandlung begeben. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[454]
In Berlin-Pankow wurde am 25. Februar 1989 der Direktorin der 28. Oberschule bekannt, dass ein Schüler „einen handgeschriebenen Zettel mit antisemitischen und rassistischen Texten bei sich hatte“. Die Ermittlungen ergaben, dass er Mitglied einer Gruppe war, die sich „mit dem faschistischen Gruß begrüßten, Kassetten mit herabwürdigenden Texten abspielten und einer von ihnen während einer Klassenfahrt das Horst-Wessel-Lied im Beisein mehrerer Personen gesungen“ hatte. Gegen vier Schüler wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II/PdVP.[455]
In Berlin wurden am 26. Februar 1989 in der Nähe des Marx-Engels-Forums vier Mitarbeiter des MfS von Skinheads gewalttätig angegriffen. Fünf Täter konnten personifiziert werden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II/PdVP.[456]
In Berlin-Hohenschönhausen überfielen am 7. März 1989 etwa 20 Neonazis eine Diskoveranstaltung, die in der Turnhalle der 22. POS „Anna Seghers“ stattfand. Die Angreifer spielten ihre mitgebrachten Musikkassetten und zeigten den Hitlergruß. Lehrer und FDJ-Funktionäre drängten sie dann aus der Turnhalle, doch sie kehrten zurück. Es handelte sich vorwiegend um ehemalige Schüler der Schule. Die VP wurde erst zwei Tage später, am 9. März von diesem Angriff informiert. Am 10. März 1989 wurden 12 Personen zugeführt und fünf Angreifer wurden als Täter (17 bis 18 Jahre) ermittelt, von denen drei bereits vorbestraft waren. Es wurden zwei Ermittlungsverfahren gemäß jeweils §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 215 Rowdytum, 134 Hausfriedensbruch mit Haft sowie zwei Ermittlungsverfahren gemäß jeweils §§ 215 Rowdytum und 134 Hausfriedensbruch StGB und ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung und 134 Hausfriedensbruch StGB eingeleitet. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II des PdVP Berlin in Koordination mit einem Verbindungsoffizier der Abteilung IX.[457]
Am 8. März 1989 wurden vier Arbeiter (20 bis 22 Jahre) und zwei Lehrlinge (17 und 19 Jahre) festgenommen. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 206 unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz, 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Außerdem wurde am 20. März 1989 ein Fahrer, er war im VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Berlin, Wasserwerk Altglienicke, festgenommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 205 (1) Verletzung der Vorschriften des Funkverkehrs StGB eingeleitet und die Bearbeitung erfolgte durch die HA IX/2. Die Beschuldigten hatten sich von 1987 bis März 1989 im „ehemaligen Kampfgebiet des 2. Weltkrieges um Halbe/Teupitz […] Waffen, Waffenteile und Munition“ beschafft. Bei den Wohnungsdurchsuchungen wurden „1 MPi ‚Beretta‘, 1 MG 42, 1 Karabiner, 1 MPi 38 und über 40 Patronen sichergestellt“. Einer der Beschuldigten „bewahrte darüber hinaus in seinem Zimmer Literatur faschistischen Charakters, Bildnisse faschistischer Führer und mit Hakenkreuzen versehene Ausrüstungsgegenstände“ auf.[458]
In Berlin-Mahlsdorf wurden im März 1989 zwei Neonazi-Gruppen entdeckt, deren 14 Mitglieder aus Schülern der 9. und 10. Klasse bestand. Sie verkehrten „hauptsächlich in der Mehrzweckgaststätte Lion-Feuchtwanger-Straße und in den Jugendklubs der 18. und 23. Oberschule“ und sie verwendeten faschistische und neonazistische Symbole.[459]
In Berlin-Lichtenberg wurde am 11. März 1989, gegen 11.20 Uhr, ein kubanischer Student von der TH Ilmenau von sechs Erfurter Hooligans „grundlos“ gewalttätig angegriffen und so am Kopf verletzt, dass er im Oskar-Ziethen-Krankenhaus ambulant behandelt werden musste. Gegen einen unbekannten Täter wurde gemäß § 215 Rowdytum StGB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie wurden zuerst der VPI Mitte zugeführt und danach an die Abt. K Lichtenberg überstellt, wo die weitere Bearbeitung erfolgte.[460]
In Lichtenberg wurden in zwei Toiletten des VEB Herrenbekleidung „Fortschritt“ mehrere Hakenkreuze und faschistische Schmierereien angebracht: „FAP – NPD“, „Laßt Euch in der Heimat nicht unterkriegen“, „Skinhead sind weiße Macht“ und „Sieg Heil“. Dazu wurden ein Galgen und eine stilisierte Hand gezeichnet, die den faschistischen Gruß darstellte. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg in einem bereits laufenden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB gegen Unbekannt.[461]
Am 30. März 1989 beleidigten zwei Jugendliche zwei „äthiopische Staatsbürger“ in der Gaststätte „Venezia“ in der Schönhauser Allee, zerrissen einem der beiden die Jacke und bewarfen sie mit Steinen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit einer anderen Nation, oder Rasse und 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[462]
In Berlin wurden am 31. März 1989 vor der Klubgaststätte „Zur Mühle“ zwei Mosambikaner von Skinheads geschlagen, die „als aggressiv, zu rowdyhaften Handlungen mit rassistischen Tendenzen neigend eingeschätzt“ wurden. Die Gruppe sollte wegen dieser Straftat aufgeklärt werden und es sollte das „Entstehen einer feindlich-negativen Gruppierung“ verhindert bzw. deren Zerschlagung erreicht werden.[463]
In Berlin-Hohenschönhausen in der Leninallee 297 hatten Hooligans des 1. FC Union Berlin im Jahr 1989 in einem ungenutzten Keller einen Clubraum eingerichtet. Nach dem Verlassen des Raumes grölten sie lautstark Parolen wie z. B. „Sieg Heil“ oder „Deutschland über alles“.[464]
In Berlin wurde am 8. April 1989 ein Mosambikaner von zwei Jugendlichen aus Hellersdorf beschimpft, gestoßen, verfolgt und verletzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ohne Haft eingeleitet.[465]
In Berlin kam es am 1. April 1989 vor dem Fußballspiel BFC Dynamo gegen FC Karl-Marx-Stadt schwere, gewalttätigen Ausschreitungen von Skinheads und Hooligans. In der Nähe des S-Bahnhofs Alexanderplatz wurden sieben Türken von einem rassistischen Mob überfallen und zusammengeschlagen. Nach dem Spiel zogen ca. 200 Skinheads und Hooligans in Marschformation durch die Friedrichstraße und durchbrachen eine Sperrkette der DVP. Unbeteiligte Passanten blieben verletzt auf der Straße liegen. Der Mob zog dann weiter zum Alexanderplatz und randalierten dort, mit Steinen und Blumentöpfen werfend. Ein Pole wurde von ihnen überfallen und schwer verletzt. Die rund um den Alexanderplatz postierten Funkstreifenwagen der DVP wurden nicht eingesetzt, so dass die Randalierer unbehelligt den Tatort verlassen konnten.[466]
In Berlin-Lichtenberg stellte am 3. April 1989, gegen 7.15 Uhr, der Hausmeister des Wohnhauses in der Rudolf-Seiffert-Straße 58 die folgende Schmiererei fest: „Ausländer raus“. Bei dem Wohnhaus handelte es sich um ein Wohnobjekt des Dienstleistungsamtes für ausländische Vertretungen. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Marzahn.[467]
In Berlin-Friedrichshagen wurde 1989 eine Angolanerin von drei Deutschen in einem Waggon der S-Bahn überfallen, geschlagen und verletzt. Die VP untersuchte den Vorfall gemäß § 215 Abs. 1 StGB Rowdytum.[468]
In Berlin-Marzahn wurde am 20. April 1989 an einer Wand ein Hakenkreuz vorgefunden.[469]
In Berlin-Lichtenberg wurden am 20. April 1989 ca. 30 Jugendliche entdeckt, die laut riefen: „Herzlichen Glückwunsch, lieber Adolf“. Von der VP wurden 9 Personen (16 bis 21 Jahre) zugeführt.[470]
In Berlin-Lichtenberg hatten auf dem Bahnhof Lichtenberg am 20. April 1989 etwa 100 Neonazis Fahrgäste und Bahnpolizisten angegriffen, antisemitische Parolen gegrölt und den Hitlergruß gezeigt.[471]
In Berlin-Lichtenberg feierten am 20. April 1989 vor dem Kulturhaus des VEB Elektrokohle Lichtenberg (EKL) 25 bis 30 Skinheads den Geburtstag von A. Hitler. Es wurde gesungen „Happy Birthday, lieber Adolf“, „Heil Hitler“ gerufen und der Hitlergruß gezeigt. Die Neonazis liefen auf die Straße Richtung Jacques-Duclos-Straße, brannten Feuerwerkskörper ab und behinderten den Fahrzeug- und Straßenbahnverkehr. Die VP führte elf Skinheads (16 bis 22 Jahre) zu und leitete acht Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 (1) Rowdytum mit Haft und 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB ein. Bei drei Beschuldigten stellte sich heraus, dass sie „Inoffizielle Mitarbeiter“ der HA XX und der VP waren. Die weitere Bearbeitung wurde von der VPI Lichtenberg in Zusammenarbeit mit der Abteilung IX der BVfS Berlin übernommen, die aufklären sollte, wer die Rädelsführer und Inspiratoren der Straftat waren.[472]
Am 20. April 1989 begingen Lehrlinge der Betriebsberufsschule (BBS) „P. Belajew“ des RAW Schöneweide, Klasse FA 88, den 100. Geburtstag von A. Hitler und trafen Vorbereitungen um im Freundeskreis Kassetten mit Reden von A. Hitler anzuhören.[473]
Bei Lehrlingen der Ausbildungsstätte des VEB Fernmeldeanlagenbau wurde geworben für ein Zusammentreffen auf dem Alexanderplatz, um den 100. Geburtstag von A. Hitler zu feiern.[474]
In Berlin drangen in der Gleimstraße am 21. April 1989 eine Gruppe Skinheads gewaltsam in eine Wohnung ein, schlugen zwei Punks nieder, beschädigten Einrichtungsgegenstände und öffneten den Gashahn in der Küche und ließen so Gas unverbrannt ausströmen. Es wurden fünf Täter ermittelt, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitete wurde. Die weitere Bearbeitung des Falles erfolgte durch das Dezernat II des PdVP Berlin.[475]
Bei der Grenzübergangsstelle des Flughafens Berlin-Schönefeld wurde am 21. April 1989, gegen 12.50 Uhr, „eine Hetzschmiererei festgestellt“: „Rotärsche im Sozialismus tot, Adolf Hitler dreimal hoch“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Betriebsschutz-Amt (DVP), Kriminalpolizei.[476]
In Berlin wurde am 21. April 1989 in der HOG „Ahornblatt“ der faschistische Gruß gezeigt und das „Deutschlandlied“ gesungen. Gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eine Anzeige gefertigt und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die DVPI Mitte.[477]
Am 22. April 1989, gegen 17.00 Uhr, fand in der Elisabethkirche in der Invalidenstraße ein „Solidaritätskonzert für die inhaftierten RAF-Mitglieder“ statt. Von den 100 Personen die sich eingefunden hatten, waren etwa 70 Punker. Sechs Personen wurden von der Abt. K der VPI Berlin-Mitte „wegen Verdacht des Rowdytums und Widerstand gegen staatliche Maßnahmen zugeführt“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Mitte „im Beisein eines Mitarbeiters der KD Berlin-Mitte“.[478]
In Prenzlauer Berg sollte im April 1989 in einer leerstehenden Wohnung eine „Geburtstagsfeier“ mit ca. 40 Personen stattfinden. Dabei sollten faschistische Lieder abgespielt werden und es sollte eine Gedenkrede gehalten werden. Alle Vorhaben wurden von Diensteinheiten des MfS im Zusammenwirken mit der DVP unterbunden.[479]
In Berlin wurde am 29. April 1989 im Ernst-Thälmann-Park von Skinheads eine „Staatsflagge der DDR aus der Halterung gerissen und auf dem Fußboden geschleift“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[480]
In Berlin wurde der Abteilung II der BVfS Anfang Mai 1989 inoffiziell bekannt, dass es am 22. April 1989 „im Vorfeld des S-Bahnhofes Friedrichsfelde/Ost und am 28./29. 4. 1989 vor dem Jugendklub ‚Linse‘, Straße der Befreiung 70, direkt gegenüber der Dienststelle der BV Berlin, zu Zusammenrottungen von […] Skinheads“ gekommen war. Um „einer Konfrontation der sich feindlich gegenüberstehenden jugendlichen Gruppierungen, Skinheads und Punker vorzubeugen“, waren die Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe, sie sollten auch in diesem Klub für „Ordnung und Sicherheit“ sorgen, angehalten worden, „keinem Jugendlichen mit Skinhead ähnlichem Aussehen Einlass“ zu gewähren. Deshalb versammelten sich Skinheads am 22. April 1989 vor dem Bahnhof Friedrichsfelde/Ost und griffen nach Veranstaltungsende Besucher des Jugendklubs gewalttätig an. Durch einen Steinwurf eines Skinheads wurde einer der Jugendliche „schwer verletzt“. Als ein Funkstreifenwagen der VP eintraf, wurden die Hinweise auf die geflüchteten Skinheads von den Volkspolizisten nicht wahrgenommen, statt die Maßnahmen gegen Skinheads zu richten, wurden sie gegen Punker gerichtet. Am 28. April 1989 randalierten 35 bis 40 Skinheads unmittelbar vor der „Linse“. Erst vier, mit Holzstöcken bewaffneten Mitgliedern der FDJ-Ordnungsgruppe und die Besatzung eines Funkstreifenwagens der DVP „veranlaßten die Skinhead-Anhänger zum Rückzug. Dabei kam es kurzzeitig zur Beeinträchtigung des Straßenverkehrs in der Straße der Befreiung. Wie beim Vorfall am 22. 4. 1989 war die Handlungsweise der Angehörigen der Schutzpolizei nicht situationsgerecht und stand im völligen Widerspruch zu Ursache und Wirkung“. Gegen die Skinheads wurden keine Maßnahmen eingeleitet und ein durch die FDJ-Ordnungsgruppe festgenommener Skinhead wurde „nach einer kurzen Kontrolle des Personalausweises wieder freigelassen“. Bei einer weiteren Veranstaltung am 13. Mai 1989 „erfolgte ein vorbeugender Einsatz durch die VPI Lichtenberg, so dass es zu keinen weiteren Vorkommnissen kam.[481]
In Berlin nannte sich 1989 die Neonazi-Gruppe „Lichtenberger Front“ in „Bewegung 30. Januar“ um. Sie arbeitete streng konspirativ und verfügte über ein breites Netzwerk zu anderen Gruppen. In der Gruppe waren „faschistische Rang- und Funktionsbezeichnungen“ eingeführt worden.[482] Am 31. Januar 1990 wurde aus dieser „Bewegung“ die Neonazi-Gruppe „Nationale Alternative“ (NA).[483]
Die Abteilung II der BVfS erfuhr inoffiziell von „Zusammenrottungen von Skinheads“, die am 22. und 29. April 1989 vor dem Jugendklub „Linse“ und vor dem Dienstgebäude des BVfS stattgefunden hatten. In der Operativinformation Nr. 220/89 vom 8. Mai 1989, die Inhalte basierten auf Informationen des IMS „Olaf Jung“, beschrieb das MfS en détail die Abläufe am 22. April nach der Veranstaltung vor dem S-Bahnhof Friedrichsfelde/Ost. Dort war es zwischen Skinheads und Besuchern des Jugendklubs zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen, bei denen ein Jugendlicher einen Stein an den Kopf bekam. Dem war das Verbot für Skinheads vorausgegangen, dass ihnen den Zutritt zur „Linse“ verwehrt wurde. Die Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe hatten, um einer „Konfrontation der sich feindlich gegenüberstehenden jugendlichen Gruppierungen, Skinhead und Punker, vorzubeugen“, die Anweisung Skinheads keinen „Einlass zu gewähren“. So wurde durch eine bürokratische Maßnahme das Konfliktpotential auf die „Straße“ verdrängt. Als der Funkstreifenwagen gekommen war, sollen die Volkspolizisten nicht gegen die Angreifer, die Skinheads, vorgegangen sein, sondern gegen deren Opfer. Daraufhin versammelten sich eine Woche später, am 28. April 1989 etwa 40 Skinheads wieder vor der „Linse“, um dort „Besucher der Veranstaltung zu provozieren“. Vier, mit Holzstöcken bewaffneten Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe und sowie die Besatzung eines Funkstreifenwagens „veranlaßten die Skinhead-Anhänger zum Rückzug“. Wieder, wie bereits am 22. April 1989, handelten die Schutzpolizisten „nicht situationsgerecht“. Weitere Veranstaltungen im Jugendclub „Linse“ waren für den 13. und 20. Mai 1989 geplant und „da mit ähnlichen Störungen“ gerechnet wurde, empfahl das MfS dem Klubleiter die Anordnung, dass „die Besucher […] den Jugendklub nur geschlossen verlassen“ sollten.[484]
Im Computerraum der BBS des RAW „Franz Stenzer“ wurden am 24. April 1989, gegen 13.00 Uhr, in der hinteren Sitzbank eine „Hetzschmiererei“ gefunden: „Herzlichen Glückwunsch zum 100. Geburtstag unserem heißgeliebten Führer Adolf Hitler“. Dazu waren noch mehrere Hakenkreuze geschmiert worden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das TPA (I) Berlin.[485]
Auf dem gemeinsamen Schulhof der 22. und der 23. Oberschule in Berlin-Lichtenberg wurden am 28. April 1989, gegen 6.50 Uhr, insgesamt 25 Hakenkreuze und eine SS-Rune an den Schulgebäuden sowie an einer „auf dem Schulhof befindlichen Garage auf den Putz eingekratzt“ aufgefunden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[486]
In einem S-Bahnwagen der Strecke Erkner – Friedrichstraße – Königs Wusterhausen wurden am 29. April 1989, gegen 14.49 Uhr durch den Triebwagenführer u. a. die folgenden Schmierereien festgestellt: „Tötet die SED“, „Die Mauer muss weg“, „Türken, Sachsen, Juden, Russen, Imker, Stasis alles Schweine“ und „Republikaner zur Uno“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Frankfurt (Oder).[487]
In Berlin-Lichtenberg war in der Gaststätte „Zum goldenen Pflug“ ein Tisch bestellt worden, an dem der 100. Geburtstag von A. Hitler gefeiert werden sollte. Danach wollten die Skinheads noch am selben Abend in die Gaststätte „Bärenschaufenster“ ziehen, weil sie sich dort jeweils Donnerstag zu einer Disko trafen. Im Jugendklub des VEB Elektrokohle wollten neun namentlich bekannte Skinheads den Geburtstag feiern.
