Wenn der Schächter kommt...
in 'Die Fleischerei' 1-2/1996
alle Urheberrechte liegen beim Autor Jan F. Turner
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Tierquälerei oder
tiergerechtes Schlachten?
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich
mit rituellem Schlachten
Islamische und juedische Gesetze
schreiben seit vielen tausend Jahren das rituelle Schaechten von Tieren vor.
Aber wenn Moslems oder Juden in Deutschland zum Schaechtmesser greifen,
bekommen viele Gaensehaut. So hat das Bundesverwaltungsgericht im
vergangenen Sommer ein umstrittenes Urteil gefaellt. Fazit: Moslems duerfen
in Deutschland nicht mehr ohne Betaeubung schlachten. Doch was ist
Schaechten eigentlich?
Die rechte Hand umklammert das stumpfe
Brotmesser. Die linke Hand haelt das Schaf fest. Jetzt saebelt der
tuerkische Schlachter mit dem Messer an der Kehle des Tieres herum. Blut
spritzt in alle Richtungen. Nach mehreren Versuchen sind Luftroehre und
Schlagadern durchtrennt. Von seinen Qualen erloest blutet das Schaf aus.
Jeder Metzger und Tierschuetzer in Deutschland kennt eine Geschichte wie
diese. Immer passend dazu: das Daemmerlicht eines Hinterhofs, eine alte
Badewanne sowie ein rostiges Brotmesser. Der Wahrheit entsprechen diese mit
Vorurteilen behafteten Horrorgeschichten kaum. Das richtige Schaechten - so
wie es vorgeschrieben ist - sieht ganz anders aus.
Strenge Vorschiften
Islam und Judentum schreiben das Schaechten vor. Nicht geschaechtete Tiere
sind fuer den Verzehr tabu. Eine Vielzahl von islamischen und juedischen
Vorschriften sollen dem Tier unnoetige Qualen beim Schaechten ersparen. Die
juedische Gesetzgebung ist besonders streng. Nur ein ausgebildeter
Schaechter darf mit einem vorgeschriebenen rasierklingenscharfen
Schaechtmesser rituell schlachten. Jeder Verstoss macht das Fleisch fuer den
Verzehr unbrauchbar (unkoscher).
Nachdem im Dritten Reich
Nationalsozialisten rund sechs Millionen europaeische Juden ausrotteten, war
das juedische Schaechten in Deutschland lange Zeit kein Thema. Heute zaehlt
die juedische Gemeinschaft in Deutschland wieder rund 50000 Mitglieder. So
steigt auch der Bedarf an rituell geschaechtetem Fleisch, der mittlerweile
wieder in Berlin, Frankfurt und Muenchen gedeckt wird.
Perfektion bei Juden ein Muss
Bis Fleisch ''koscher'', also fuer den
juedischen Verzehr geeignet ist, muessen eine Vielzahl Bedingungen erfuellt
werden. Wie im Islam muessen Rind, Schaf oder Lamm gesund sein und ohne
koerperlichen Schaeden oder Verletzungen sein. Der Verzehr von Schweinen ist
Juden wie auch Moslems verboten.
Vor dem Schlachten prueft der Schochet (Hebraeisch fuer Schaechter) penibel
das rasierklingenscharfe Spezialmesser. Selbst die kleinste Scharte macht es
fuer das Schaechten untauglich. Auch das Tier wird genau untersucht.
Anschliessend fuehrt es der Schochet in eine Box, die die Bewegungsfreiheit
des Tieres einschraenkt. So kann der Schochet ohne Stoerung und Gefahr den
Schnitt ausfuehren. In diesen Boxen werden die Tiere stehend oder umgekippt
geschaechtet. Gemaess juedischer Weltanschauung geschieht das ''Nehmen von
Leben'' bewusst. Aus diesem Grund spricht man bei jedem Vorgang der im
Zusammenhang mit dem Schaechten steht, einen Segensspruch. Da der Schnitt
nur mit Menschenhand durchgefuehrt werden darf, kommt eine Automation nicht
in Frage. Nun steht der diplomierte Schochet vor der schwierigsten Aufgabe -
dem perfekten Schnitt. Mit nur einem Streich schneidet er Halsschlagadern
und Luftroehre bis zur Wirbelsaeule durch. Dieser schnelle und praezise
Schnitt hat eine ploetzliche Stockung der Blutzufuhr zum Hirn zur Folge. Das
Tier wird augenblicklich bewusstlos. Jede kleinste Pause bei der Fuehrung
des Schnittes, das Hineindruecken oder Stechen des aufgelegten Messers in
den Hals ist verboten. Weil Juden der Genuss von Blut streng verboten ist,
muss es bis auf den letzten Tropfen herauslaufen. Anschliessend wird das
Fleisch in Salz eingelegt, damit es kleine verbliebene Reste des Blutes
aufsaugt. Nicht jeder darf nach juedischen Gesetzen schaechten. Erst wenn
der Schaechter - er muss Jude sein - das entsprechende Diplom nach einer
mehrjaehrigen Ausbildung erworben hat, darf er unter Aufsicht eines
Rabbiners schaechten.
