Sich online eine Laserzielvorrichtung zu bestellen, war dann doch ein etwas zu selbstsicherer Einfall eines 41-jährigen, in Hamburg in der Wache 24 tätigen Polizeibeamten. Die für seinen Wohnort in Schleswig-Holstein zuständigen Zollfahnder in Mölln fingen das ihnen verdächtig erscheinende Paket aus China ab – der Besitz eines derartigen Zusatzgerätes für Schusswaffen ist in Deutschland strafbar…