In Berlin-Prenzlauer Berg sollte in einer leerstehenden Wohnung eine „Geburtstagsfeier“ mit ca. 40 Personen stattfinden. Dabei sollten faschistische Lieder abgespielt werden und es sollte eine Gedenkrede gehalten werden. Alle Vorhaben wurden von Diensteinheiten des MfS im Zusammenwirken mit der DVP unterbunden.[488]
Ein Wehrpflichtiger aus Berlin (DDR) wurde zum 3. Mai 1989 zur Ableistung seines Grundwehrdienstes zum Panzerregiment 21 einberufen. Die Einberufung stellte eine „zielgerichtete Differenzierungs- und Zersetzungsmaßnahme gegen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in Erscheinung getretene rechtsextremistische rowdyhafte Gruppierung („Skinheads“). 1986 trat der Wehrpflichtige operativ in Erscheinung, als er zu einem „rowdyhaften Anhang des 1. FC Union Berlin“ gehörte und sich zu einem Skinhead entwickelte. Im Gruppenzusammenhang beging er „politisch motivierte kriminelle Handlungen“, d. h. er äußerte sich in nationalistischer, rassistischer und profaschistischer Manier, jedoch konnte ihm eine konkrete Tatbeteiligung „offiziell nicht nachgewiesen werden“. Er sollte während der Wehrpflichtzeit von einem Inoffiziellen Mitarbeiter „unter die operative Kontrolle“ genommen werden und seine Verbindungen zu seiner ehemaligen Gruppe oder operativ bedeutsamen Personen sollte kontrolliert werden. Zu gesellschaftspolitischen Höhepunkten in Berlin, sollte er weder Urlaub, Kurzurlaub oder erweiterten Ausgang erhalten und ihm sollte „zu operativ bedeutsamen Anlässen“ der Besuch in Berlin verwehrt werden.[489]
Durch den IMS „Henry Sperlich“ wurde der Abteilung Kader 15 der HA Kader und Schulung am 20. Juni 1989 bekannt, dass ein UaZ, er war MPi-Schütze des WR/MfS Berlin, Kommando 5, 8. Schützenkompanie in Ahrensfelde, in seinem Heimatort Verbindungen zu Skinheads hätte. Der UaZ berichtete dem IMS, dass er während seiner Lehre im Internat in Nauenburg „wahllos auf Bürger eingeschlagen“ hätte. Dafür wären sie bestraft und aus dem Internat verwiesen worden. Zuhause sei er „ausschließlich mit Schnürstiefeln, engen Jeans und Lederjacke bzw. ‚Bomberjacke‘ bekleidet“ herumgelaufen. Ein weitere UaZ besuchte mit dem Verdächtigen zusammen „Skin-Discos“ und einer der beiden äußerte sich: „… hätte ich ein Bleirohr, würde ich dem Türken den Scheitel nachziehen!“. Staatsbesuche ausländischer Repräsentanten kommentierte er: „… die Bande kommt doch bloß, um sich durchzufressen“. Zur Klärung der Informationen sollte ein OV „Boxer“ bearbeitet werden, davon wurde dann abhängig gemacht, ob weitergehende Maßnahmen getroffen werden sollten.[490]
Obwohl es im Jahr 1989 circa 280 Strafverfahren wegen Neonazismus gegeben hat, behauptete die staatliche Nachrichtenagentur ADN im August 1989, Informationen zum Neonazismus in der DDR seien „purer Unsinn“ und dass vor dem Hintergrund, dass vom Januar bis zum Dezember 1989 in der DDR insgesamt 289 Strafverfahren wegen Neonazismus stattgefunden haben.[491]
In Berlin wurde am 11. Mai 1989 bekannt, dass im Stadtgebiet ein „Trabant-Kombi“ gesehen wurde, auf dem die „Odalsrune“ geschmiert war. In dem Auto sollen drei Skinheads gesessen haben. Das Zeichen stand für die in Westdeutschland“ operierende rassistische und neonazistische „Wiking-Jugend“ (WJ).[492]
In Berlin-Hellersdorf wurde an der Fensterscheibe eines Bauwagens am 1. Mai 1989, gegen 2.30 Uhr, ein Hakenkreuz festgestellt. Der Täter wurde durch die Besatzung eines FStW vorläufig festgenommen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[493]
Am 3. Mai 1989, gegen 15.11 Uhr, wurde im S-Bahnzug zwischen Berlin-Treptow und Ostkreuz eine Frau (30 Jahre) von einem weiblichen Hooligan von Dynamo Dresden „grundlos ins Gesicht geschlagen, mit Füßen getreten“ und es wurden ihr Haare ausgerissen. Sie musste mit „Verdacht auf Bauchfelltrauma stationär in das Krankenhaus Berlin-Friedrichshain eingeliefert werden. Die Täterin wurde von Transportpolizisten „vorläufig festgenommen“ und gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Berlin.[494]
In Berlin-Friedrichshain wurde Ende Mai 1989 ein Mosambikaner von einem Deutschen, er war Mitglied der FDJ, des FDGB, der GDSF und der GST, überfallen, geschlagen und verletzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Beschuldigte wurde vernommen.[495]
In Berlin grölten am 10. Mai 1989 auf einem Grundstück der KGA „Florafreunde“ zwei Skinheads „faschistische Parolen“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und am 23. Mai 1989 wurde ein „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt.[496]
In Berlin-Prenzlauer Berg verherrlichten am 10. Mai 1989 zwei Schüler der 15. POS „offen faschistisches Gedankengut“, indem sie „Ruhm und Ehre unserem Führer Adolf Hitler“ äußerten. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft wurde eingeleitet und durch den Jugendstaatsanwalt erfolgte eine öffentliche Auswertung an der 15. POS.[497]
In Berlin wurde am 11. Mai 1989 bekannt, dass im Stadtgebiet ein „Trabant-Kombi“ gesehen wurde, auf dem die „Odalsrune“ geschmiert war. In dem Auto sollen drei Skinheads gesessen haben. Das Zeichen stand für die in West-Deutschland“ operierende rassistische und neofaschistische „Wiking-Jugend“ (WJ).[498]
In Berlin beschimpfte am 14. Mai 1989 ein Skinhead Delegierte aus Magdeburg, die zum Pfingsttreffen gekommen waren, mit „Judensau“ und leistete Widerstand als er von Volkspolizisten zugeführt wurde. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 212 Aktiver Widerstand gegen staatliche Maßnahmen StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[499]
Gegen einen Oberwachtmeister der VP, er war Unterführer auf Zeit in der 18. VP Bereitschaft in Wandlitz-Basdorf, wurde im Mai/Juni 1989 eine OPK „Post“ eingeleitet, weil er sich antisemitisch äußerte, negative politische Grundeinstellungen verfügte und Unterstellte schikanierte. Die Zielstellung beinhaltete die Verhinderung feindlich-negativer Handlungen und die Prüfung strafrechtlicher Verantwortlichkeit gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB.[500]
In Berlin-Blankenburg kam es am 4. Juni 1989 in einem Wohnheim für Arbeiter zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Vietnamesen und Mosambikanern, an denen etwa 60 Personen beteiligt waren.[501]
Nach der Information des MdI vom 5. Juni 1989 kam es in Berlin-Weißensee am 3. Juni 1989, gegen 22.30 Uhr, beim Arbeiterwohnheim im Blankenburger Pflasterweg 101 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen „insgesamt 70 Bürgern der Volksrepublik Mocambique und der Sozialistischen Republik Vietnam“. Dabei wurden zwei Vietnamesen, ein Mosambikaner sowie ein Volkspolizist verletzt und wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Die Vietnamesen und der Angehörige der VP wurden ambulant behandelt, wohingegen der verletzte Mosambikaner stationär behandelt werden musste. Wegen der Ortslage des Wohnheimes der ausländischen Arbeiter „waren die Auseinandersetzungen und die Maßnahmen der Volkspolizei nicht öffentlichkeitswirksam“. Gegen 23.15 Uhr hatte ein Pförtner des Wohnheimes den Diensthabenden der VP-Inspektion Berlin-Weißensee über die Vorgänge informiert. Der brachte daraufhin, zur „Herstellung der Ordnung und Sicherheit“, 15 Funkstreifenwagen (FStW) und „weitere operative Kräfte“ der Kriminalpolizei zum Einsatz. Bei ihrem Eintreffen wurden die Volkspolizisten von Mosambikanern „mit Flaschen, Steinen und anderen Gegenständen beworfen“. Das MdI hielt diesen Einsatz der VP für „angemessen und zweckmäßig“, obwohl keine Zuführungen erfolgten, sonstige Hilfsmittel nicht angewendet wurden und die Unterkünfte der ausländischen Werktätigen von VP-Angehörigen „nicht betreten worden“ waren. Die Diensthabenden des MfAA und des Staatssekretariates für Arbeit und Löhne wurden informiert und aufgefordert den „zuständigen Botschaften“ zu berichten.[502]
In Berlin brüllten am 5. Juni 1989 Skinheads auf dem Alexanderplatz „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“. Nach ihrer Zuführung wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle verkündet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abteilung K des PdVP.[503]
Am 9. Juni 1989, gegen 15.30 Uhr, wurden zwei Arbeiter (18 und 20 Jahre) sowie ein Lehrling (17 Jahre) von einer Einsatzgruppe der VPI/K Lichtenberg ermittelt und zugeführt. Die drei Gewalttäter waren Mitglied im FDGB, in der FDJ und in der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Ein Arbeiter war noch Mitglied der GST. Sie hatten am 24. März 1989 im Fußgängertunnel des Bahnhofes Lichtenberg, zusammen mit vier weiteren Tätern, vier Personen von hinten angegriffen und geschlagen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und gegen einen der Täter wurde Haftbefehl verkündet und ein Täter wurde nach der Vernehmung entlassen.[504]
In Berlin versammelten sich am 17. Juni 1989 im Sportobjekt „Narva“ im Bruno-Bürgel-Weg etwa 20 bis 25 Skinheads. Es wurden „faschistische Lieder gesungen und Angehörige der DVP sowie Mitarbeiter des MfS beschimpft. Durch das Zusammenwirken der Abteilung IX und XX der BVfS Berlin, der KDfS Treptow und der VPI Treptow wurden erarbeitet, „daß es sich bei der Personenansammlung um 3 unterschiedliche, voneinander unabhängig handelnde Gruppen handelte“. Eine Gruppe mit fünf bis sechs Mitgliedern aus dem Kreis Königs Wusterhausen war anwesend, die bei der Vorbeifahrt eines Fahrgastschiffes laut „Stasi raus“ und „Bullen raus“ brüllten. Ebenfalls wurde das „Deutschlandlied“ gesungen und „Sieg Heil“ gebrüllt. Die Ermittlungen wurden durch die VPI Treptow weitergeführt.[505]
In Berlin kam es am 19. Juni 1989 im Wohnbereich Karl-Lade-Str., Ecke Ho-Chi-Minh-Str. zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen „unbekannten Skinheads und Bürgern Mosambiques“. Die weitere Bearbeitung des Falles erfolgte durch die DVPI/K Lichtenberg. Bereits zwei Jahre zuvor, erschienen im Sommer 1987 „in Abständen von 10 bis 12 Tagen regelmäßig in späten Abendstunden Gruppen Jugendlicher“, die durch „Krakeelen faschistischer Lieder und Parolen und aggressive Verhaltensweisen in Erscheinung“ getreten waren. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Lichtenberg.[506]
In Berlin stießen im Juni 1989 auf dem Alexanderplatz ungefähr 15 Skinheads auf vier Studenten aus der VR Kongo, die nicht nur „Negerschweine“ und „Ausländer raus“ grölten, sondern sie auch gewalttätig angriffen. Vier Angreifer, ihnen schrieb die Staatsanwaltschaft eine besonders aktive Rolle zu, kamen vor Gericht. Drei Angeklagte (19 Jahre), befanden sich bis zur Verhandlung bereits drei Monate in Untersuchungshaft. St., der vierte Angeklagte (15 Jahre) wurde als besonders aktiver Schläger eingestuft. Im Ermittlungsverfahren sagte er aus, er fühle sich den Skinheads zugehörig, und bekannte sich zu „Nationalstolz“, zu „Kameradschaftlichkeit“ und zum „Ausländerhass“. Diese Aussage widerrief er in der Hauptverhandlung und behauptete, er sei nie Skinhead gewesen. In seiner Wohnung wurden Schnürstiefel mit Stahlkappen und fotokopierte Zeitungen aus dem Nationalsozialismus gefunden und beschlagnahmt. Während der Gerichtsverhandlung bekräftigte Stefan seine rassistisch motivierte, grundsätzliche Ablehnung gegen alle dunkelhäutigen Menschen. Sein Vater unterstützte ihn vor Gericht bedingungslos und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Sibyllinisch erklärte der Vater außerdem, für die Schwierigkeiten seines Sohnes wären andere verantwortlich. Das Gericht verurteilte Stefan zu einem Jahr Gefängnis, Markus und Olaf zu je zehn Monaten Freiheitsentzug. Alle drei Jugendlichen hatten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[507]
