Als Strafrechtler hat man ja immer einen sehr speziellen Blick auf die Gesellschaft, in der man lebt. Zumindest einige Strafrechtler scheinen nur darauf zu lauern, was man als nächstes kriminalisieren könnte…
Von Ramona Ambs
Es ist quasi eine vorausseilende Déformation professionnelle, die sich da bemerkbar macht. Immer schauen, was vielleicht schon strafbar sein oder wenigstens so interpretiert werden könnte. Noch vor einigen Monaten versuchte Prod. Dr. Holm Putzke jüdische und muslimische Eltern zu kriminalisieren, weil sie ihre Söhne beschneiden lassen. Der Versuch, uns alle einzusperren ist aber nicht geglückt. Wir laufen alle noch frei rum, bekommen Söhne, beschneiden diese und feiern das mit Freude. Jetzt sogar mit gesetzlicher Garantie. Dumm gelaufen für Putzke. Aber so schnell gibt er ja nicht auf.
Jetzt hat er ein neues Betätigungsfeld entdeckt: Die Schleuserei. Das ist nicht schön. Schließlich kommen da noch mehr „Kinderverstümmler“ ins Land. Deshalb muss man auch was tun! Und Putzke tut: Für ihn hat sich Angela Merkel mit ihrer Aufforderung, Flüchtlinge erstmal herkommen zu lassen, strafbar gemacht. Er schreibt auf seiner Webseite: „Denn für die Tatbestandserfüllung genügt jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert. Angela Merkels Entschluss, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre, nämlich nach § 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB)“.
Ja sapperlott nochmal. Sollte da jemand einfach so menschlich gehandelt und agiert haben, ohne zuvor zu schauen, ob das rechtskonform ist? Unglaublich, wo man doch bei konkurierenden Gesetzen, gesellschaftlichen Ausnahmesituationen und überhaupt die Rechtshierarchie und Putzkes Einschätzung dazu beachten sollte!
Wo soll das noch hinführen?
Wenn Putzke mitkriegt, dass beispielsweise auch Walter Benjamin, Max Ernst oder Hannah Arendt nur dank einiger Schlepper, Fälscher und Schleuser vor den Nazis fliehen konnten, zerrt er deren Retter vielleicht auch noch vor Gericht. Schließlich haben die auch gegen geltendes Recht verstoßen damals!
Natürlich hat Holm Putzke nichts gegen diese Menschen. Nein, auf keinen Fall. Aber Recht muss Recht bleiben. Oder wie er es formuliert: : „Eine strafrechtliche Betrachtung ändert allerdings nichts daran, dass Flüchtlingen ohne Wenn und Aber geholfen werden muss – freilich im Einklang mit geltendem Recht.“
Na dann! Vielleicht erklärt ihm mal ein Kollege, dass es derzeit praktisch keine legale Einreisemöglichkeit für Flüchtlinge gibt. Aber wir können sie ja draußen warten lassen, bis ein schön formuliertes Gesetz fertig ist.
Oder wir halten uns an Hannah Arendt und machens einfach menschlich.
„http://www.tierhilfe-fuerteventura.de/html/mittelmeerkrankheiten.php“
„Gesundheit und Tierschutz haben höchste Priorität! Sowohl auf Fuerteventura als auch hier in Deutschland vermitteln wir die Hunde ausschließlich komplett durchgeimpft, entwurmt, gechipt und ab einem gewissen Alter ausnahmslos kastriert. Viele Tierschutzvereine aus dem Mittelmeer-Raum lassen zwar grundsätzlich den Mittelmeercheck durchführen, vermitteln jedoch dann ihre Tiere aus Kostengründen unkastriert. Vielfach sind diese Tiere auch nicht durchgeimpft, sondern haben nur die für die Einreise nach Deutschland vorgeschriebene Tollwutschutz-Imfpung.
Kaum ein Auslands-Tierschutzverein kann sich bei einer Vermittlungsgebühr/Spende von durchschnittlich ca. 250 EUR leisten, grundsätzlich jedes Tier kastriert, voll durchgeimpft und getestet zu vermitteln, da die Tiere meist in einem erbarmungslos schlechten Zustand in die Obhut der Tierschützer gelangen und hier schon im Vorfeld pflege- und kostenintensive Behandlungen notwendig sind.“
Ging doch früher auch mit ein bißchen Empathie! 250€ geht ja noch, o.k. das mit der Kastration könnte Probleme bereiten, aber eine Vermittlungsliste auch Ehemaliger scheint vorzuliegen.
Rechtlich alles völlig korrekt!
„Schuldausschließende Pflichtenkollision“
könnte selbst einem ehemaligen FDPler und anscheinend jetzigem Seehofer Wau-Wau bekannt sein.
Falls er in der Weltuni Passau über das Grundgesetz verfügt, das allerdings, zugegebenermaßen deutlich nach den 35´Gesetzen, gewisse Einschränkungen vorsieht.
Früher haben auch schon diverse Leute behauptet nur Gesetze befolgt zu haben, die Empathie war ähnlich.
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