Moslems schaechten in Richtung Mekka
Auch im Islam wird Blut als rituell
unrein angesehen. Damit es vollstaendig aus dem Koerper fliessen kann,
schneidet der islamische Schlachter ebenfalls die Halsschlagadern des
lebenden Tieres durch. Vorher dreht es das Tier in Richtung Mekka und ruft:
''Im Namen Allahs''. Dann setzte er das Messer an. Um das Leiden des Tieres
zu verkuerzen, sollte er ein scharfes Messer verwenden - muss es aber nicht.
Und genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister. Denn auch alle anderen
Instrumente sind erlaubt, die ein Auslaufen des Blutes ermoeglichen. So
stirbt das Tier oft qualvoll, weil die Schlachtwerkzeuge stumpf, schartig
oder rostig sind. Ein Grund, der den Feldzug der Tierschuetzer gegen das
Schaechten erklaert. Waehrend bei den Juden das geschaechtete Fleisch nur
als Nahrung dient, werden im Islam Tiere auch geopfert. Anlaesse dafuer sind
die Erfuellung eines Geluebtes, die Geburt eines Kindes oder die Wallfahrt
nach Mekka. So schlachten moslemische Familienvaeter die Tiere oft selbst
anstatt diese Arbeit einem Profi zu ueberlassen. Ein weiterer Grund, warum
Tierschuetzer dagegen protestieren.
Schmerzloses Toeten?
Ein anderer Vorwurf der Tierschuetzer
lautet: Das Tier ist nicht bewusstlos, wenn der toedliche Schnitt erfolgt.
Sie meinen, dass dadurch unnoetige Qualen entstuenden. Rabbiner Dr. med.
vet. Dr. phil. I. M. Levinger aus Basel weisst diese Vorwuerfe vehement
zurueck. ''Sofort nach dem Schaechtschnitt bleibt das Tier fuer mindestens
zehn Sekunden total ruhig. Dies bedeutet, dass es den Schmerz nicht
empfindet'', sagt der international anerkannte Schaechtspezialist.
''Normalerweise wehrt es sich innerhalb der ersten Sekunden gegen Schmerz.
Aber selbst wenn ein EEG (elektroencephalographische Registrierung)
vorgenommen wird, werden keine Schmerzen registriert.'' Die sofort nach dem
Schnitt einsetzende Blutleere im Gehirn macht das Tier unempfindlich fuer
alle Empfindungen. Nach etwa drei Sekunden zeigt die Gehirnregistrierung,
dass das Tier bewusstlos ist. Die Kraempfe der Muskeln kommen erst spaeter
und sind, so Levinger, sicher nur das Resultat von Sauerstoffmangel und
nicht der Schmerzen. Schon am 18. Februar 1930 beschaeftigte sich der
Reichstag in Berlin mit diesem Thema. Nach einem wissenschaftlichen
Gutachten des Reichsgesundheitsamtes fassten die Politiker damals den
Beschluss, wonach (juedisches) Schaechten nicht als Tierquaelerei zu
betrachten sei. Zahlreiche Wissenschaftler haben damals wie heute die
Vorwuerfe zurueckgewiesen, wonach Tiere durch das Schaechten gequaelt
wuerden. Als nach dem Krieg die moslemische Bevoelkerung in Deutschland
durch Gastarbeiter und deren Nachkommen auf ueber zwei Millionen anstieg,
mussten die alten Gesetzestexte aktualisiert werden.
Schächten bald verboten?
Die heutigen Vorwuerfe richten sich
ueberwiegend gegen die moslemische Praxis des Schaechtens. So beschaeftigte
sich das Bundesverwaltungsgericht 1995 mit diesem Thema.
Der Anlass: Die Betreiberin einer Kantine
in einer Hamburger Moschee begehrte die bis dato uebliche
Ausnahmegenehmigung fuer das Schaechten warmbluetiger Tiere ohne vorherige
Betaeubung (Artikel 4 des Tierschutzgesetzes). Die 1988 beantragte
Genehmigung berief sich auf den Koran (5. Sure, Vers 4). Dieser Antrag wurde
abgelehnt. Durch viele Instanzen gelangte dieses Thema schliesslich vor das
Bundesverwaltungsgericht. Im Juni 1995 sprachen die Richter das Urteil.