In Berlin-Lichtenberg wurden am 19. Juni 1989 in der Karl-Lade-Str./Ecke Ho-Chi-Minh-Str. mehrere Mosambikaner von Skinheads gewalttätig angegriffen.[508]
In Berlin wurde am 21. Juni 1989 in einem Straßenbahnanhänger der Linie 25 „Republikaner leben hoch – Deutschland über alles“ gegrölt und ein Hakenkreuz vorgefunden. Gegen die unbekannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Köpenick.[509]
In Berlin wurde am 22. Juni 1989 in der Herrentoilette der Gaststätte „Jägerstübchen“ eine Schmiererei festgestellt: „Heil Hitler“, „Sieg Heil“, „Standarte Berlin“ und ein Hakenkreuz. Gegen die unbekannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Lichtenberg.[510]
In Berlin wurden am 24. Juni 1989 auf dem Alexanderplatz sieben Personen „wegen auffälligen Verhaltens und Kleidung, ähnlich der HJ-Uniform“ zum VP-Revier 13 zugeführt. Bei der Befragung ergab „sich kein Verdacht für eine Straftat“; sie wurden durch „die Heimat-VPKA abgeholt und zurückgeführt“.[511]
Ende Juni 1989 wurde bekannt, dass Schüler der 9. Klasse der 17. Oberschule „Wilhelm Florin“ gegen die moralischen Grundlagen „unserer Bildungs- und Erziehungspolitik“ verstoßen und dass sie „revanchistische Propaganda“ betrieben haben. Das Elternkollektiv dieser 9. Klasse hielt es für erforderlich, dass „bei bestimmten Schülern endlich eine erzieherische Wirkung“ erzielt werden müsste, um „die anderen Schüler der Klasse vor weiteren Brutalitäten und negativen politischen Einflüssen zu schützen“. Bei einem der brutalen Schüler wurde „ein Zettel mit neonazistischen Schmierereien“ entdeckt und sein Vater bestätigte, dass er „ein derartiges Schriftstück auch zu Hause vorgefunden hätte“. Die in Absprache mit dem Lehrerkollektiv, der Schulrätin, Vertretern der Bezirksleitung und eines ehemaligen Mitarbeiters des MfS im Frühjahr 1989 „festgelegten Straf- und Bewährungsmaßnahmen“ hatten sich bei ihm als „ergebnislos erwiesen“. „Ein Vertuschen oder Herabspielen dieser Vorkommnisse kann nicht länger geduldet werden“. Bei einem Pionierlager am Störitzsee, als die Jungen der 9. Klasse an einem Lehrgang für Zivilverteidigung teilnahmen, kam es tyrannischen Verhaltensweisen gegen Mitschüler. Gleichzeitig wurde neonazistische Propaganda geäußert, wie „ab in die Gaskammer“ und der Vorsitzende der neonazistischen Partei „Die Republikaner“ (REP), F. Schönhuber, wurde verherrlicht. Außerdem gab es Aussprüche wie „Deutschland, Deutschland“, „Juden raus“ oder „Auschwitz muß renoviert werden“. In einem Nebenzimmer wurde ein Jugendlicher, der sich als Kommunist bezeichnete, verprügelt. Diese Stellungnahme des Elternaktivs der 9. Klasse der 17. Oberschule wurde an das MdI, an das MfS, an eine Staatsanwaltschaft, an das Referat Jugendhilfe Heimerziehung und den zuständigen ABV geschickt. Das Mitglied des ZK der SED und Präsident der Akademie der Künste, Prof. Dr. Manfred Wekwerth, bat das Elternaktiv darum, über diese Vorgänge weiterhin informiert zu werden.[512]
Aus den Berichten von inhaftierten Neonazis ist bekannt, dass auch in Jugendwerkhöfen, Gefängnissen und Zuchthäusern der DDR illegale neonazistische Schulungen für diese subpolitische Szene stattgefunden haben.
Die Tradition neonazistischer Vorfeldorganisierung hat in Lichtenberg in den 1960er Jahren begonnen. Sie setzte sich fort über die 1980er Jahre, als sich Skinheads Anfang 1988 zur „Lichtenberger Front“ und zur „Bewegung 30. Januar“ zusammenschlossen. Einer der Führer der neonazistischen Jugendlichen in Lichtenberg war Ingo Hasselbach, der nach eigenem Bekunden 1987 bei einem Freundschaftsfest für sowjetische Soldaten rief: „Die Mauer muß weg“. Dafür wurde er zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.[513]
In Berlin (DDR) auf dem Alexanderplatz wurden im Juni 1989 vier kongolesische Studenten von ca. 15 Skinheads angegriffen und mit „Negerschweine“ und „Ausländer raus“ beleidigt. Drei Rassisten (jeweils 19 Jahre und 15 Jahre) wurden angeklagt. Die 19-Jährigen befanden sich bis zur Verhandlung bereits drei Monate in Untersuchungshaft. Ein weiterer Angeklagter (15 Jahre) wurde als besonders aktiver Schläger eingestuft. Im Ermittlungsverfahren sagte er aus, er fühle sich den Skinheads zugehörig, und bekannte sich zu „Nationalstolz“, zu „Kameradschaftlichkeit“ und zum „Ausländerhass“. Diese Aussage widerrief er in der Hauptverhandlung und behauptete, er sei nie Skinhead gewesen. In seiner Wohnung wurden Schnürstiefel mit Stahlkappen und fotokopierte Zeitungen aus dem „Nationalsozialismus“ gefunden und beschlagnahmt. Während der Gerichtsverhandlung bekräftigte er seine rassistische Ablehnung gegen alle Dunkelhäutigen. Sein Vater unterstützte ihn vor Gericht bedingungslos und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Mehrdeutig erklärte er außerdem, für die Schwierigkeiten seines Sohnes wären andere verantwortlich. Das Gericht verurteilte seinen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die beiden anderen Angeklagten wurden zu je zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die drei Jugendlichen hatten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[514]
In Berlin kam es am 13. Juli 1989 in der Gaststätte „Sophieneck“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen zwei Skinheads und Gästen, wobei ein Opfer in der Charité ambulant medizinisch behandelt werden musste. Gegen beide Täter wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Mitte.[515]
In Berlin wurden am 18. Juli 1989 in einer Straßenbahn der Linie 22 C auf Sitzen und Scheiben und an einer Straßenbahnhaltestelle der Linie 22 faschistische Schmierereien festgestellt, die den „Skinheads zugeordnet werden“ konnte: „Juden raus. Das ist Berlin, die Hauptstadt des deutschen Reiches. […] Deutschland den Deutschen. Hakenkreuze. Deutsches Reich 1939. Hitlerjugend steht zu Deutschland. Deutsche Frauen, deutsches Bier, schwarz-rot-gold – wir stehn zu dir […]“. Am 25. Juli kam ein Skinhead zur VPI Pankow und „gestand obengenannte Handlung. Als Motiv gab er den Einfluß westlicher Medien und Geltungsbedürfnis an. Beweismittel wurden gesichert“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Pankow.[516]
In Berlin schlugen am 22. Juli 1989 drei Skinheads „grundlos“ auf Jugendliche ein. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[517]
In Berlin-Marzahn wurden am 22. Juli 1989 an vier verschiedenen Stellen neonazistische Parolen geschmiert: „Vereint Deutschland – Hooligans / Ausländer raus / Skinheads Deutschland / altes Deutschland sauber“; „Böse Onkels / Mauer weg, bitte Deutschland einig Vaterland“; „Hooligans Berlin“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die K der VPI Marzahn.[518]
In Berlin wurde am 23. Juli 1989 von Skinheads „vor dem Jugendclub im Ernst-Thälmann-Park mehrfach der faschistische Gruß ausgeführt“. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[519]
Am 23. Juli 1989 zeigten zwei Jugendliche vor dem Jugendclub im Ernst-Thälmann-Park mehrfach den faschistischen Gruß. Gegen beide Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und die Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[520]
In Berlin-Pankow wurde am 23. Juli 1989 auf dem Fußboden im Raum 31 in der 5. POS „Paul Zobel“ ein Hakenkreuz (1 m x 1 m) aufgefunden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Pankow. Das Hakenkreuz wurde nach der kriminaltechnischen Untersuchung entfernt bzw. übertüncht.[521]
In Marzahn wurden am 3. August 1989 in der 17. POS zwei „selbstgefertigte Hetzblätter mit neonazistischem Inhalt“ gefunden. Die eine Schrift wurde am Spiegel der Damentoilette gefunden: „Die Republikaner leben auch hier – wählt uns. Heil Hitler. SS-Standarte Adolf Hitler“ und darunter war ein Hakenkreuz geschmiert. Die zweite Schrift wurde an einer Wandzeitung gefunden: „Heil Hitler. SS-Standarte Adolf Hitler“ und darunter war ein Hakenkreuz geschmiert worden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die KDfS Berlin-Marzahn im Zusammenwirken mit der Abt. K der VPI Marzahn.[522]
In Berlin-Marzahn wurde am 1. August 1989 ein Arbeiter aus der Mongolei von einem Skinhead „grundlos zusammengeschlagen. Als Motiv für diese Tat wurde die Zugehörigkeit des Geschädigten zu einer anderen Rasse ermittelt“. Gegen den Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[523]
In Berlin wurde am 10. August 1989 im Biergarten der HO-Gaststätte „Alextreff“ ein Punk aus Sangerhausen (Bezirk Halle) von einem Berliner Skinhead geschlagen. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[524]
In Berlin-Hellersdorf wurde am 12. August 1989 „ein Bürger“ von einem Skinhead „tätlich angegriffen und durch Faustschläge und Fußtritte verletzt“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Hellersdorf.[525]
In Berlin drangen am 12. August 1989 „mehrere gewaltorientierte Jugendlich in das Zeltlager ‚Wilhelm Pieck‘, 1130 Berlin, Herzbergstr. 2 ein und verletzten zwei polnische Studenten durch Schläge leicht“. Gegen zwei Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Lichtenberg.[526]
In Berlin kam es am 18. und 22. August 1989 jeweils zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Punks und Skinheads. In beiden Fällen gab es „mehrere Verletzte“. Die Untersuchung der beiden Vorkommnisse erfolgte durch die VPI Mitte.[527]
In Berlin wurde im August/September 1989 gegen drei Personen einer Skinheadgruppe eine Operative Personenkontrolle (OPK) eingeleitet. Die Mitglieder der Gruppe trafen sich regelmäßig jedes Wochenende im „Operncafe“; von ihnen gingen […] wiederholt Schlägereien aus. Auch zukünftig wurden von ihnen Schlägereien u. a. auch mit in Berlin (West) wohnhaften türkischen Staatsbürgern erwartet. Das „Bearbeitungsziel war die Aufklärung und Zersetzung dieser Gruppierung zur Verhinderung weiterer Vorkommnisse“.[528]
In Mitte gab es am 18. August 1989, gegen 21.10 Uhr, im Bereich des Biergartens der HO Gaststätte „Alextreff“ gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Skinheads und Punks, an der insgesamt etwa 70 Personen beteiligt waren. Dabei wurde gerufen: „Heil Hitler“, „Hitlers Leibstandarte lebt“ und „Euch roten Schweine werden wir alle umbringen“. Die KDfS Mitte stellte in ihrem Bericht vom 4. September 1989 fest, dass bei den Ermittlungen „offene Probleme“ sichtbar wurden, d. h. bei den Befragungen von fünf zugeführten Personen waren die „Befragungsergebnisse analytisch nicht aufbereitet bzw. verarbeitet“, so dass keine relevanten Strukturen erkannt werden konnten. So wurden z. B. die Mitarbeiter des „Alextreff“ nicht befragt und der K-Leiter der VPI Berlin-Mitte OSL Romahn erklärte, er sehe „keine Grundlage für weitere Handlungen der K“, da z. B. keine Anzeige vorliege. Daraufhin wurde der Genosse Romahn als Leiter der K von einem neuen Leiter abgelöst und die Ermittlungen wurden neu aufgenommen. Dabei stellten sich weiter Versäumnisse bei der VP heraus, weil die Beschäftigten der Gaststätte am 18. August 1989 per Notruf 110 die DVP informiert, die darauf nicht reagierte. Daraufhin wurde das Volkspolizei-Revier 13 informiert, da auch dieser Anruf keine Reaktionen hervorrief, wurde erneut über den Notruf 110 die VP verlangt. Nach diesem Anruf erschienen in der Gaststätte zwei uniformierte Volkspolizisten, die jedoch nicht aktiv wurden. Erst als mehrere Personen verletzt worden waren, erschienen die Besatzungen von mehreren Funkstreifenwagen (FStW) der VP und die SMH. Am 20. und 21. August 1989 befanden sich wieder Skinheads am „Alextreff“ und am 22. August 1989 fand im „Alextreff“ erneut eine gewalttätige Auseinandersetzung statt, bei der die VP erst erschien, als sie zu Ende war, obwohl das Personal der Gaststätte die VP telefonisch gerufen hatte. Am 23. August informierte das „Alextreff“ das VP-Revier 13, dass es zwischen „uniformierten Armeeangehörigen und Skins“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war. Die VP lehnte jedoch Hilfe ab, wobei von einem VP-Angehörigen geäußert wurde: „Ihr wollt uns wohl verarschen, wir sind doch nicht eure Prügelknaben“. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass das Personal des „Berliner Kaffeehaus“ seit längerer Zeit bei gewalttätigen Auseinandersetzungen von der VP keine Unterstützung erhalte.[529]
