Kabinettsbeschluss zur Antisemitismus-Definition

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, die internationale Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance (IHRA) von Antisemitismus zu übernehmen…

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Bekämpfung des Antisemitismus zu verstärken. Wenn die international vereinbarte Definition von Antisemitismus künftig in den Schulen, in der Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Justiz berücksichtigt wird, ist damit ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Antisemitismus getan. Auch die Polizei erhält mit der Antisemitismus-Definition ein Werkzeug an die Hand, mit dem antisemitische Straftaten auch als solche effektiv eingestuft werden können.

Zum Kabinettsbeschluss erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster:

„Die Bundesregierung hat ein klares Zeichen gesetzt, dass Antisemitismus in Deutschland weder geduldet noch toleriert wird. Antisemitismus im Gewand vermeintlicher Israelkritik gilt es ebenso zu bekämpfen wie die alten Vorurteile gegenüber Juden. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus gefolgt ist und die Definition in Bezug auf Israel erweitert hat. Nun sind sämtliche staatlichen Stellen am Zuge, die Definition wirksam anzuwenden. Es ist wünschenswert, dass auch der neu gewählte Bundestag sich mit einem Beschluss die Antisemitismus-Definition zu Eigen macht.“

Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, dankte ebenfalls der Bundesregierung für diesen wichtigen Beschluss. Er sei ein starkes Signal, ein Meilenstein im entschlossenen Kampf gegen den erstarkten Antisemitismus. Die Arbeitsdefinition ist ein hilfreiches Instrument, um die verschiedenen Formen des Hasses und der Gewalt gegen Juden endlich klar als Antisemitismus zu erkennen und zu benennen.

„Das Benennen ist aber nur der erste Schritt“, so Knobloch. „Im zweiten muss nun die Bekämpfung des Antisemitismus in seinen vielen Formen auf allen gesellschaftlichen Ebenen vorangetrieben werden.“

Knobloch betonte: „Es steht zu befürchten, dass im neuen Bundestag viele neue Mitglieder eine Meinung über Antisemitismus vertreten, die jenseits des bisherigen freiheitlich-demokratischen Konsenses liegt. Es wird ein erster Lackmustest sein, wie schnell sich der neue Bundestag die Arbeitsdeinition ebenfalls zu eigen macht. Das ist jedoch für eine systematische Strategie gegen Antisemitismus dringend nötig. Eine solche brauchen wir endlich, um gezielt und wirksam gegen die vielen Formen des tief sitzenden, wuchernden Hasses und der Gewalt gegen jüdische Menschen und Einrichtungen vorzugehen. Ich fordere daher erneut, im Kanzleramt einen Antisemitismusbeauftragten anzusiedeln. Der Beschluss der Bundesregierung zeigt, dass sie den Antisemitismus als eine Bedrohung nicht nur für die jüdische Bevölkerung, sondern für unsere gesamte rechtsstaatliche Gesellschaft ernst nimmt. Im Kampf dagegen sind noch viele entschlossene Schritte – von der Bildungsarbeit bis zur konsequenten Strafverfolgung – notwendig.“