Tagung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus

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Um Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben in Deutschland weiterhin nachhaltig zu fördern, hat sich aufgrund eines fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschlusses im Januar 2015 ein zweiter Expertenkreis Antisemitismus konstituiert. Die Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden damit beauftragt, einen Bericht zu aktuellen Entwicklungen des Antisemitismus in Deutschland zu erstellen. Ende April 2017 wurde dieser dem Bundestag übergeben…

Um den Bericht und seine Ergebnisse sowie die sich daraus ergebenden Forderungen und Handlungsempfehlungen auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu diskutieren, findet am 14. Juni 2017 eine Tagung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus statt.

Programm
Anmeldung

Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus 7.4.2017

Über den Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus

Dem Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus gehören neun Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft an, die sich intensiv mit der Bekämpfung von Antisemitismus befassen. Der vorgelegte Bericht beschäftigt sich auf rund 300 Seiten mit aktuellen Entwicklungen des Antisemitismus in Deutschland in Gesellschaft, Medien, Politik, politischen Bewegungen, Sport, Religion sowie im Bereich Flucht und Migration und verknüpft wissenschaftliche Analysen mit Forderungen und Handlungsempfehlungen für Akteure aus Politik und Gesellschaft.

Zentrale Forderungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus

1. Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten und Verstetigung eines unabhängigen Expertenkreises

Der vorliegende Bericht des zweiten Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus zeigt, dass die Bekämpfung des Antisemitismus eine dauerhafte Aufgabe für Politik und Gesellschaft ist und bleibt. Deshalb fordert der Expertenkreis die Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten. Diese/r soll im Bundeskanzleramt angesiedelt werden und als Teil der Verwaltung die Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung und -prävention ressortübergreifend koordinieren. (…)

2. Konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten

Der Expertenkreis fordert, die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, jüdischen Organisationen und Sicherheitsbehörden bei der Erfassung antisemitischer Straftaten zu verbessern. Die Schaffung entsprechender Strukturen soll den Betroffenen das Anzeigen antisemitischer Straftaten erleichtern und damit Dunkelziffern reduzieren. Basis für die Beurteilung antisemitischer Taten soll ein einheitlicher Kriterienkatalog sein, in Anlehnung und kritischer Weiterentwicklung der sogenannten Working Definition zum Antisemitismus. Antisemitische Straftaten sollen im Verfassungsschutzbericht wieder explizit
ausgewiesen werden. (…)

3. Dauerhafte Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention

Der zweite Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus wiederholt die Forderung aus dem ersten Bericht, die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Antisemitismusprävention zu verstetigen. Damit greift der Expertenkreis eine Forderung des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom
August 2013 auf, der sich »mit Nachdruck« für eine »Neuordnung der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus« ausspricht. Der Expertenkreis fordert die Politik auf, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für bürgerschaftliche Akteure zu garantieren.
Damit verbunden ist die Schaffung von Strukturen, um Wissen und Erfahrungen, die in Modellvorhaben gesammelt werden, in die Regelstrukturen zu überführen (v.a. Schule).

4. Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission

Zahlreiche der in diesem Bericht beschriebenen Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung und – prävention fallen in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund hat in diesem Zusammenhang meist nur eine »Anregungsfunktion« (siehe Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII). Um die Abstimmung länderspezifischer Maßnahmen, v. a. im Bereich Schule, Jugendhilfe, Justiz und Polizei, zu verbessern, fordert der Expertenkreis die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der für die o.g. Bereiche zuständigen Stellen. Außerdem fordert der Expertenkreis die Bundesländer auf, eigenständige Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung in den Landesprogrammen zur Extremismusprävention zu verankern und über diese in Austausch zu treten.

5. Langfristig angelegte Forschungsförderung zum Antisemitismus

Der Expertenkreis fordert mehr Forschungsvorhaben, die sich gezielt sowohl mit den historischen Entwicklungen als auch den gegenwartsbezogenen Formen des Antisemitismus befassen und die sowohl die Perspektive der nichtjüdischen wie auch der jüdischen Bevölkerung berücksichtigen. Diese sollten interdisziplinär und sowohl quantitativ als auch qualitativ angelegt werden. (…)

Im Übrigen empfiehlt der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus, Berichte durch weitere Expertenkreise erstellen zu lassen, die antimuslimische und andere Vorurteile und Ausgrenzungen beschreiben und analysieren, da es sich hierbei nicht nur um ähnliche Phänomene handelt, sondern auch Schnittmengen zu antisemitischen Haltungen sichtbar werden, die für die im Bericht vorgeschlagenen präventiven Strategien von grundlegender Bedeutung sind

Zum vollständigen Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus 7.4.2017