In einem S-Bahnzug wurden am 25. August 1989 drei Angolaner von zwei Rassisten beschimpft und mit Fäusten geschlagen.[530]
Auf dem Bahnhof Lichtenberg wurde 1989 ein Kubaner beschimpft und mit Fäusten geschlagen. Er musste ambulant medizinisch behandelt werden.[531]
Am 24. August 1989, gegen 9.00 Uhr, wurde ein Handzettel mit folgendem Text gefunden: „Unsere Ehre heißt Treue“. Auf der Rückseite stand: „Der Inhaber ist berechtigt eigenständig zur Dezimierung des Judenbestandes in unserem Land beizutragen“. Der Zettel war mit „Hakenkreuzen beschmiert“.[532]
In einem S-Bahnzug der Strecke Erkner, Kreis Fürstenwalde (Spree)/Frankfurt/O. – Berlin Friedrichstraße, wurden am 25. August 1989, gegen 15.05 Uhr, drei Angolaner von zwei Rassisten (21 und 41 Jahre), „auf Grund ihrer Hautfarbe“, beschimpft und mit Fäusten geschlagen. Es wurde eine Anzeige durch die Abt. K des TPA Berlin gemäß § 215 Rowdytum aufgenommen.[533]
In Berlin störten am 25. August 1989 zwei Skinheads eine Tanzveranstaltung im Jugendklub „Mikado“ mit „dem faschistischen Gruß“. Ordner wurden beschimpft und es wurden ihnen Schläge angedroht.[534]
In Berlin-Weißensee wurden am 29. August 1989 im Wartehaus Schwarzelfenweg/Roelkestraße faschistische Schmierereien entdeckt. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI in Koordinierung mit der KDfS Weißensee.[535]
In Prenzlauer Berg, in der Lettestraße wurden am 31. August 1989, gegen 11.29 Uhr, neonazistische Schmierereien entdeckt: „DVU“ und „REP“ sowie ein Hakenkreuz (80 cm x 100 cm). Außerdem wurde „FAP“ und „Juden raus“ und fünf Hakenkreuze geschmiert. Mehrere Skinheads die in der Nähe des Tatorts wohnten, wurden durch das MfS erarbeitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die DVP in Zusammenarbeit mit der KDfS Prenzlauer Berg.[536]
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 31. August 1989 bekannt, dass am Sockel der Stele für den Antifaschisten „Rudolf Schwarz“ ein Hakenkreuz (20 cm x 20 cm) geschmiert worden war. Als Täter wurde ein ungelernter Maurer (18 Jahre) ermittelt und vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg.[537]
Im August 1989 wurde durch einen Inoffiziellen Mitarbeiter (IMS) „Peter Salz“ bekannt, dass ein Unteroffizier, er sollte als „Panzerfahrer bzw. Kommandant in einem Truppenteil bei Eggesin eingesetzt“ werden, in Berlin Anführer einer Skinhead-Gruppe war, die aus drei bis vier Personen bestand. Dem IM wurden zwei Passfotos von „Verrätern“ gezeigt, die angeblich als Skinheads für „das MfS arbeiten“ sollten. Diese beiden Abtrünnigen wurden von der Gruppe gesucht und sie sollten „auf alle Fälle verprügelt“ werden. Die Abteilung XX der BV Berlin des MfS prüfte diese Angaben und stellte fest, dass die beiden als Skinheads bzw. Sympathisanten bekannt waren, „aber nicht aktiv bearbeitet“ wurden, d. h. sie waren keine Mitarbeiter des MfS. Die Gruppe suchte intensiv nach „Relikten aus der Zeit des Faschismus“ und führte dazu „Schachtungen auf ehemaligen Kriegsschauplätzen“ durch. Nach den beim MfS vorliegenden Informationen verfügten die Gruppe „[…] u. a. über Handgranaten, ein Sturmgewehr und eine Panzerfaust“. Den Offizieren des MfS lagen keine Erkenntnisse dazu vor, da sie „ihre Tätigkeit konspirieren und auch Kennzeichen der Motorräder“ veränderten. Diese „Information über operativ bedeutsame Handlungen einer Gruppierung mit faschistischen Tendenzen in der Hauptstadt der DDR“, endet mit dem Vorschlag des Referatsleiters Major Baier von der Abteilung 8 der Hauptabteilung VII vom Ende August 1989, dass die „dargestellten Handlungen als operativ bedeutsam einzuschätzen“ wären und „exakt aufgeklärt“ werden müssten. Er schlug deshalb vor, eine Operative Personenkontrolle (OPK) einzuleiten.[538]
Im Zentrum Berlins (DDR) begegneten sich im Sommer 1989 ungefähr zwanzig ostdeutsche Jugendliche und vier afrikanische Lehrlinge. Obwohl die Straße breit genug war, steuerten die Deutschen auf die Fremden zu. Es kam so zu einem Zusammenstoß, und die ostdeutschen Jugendlichen prügelten auf die Afrikaner ein. Vier Jugendliche, ihnen schrieb die Staatsanwaltschaft eine besonders aktive Rolle zu, kamen vor Gericht. David, Markus und Olaf, alle 19jährig, saßen bis zur Verhandlung bereits drei Monate in Untersuchungshaft. Stefan, der vierte Angeklagte, zur Tatzeit 15jährig, wurde als besonders aktiver Schläger eingestuft, weil er mit wüsten Beschimpfungen gegen die Afrikaner aufgetreten war. Im Ermittlungsverfahren sagte er aus, er fühle sich den Skinheads zugehörig, und bekannte sich zu „Nationalstolz“, zu „Kameradschaftlichkeit“ und zum „Ausländerhaß“. Diese Aussage widerrief er in der Hauptverhandlung jedoch wieder und behauptete, er sei nie Skinhead gewesen. In seiner Wohnung wurden Schnürstiefel mit Stahlkappen und fotokopierte Zeitungen aus dem Nationalsozialismus gefunden und beschlagnahmt. Während der Gerichtsverhandlung bekräftigte Stefan jedoch seine rassistische, grundsätzliche Ablehnung gegen alle dunkelhäutigen Menschen. Sein Vater unterstützte ihn vor Gericht bedingungslos und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Sibyllinisch erklärte der Vater außerdem, für die Schwierigkeiten seines Sohnes seien andere verantwortlich. Das Gericht verurteilte Stefan zu einem Jahr Gefängnis, Markus und Olaf zu je zehn Monaten Freiheitsentzug. Alle drei Jugendlichen hatten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[539]
Im 1. Zug der 13. MSK / IV. MSB / Kdo. 2 in Erkner wurde am 12. September 1989 ein Gruppenführer (Unterfeldwebel) entdeckt, der „nationalistische und neofaschistische Äußerungen und Verhaltensweisen“ zeigte.[540]
In Berlin brüllten am 1. September 1989 in der HO-Gaststätte „Storchennest“ Skinheads faschistische Parolen, woraufhin die Veranstaltung abgebrochen wurde. Die Volkspolizei wurde nicht verständigt.[541]
In Berlin-Friedrichshain beleidigten am 3. September 1989 Skinheads beim Volksfest „An der Weberwiese“ mehrere „Verkaufskräfte, schlugen Fensterscheiben und Türfüllungen ein und gingen gewaltsam gegen andere Personen vor“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Friedrichshain.[542]
In Berlin grüßte am 9. September 1989 ein Skinhead während einer Tanzveranstaltung mit dem faschistischen Gruß und drohte einem unbekannten Jugendlichen: „Bevor du nicht Heil Hitler sagst, gehst du nicht nach Hause!“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung wurde eingeleitet.[543]
Ein Mann (19 Jahre) war im September 1989 mit seiner Freundin unterwegs und begegneten einem Schulkameraden, der sofort auf ihn einschlug. Beide waren Schüler der Betriebsberufsschule und dort hatte ihn der 19-Jährige wegen „faschistoider“ Äußerungen angezeigt. Wegen „Öffentlicher Herabwürdigung“ war der Täter deshalb zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Schläge auf der Straße sollten seine Rache sein für den erlittenen Freiheitsentzug. In der Gerichtsverhandlung erklärte er, er gehöre nun nicht mehr zu den Skinheads. In seiner Wohnung wurde „völkerverhetzendes und faschistisches“ Material sichergestellt, darunter Hakenkreuze und neonazistische Druckerzeugnisse. Wegen „Beleidigung und Beeinträchtigung gesellschaftlicher Tätigkeit im schweren Falle“ erhielt er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zu diesen Strafen kam ein dreijähriges Aufenthaltsverbot für Berlin (DDR) hinzu.[544]
Am Abend des 8. September 1989 kam es am Wurststand der Kaufhalle im Centrum-Warenhaus Am Alexanderplatz zu antipolnischen Diskriminierungen. Eine Wurstverkäuferin war der Meinung, dass „diese Polen mit den gekauften Waren in Westberlin auf Kosten der DDR-Bürger Geschäfte“ tätigten und so „könne es nicht weitergehen“, da es ansonsten zu „Versorgungsproblemen“ kommen würde. Bei etwa 10 deutschen Kunden stieß die Verkäuferin auf „Zustimmung“.[545]
In Pankow zeigte am 9. September 1989, zwischen 22.30 und 23.00 Uhr, ein Hilfsarbeiter (19 Jahre), er war bei der Deutschen Reichsbahn beschäftigt, im Jugendklub „Max Sellheim“ den „faschistischen Gruß“. Als er den Jugendklub verließ, forderte er zwei „namentlich nicht bekannte Jugendliche“ auf, ebenfalls den Hitler-Gruß zu zeigen. Er war mit einem braunen Hemd und einem schwarzen Lederbinder bekleidet. Der Täter wurde von der VPI/K Weißensee vorläufig festgenommen und zugeführt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und nach Erlaß des beantragten Haftbefehls erfolgte seine Überstellung in die Untersuchungshaftanstalt Berlin. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Weißensee.[546]
In Berlin-Baumschulenweg kam es am 15. September 1989, gegen 17.45 Uhr, zwischen vier Skinheads (18 bis 20 Jahre) und fünf Angehörigen des Wachregimentes „Feliks Dzierzynski“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, von denen zwei Soldaten leicht verletzt wurden und ambulant behandelt wurden. Eingesetzte Besatzungen von Funkstreifenwagen (FSTW) festgenommen und zugeführt werden. Von der VPI K Treptow wurde gegen die Skinheads ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und es wurden Haftanträge gestellt. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II der K im PdVP Berlin.[547]
Am 15. September 1989 wurde ein Baufacharbeiterlehrling (18 Jahre), er war im VEB Baureparaturen Prenzlauer Berg beschäftigt, von der Volkspolizei festgenommen. Er hatte am 30. und 31. August 1989 „an Wänden von Fluren und Treppenhäuser der Wohnhäuser Lettestr. 5 und Dunckerstr. 11 in Prenzlauer Berg insgesamt 5 Hakenkreuze in Ausmaßen von 100 x 80 cm sowie die Kurzbezeichnungen neonazistischer Organisationen, wie REP, NPD, DVU, einen Galgen und ‚Juden raus‘“ geschmiert.[548]
In Berlin kam es am 25. September 1989 zu „Handgreiflichkeiten mit mehreren Angehörigen des Wachregiments des MfS“ und Skinheads, dabei wurden zwei Angehörige des Wachregiments verletzt. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die K/PdVP.[549]
In Berlin-Marzahn wurden im Bereich des Clara-Zetkin-Platzes am 7. Oktober 1989, gegen 21.10 Uhr, „faschistische Symbole sowie eine Schmiererei mit herabwürdigendem Inhalt“ festgestellt, die von zwei Jugendlichen (16 und 18 Jahre) angebracht worden waren.[550]
Am 7. und 8. Oktober 1989 wurden in Berlin mehr als 1.000 Personen „willkürlich und brutal verhaftet, spontane Demonstranten und unbeteiligte Bürger“. Etwa 3.000 Sicherheitskräfte des MfS, Volkspolizei, Einheiten der Kampfgruppen, Bedienstete von Strafvollzugseinrichtungen, wehrpflichtige Bereitschaftspolizisten, Soldaten der NVA, Spezialeinheiten, Einheiten des Wachregiments „Feliks Dzierzynski, vom FDJ-Bataillon des MfS und FDJ-Ordnungsgruppen (Schüler).[551] Nach Angaben des MfS und des Generalstaatsanwaltes Günter Wendland wurden in der DDR über 3.400 Menschen festgenommen. Gegen die friedlichen Demonstranten wurde in einer antidemokratischen und antihumanen Art und Weise die geballte, paramilitärische Kraft des Staates DDR eingesetzt.