Demnach ist das Schlachten der Tiere durch Moslems ohne vorherige Betaeubung
nicht mehr gestattet. Im Vorfeld hatte das Gericht massgebliche islamische
Rechtsgelehrte und die tuerkische Botschaft in Bonn dazu befragt. Sie wiesen
darauf hin, das das Tier waehrend der Schlachtung noch Zeichen von Leben
zeigen muss. Verboten ist der Verzehr des Fleisches dann, wenn die Tiere vor
der Schlachtung getoetet wurden oder bereits tot waren.
Elektroschock loest islamisches Problem
Die vorherige Betaeubung der Tiere durch
Stromstoesse werde den islamischen Anforderungen gerecht, beschloss das
Gericht. Es berief sich dabei auch auf eine gutachterliche Stellungnahme der
Geistlichen Zentrale des Islam an der Al-Azhar-Universitaet in Kairo. Ihr
Rektor erklaert die vorherige elektrische Betaeubung eindeutig fuer
zulaessig. Die Anwendung der elektrischen Betaeubung aendert auch den Status
der Schlachtmethode. So zaehlt sie rechtlich nicht mehr zum Schaechten,
sondern unterliegt der ueblichen Schlachtungs-Gesetzgebung.
jft
Tierschutzgesetz im Wortlaut
Eine Ausnahme vom Verbot, warmbluetige
Tiere ohne Betaeubung zu schlachten, kann nach Artikel 4a Absatz 2 Nr. 2
TierSchG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn
objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer
Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschaechteter Tiere
verbieten; eine individuelle Glaubensueberzeugung vom Bestehen eines solchen
Verbots reichen nicht aus.
Leserzuschrift v. 06.01.2014:
"Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich sie auf einige Fehler auf ihrer Internetseite zum Thema
Schächten hinweisen.(http://www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch1.htm)
Ersteinmal finde ich es toll das sie den Leuten zeigen das das richtige
Schächten keine Tierquälerei ist.
Ich möchte keinen langen Roman schreiben also fange ich gleich mit dem
ersten Fehler an der sich im Absatz "Moslems schaechten in Richtung Mekka"
befindet :
Zitat: "
Um das
Leiden des Tieres zu verkuerzen, sollte er ein scharfes Messer verwenden -
muss es aber nicht.
"-diese Aussage ist falsch! Er muss ein scharfes Messer benutzten da wenn
das Tier leiden sollte dieses Fleisch nicht mehr essbar ist.
Der nächste Fehler befindet sich im selben Absatzt: "
Waehrend
bei den Juden das geschaechtete Fleisch nur als Nahrung dient, werden im
Islam Tiere auch geopfert.
" -dies versteht man sehr leicht falsch, ja im Islam wird das Tier geopfert
doch was glaubt ihr was wir (Muslime) mit diesem Fleisch machen? Um es ihnen
zu erläutern wir spenden -geben alles oder den größten Teil- den Bedürftigen
in unserer Umgebung.
Elektroschock löst islamisches Problem- ist die Aussage die mich am meisten
verärgert. Ich weiß das sie sich auf Aussagen von Moslems berufen doch ich
bitte sie darum sich besser zu informieren denn das ist auch falsch, denn
bei uns ist es ähnlich wie bei den Juden das Tier darf nich betäubt werden
damit es ausblutet.
Ich bitte
sie diese Fehler zu korriegieren oder diesen Artikel zu entfernen da sie ob
wissend oder unwissen Menschen falsch informieren und dies ist eine Sünde.
Hochachtungsvoll
M.M"
Leserzuschrift v. 21.09.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeistert, wie gut Sie die Schächtung beschreiben und so gängige
Vorurteile beiseite räumen. Allerdings sind mir einige Fehler aufgefallen,
bei der Beschreibung der muslimischen Schächtung.
Wir glauben alle an den selben Gott (egal ob Jude, Muslim oder Christ -
abgesehen von der Trinität), haben nur verschiedene Wege (Deen) gewählt um
ihm best möglich zu dienen. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie diese
Fehler / Falschaussagen nicht absichtlich, sondern aus Unwissenheit in den
Artikel aufgenommen haben. Dazu würde ich mich gerne kurz äußern.
Wer darf Schächten:
Ich finde es sehr schön, dass bei den Juden nur ausgebildete Schächter/Schochet
dies durchführen dürfen, um das Tier möglichst qualfrei zu schlachten. Bei
uns Muslimen ist es nicht ganz so Streng. Jedoch darf bei uns auch nur
jemand schächten, der gewährleisten kann alle islamischen Vorschriften
einzuhalten und dessen Glaube und Glaubenspraxis stark genug sind. Ich
selber zum Beispiel würde mich nicht trauen zu Schächten, da ich nicht
sicher bin, ob ich den Hals mit einem Schnitt durchtrennen könnte und
überlasse dies einem erfahreneren Bruder.
