Haftstrafe gegen Sylvia Stolz bestätigt

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Die Haftstrafe und das Berufsverbot gegen die Holocaustleugnerin Sylvia Stolz wurden am Freitag vom Landgericht Mannheim bestätigt. In einer Revisionsverhandlung reduzierte das Gericht die Haftzeit gegenüber dem ersten Urteil um drei Monate. Die verurteilte Rechtsanwältin beendete ihren Auftritt nach dem Urteil erneut mit einem Hitlergruß an das Publikum…

redok v. 11.05.2009

Im Januar 2008 hatte das Landgericht noch dreieinhalb Jahre Haft und fünf Jahre Berufsverbot gegen die fanatische Anwältin verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Kern bestätigt, jedoch in einigen Teilen abgeändert. Der Vorwurf der Volksverhetzung blieb bestehen, dagegen sah der BGH eine versuchte Nötigung als nicht gegeben an. Im Prozess gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel hatte Stolz als dessen Verteidigerin die Schöffen „belehrt“, im Falle einer Verurteilung von Zündel müssten sie wegen „Feindbegünstigung“ mit der Todesstrafe rechnen. Darin hatte der BGH keinen Straftatbestand gesehen: Stolz habe keinen Einfluss darauf, dass ihre Warnung Realität werde.

Dem Strafsenat des Landgerichts blieb damit nun eigentlich nur die Aufgabe, die Strafhöhe neu festzusetzen. Dafür war nur ein Verhandlungstag vorgesehen, doch daraus wurden wieder neun. Wieder hatte Stolz mit stundenlangen Tiraden den Verlauf des Prozesses in die Länge gezogen, mit denen sie vor allem ihren manischen Antisemitismus unter Beweis stellte. So behauptete sie, Juden wollten „die Welt in den Ruin treiben“, daher seien „nationalsozialistische Strukturen“ nötig. Wiederum bedrohte sie Richter, Beisitzer und Anklagevertreter, bei einer Wiederkehr des Dritten Reiches müssten sie mit Konsequenzen rechnen.

Ihr Verteidiger Ludwig Bock, selbst einschlägig wegen Volksverhetzung vorbestraft, begnügte sich mit einem vergleichsweise kurzen Plädoyer. Dabei ließ er es sich allerdings nicht nehmen, das KZ Dachau als „Synonym für die amerikanische Reedukation“ des deutschen Volkes zu bezeichnen; nach dem Krieg seien SS-Männer gefoltert worden, um falsche Geständnisse zu erpressen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wieder dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Nach stundenlangem Schlusswort der Angeklagten wurde um 20 Uhr das Urteil verkündet: das Berufsverbot als Anwältin für fünf Jahre bleibt bestehen, die Haft auf drei Jahre und drei Monate reduziert. Den Schlusspunkt setzte Stolz, indem sie sich dem Publikum zuwandte und sich erneut mit dem Hitlergruß von ihren Sympathisanten verabschiedete.

© redok