In der „Straße der Befreiung“ wurde am 20. Oktober 1989 ein Kubaner von einem Unbekannten grundlos angegriffen und verletzt.[552]
Am 12. und 21. Oktober 1989 kam es in der HO-Kaufhalle in der Dolgenseestraße 11 kam es erneut zu antipolnischen Angriffen, weil Polen dort viele Waren einkauften. Darüber zeigten sich DDR-Bürger verärgert, weil sie der Meinung waren, die Polen „Händler“ wären, die, statt zu arbeiten, „sich Geld auf unsere Kosten machen“ würden. Es wurde auch beklagt, dass Polen auch größere „Mengen Salami u. a. Wurstwaren im Centrumwarenhaus am Hauptbahnhof“ einkaufen würden.[553]
Am 20. Oktober 1989, gegen 23.00 Uhr, wurde in Berlin-Lichtenberg ein Kubaner von einem Unbekannten angegriffen und durch Fußtritte verletzt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[554]
Am 1. November 1989 kam es zwischen einem Deutschen und einem Vietnamesen, er war an der Baustelle in Pankow, Johannes-R.-Becher-Straße, des VEB BMK Süd KBI Karl-Marx-Stadt, beschäftigt, zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der Vietnamese schlug, nach einer „persönlichen Auseinandersetzung“, mit einer Eisenstange auf den Deutschen und verletzte ihn. Die weitere Bearbeitung übernahm die Abt. K des PdVP Berlin.[555]
Am 3. November 1989, gegen 02.30 Uhr, wurde ein in der DDR arbeitender Palästinenser vor einer Disco am Operncafe von zwei Einlassern gewalttätig angegriffen. Sie wollten ihm keinen Einlass in das Lokal gewähren und daraufhin teilte er ihnen mit, dass er die VP rufen wolle. Er musste sich danach in medizinische, ambulante Behandlung begeben. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Mitte.[556]
Gegen 23.00 Uhr drangen etwa „300 Skinheads aus Westberlin kommend gewaltsam durch die Grenzübergangsstelle Oberbaumbrücke auf das Territorium der DDR. Durch einen konzentrierten Einsatz der Volkspolizei flüchteten diese zurück auf das Territorium von Berlin (West)“. Insgesamt wurden 700 Volkspolizisten eingesetzt, von denen 350 auf dem Alexanderplatz agierten.[557]
In Berlin-Weißensee wurde 1989 der Friedhof der Jüdischen Gemeinde Adass Jisroel erneut geschändet. Die Friedhofsmauer wurde mit neonazistischen Parolen versehen, und ein mit Maden durchsetztes Stück Schweinefleisch lag auf dem Gelände.[558]
In Berlin wurde „zuverlässig“ bekannt, dass in Pankow eine „NSDAP-Gruppierung existieren sollte, die eine „Gesamtstärke von ca. 300 Personen“ umfasste. Die Gruppe sollte sich auch aus Beschäftigten des Milchhofes Berlin zusammensetzen. Anscheinend sollte die Gruppe „Beziehungen bis in die Armee haben und sie sollte auch „Waffen“ besitzen, die sie von „Offizieren der Armee“ bekommen sollten. Beim letzten Treffen der Mitglieder wurden „bereits Hakenkreuzbinden am Arm getragen“.[559]
Eine Zufuhr neuer Kameraden bekamen die Neonazis durch eine allgemeine Amnestie des Staatsrates der DDR vom 6. Dezember 1989, bei der ca. 100 inhaftierte Neonazis sich wieder befreit sahen.[560]
Nach einem Fußballspiel im Friedrich-Ludwig-Jahn-Volkspark, zogen im März 1990 etwa 200 Skinheads zum Alexanderplatz. Unterwegs werden Passanten angepöbelt, Schaufenster zertrümmert und neofaschistische Parolen gegrölt.[561]
Am 3. April 1990 kam es nach dem Spiel FC Berlin gegen FC Karl-Marx-Stadt am Alexanderplatz, nahe der Rathausstraße, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen durch Hooligans.[562]
Am 7. April 1990, gegen 21.45 Uhr, versammelten sich im Bahnhof Berlin-Lichtenberg 80 bis 100 teils vermummte Hooligans des FC Hansa Rostock, die Reisende sowie Sicherheitskräfte der Volkspolizei gewalttätig angriffen. Ein Fenster eines Cafes sowie das Schutzschild am Helm eines Volkspolizisten wurden zerstört. Die Kriminalpolizei des PdVP leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.[563]
Am 7. April 1990 kam es beim Fußball-Oberligaspiel zwischen FC Carl Zeiss Jena und FC Berlin zu „Störungen der Ordnung und Sicherheit, durch Einschlagen von Tür- und Fensterscheiben mittels Zaunlatten, Steinen, Flaschen und u. a. Gegenständen“. Im Stadion kam es zwischen den Anhängern beider Mannschaften zu gewalttätigen Auseinandersetzungen „durch Werfen von Steinen und Flaschen sowie durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern“. Nach Beginn der zweiten Halbzeit wurde das Spiel kurzzeitig unterbrochen, da „ca. 200 Fußballanhänger des FC Berlin auf das Spielfeld“ rannten, Leuchtraketen auf das Spielfeld und auf Zuschauer schossen sowie Steine gegen die Anhänger des FC Carl Zeiss Jena warfen. Drei Personen, unter ihnen eine Person aus Berlin (West), wurden durch Diensthunde der DVP verletzt und mussten medizinisch behandelt werden. Sieben Volkspolizisten wurden durch Gewalttätigkeiten bzw. Feuerwerkskörper verletzt, wobei ein Volkspolizist in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Zwei Mannschaftswagen der DVP wurden durch Hooligans beschädigt.[564]
Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 8. April 1990 über 15 „Vorkommnisse“ am 20. Spieltag der Fußball-Oberliga am 6./7. April 1990. Insgesamt wurden 17 Personen zugeführt, 11 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt.[565]
Nach dem Oberliga-Fußballspiel am 20. April 1990 zwischen FC Berlin und FC Hansa Rostock kam es „im Bereich des Alexanderplatzes in Berlin-Mitte zu einer Zusammenrottung von ca. 200 bis 300 zum Teil vermummten Jugendlichen (Skinheads und Hooligans)“. Es wurde „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Wißt ihr, daß heute Adolfs Geburtstag ist“ gerufen. Der Alexanderplatz war durch „Einsatzkräfte teilweise umstellt“. Außerdem fanden zwischen ihnen gewalttätige Auseinandersetzungen statt und die Sicherungskräfte der Volkspolizei und Passanten wurden angegriffen. Dabei erlitten fünf Volkspolizisten leichte Verletzungen und drei Personen wurden zum Teil schwer verletzt und mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Etwa 30 Randalierer wurden zugeführt und vorläufig festgenommen. Außerdem wurde durch 50 bis 60 Rowdys der S-Bahnverkehr behindert, weil Jugendliche Dächer von S-Bahnwagen erklommen und die Notbremse betätigt hatten. Durch Steinwürfe von Berlinern Hooligans, u. a. vom Dach des Eckhauses Dimitroffstraße/Lychenerstraße wurden drei Seitenscheiben eines der Rostocker Busse eingeworfen. Eine andere Gruppe mit 150 bis 200 Skinheads zog zum besetzten Haus in Schönhauser Allee Nr. 20, um es zu stürmen, was die Volkspolizei verhinderte. Beim Angriff auf das Haus und auf Volkspolizisten wurden faschistische Parolen gerufen und Steine geworfen. Wegen einer Vielzahl von Schaulustigen wurden die „Handlungsmöglichkeiten der Volkspolizei“ behindert und dadurch war eine „Räumung des Alexanderplatzes nicht möglich“. Danach zersplitterten sich die Berliner Hooligans, verteilten sich in der Umgebung, „wo es zu massiven Gewalthandlungen kam. So wurden in die ‚Mocca-Stube‘ unter der S-Bahnbrücke Steine geworfen und dabei wurde ein Bürger schwer verletzt sowie das Mobiliar beschädigt. Ebenfalls durch Steinwürfe wurde die Einrichtung des Café’s ‚Fondue‘ im Nikolaiviertel beschädigt. In der Alexanderstraße wurden Schäden an einer Vielzahl von Kraftfahrzeugen verursacht“.[566]
Am 21. April 1990, gegen 01.30 Uhr, randalierten im D 558 von Eisenach nach Berlin, auf dem Streckenabschnitt zwischen Naumburg und Weißenfels vier Hooligans des FC Carl-Zeiss Jena. Sie schlugen auf einen zivil gekleideten Soldaten der NVA ein, wobei das Opfer „mittlere Verletzungen“ erlitt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die TPA Halle.[567]
Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 22. April 1990 über 24 „Vorkommnisse“ am 21. Spieltag der Fußball-Oberliga am 20./21. April 1990. Insgesamt wurden 34 Personen zugeführt, 15 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt und vier Ermittlungsverfahren eingeleitet.[568]
Am 28. April 1990, gegen 11.45 Uhr, schlug auf dem Hauptbahnhof in Dresden ein Fan des FC Berlin nach „einer vorausgegangenen Ordnungswidrigkeit einen VP-Angehörigen“, der dabei leichte Verletzungen erlitt und ambulant behandelt werden musste. Gegen den Täter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Dresden. In Dresden bewarfen, gegen 16.30 Uhr, an diesem Tag unbekannte Fans des FC Berlin einen Wasserwerfer der 8. VP-Bereitschaft, der auf sie zwei kurze Wasserstöße abgab. Gegen 16.50 Uhr zerstörten diese Fans „zwei Fensterscheiben und eine Werbefläche in der Bahnhofsvorhalle.[569]
Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 29. April 1990 über 45 „Vorkommnisse“ am 22. Spieltag der Fußball-Oberliga am 28. April 1990. Dabei wurden 19 „Vorkommnisse“ von Fans von Gastmannschaften verursacht und auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn ereigneten sich fünf „Vorkommnisse“. Insgesamt wurden 27 Personen zugeführt, 23 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.[570]
Am 30. April 1990, gegen 23.00 bis 23.45 Uhr, grölten vier Betrunkene vor der Gaststätte „Storkower Eck“ in Berlin-Prenzlauer Berg faschistische Parolen, wie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ und zeigten öffentlich den Hitler-Gruß.[571]
Am 1. Mai 1990, gegen 11.50 Uhr, wurde in Berlin-Lichtenberg festgestellt, dass auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde, Gedenkstätte der Sozialisten, „mehrere Gedenksteine mit weißer Farbe beschmiert worden sind. Die Rückseite der Stele ‚Die Toten mahnen uns‘ wurde mit dem Wort ‚Schweinepriester‘ beschmiert. Die gleiche Aufschrift sowie ein Davidstern wurden an der Rundmauer angebracht“.[572]
Vom 2. auf den 3. Mai 1990 wurden in Berlin-Treptow auf der Germanenstraße, vom S-Bahnhof Altglienicke bis Schirnerstraße an acht verschiedenen Stellen auf Straßen- und Bushaltestellenbeschilderungen Hakenkreuze und an einem Schaukasten „NSDAP“ geschmiert.[573]
Am 4. Mai 1990 fand das Fußball-Oberligaspiel zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und HFC Chemie statt. Während des Spiels und danach wurden Volkspolizisten von Hooligans mit Steinen und Flaschen beworfen, woraufhin der „Einsatz von Diensthunden und die Anwendung des Schlagstockes“ erfolgte.[574]
Am 4. Mai 1990, gegen 23.30 Uhr, drangen vier unbekannte Personen in einem Arbeiterwohnheim in Berlin-Marzahn in die Wohnung eines Vietnamesen gewaltsam ein. Das Opfer wurde mit einem Messer am Hals und an der Nase schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Ihm wurden 1.500 Mark gestohlen. Die VPI Berlin-Marzahn leitete Fahndungsmaßnahmen nach den Tätern ein.[575]
Die Gräber von Bertolt Brecht und Helene Weigel wurden am 4./5. Mai 1990 mit Parolen, wie z. B. „Saujud“ und „Juden raus“ geschändet. Dass sie keine Juden waren, war nicht von Belang.[576]
Am 5. Mai 1990, gegen 23.45 Uhr, zerstörten vier oder fünf Anhänger der neonazistischen Partei „Nationale Alternative“, Wahlplakate anderer Parteien und klebten Propagandaschriften. Danach bewegten sie sich zum Wohnheim für ausländische Arbeiter in der Hans-Loch-Straße 341, wo sie einen Mosambikaner gewalttätig angriffen und verletzten. Als die Schutzpolizei sich näherte, flüchteten die Neonazis.
Am 5. Mai 1990, gegen 03.15 Uhr, entdeckten Volkspolizisten an der Friedhofsmauer des Jüdischen Friedhofes in Berlin-Weißensee ein Hakenkreuz und das „Zeichen der Republikaner (Rhombus mit Buchstaben REP)“. Gegen 13.15 Uhr wurde an der Vorderseite der Schwimmhalle des Freibades in Berlin-Pankow zwei Hakenkreuze sowie die Losungen „Deutschland den Deutschen“ und „NA für Deutschland“ entdeckt.[577] Gegen 10.30 hatte die Verwalterin des Dorotheenstädtischen Friedhofes in Berlin-Mitte eine Schändung der Gräber von Bertold Brecht und Hanne Weigel entdeckt, die beide nicht jüdischer Herkunft waren. Auf dem Grabstein von Brecht wurde „Saujud“ geschmiert und auf der dahinterliegenden Friedhofsmauer wurde „Juden raus“ geschmiert.[578]
Am 6. Mai 1990 überfielen etwa 400 Neonazis ein Wohnheim für Ausländer im Hans-Loch-Viertel.[579]
In Berlin-Lichtenberg kam es am 13. Mai 1990 zwischen, mit Baseball-Schlägern und Eisenstangen bewaffneten Skinheads und Volkspolizisten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wobei rassistische Parolen gegrölt wurden. Die DVP führte etwa 30 Neonazis zu.[580]
In Berlin-Prenzlauer Berg überfielen 1990 Skinheads mehrere Jugendklubs, z. B. das „Info-Café“ in der Schliemannstraße.[581]
In Berlin verletzten 1990 beim S-Bahnhof Ostkreuz etwa 10 Skinheads in der S-Bahn vier mitreisende Vietnamesen mit Stöcken und einem Beil und verletzten zwei schwer.[582]
In Berlin-Lichtenberg grölten im Kulturhaus des VEB Elektrokohle mehrere Neonazis.[583]
In Berlin-Lichtenberg randalierten 1990 in der Weitlinger- und der Kückstraße mehrere Neonazis, verletzten 21 Volkspolizisten zum Teil schwer, beschädigten vier Mannschaftswagen und andere Fahrzeuge der DVP.[584]
Am 6. Mai 1990, gegen 00.15 Uhr, zogen etwa 50 rassistische Jugendliche und Jungerwachsene von der Klubgaststätte „Treffpunkt“, „lärmend sowie teilweise auf geparkte Pkw steigend zur Gaststätte ‚Bärenschaufenster‘ und von dort weiter zum Arbeiterwohnheim für ausländische Arbeiter. Vor dem Gebäude kam es zu Schlägereien dieser Personen, bei der sich Anzahl der Personen auf etwa 400 erhöhte, bei einer „unbekannten Anzahl von Bürgern der VR Mocambique“. Die Volkspolizei, es kamen etwa 100 Volkspolizisten zum Einsatz, trennte die beiden Gruppen „mit Sonderausrüstung und Diensthunden“, während die Randalierer Knüppeln einsetzten und mit Flaschen warfen. Eine Person wurde zugeführt. Vier Personen, unter ihnen ein Volkspolizist und ein Ausländer, wurden leicht verletzt und wurden ambulant behandelt. Das Ausmaß der Sachschäden war nicht bekannt. Ebenfalls in dieser Nacht des 6. Mai 1990 griffen etwa 20 Rassisten vor dem U-Bahnhofeingang Tierpark einen Mosambikaner gewalttätig an. Sie traten in mit Füßen, schlugen ihn mit Fäusten und stießen ihn zu Boden. Die Schutzpolizei verhaftete sieben Verdächtigte, darunter eine Frau. Zeugen und das Opfer erkannten sechs der Angreifer, die auch an der Beschädigung von Wahlplakaten und an anderen Tätlichkeiten beteiligt waren.[585]
Am 8. Mai 1990, gegen 21.00 Uhr, versammelten sich etwa 400 Hooligans des FC Berlin auf dem Alexanderplatz. Die Volkspolizei führte daraufhin ordnungspolizeiliche Maßnahmen durch, woraufhin „sechs Personen wegen Verdacht des Rowdytums zugeführt wurden“. Gegen sie wurden Ordnungsstrafverfahren durchgeführt. Polizeiliche Hilfsmittel kamen nicht zum Einsatz. Die Ansammlung löste sich gegen 22.50 Uhr auf.[586]
