Rassismus in einer Berner Maturazeitung

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Im Berner Gymnasium Neufeld haben im Juni Schüler in ihrer Maturazeitung Witze über Farbige und Juden veröffentlicht. Zudem wurden zwei Lehrerinnen in sexistischer Art und Weise belästigt. Der Direktor der Schule, nimmt die Schüler in Schutz…

Von Benji Epstein

Die Maturazeitung stellt in den Schweizer Gymnasien jeweils einer der Höhepunkte der Schulzeit dar. In einem letzen veröffentlichten Schreiben dürfen sich die Schüler zu ihrer Schulzeit, zu den Mitschüler sowie auch den LehrerInnen äussern. Dass dabei der Inhalt nicht nur witzig sondern oftmals auch beleidigend sein kann, zeigt die Maturazeitung einer Maturaklasse des Gymnasiums Neufeld in Bern.

Wie verschiedene Medien berichteten, beinhaltete die Maturazeitung Witze gegen Farbige sowie gegen Juden. Dem Vernehmen nach hat dieselbe Klasse eine ihrer Lehrerin in einem Flugblatt auch als RAF-Terroristin tituliert. Die Mehrheit der Lehrerkonferenz wollte die Autoren der rassistischen Texte ermitteln lassen, um eine Strafe auszusprechen und eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz sowie gegen Ehrverletzung zu ermöglichen.

Wäre da nicht der Rektor Rolf Maurer, der den Rechtsweg versuchte zuzupflastern. Dieser wollte die Autorenschaft nicht ermitteln. Gemäss Quellen des Tages Anzeigers habe der Rektor damit sein Sohn schützen wollen. Dieser ist einer der möglichen Autoren der Texte und auch politisch engagiert. 2008 hatte Maurers Sohn auf der Liste der Jungfreisinnigen für den Stadtrat kandidiert.

Gegenüber dem Tages Anzeiger meinte Maurer, dass die Autoren einen Verweis von der Schule erhalten hätten, wären sie noch Schüler des Gymnasiums gewesen. So aber, gegenüber Maturanden, habe die Schule keine Sanktionsmöglichkeiten gehabt. Die Maturanden hätten ihre Narrenfreiheit, die sie beim Verfassen der Maturazeitung geniessen, missbraucht. Dass der Sohn zu seiner Klasse gehört habe, hätte zunächst keine Rolle gespielt, äusserte sich Maurer. Er sei aktiv geworden, als er durch eine Lehrin, die sich durch die Zeitung in ihrer Ehre verletzt fühlte, aufgeforder wurde, etwas zu unternehme.

Maurer liess sich in einem weiteren Vorgehen von der Erziehungsdirektion beraten, um mögliche rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Zudem meinte er, er hätte den Schülern sein Wort gegeben, die Autorenschaft nicht zu ermitteln. Dies sei auf einem gegenseitigen Einverständnis basiert, wobei die Schülerschaft sich im Gegenzug zu einem Brief, der an die Eltern verschickt wurde und der die Aussagen verurteilt, einverstanden zeigte.

Der Rektor gab zu bedenken, dass das ganze Verfahren während der schriftlichen Maturaprüfung über die Bühne gegangen sei und die Schüler zu diesem Zeitpunkt nicht der disziplinarischen Aufsicht der Schule, sondern derjenigen der kantonalen Maturitätskommission unterlagen. Zudem wäre eine Ermittlung während der Prüfung unverhältnismässig gewesen und einige Eltern hätten so die Rechtsmässigkeit der Prüfungsergebnisse in Frage stellen können.

Den Vorwurf der Befangenheit weist Maurer von sich. „Die Frage stellte sich erst, als ein Teil des Kollegiums verlangte, die Autoren zu ermitteln“, erklärte er gegenüber dem Tages Anzeiger. Als die Schulleitung sich dagegen entschied, sei er aber in den Ausstand getreten. Am Ablauf des Verfahrens und den Reaktionen der Schule würde er auch heute nichts ändern. „Angesichts des Wirbels würde ich aber wohl von Anfang an in den Ausstand treten.“ Wie der Bund am Donnerstag berichtete haben sich die Schüler inzwischen bei den Lehrern sowie bei der Schule persönlich für die Äusserungen entschuldigt.

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