Kampf gegen Antisemitismus soll Staatsziel in Brandenburg werden -Forderung von Moses Mendelssohn Zentrum, Abraham Geiger Kolleg und Flick Stiftung…
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 9. November fordern Moses Mendelssohn Zentrum, Abraham Geiger Kolleg und Flick Stiftung, jetzt den Kampf gegen Antisemitismus als Aufgabe des Staates in der Brandenburger Verfassung zu verankern. Rabbiner Prof. Walter Homolka, Mitbegründer des Abraham Geiger Kolleg hierzu: „Antisemitismus soll als eigenständige Diskriminierungsform anerkannt und die Handlungsmöglichkeiten des Staates im Bereich der Bekämpfung so erweitert werden“.
Die Vorarbeiten für diese Ergänzung des Artikels 7a in der Landesverfassung gehen ins Frühjahr 2020 zurück. Im Juni 2020 fand dann an der Universität Potsdam eine Fachtagung mit Experten verschiedener Disziplinen statt, um die Möglichkeiten und die Wirkung einer solchen Verfassungsänderung auszuloten. Zum 9. November werden die Ergebnisse dem Brandenburger Landtag übermittelt.
Susanne Krause-Hinrichs, Geschäftsführerin Flick Stiftung zur Wirkung des Vorhabens: „Ich bin sicher, eine solche Staatszielbestimmung würde viel helfen gegen den grassierenden und immer brutaler werdenden Antisemitismus. Wie ein Schneeballeffekt können dann in den verschiedenen politischen und administrativen Bereichen Grundlagen für einen wirksameren Kampf gegen Judenhass entstehen“.
Prof. Dr. Julius Schoeps, Gründungsdirektor des Moses Mendelssohn Zentrums erläutert: „Antisemitismus und Rassismus haben viele Schnittmengen, sind jedoch nicht dasselbe. Antisemitismus muss komplexer begegnet werden, der Kampf gegen ihn kann daher nur als gesamtgesellschaftliche Anstrengung gelingen. Eine Aufnahme als Staatsziel erscheint überfällig.“