Am 10. Mai 1990 neben der Gaststätte „Frankfurter Allee Süd“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kubanern und Deutschen. Zuerst gab es eine Auseinandersetzung zwischen drei Kubanern und einem Deutschen, der Schnittverletzung erlitt. Diese Vorgänge „putschte […] etwa 20 DDR-Bürger auf, die gegen diese kubanischen Bürger tätlich vorgingen“. Es kam dann zu einer „Verfolgung durch mehrere Straßen. Während der Verfolgung wurde ein unbeteiligter Passant geschlagen und leicht verletzt. Im Bereich der Jessernstraße in Berlin-Friedrichshain kam es dann zu Auseinandersetzungen (Steinwürfe) zwischen den kubanischen Bürgern und der o. g. Gruppe“. Die Volkspolizei trennte, „unter Anwendung des Schlagstockes“ die beiden Seiten. Neun Deutsche und die drei Kubaner wurden vorläufig festgenommen. Die DVP ermittelte zwei Deutsche, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl beantragt wurde. Wegen Schnittverletzungen am Ohr, befand sich einer der Täter in stationärer Behandlung.[587]
Am 13. Mai 1990, gegen 01.20 Uhr, versammelten sich etwa 40 Neonazis in Berlin-Lichtenberg in der Otto-Schmirgal-Straße, warfen mit Flaschen und grölten ausländerfeindliche Parolen. Als die DVP eintraf, war die Menge auf etwa 120 Personen angewachsen und sie zogen sich zum U-Bahnhof Tierpark zurück. Dabei behinderten sie den Straßenverkehr und sie bewarfen Kraftfahrzeuge mit Steinen. Die DVP unterband durch „konzentrierten Einsatz“ diese Handlungen – polizeiliche Hilfsmittel kamen nicht zum Einsatz. Gegen 04.00 Uhr begaben sich etwa 30 Neonazis zu den von Linken besetzten Häusern in der Mainzer Straße im Bezirk Friedrichshain. Sie nahmen Sachbeschädigungen vor und bewarfen die Hausbesetzer mit Steinen, wobei zwei Personen aus Berlin (West) verletzt wurden, die im Krankenhaus Friedrichshain ambulant versorgt werden mussten. Insgesamt wurden 13 Neonazis, 10 aus Berlin (Ost) und drei aus Berlin (West) zugeführt. Bei ihnen wurden „3 Superautomatikmesser, 9 Reizstoffpatronen und verschiedene Flugblätter der ‚Nationalen Alternative‘, […] gefunden und sichergestellt“. Gegen alle Zugeführten wurden Ordnungsstrafverfahren durchgeführt.[588]
Am 18. Mai 1990 stellte die DVP an der Friedhofsmauer des Jüdischen Friedhofes in Berlin-Weißensee „Anschmierungen“ fest. Bereits in der Nacht zum 5. Mai 1990 wurde „zum wiederholten Male mit weißer Farbe „Jude verrecke“ geschmiert.[589]
Am 20. Mai 1990, gegen 00.45 Uhr, versammelten sich vor dem „Operncafe“ in Berlin-Mitte 40 bis 50 Skinheads. In der Gaststätte befanden sich „eine Gruppe von ca. 40 ausländischen Bürgern, überwiegend türkischer Nationalität. Beide Gruppierungen hatten sich mit Eisenstangen, Rohren, Zaunlatten sowie Steinen bewaffnet“. Durch die Volkspolizei konnten gewalttätige Auseinandersetzungen verhindert werden. Sie brachten die Ausländer zur „Grenzübergangsstelle Brandenburger Tor“, um von dort wieder nach Berlin (West) zu gelangen. Die Gruppe der Skinheads bewegte sich dann in Richtung Alexanderplatz und löste sich dort auf.[590]
Ebenfalls am 20. Mai 1990, gegen 00.10 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Schutzpolizei in Berlin-Friedrichshain von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und mit Reizspray besprüht. Als sich die Angegriffenen als Volkspolizisten zu erkennen gaben, flüchteten die Angreifer. Jedoch wurden zwei Angreifer zugeführt, die aussagten, sie wären der Ansicht gewesen, dass die beiden Männer Homosexuelle gewesen wären, gegen die sie eine Abneigung hätten. Die angegriffenen Volkspolizisten in Zivil mussten ambulant behandelt werden. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.[591]
Am 24. Mai 1990, es war Himmelfahrtstag, „spitzte sich besonders in den Abendstunden in Berlin die Lage in verschiedenen Gaststätten zu“. Mehrmals mussten gewalttätige Auseinandersetzungen „zwischen Bürgern durch den konzentrierten Einsatz von Kräften der Volkspolizei mit Sonderausrüstung und die Anwendung des Schlagstockes unterbunden werden“. Wegen dieser „Vorkommnisse“ schlossen einige Gaststätten vorzeitig. Schwerpunkte der Krawalle waren vor allem die Gaststätten „Wuhletal“, „Storchennest“ in Berlin-Hohenschönhausen und „Bärenschaufenster“ in Berlin-Lichtenberg, wo die Auseinandersetzungen eskalierten. Die Anzahl der beteiligten Personen wuchsen jeweils von ca. 40 auf 250 an, wovon etwa 50 Skinheads waren. Zwischen 21.30 und 23.00 Uhr wurde der Verkehr in der Konrad-Wolf-Straße behindert bzw. blockiert und die Straße musste durch die VP „mehrere Male geräumt“ werden. Sieben Personen wurden verletzt, darunter ein Volkspolizist, die ambulant behandelt werden mussten. Vier Personen wurden zugeführt. An den Steganlagen der Gaststätte „Rübezahl“ in Berlin-Köpenick stellte die Weiße Flotte ihren Fährverkehr nach Friedrichshagen wegen Störungen ein.[592]
Am 26. Mai 1990 zogen etwa 300 Hooligans, nach dem Spiel des BFC Dynamo gegen Wismut Aue, vom Stadion ins Berliner Zentrum (Ost), beschädigten Autos, warfen Fensterscheiben ein. Am Marx-Engels-Denkmal stellten sich etwa 200 Neonazis zu einem 50 mal 50 Meter großen Hakenkreuz auf. Die Volkspolizei nahm 23 Neonazis fest und beschlagnahmte Messer und Schlagwerkzeuge.[593]
Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete in einer Information vom 4. April 1990 über 3 „Vorkommnisse“ am 19. Spieltag der Fußball-Oberliga. Insgesamt wurden 18 Personen zugeführt und 13 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt.[594]
In Berlin prügelten am 2. Juni 1990 etwa 150 Neonazis auf Besucher des multikulturellen „Tacheles“ in der Oranienburger Straße in Berlin (DDR) ein und warfen mit Molotow-Cocktails.[595]
In Berlin wurde in der Friedrichstraße, Ecke Wilhelm-Pieck-Straße am 11. September 1990 ein türkischer Imbiss niedergebrannt.[596]
1990 wurde der Friedhof der Jüdischen Gemeinde „Adass Jisroel“ in Weißensee mit aufgemalten Hakenkreuzen geschändet.[597]
In Berlin-Weißensee wurden 1990 auf dem Jüdischen Friedhof 12 Grabsteine umgestürzt und zertrümmert.[598]
In einem Zug der Deutschen Reichsbahn (D-558) von Erfurt nach Berlin prügelten 1990 etwa zehn Skinheads mit Stöcken auf Mitreisende ein. Ein Vietnamese wurde durch den Zug gehetzt; er konnte seinen Verfolgern entgehen, weil er sich an der Außenseite eines Waggons, bei fahrendem Zug, festklammerte.[599]
In Berlin-Lichtenberg wurden im Sommer 1990 neonazistische Wandparolen entdeckt: „Die Linken hängen, die Ausländer verbrennen!“[600]
BBS Betriebsberufsschule
BDVP Berzirksdirektion der Deutschen Volkspolizei
BPA Bezirksparteiarchiv
BL Bezirksleitung
BV Bezirksverwaltung
BVG Berliner Verkehrs-Gesellschaft
EOS Erweiterte Oberschule
DVP Deutsche Volkspolizei
FS Fernschreiben
FDJ Freie Deutsche Jugend
HJ Hitler-Jugend
GO Grundorganisation
GBL Gebiets-Bezirksleitung
GVS Geheime Verschlußsache
GW Gesammelte Werke
Hrsgg. Herausgegeben
HA Hauptabteilung
JA Jugendarchiv
IfGA Institut für die Geschichte der Arbeiterbewegung
IZJ Institut für zeitgeschichtliche Jugendforschung
KPD Kommunistische Partei Deutschlands
LDPD Liberal-Demokratische Partei Deutschlands
LPG Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
KO Kreisorganisation
KJS Kinder- und Jugend Sportschule
MfS Ministerium für Staatssicherheit
MdI Ministerium des Innern
NDPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands
NF Nationale Front
NR Nationalrat
NVA Nationale Volksarmee
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
PB Polit-Büro
PDVP Präsidium der Deutschen Volkspolizei
POS Polytechnische Oberschule
VVS Vertrauliche Verschlußsache
SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
VD Vertrauliche Dienstsache
VEB Volkseigener Betrieb
VPKA Volkspolizei-Kreisamt
ZK Zentral-Komitee
ZPA Zentrales Parteiarchiv
ZR Zentralrat
©Harry Waibel
Anmerkungen:
[1] Adorno, Theodor: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit, in: Adorno, Theodor: Erziehung zur Mündigkeit, 1981, S. 17.
[2] ID-Archiv im ISSG (Hrsg.),1992.
[3] Mitscherlich, Alexander und Margarete: Die Unfähigkeit zu trauern. München, Dezember 1987, S. 13-84.
[4] Engelstädter, Heinz: Der Aufbruch neonazistischer Gruppen in der früheren DDR. In: ZfS, 1991, Heft 2, S. 88-103.
[5] Goschler, Constantin: Paternalismus und Verweigerung, in: Benz, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusforschung 2 (1993), S. 103-104; Groehler, Olaf: SED, VVN und Juden in der SBZ, in: Wolfgang Benz (Hg.) Jahrbuch für Antisemitismusforschung 3 (1994), S. 299; Telegraf v. 16.01.1953 und Kurier v. 16.01.1953.
[6] Mertens, Lothar: Staatlich propagierter Antizionismus: Das Israelbild der DDR, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusforschung 2 (1993), S. 141; Arndt, Siegfried Theodor/Helmut Eschwege/Peter Honigmann/Lothar Mertens: Juden in der DDR, Geschichte – Probleme – Perspektiven, Duisburg 1988, S. 91ff; Die Neue Zeitung vom 18.01.1953; Die Welt vom 19.01.1953.
[7] Heise, Joachim/Jürgen Hofmann: Fragen an die Geschichte der DDR, Hrsg. v. Zentralrat der FDJ in Zusammenarbeit mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin, 1988, S. 149.
[8] Ebenda.
[9] Schmidt, Monika: Schändungen jüdischer Friedhöfe in der DDR. Eine Dokumentation. Reihe Positionen Perspektiven Diagnosen, hrsgg. vom Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Berlin 2007, S. 105.
[10] Neues Deutschland, 3.12.1946.
[11] Schmidt, a. a. O., S. 19–24.
[12] Schmidt, a. a. O., S. 105.
[13] Schmidt, a. a. O., S. 20.
[14] BStU, MfS, Zentralarchiv, Allg. P. 85/52, Band 2, Bl. 12 und 19f.
[15] Die Zeit, 4.9.1953.
[16] Schmidt, a. a. O., S. 91.
[17] Schmidt, a. a. O., S. 37-38.
[18] Timm, S. 146.
[19] Diamant, Adolf: Geschändete Jüdische Friedhöfe in Deutschland. 1945 bis 1999, Potsdam 2000, S. 31.
[20] SAPMO-BArch, SED Abt. Sicherheitsfragen, DY 30/IV B 2/12/79, Bl. 14.
[21] BStU, MfS, ZAIG Nr. 256, Bl. 7.
[22] BStU, MfS, Zentralarchiv, Allg. P. 85/52, Band 2, Bl. 12 und 19f.; Information über Feindarbeit, FDJ Abteilung Organisation-Instrukteure, VVS I/13, Abteilung Studenten des ZR, Berlin, den 12.04.1960, JA, IZJ, A 3.725, Bl. 1.
[23] Kurzinformation 3/60 über Feindtätigkeit, FDJ Abteilung Org.-Instrukteure, Vertrauliche Verschlusssache, Berlin, den 18.02.1960, SAPMO-BArch, DY 24/ A 3.725, S. 1-3.
[24] SAPMO-BArch DY 30/IV B 2/12/79, Bl. 74; Zimmermann, Verena: „Den neuen Menschen schaffen“. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945-1990), Köln 2004, S. 85.
[25] Ebenda, S. 85.
[26] SAPMO-BArch, SED Abt. Sicherheitsfragen, DY 30/IV B 2/12/79 Bl. 133.
[27] Eberle, S. 75.
[28] Timm, S. 165 und S. 422.
[29] Wolffsohn, S. 43.
[30] BStU, MfS, ZAIG Nr. 449, Bl. 1-38.
[31] Eberle, Henrik (hrsgg.): Mit sozialistischem Gruß! Parteiinterne Hausmitteilungen, Briefe, Akten und Intrigen aus der Ulbricht-Zeit, Berlin 1998, S. 73.
[32] Information über Feindtätigkeit und besondere Vorkommnisse aus Informationen der Bezirksleitungen, FDJ Abteilung Organisation-Instrukteure, VVS I/13, Berlin, 26.02.1962, JA, IZJ, A 3.726, Bl. 1-3.
[33] Information über Feindtätigkeit und besondere Vorkommnisse aus Informationen der Bezirksleitungen, FDJ Abteilung. Organisation-Instrukteure, VVS I/13, Berlin, 26.02.1962, JA, IZJ, A 3.726, Bl. 1-3.
[34] Ebenda.
[35] FDJ Notiz 2/873, SAPMO-BArch, DY 24/ 20952 (E 4.127).
[36] BStU, MfS, HA XX Nr. 5711, Teil 2 von 2, Bl. 284.
[37] BStU, MfS, HA XX Nr. 5711, Teil 2 von 2, Bl. 284.
[38] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 1.
[39] BStU, MfS, ZAIG Nr.449, Bl. 1-38.
[40] BStU, MfS, ZAIG Nr. 1020, Bl. 1ff.
[41] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 1f.
[42] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 2.
[43] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 2.
[44] BStU, MfS ZAIG 1133, Bl. 3f.
[45] BStU, MfS, ZAIG 4608, Bl. 21.
[46] BStU, MfS, ZAIG 1129, Bl. 1-5; BStU, MfS, Archiv der Außenstelle Chemnitz, AKG 2153, Bl. 39.
[47] Staatliche Sicherheit, 7.12.1966, SAPMO-BArch DY 24/ 20951 (E 4.126); Timm, S. 218.
[48] Staatliche Sicherheit, Vertrauliche Dienstsache, Widerstand gegen die Staatsgewalt, SAPMO-BArch DY 24/ 20952 (E 4.127).
[49] BStU, MfS, HA I Nr. 5763, Teil 1 von 2, Bl. 68f.
[50] FDJ Notiz 2/873, JA, IZJ, E 4.127.
[51] Vertrauliche Dienstsache, Staatliche Sicherheit, Staatsgefährdende Propaganda und Hetze, JA, IZJ, E 4.126.
[52] VD vom 11.11.1966, JA, IZJ, E 4.126 und Information über Besondere Vorkommnisse in Berlin, FDJ Abteilung Wohngebiete, Jugend und Staat, Berlin, den 11.11.1966, JA, IZJ, E 4.126.
[53] Schmidt, S. 90.
[54] Timm, S. 210 – 217.
[55] Timm, S. 218.
[56] Timm, S. 219.
[57] Timm, S. 220f.
[58] Timm, S. 224.
[59] BStU, MfS, HA XX Nr. 6086, Bl. 42-54.
[60] Siegler, S. 125.
[61] Diamant, a. a. O., S. 39.
[62] Schmidt, a. a. O., S. 90.
[63] Timm, S. 233f; Wolffsohn, S. 258.
[64] Schmidt, a. a. O., S. 90.
[65] Die Welt, 23.12.1971; Der Tagesspiegel, 24.12.1971; Berliner Zeitung, 24.12.1971.
[66] Schmidt, a. a. O., S. 90.
[67] BStU, MfS, HA XX Nr. 6231, Bl. 3.
[68] BStU, MfS, HA XX Nr. 6231, Bl. 39.
[69] BStU, MfS, HA IX 240, Bl. 10.
[70] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, BL. 2.
[71] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 3.
[72] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 7.
[73] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 230.
[74] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 8.
[75] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 16.
[76] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 17.
[77] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 39.
[78] Die Welt vom 23.12.1971; Der Tagesspiegel vom 24.12.1971; Berliner Zeitung vom 24.12.1971.
[79] Information aus dem Monatsbericht des Genossen K. Naumann, SED BL Berlin, an die Mitglieder und Kandidaten des Politbüros, Februar 1972, SAPMO-BArch, DY 30/2285, S. 6f., S. 24, S. 31.
[80] Madloch, a. a. O., S. 70; Siegler, a. a. O., S. 79.
[81] Urteil des Bezirksgericht Weißensee, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.
[82] Information der SED BL Berlin vom 14.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/676.
[83] Information der SED BL Berlin vom 11.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.
[84] Bericht der SED KL Berlin-Weißensee an Konrad Naumann vom 11. Dezember 1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.
[85] Ebenda, S. 4.
[86] Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung Volksbildung an die Bezirksleitung der SED Berlin vom 19.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.
[87] Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung Volksbildung an die Bezirksleitung der SED Berlin vom 19.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.
[88] BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Information vom 26.10.1973.
[89] BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Information der HA IX/4, 31.10.1972.
[90] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 445, Bl. 1f.
[91] Staatliche Sicherheit, Staatsgefährdende Propaganda und Hetze, VD, SAPMO-BArch DY 24/ E 4.126.
[92] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 33-48.
[93] Siegler, S. 128.
[94] Siegler, S. 128.
[95] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 56-59.
[96] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 67-68.
[97] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 67-71; BStU, MfS, BV Berlin, AKG, 958, Bl. 1-2.
[98] Wolffsohn, S. 255.
[99] Schmidt, a. a. O., S. 86.
[100] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 111.
