Nahöstliche Deutungsübungen in Berlin

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Nach den Berliner Arbeiten um den Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD hat der allgemeine Kampf um die Deutungshoheit begonnen. Wer sich jedoch dem Unterabschnitt „Naher Osten und arabische Welt“ nähert, wird kaum zu einem anderen als einem kritischen Urteil kommen…

Von Reiner Bernstein

Zur arabischen Welt bleiben die Aussagen einem dehnungsfähigen Ungefähren verhaftet.

– Erstens ist unklar, wer mit der deutschen Unterstützung für die „Transformationsprozesse derjenigen arabischen Staaten, in denen sich eine positive Entwicklung zur Demokratie und zum gesellschaftlichen Pluralismus abzeichnet“, gemeint sein könnte, wo also „Land in Sicht“ erkennbar sei.

– Im „Syrienkonflikt“ wollen die Autoren der Arbeitsgruppe „Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklungspolitik und Menschenrechte“ darauf hinwirken, dass sich die künftige Bundesregierung „aktiv an der Suche nach einer politischen Lösung“ beteiligen soll, was insinuiert, dass dies bislang sträflich unterblieben sei.

– Zum dritten äußert der Koalitionsvertrag die ‚große Sorge‘, „dass die Lage der Christen und anderer religiöser und ethnischer Minderheiten … nach dem Sturz der autoritären Regime sich zum Schlechteren entwickelt“. Die geringe Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien, Libanon und Ägypten in Deutschland spricht eine deutlich andere Sprache.

– Schließlich stellen die Verfasser fest, dass ein „nuklear bewaffneter Iran (…) eine Gefahr für die gesamte Region und darüber hinaus dar(stellt)“ – ein Allgemeinplatz, der in dieser Stelle die Forderung vernachlässigt, auf eine atomwaffenfreie Zone hinzuwirken, die den Staat Israel einschließt.

Dagegen glauben sich die Koalitionsparteien beim israelisch-palästinensischen Konflikt auf sicherem Terrain, wenngleich sie die zugespitzten Beziehungen zwischen Juden und Arabern im Staat Israel ausklammern. Dafür nehmen sie den Tenor der Balfour-Deklaration vom November 1917 auf, als Großbritannien und Frankreich unter Beihilfe des Völkerbundes die imperiale Nachfolge des Osmanischen Reiches antraten.

Balfour lässt grüßen

Denn im Blick auf die politische Zukunft Palästinas steht der Koalitionsvertrag in der Tradition des britischen Außenministers an den in jüdischen Siedlungen Palästinas tätigen Philanthropen und Präsidenten der „English Zionist Federation“ Lord Rothschild: London betrachtete darin die Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk mit Wohlwollen – und sprach die arabische Bevölkerung lediglich als zu „bürgerlichen und religiösen Rechten“ befähigte „nichtjüdische Gemeinschaften“ an.

Beide Varianten finden sich in der Berliner Vorlage in jenem Passus wieder, der sich „zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischen Staat und dessen Sicherheit“ mit „anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen“ bekennt und ansonsten „einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat“ den Weg ebnen will – und zwar nicht nur entgegen aller offen zu Tage liegenden Empirie, sondern auch ohne ein Verständnis jener Qualitäten, die dem Staat Israel zugesprochen werden, nämlich die Gewährleistung der in Ramallah zu entscheidenden Souveränität, des Grenzregimes und der Lebensfähigkeit.

Mithin wird die Bundesregierung aufgefordert, einem Staat Palästina mit Verweis auf Israels Sicherheitsbedürfnisse die Anerkennung weiter vorzuenthalten. Hierzu ist die kritische Bemerkung angezeigt, dass der Jüdische Philosophie in Jerusalem lehrende Aviezer Ravitzky auf die gewollte Ambivalenz von „Sicherheit“ im Sinne des von Gott gewährten „Vertrauens in den Fels Israels (‚Tsur Israel‘)“aufmerksam gemacht hat, was später in das physische und militärische Verständnis von „Sicherheit“ („bitachon“) übersetzt wurde.

„Jüdischer Staat“ oder „Staat der Juden“?

Außerdem übergeht der Koalitionsvertrag die zur Mehrheitsfähigkeit avancierte Interpretation Israels als „jüdischen Staat“ gemäß den religionsgesetzlichen Vorgaben der Orthodoxie. Denn sie hat nach 1967 die Interpretation des „klassischen“ Zionismus von einem Staat der Juden abgelöst, in dem jeder gemäß eigenen religiösen Bedürfnissen und Neigungen sein Leben gestalten kann.