Opfer / Opferfest:
Sie schreiben "... Waehrend bei den Juden das geschaechtete Fleisch nur als
Nahrung dient, werden im Islam Tiere auch geopfert. Anlaesse dafuer sind die
Erfuellung eines Geluebtes, die Geburt eines Kindes oder die Wallfahrt nach
Mekka. So schlachten moslemische Familienvaeter die Tiere oft selbst anstatt
diese Arbeit einem Profi zu ueberlassen...". Dies stimmt zwar, aber es
fehlen wichtige Infos, sodass der Eindruck entsteht, wir würden das Tier
schlachten und das Fleisch weg schmeißen oder sonst was. Dies ist aber
absolut nicht der Fall! Im Koran heißt es (Sinngemäß): 22:37... Weder ihr
Fleisch noch ihr Blut gelangt zu Allah, wohl aber die Gottesfurcht (die ihr)
eurerseits (empfindet und an den Tag legt). So haben wir sie euch dienstbar
gemacht, damit ihr Allah dafür preiset, daß er euch rechtgeleitet hat. Und
bring denen, die fromm sind (al-muhsiniena), gute Nachricht (von der
Seligkeit, die sie im Jenseits zu erwarten haben)!
Außerdem gibt es klare Vorschriften dafür, was mit dem Fleisch geschehen
soll. Es soll in drei gleiche Teile aufgeteilt werden (Quantität und
Qualität). Ein drittel soll an Bedürftige verteilt werden, ein drittel an
Verwandte, Nachbarn und Freunde (auch an nicht muslimische!) und nur ein
drittel darf von der eigenen Familie verzehrt werden.
Ich hoffe Sie verstehen nun das wir keine "barbarischen" Opfer darbringen,
sondern das Fleisch des geopferten Tieres gemäß den Vorschriften des Islam
verteilt und verzehrt wird.
Das Schlachterwerkzeug:
Es ist nicht korrekt, dass Sie schreiben "... Dann setzte er das Messer an.
Um das Leiden des Tieres zu verkuerzen, sollte er ein scharfes Messer
verwenden - muss es aber nicht...". Denn bei der Wahl des
Schlachterwerkzeuges sind die Regeln für uns Muslime nicht anders, als für
Juden. Auch wir MÜSSEN wir ein rasiermesserscharfes Messer verwenden ("...
so Scharf dass man ein Haar spalten kann."). Außerdem darf dass Tier bis zum
Augenblick der Schlachtung weder das Messer sehen, noch sonstige Hinweise
auf eine Schlachtung, den Tod oder sonst irgendwas, wodurch das Tier Angst
kriegen oder sich unwohl fühlen könnte. Und auch wir sind verpflichtet den
Hals des Tieren mit einem schnellen Schnitt von Halsschlagader zu
Halsschlagader durch zu führen.
Ich kann die Vorurteile, Falschinformationen und Missverständnisse gut
verstehen. Denn vor Jahren war ich selbst bei einer "Schächtung" anwesend
die angeblich islamisch war, jedoch kaum einem der von mir oben genannten
Regeln entsprochen hat. Diese Schächtung war in meinen Augen ungültig/falsch
und damit auch das Fleisch für uns nicht Halal (erlaubt). Jedoch sollten wir
nicht einen Glauben für die Fehler unwissender Gläubiger verantwortlich
machen!
Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass wir alle an den selben EINEN
UND EINZIGEN Gott glauben. Und dass wir uns deshalb gegenseitig unterstützen
und nicht bekämpfen oder schlecht reden sollten.
Selam / Shalom (Friede sei mit
Euch),
B.K.
PS: Übrigens ist es uns Muslimen auch gestattet von Juden geschächtete Tiere
bzw. koscheres Fleisch zu essen, da die Bestimmungen im Konsens
übereinstimmen."
Hintergrund:
Das Schächten:
Zur jüdischen Schlachtmethode
Eine wissenschaftliche Abhandlung von
Rabbiner I.M. Levinger...
Die religiösen Grundlagen -
Vorbereitung und Methode
- Durchführung -
Ruhe nach dem Schnitt -
Reflektorische Bewegungen -
Zusammenfassung
Tierquaelerei oder
tiergerechtes Schlachten:
-- Das Bundesverwaltungsgericht befasst
sich mit rituellem Schlachten
-- Kommentar: Am Deutschen Wesen...
Rabbiner Pinchas Paul Biberfeld zum Schächtgebot:
Gedanken über die g'ttliche Schechita
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