[101] Madloch, S. 70; Siegler, S. 79.
[102] Schmidt, a. a. O., S. 91.
[103] Schmidt, a. a. O., S. 86.
[104] Schmidt, a. a. O., S. 90.
[105] Besondere Vorkommnisse unter der Jugend vom 05.05.1976 bis 30.06.1976, FDJ Abteilung Verbandsorgane vom 13.07.1976, Vertraulich, JA, IZJ, A 9.246, Bl. 1-10.
[106] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 172.
[107] Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik (aus Berichten der Kreisleitungen und Grundorganisationen bis zum 03.10.1977), SED-Abteilung Parteiorgane, Berlin, den 11.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV 2/5/490, Bl. 8.
[108] Schmidt, a. a. O., S. 90.
[109] Schmidt, a. a. O., S. 91.
[110] Schmidt, a. a. O., S. 129-130.
[111] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 46-51.
[112] BStU, MfS, ZAIG 4117, Bl. 1f.
[113] BStU, MfS, ZOS Nr. 3939; BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 22 und Bl. 52; Neubert (1997), S. 205f.; SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/3/110, SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/5/490.
[114] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 20f; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirksleitung der SED Berlin, Vertrauliche 1/04 Verschlußsache, 10.10.1977, SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/3/110.
[115] BStU, MfS, ZAIG 2743, Bl. 1ff.
[116] BStU, MfS, ZAIG 2743, Bl. 1ff.; SAPMO-BArch, DY 30/24930, SED Hausmitteilung von Abt. Staats- und Rechtsfragen an Genossen Honecker, 9.1.1978. Von Honecker am 10.1.1978 handschriftlich als erledigt gekennzeichnet.
[117] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 27.
[118] SAPMO-BArch, DY 30/24930, SED Hausmitteilung von Abt. Staats- und Rechtsfragen an Genossen Honecker, 9.1.1978. Von Honecker am 10.1.1978 handschriftlich als erledigt gekennzeichnet; SAPMO-BArch, DY 30/24930, GStA der DDR, Information zu den rowdyhaften Ausschreitungen am 7. Oktober 1977 in Berlin, 31.10.1977; SAPMO-BArch, DY 30/24930, GStA der DDR, Abteilung III, 1.11.1977.
[119] Information über Meinungen zu den Ausschreitungen von Jugendlichen am 7.10.1977, SED Abteilung Parteiorgane, 13.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV-2/5/490, S. 4; Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik, aus Kreisleitungen und Grundorganisationen bis 03.10.1977, SED Abtg. Parteiorgane, Berlin, 11.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV – 2/5/490, Bl. 7; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirksleitung der SED Berlin, VVS 1/04, 10.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV D-2/3/110. In einem weiteren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde dieses Gerücht erneut aufgegriffen und die fehlende Aufklärung durch das „Neue Deutschland“ beklagt; Willmann (Hrsg.), S. 156.
[120] Informationen über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik, SED Abteilung Parteiorgane, Berlin, 11.10.1977, SAPMO-BArch DY 30/ IV – 2/5/490, Bl. 7.
[121] BStU, MfS, HA I Nr. 19110.
[122] Der Spiegel Nr. 47/1977, 14.11.1977.
[123] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 15f; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2743, Bl. 1-5; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirksleitung der SED Berlin, Vertrauliche 1/04 Verschlußsache, 10.10.1977, SAPMO-BArch DY 30 BPA, IV D-2/3/110; Information über Meinungen zu den Ausschreitungen von Jugendlichen am 7.10.1977, SED Abteilung Parteiorgane, 13.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30 BPA, IV-2/5/490, Bl. 4; Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik, aus Kreisleitungen und Grundorganisationen bis 03.10.1977, SED Abtg. Parteiorgane, Berlin, 11.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ BPA, IV – 2/5/490, Bl. 1-7; BStU, MfS, HA IX 240, Bl. 3f. In einem weiteren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde dieses Gerücht erneut aufgegriffen und die fehlende Aufklärung durch das „Neue Deutschland“ beklagt; Willmann (Hrsg.), S. 156; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirksleitung der SED Berlin, VV 1/04, 10.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV D-2/3/110. In einem weiteren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde dieses Gerücht erneut aufgegriffen und die fehlende Aufklärung durch das Neue Deutschland beklagt. Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik (aus Kreisleitungen und Grundorganisationen bis zum 03.10.1977), SED Abteilung Parteiorgane, Berlin, den 11.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV – 2/5/490, Bl. 7.
[124] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 4.
[125] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 5f.
[126] Galinski, Heinz: Bedenkliche Symptome – DDR-Jugend gegen Neonazismus nicht völlig immun, in: Berliner Allgemeine v. 6.10.1978, S. 1 und 2. Galinski nimmt hier auch Stellung zum latenten Antisemitismus und zu xenophobischen Angriffen in der DDR; er verbindet ursächlich diese Ereignisse mit der antizionistischen Außenpolitik, danach trage diese Außenpolitik der DDR nicht dazu bei, den ostdeutschen Antisemitismus einzudämmen.
[127] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 140; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2872, Bl. 4.
[128] BStU, MfS, HA XX Nr. 3036, Bl. 7.
[129] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 143.
[130] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 144.
[131] BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 2, Bl. 19ff; BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 1, Bl. 32ff; BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 3, Bl. 20f.
[132] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 3f.
[133] BStU, MfS, HA XX Nr. 3891, Bl. 60; BStU, MfS, ZAIG Nr. 16816, Bl. 11; BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Anhang zum zusammenfassenden Bericht der EG IX in PdVP vom 29.12.1978.
[134] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, BL. 247-249.
[135] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 3f.
[136] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 1398, Bl. 1.
[137] BStU, MfS, HA XX Nr. 6204, Bl. 52; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2872, Bl. 5f.
[138] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 1398, Bl. 2ff.
[139] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 1f.
[140] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 4f.
[141] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2723, Bl. 5.
[142] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 1-3.
[143] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 4-7.
[144] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2723, Bl. 5.
[145] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2550, Bl. 1ff.
[146] Borchers, S. 62f.
[147] BStU, MfS, BVfS Frankfurt/O., BdL 1684, Bl. 2, 12f.
[148] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10097, Bl. 181-183.
[149] BStU, MfS, HA IX Nr. 10097, Bl. 181f.
[150] Eisenfeld, S. 224f; Madloch, S. 57 – 214, S. 69f, S. 86, S. 96.
[151] BStU, MfS, HA IX, 8577, Bl. 127-132.
[152] BStU, MfS, HA II, Nr. 28265, BL. 16 und BL. 18-19, BL. 22, BL. 34.
[153] BStU, MfS, HA II Nr. 31940, Bl. 60ff.
[154] BStU, MfS, HA IX Nr. 301, Bl. 1f.
[155] BStU, MfS, ZOS Nr. 3847, Bl. 53.
[156] BStU, MfS, BV Berlin, AG XXII, 210, S. 1-4; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. III, 209, Bl. 2.
[157] BStU, MfS, HA IX Nr. 14079, Bl. 69.
[158] Timm, Angelika: Hammer Zirkel Davidstern. Das gestörte Verhältnis der DDR zu Zionismus und Staat Israel. Bonn Bouvier 1997, S. 286.
[159] Willmann, Frank (Hrsg.): Stadionpartisanen. Fußballfans und Hooligans in der DDR, 2007, Berlin, S. 170.
[160] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, S. 4-8, S. 26-27.
[161] FS der PDVP Berlin vom 22.11.1982, JA, IZJ, A 10.632.
[162] BStU, MfS, HA XX Nr. 6146, Bl. 2.
[163] Madloch, a. a. O., S. 76f.
[164] Timm, S. 279.
[165] Siegel, S. 128.
[166] Timm, S. 283f.
[167] Timm, S. 286.
[168] Information über besondere Vorkommnisse III. Quartal 1982, Direktion „Jugendtourist“, Berlin, 13.10.1982, JA, IZJ, A 10.632 und Information/BV der Direktion „Jugendtourist“, Berlin 29.09.1982, JA, IZJ, A 10.632.
[169] Siegel, S. 87.
[170] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3018, Bl. 53.
[171] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 135.
[172] FS des PDVP Berlin an das MdI, MfS und die SED Berlin, 03.11.1983, JA, IZJ, A 10.633 und Information über Besondere Vorkommnisse mit hauptamtlichen Funktionären sowie Einrichtungen der FDJ (01.10. – 31.10.1983), FDJ Abteilung Verbandsorgane und Abteilung Kader, 11.11.1983, JA, IZJ, A 10.633, Bl. 2.
[173] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 53.
[174] BStU, BV Berlin, XX, 3026, Bl. 1-3.
[175] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 148.
[176] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 48 u. Bl 135.
[177] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 50.
[178] BStU, MfS, BV Berlin, XX 3018, Bl. 14f, 31, 34.
[179] BStU, MfS, BV Berlin, XX 3018, Bl. 41f.
[180] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 54.
[181] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 136.
[182] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 63-67.
[183] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3018, Bl. 40f.
[184] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 40-43.
[185] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 108.
[186] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 60.
[187] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 55-56.
[188] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10098, BL. 320-321.
[189] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4142, BL. 5.
[190] FS des PDVP Berlin an das MdI, BV MfS und TPA, 20.05.1984, JA, IZJ, A 10.822.
[191] FS des PDVP Berlin an das MdI und die BV MfS, 04.06.1984, JA, IZJ, A 10.822.
[192] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3077, Bl. 1-16; BStU, MfS, ZOS Nr. 3847, Bl. 56-63, Bl. 71, Bl 77, Bl. 160; Bericht des ODH der BDVP Potsdam, BLHA 471 BDVP Potsdam.
[193] FS der BDVP Neubrandenburg an das MdI Berlin, an die BVMfS, an die SED BL v. 10.08.1984, JA, IZJ, A 10.820.
[194] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 130.
[195] BStU, MfS, HA IX Nr. 10098, Bl. 100.
[196] Schmidt, a. a. O., S. 88.
[197] FS der PDVP Berlin an das MdI, BV MfS und TPA, 20.5.1984, SAPMO-BArch DY 24/ 10.822.
[198] BStU, MfS, HA XX Nr. 14172, Bl. 5.
[199] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4863, Bl. 1f.
[200] BStU, MfS, HA I Nr. 16490, Bl. 377f.
[201] BStU, MfS, BV Magdeburg, Abt. XX Nr. 3758, Bl. 41.
[202] BStU, MfS, BV Halle, AG XXII Sach Nr. 12, Bl. 5ff, Bl. 38-43, Bl. 54.
[203] Blaschke, Ronny: Im Schatten des Spiels. Rassismus und Randale im Fußball, Göttingen 2007, S. 30.
[204] BStU, MfS, HA IX Nr. 1035, Bl. 34.
[205] BStU, BVfS Potsdam, AKG 775, Bl. 409-414, Bl. 419-421.
[206] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.
[207] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, BL. 44.
[208] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 103, Bl. 165.
[209] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 154.
[210] BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 92.
[211] BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 93.
[212] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 6; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 122.
[213] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 7f.; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 87, Bl. 119.
[214] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.
[215] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 11; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 69.
[216] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.
[217] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.
[218] Freies Wort, Suhl, vom 17.10.1985.
[219] BStU, MfS, HA IX, 9831, Bl. 11.
[220] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 122.
[221] Siegler, Bernd: Auferstanden aus Ruinen … Neofaschismus in der DDR. Berlin, 1991, S. 67; Borchers, Andreas: Neue Nazis im Osten. Hintergründe und Fakten. Weinheim Basel, 1992, S. 64f.
[222] BStU, MfS, HA XX Nr. 11172, Bl. 3f. und Bl. 10f; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 103, Bl. 165.
[223] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 69.
[224] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 49, Bl. 59.
[225] Junge Welt vom 07.05.1987.
[226] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 6; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 122.
[227] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 12f.
[228] BStU, MfS, BV Frankfurt (O), BdL, 4277, Bl. 5.
[229] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 52; BStU, MfS, HA VII 2738, Bl. 136.
[230] BStU, MfS, HA XX Nr. 954, Bl. 34.
[231] Der Tagesspiegel, 02.03.1986.
[232] Der Tagesspiegel, 12.04.1992. Die beiden afrikanischen Studenten waren nach dem Fall der Mauer in den Westteil Berlins gewechselt um dort ihr Studium fortzusetzen. „Sicherheitshalber“ wollten sie anonym bleiben.
[233] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1711, Bl. 467.
[234] Information der FDJ BL Berlin, 11.07.1986, JA, IZJ, A 11.139.
[235] Siegler, S. 67.
[236] BStU, MfS, ZAIG Nr. 3543, Bl. 1ff.
[237] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 385.
[238] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 23.
[239] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 87.
[240] BStU, MfS, HA VII 2738, Bl. 136.
[241] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 318f.
[242] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 54.
[243] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 251f.
[244] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 1487, Bl. 206, 210ff.
[245] BStU, MfS, HA VI Nr. 12142, Bl. 24f, 31, 34f.
[246] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 24.
[247] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 410f.
[248] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 29.
[249] BStU, MfS, BdL/Dok.-Nr. 008324, Bl. 5.
[250] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 52.
[251] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 410f.
[252] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 33.
[253] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 34.
[254] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 367f.
[255] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 317.
[256] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 317.
[257] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 36.
[258] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 194; Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder. Der Einfluß der SED und des Ministeriums für Staatssicherheit auf den Fußballsport in der DDR, Göttingen, 2004, S. 443.
[259] BStU, MfS, HA XX Nr. 23808, Bl. 1, 11f.
[260] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 327.
[261] BStU, MfS, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 311.
[262] BStU, MfS, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 302.
[263] BStU, MfS, HA XVII Nr. 21111, Bl.1f.
[264] Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik an das Ministerium für Staatssicherheit, Stellvertreter des Ministers an die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit, Stellvertreter Operativ, VVS-oOO8, MfS-Nr. 14/88, Berlin, 2.2.1988, Einschätzung der Hauptabteilung XX, Bl. 6 – 7.
[265] BStU, MfS, HA XX Nr. 2700, Bl. 70f.
[266] BStU, MfS, HA XX Nr. 2700, Bl. 71; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 194.
[267] Neue Bunte Illustrierte (NBI) 7/88.
[268] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 296.
[269] Madloch, a. a. O., S. 75; BStU, MfS, BV Magdeburg, KD Havelberg, Nr. 3810, Bl. 45; BStU, MfS, BV Magdeburg, Abt. XX Nr. 4474, Bl. 82.
[270] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 294.
[271] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 64-66.
[272] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 37; BStU, MfS, HA IX 9832, Bl. 35f.; BStU, MfS, JHS 21161, Bl. 73.
[273] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 288f.
[274] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 35-36.
[275] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 33-34.
[276] BStU, MfS BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 52.
[277] BStU, MfS, HA IX, 9832, BL. 32; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil 1/2, BL. 64-68.
[278] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 27-28.
[279] BStU, MfS, HA VII Nr. 2217, Bl. 18 u. Bl. 40f.
[280] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 23-26; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil 1/2, Bl. 290, Bl. 295-297.
[281] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 6-8.
[282] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 9-10.
[283] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 2.
[284] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, S. 57.
[285] BStU, MfS, HA II Nr. 28290, Bl. 2f.
[286] BStU, MfS, HA IX 9832, Bl. 2f.
[287] Wolffsohn, Michael: Die Deutschland Akte. Tatsachen und Legenden, München 1995, S. 320.
[288] Meining, Stefan: Kommunistische Judenpolitik. Die DDR, die Juden und Israel, Hamburg 2002, S. 222.