Auch scheint in Berlin nicht ins Gewicht zu fallen, dass die Zustimmung zum „jüdischen Staat“ im fundamentalen Gegensatz zur – wie im Abschnitt des Koalitionsvertrags zuvor ausgeführt – „Weiterentwicklung des Völkerrechts … und zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit und Menschenrecht“ steht. Die Vermutung ist nicht weit hergeholt, dass der Ehrgeiz Israels als Demokratie und die Realität der Besatzung keinen Widerspruch bilden sollen.

Wenn das Mantra vom Status quo – der in der politischen Praxis durch die Siedlungspolitik längst überholt ist – als unhaltbar gilt, sollte die internationale Diplomatie über neue Parameter zur Regelung des Konflikts nachdenken. Ist die Annäherung an von Israelis und Palästinensern diskutierte Konzepte nicht angezeigt, auf der Grundlage eines föderativen Doppel-Gemeinwesens die (Mehrheit der) jüdischen Siedler in Palästina zu belassen, so wie die Bürger arabischer Volkszugehörigkeit in Israel bleiben? Die Zusammenarbeit zwischen israelischen und palästinensischen Unternehmern und andere private Ansätze wie die Etablierung eines von Wirtschaftsführern eingeleiteten Schiedsverfahrens für strittige Fälle geben eine interessante Richtung vor.

Zwischen Berlin, Brüssel und Jerusalem

Ein Wort zur Verbindung zwischen den nahostpolitischen Passagen des Koalitionsvertrages und der Geltung der EU-„Guidelines“ vom Juni 2013, welche die Einbeziehung des Staates Israel in das milliardenschwere Förderprojekt „Horizon 2020“ vorsehen: Zunächst erscheint der Projektbeginn zum 1. Januar 2014 höchst fraglich. Wer sich im Nahen Osten auskennt, weiß von der Unberechenbarkeit, ob sich beabsichtigte Verzögerungen politisch ausgleichen lassen. Die Dimension der Zeit spielt eine tragende Rolle.

Nach einem Bericht der „Jerusalem Post“ haben in den vergangenen Tagen mehrere europäische Staatsleute die Leitlinien kritisiert und mehr „politische Sensibilität“ gegenüber Israel angemahnt. Fest steht, dass Benjamin Netanjahu auf Korrekturen mit dem Ziel drängt, dass die politischen und rechtlichen Ansprüche seiner Politik auf die palästinensischen Gebiete berücksichtigt, wenn nicht gar hingenommen werden. Gemäß den Absprachen zwischen Tsipi Livni und Catherine Ashton vom 26. November zur Überbrückung der Divergenzen sollen die israelischen Unternehmen angeblich nicht, wie vorgesehen, eine Erklärung über ihr territorial gebundenes Tätigkeitsfeld unterzeichnen, sondern sich lediglich mit einer formlosen Bestätigung begnügen können.

Außerdem ist die Übertragung der Leitlinien in einen deutschen Mechanismus zur Vergabe von staatlichen Krediten, Beihilfen, Stipendien und Preisen an Unternehmen ungewiss, die in den palästinensischen Gebieten tätig sind. Ob deutsche Firmen ihrerseits bei Kooperationen in den für sie hochinteressanten Bereichen von Forschung und Produktion sowie bei „Start up“-Beteiligungen israelische Standortnachweise verlangen, dürfte fraglich sein.

Eine persönliche Erfahrung zum Schluss: Im Frühsommer 1972 war ich als Leiter des Bonner Büros der Deutsch-Israelischen Gesellschaft an einer Delegationsreise unter Leitung ihres Präsidenten Heinz Westphal – nachmalig in der Regierungszeit Helmut Schmidts Vizepräsident des Bundestages – und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda beteiligt. Beim Empfang durch Staatspräsident Yitzhak Ben-Zvi hielten wir es für selbstverständlich, in der Grußbotschaft die deutsche Verpflichtung auf sichere und anerkannte sowie – ergänzt auf besonderen Wunsch der israelischen Botschaft in Bonn – auf verteidigungsfähige Grenzen (gemeint war die dauerhafte Militärpräsenz am Suezkanal) vorzutragen. Zum Abschluss der Zeremonie nahm uns ein hoher Mitarbeiter Ben-Zvis zur Seite und belehrte uns, dass Israel schon selbst für seine Sicherheit sorge…

In Ergänzung: http://www.reiner-bernstein.de/genferinitiative/ge_berichte/B-EU-Israel_26.11.13.pdf

1 Kommentar

  1. Ich halte es für überzogen, wenn hier verlangt wird, was alles im Detail im Koalitionsvertrag festgelegt werden soll.
    Hauptsache ist doch, dass die zukünftige Regierung bei der Linie bleibt, die unsere Bundeskanzlerin vorgezeichnet hat.

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