[289] BStU, MfS, Arbeitsbereich Mittig, Nr. 53, Bl. 16f.
[290] BStU, MfS, Arbeitsbereich Mittig Nr. 53, Bl. 16f.
[291] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 13.
[292] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 99-111.
[293] Ministerrat der DDR, MfS, Stellvertreter des Ministers an die BV Berlin, Stellvertreter Operativ, Einschätzung der HA XX, VVS, MfS-Nr. o008-14/88, Berlin, 2.2.1988, Bl. 3-13.
[294] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 1f.
[295] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 57.
[296] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 5f.
[297] BStU, MfS, HA IX Nr. 16915, Bl. 115.
[298] BStU, MfS, HA XX Nr. 9960, Bl. 9f.
[299] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 3; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 3.
[300] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 38.
[301] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9.
[302] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9.
[303] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9f.
[304] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 10.
[305] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 10.
[306] BStU, MfS, HA IX, Nr. 20139, Bl. 41-42.
[307] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14.
[308] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 42.
[309] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14.
[310] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14f.
[311] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.
[312] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.
[313] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.
[314] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.
[315] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.
[316] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 22.
[317] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 22.
[318] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.
[319] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.
[320] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.
[321] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 24.
[322] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 24.
[323] BStU, MfS, HA XXII Nr. 1243, Bl. 131f; BStU, MfS, HA XXII, Nr. 1241, Bl. 97f.
[324] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29.
[325] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29.
[326] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 35.
[327] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.
[328] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.
[329] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.
[330] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13091, Teil 12, Bl. 205ff.
[331] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 36.
[332] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 37.
[333] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 38.
[334] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 38.
[335] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 39 und 45.
[336] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 45.
[337] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 46.
[338] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 17; BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 273; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 47.
[339] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 47.
[340] BStU, MfS, BV Berlin, GVS Bln. o001-1./89, Bl. 33.
[341] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55; BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 125 und Bl. 136; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 56 und 94; Willmann, S. 150.
[342] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57 und 97; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 42.
[343] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57.
[344] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97
[345] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 58.
[346] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.
[347] Wolffsohn, a.a.O., S. 54.
[348] Hirsch, Kurt/Peter B. Heim: Von links nach rechts. Rechtsradikale Aktivitäten in den neuen Bundesländern. München, 1. Auflage, 1991, S. 109.
[349] Vorlage zur 122. Sitzung des Sekretariats von der FDJ Abteilung Staat und Recht, Berlin, 10.6.1988, SAPMO-BArch DY 24/ 11.462, Bl. 5.
[350] BStU, MfS, HA XX Nr. 7807, Bl. 8f.
[351] BStU, MfS, HA II Nr. 28290, Bl. 4f.
[352] BStU, MfS, HA XXII Nr. 5481/2, Bl. 111.
[353] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 28-30; BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 41f.
[354] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4425, Bl. 6-10.
[355] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 31.
[356] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 32.
[357] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 41f.; Neues Deutschland, 28.6.1988; Junge Welt, 28.6.1988; Neue Zeit, 7.7.1988; Junge Welt, 7.7.1988.
[358] Generalstaatsanwalt der DDR, Entscheidung zu, durch Dr. Mario Offenberg (Berlin-West) bzw. in seinem Auftrag erstattete Anzeigen, 1989, SAPMO-BArch, DY 30/ IV B 2/14/180, S. 3.
[359] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 46.
[360] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 41f.
[361] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 60f; BStU, MfS, HA XXII Nr. 5481/2, Bl. 174.
[362] BArch, DO 1/88103, Bl. 314.
[363] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 31.
[364] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 131f.
[365] BStU, MfS, ZOS Nr. 1893, Bl. 48f.
[366] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 16; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55; BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 125 und Bl. 136; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 56 und 94; Willmann, a. a. O, S. 150.
[367] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55.
[368] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 261.
[369] BStU, MfS, HA II Nr. 27433, Bl. 1f.
[370] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57 und 97; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 42.
[371] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57.
[372] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97
[373] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 58.
[374] BStU, MfS, HA XX Nr.478, Teil 2 von 2, Bl. 104.
[375] BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 135.
[376] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 61.
[377] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 62.
[378] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17.
[379] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17; BStU, MfS, HA XX, Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 287.
[380] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 51. BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 34; BStU, MfS, HA XX 6203, Bl. 30.
[381] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 72.
[382] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 73.
[383] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 74.
[384] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97
[385] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 44.
[386] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 277 und 280ff.; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 74 und 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17.
[387] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97.
[388] Madloch, a. a. O., S. 80f.
[389] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 313.
[390] BStU, MfS, HA, XIX Nr. 4822, Bl. 132.
[391] Wenzke, a. a. O., S. 305 u. S. 552f; Eisenfeld, a.a.O., S. 258.
[392] Neues Deutschland vom 28.06.1988; Junge Welt vom 28.06.1988; Neue Zeit vom 07.07.1988.
[393] Junge Welt vom 7. Juli 1988.
[394] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, S. 43-44; BStU, BVfS Leipzig, KDfS Leipzig-Stadt, 39/02, Bl. 44-45.
[395] Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Entscheidung zu, durch Dr. Mario Offenberg (Berlin-West) bzw. in seinem Auftrag erstattete Anzeigen, 1989, IfGA, ZPA, IV B 2/14/180, Bl. 3.
[396] Der Tagesspiegel vom 02.11.1989.
[397] Information des ZR der FDJ zum Fußballspiel 1. FC Lok Leipzig gegen 1. FC Union Berlin am 23.04.1988, JA, IZJ, A 11.447, Bl. 1-5.
[398] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. VIII, 302, BL. 7.
[399] BStU, MfS, HA XX Nr. 6175, Bl. 58; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 208f, 231f, 252f.
[400] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, Bl. 43.
[401] BStU, MfS-HA II, Nr. 29725, Bl. 56-57, Bl. 63-70; BStU, MfS-HA II, Nr. 32380, Bl. 16-18, Bl. 32-35, Bl. 57-62, Bl. 69-72; BStU, MfS-HA II, Nr. 31779, Bl. 34-43; BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4989, Bl. 1-3; BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4993, Bl. 3-4.
[402] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4993, Bl. 9-11.
[403] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil 12, Bl. 205-208.
[404] BStU, MfS, HA IX, 1037, S. 304; BStU, MfS, HA IX, Nr. 20139, Bl. 41-42.
[405] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 272.
[406] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 261.
[407] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 313.
[408] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 254-255.
[409] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.
[410] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.
[411] Analyse von Reaktionen feindlicher Massenmedien auf das FDJ-Aufgebot DDR 40, Zentralrat der FDJ, 1988, JA, IZJ, A 11.483, Bl. 21.
[412] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.
[413] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, Bl. 43.
[414] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 121.
[415] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 69.
[416] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 70
[417] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 220f.
[418] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 14f.
[419] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 69.
[420] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 70.
[421] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 253f.; Analyse von Reaktionen feindlicher Massenmedien auf das „FDJ-Aufgebot DDR 40“, Zentralrat der FDJ, 1988, SAPMO-BArch DY 24/ 11.483, Bl. 21.
[422] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 330f.
[423] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 238f, 253ff.
[424] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 51. BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 34; BStU, MfS, HA XX 6203, Bl. 30.
[425] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 51.
[426] Schmidt, a. a. O., S. 88.
[427] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 10.
[428] BStU, MfS, HA XIX Nr. 11727, Bl. 11ff., Bl. 35f.
[429] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 14-15.
[430] BStU, MfS, HA IX, 1037, BL. 70-72; BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, BL. 119.
[431] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 51.
[432] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 119.
[433] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 51.
[434] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, BL. 70.
[435] Einschätzung der HA XX, VVS MfS o008-14/88, Berlin vom 02.02.1988, Bl. 3-11.
[436] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1714, Teil 1 von 2, Bl. 387.
[437] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.
[438] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 104.
[439] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.
[440] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 106.
[441] BStU, MfS, HA XX, Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 232; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 106; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 17f.
[442] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 107.
[443] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 37.
[444] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 17.
[445] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.
[446] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 171f.
[447] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 107.
[448] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 121.
[449] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 40.
[450] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 39.
[451] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 19; BStU, MfS, HA XX Nr. 4557, Bl. 29.
[452] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 35; BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 41.
[453] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 108.
[454] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 111.
[455] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 112.
[456] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 7157, Bl. 112.
[457] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 195f.; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 166f.; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 73; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 75; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 7157, Bl. 112; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 73f.
[458] BStU, MfS, HA IX Nr. 23278, Bl. 1f.; BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 300ff.
[459] BStU, MfS, HA II Nr. 33588, Bl. 1-6.
[460] BStU, MfS, HA XX 6014, Bl. 75.
[461] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 39.
[462] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66.
[463] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 123.
[464] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 170.
[465] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66.
[466] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 90-91.
[467] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 45.
[468] BStU, MfS, Abt. X, 1737, Bl. 142.
[469] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 23.
[470] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 23-24.
[471] BStU, MfS, HA IX Nr. 10712.
[472] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 262-266; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66; BStU, MfS, HA IX 10028, Bl. 25f.; BStU, MfS, HA XXII Nr. 17240, Bl. 2-8; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 23f.; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 61; BStU, MfS, HA IX Nr. 19071, Bl. 5.
[473] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20.
[474] BStU, MfS, HA XX Nr. 6018, Bl. 1.
[475] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 105.
[476] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 47.
[477] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 105; BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 171.
[478] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 60f.
[479] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20.
[480] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 118.
[481] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 119; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 33f.
[482] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 16; Madloch, a. a. O., S. 76.
[483] Madloch, a. a. O., S. 90.
[484] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 33f.
[485] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 48; BStU, MfS, HA XXII, Nr. 1243, Bl. 88.
[486] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 49; BStU, MfS, HA XX Nr. 20903, Bl. 20.
[487] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 65.
[488] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 1-20.
[489] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 59f.
[490] BStU, MfS, HA KuSch Nr. 28724, Bl. 14f.
[491] Madloch, Norbert: Rechtsextremismus in Deutschland nach dem Ende des Hitlerfaschismus, in: Klaus Kinner und Rolf Richter (hgg.): Rechtsextremismus und Antifaschismus. Historische und aktuelle Dimensionen, Berlin, 2000, S. 81; Siegler, a.a.O., S. 67f.
[492] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, BL. 16.
[493] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 96; BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 50.
[494] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 53.
[495] BStU, MfS, Abt. X, 1737, S. 65.
[496] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 118; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 106.
[497] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 124.
[498] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 16.
[499] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 119.
[500] Madloch, a. a. O., S. 86.
[501] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 117.
[502] BStU, MfS, ZAIG 20650, Bl. 3f.
[503] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 125; BStU, MfS, HA XX Nr.478, Teil 2 von 2, Bl. 137; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 75.
[504] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 135; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 76.
[505] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 125.
[506] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 118; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 320.
[507] Junge Welt, 8.6.1989.
[508] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 1f.
[509] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 126.
[510] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 126.
[511] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130f.
[512] BStU, MfS, HA XX Nr. 9128, Bl. 7ff.
[513] Hasselbach, Ingo/Winfried Bonengel: Die Abrechnung. Ein Neonazi steigt aus. Berlin und Weimar, 2. Auflage 1993, S. 2 und 22. Hasselbachs Vater hatte als Intendant der „Stimme der DDR“ eine hervorgehobene Position.
[514] Junge Welt, 8.6.1989.
[515] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 119; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 114; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 118.
[516] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 129.
[517] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 135.
[518] BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 25; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 129 und 134.
[519] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 131 und 134.
[520] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 119.
[521] BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 24.
[522] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 62; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 21; BStU, MfS, HA XX Nr. 20903, Bl. 34.
[523] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 135.
[524] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.
[525] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.
[526] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.
[527] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.
[528] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 139.
[529] BStU, MfS, HA XX Nr. 7807, Bl. 33ff.
[530] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 23.
[531] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 71.
[532] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 64.
[533] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 23.
[534] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 140.
[535] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 140.
[536] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 63 und Bl. 66ff.
[537] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 75.
[538] BStU, MfS, HA VII Nr. 2217, Bl. 106ff.
[539] Junge Welt vom 08.06.1989.
[540] BStU, MfS, HA KuSch Nr. 29482, Bl. 14.
[541] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.
[542] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.
[543] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.
[544] Junge Welt vom 14.9.1989.
[545] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4206, Bl. 1.
[546] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 22.
[547] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 20f.
[548] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 25.
[549] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 142.
[550] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 78.
[551] Hildebrand, Gerold: Die behinderte Untersuchung. Polizei- und Stasi-Übergriffe beim 40. DDR-Jahrestag in Ost-Berlin und die Folgen, in: Horch und Guck, Heft 01/2009, S. 4f.
[552] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1486, Bl. 74.
[553] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4206, Bl. 4f.
[554] BStU, MfS, Abt. X 1486, Bl. 74.
[555] BStU, MfS, Abt. X 1488, Bl. 6.
[556] BStU, MfS, HA II Nr. 27846, Bl. 1.
[557] BArch, DO 1/88405, Bl. 3f, Lagefilm vom 20.04.1990 bis 21.04.1990.
[558] Der Tagesspiegel, 2.11.1989; Generalstaatsanwalt der DDR, 1989, SAPMO-BArch, DY 30/ IV B 2/14/180, S. 3; Diamant, a. a. O., S. 63.
[559] BStU, MfS, HA XX Nr. 7253, Bl. 4 und 22.
[560] Madloch, S. 88; Siegler, S. 34.
[561] Hirsch/Heim, S. 112.
[562] BArch, DO 1/88405, Bl. 2.
[563] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.
[564] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.
[565] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.
[566] BArch, DO 1/88405.
[567] BArch, DO 1/88405.
[568] BArch, DO 1/88405.
[569] BArch, DO 1/88405, Bl. 12.
[570] BArch, DO 1/88405, Bl. 12.
[571] BArch, DO 1/88406, Bl. 298.
[572] BArch, DO 1/88406, Bl. 298.
[573] BArch, DO 1/88406, Bl. 280.
[574] BArch, DO 1/88406.
[575] BArch, DO 1/88406, Bl. 265.
[576] Madloch, a. a. O., S. 97; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.
[577] BArch, DO 1/88406, Bl. 263f.
[578] BArch, DO 1/88406, Bl. 263.
[579] Wagner, S. 51.
[580] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115; Borchers, a. a. O., S. 15.
[581] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 118; Madloch, a. a. O., S. 52.
[582] Wagner, Bernd: Rechtsradikalismus in der Spät-DDR, Berlin 2014, S. 52; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 120.
[583] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10712.
[584] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 119.
[585] BArch, DO 1/88406, Bl. 248f.
[586] BArch, DO 1/88406, Bl. 226.
[587] BArch, DO 1/88406, Bl. 193.
[588] BArch, DO 1/88406, Bl. 172.
[589] BArch, DO 1/88406, Bl. 125.
[590] BArch, DO 1/88406, Bl. 105.
[591] BArch, DO 1/88406, Bl. 106.
[592] BArch, DO 1/88406, Bl. 63.
[593] Siegler, a. a. O., S. 35; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.
[594] BArch, DO 1/88405, Bl. 2.
[595] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 118.
[596] Farin, Klaus/Eberhard Seidel-Pielen: Rechtsruck. Rassismus im neuen Deutschland, Berlin 1992, S. 56f.
[597] Madloch, a. a. O., S. 97; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.
[598] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 120; Diamant, a. a. O., S. 67.
[599] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 114.
[600] Madloch, a. a. O., S. 97.