Judentum und Israel
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Koscher in Europa

Wenn der Schächter kommt...

in 'Die Fleischerei' 1-2/1996
alle Urheberrechte liegen beim Autor Jan F. Turner

Tierquälerei oder
tiergerechtes Schlachten?

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich
mit rituellem Schlachten

Islamische und juedische Gesetze schreiben seit vielen tausend Jahren das rituelle Schaechten von Tieren vor. Aber wenn Moslems oder Juden in Deutschland zum Schaechtmesser greifen, bekommen viele Gaensehaut. So hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Sommer ein umstrittenes Urteil gefaellt. Fazit: Moslems duerfen in Deutschland nicht mehr ohne Betaeubung schlachten. Doch was ist Schaechten eigentlich?

Die rechte Hand umklammert das stumpfe Brotmesser. Die linke Hand haelt das Schaf fest. Jetzt saebelt der tuerkische Schlachter mit dem Messer an der Kehle des Tieres herum. Blut spritzt in alle Richtungen. Nach mehreren Versuchen sind Luftroehre und Schlagadern durchtrennt. Von seinen Qualen erloest blutet das Schaf aus. Jeder Metzger und Tierschuetzer in Deutschland kennt eine Geschichte wie diese. Immer passend dazu: das Daemmerlicht eines Hinterhofs, eine alte Badewanne sowie ein rostiges Brotmesser. Der Wahrheit entsprechen diese mit Vorurteilen behafteten Horrorgeschichten kaum. Das richtige Schaechten - so wie es vorgeschrieben ist - sieht ganz anders aus.

Strenge Vorschiften

Islam und Judentum schreiben das Schaechten vor. Nicht geschaechtete Tiere sind fuer den Verzehr tabu. Eine Vielzahl von islamischen und juedischen Vorschriften sollen dem Tier unnoetige Qualen beim Schaechten ersparen. Die juedische Gesetzgebung ist besonders streng. Nur ein ausgebildeter Schaechter darf mit einem vorgeschriebenen rasierklingenscharfen Schaechtmesser rituell schlachten. Jeder Verstoss macht das Fleisch fuer den Verzehr unbrauchbar (unkoscher).

Nachdem im Dritten Reich Nationalsozialisten rund sechs Millionen europaeische Juden ausrotteten, war das juedische Schaechten in Deutschland lange Zeit kein Thema. Heute zaehlt die juedische Gemeinschaft in Deutschland wieder rund 50000 Mitglieder. So steigt auch der Bedarf an rituell geschaechtetem Fleisch, der mittlerweile wieder in Berlin, Frankfurt und Muenchen gedeckt wird.

Perfektion bei Juden ein Muss

Bis Fleisch ''koscher'', also fuer den juedischen Verzehr geeignet ist, muessen eine Vielzahl Bedingungen erfuellt werden. Wie im Islam muessen Rind, Schaf oder Lamm gesund sein und ohne koerperlichen Schaeden oder Verletzungen sein. Der Verzehr von Schweinen ist Juden wie auch Moslems verboten.

Vor dem Schlachten prueft der Schochet (Hebraeisch fuer Schaechter) penibel das rasierklingenscharfe Spezialmesser. Selbst die kleinste Scharte macht es fuer das Schaechten untauglich. Auch das Tier wird genau untersucht. Anschliessend fuehrt es der Schochet in eine Box, die die Bewegungsfreiheit des Tieres einschraenkt. So kann der Schochet ohne Stoerung und Gefahr den Schnitt ausfuehren. In diesen Boxen werden die Tiere stehend oder umgekippt geschaechtet. Gemaess juedischer Weltanschauung geschieht das ''Nehmen von Leben'' bewusst. Aus diesem Grund spricht man bei jedem Vorgang der im Zusammenhang mit dem Schaechten steht, einen Segensspruch. Da der Schnitt nur mit Menschenhand durchgefuehrt werden darf, kommt eine Automation nicht in Frage. Nun steht der diplomierte Schochet vor der schwierigsten Aufgabe - dem perfekten Schnitt. Mit nur einem Streich schneidet er Halsschlagadern und Luftroehre bis zur Wirbelsaeule durch. Dieser schnelle und praezise Schnitt hat eine ploetzliche Stockung der Blutzufuhr zum Hirn zur Folge. Das Tier wird augenblicklich bewusstlos. Jede kleinste Pause bei der Fuehrung des Schnittes, das Hineindruecken oder Stechen des aufgelegten Messers in den Hals ist verboten. Weil Juden der Genuss von Blut streng verboten ist, muss es bis auf den letzten Tropfen herauslaufen. Anschliessend wird das Fleisch in Salz eingelegt, damit es kleine verbliebene Reste des Blutes aufsaugt. Nicht jeder darf nach juedischen Gesetzen schaechten. Erst wenn der Schaechter - er muss Jude sein - das entsprechende Diplom nach einer mehrjaehrigen Ausbildung erworben hat, darf er unter Aufsicht eines Rabbiners schaechten.

Moslems schaechten in Richtung Mekka

Auch im Islam wird Blut als rituell unrein angesehen. Damit es vollstaendig aus dem Koerper fliessen kann, schneidet der islamische Schlachter ebenfalls die Halsschlagadern des lebenden Tieres durch. Vorher dreht es das Tier in Richtung Mekka und ruft: ''Im Namen Allahs''. Dann setzte er das Messer an. Um das Leiden des Tieres zu verkuerzen, sollte er ein scharfes Messer verwenden - muss es aber nicht. Und genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister. Denn auch alle anderen Instrumente sind erlaubt, die ein Auslaufen des Blutes ermoeglichen. So stirbt das Tier oft qualvoll, weil die Schlachtwerkzeuge stumpf, schartig oder rostig sind. Ein Grund, der den Feldzug der Tierschuetzer gegen das Schaechten erklaert. Waehrend bei den Juden das geschaechtete Fleisch nur als Nahrung dient, werden im Islam Tiere auch geopfert. Anlaesse dafuer sind die Erfuellung eines Geluebtes, die Geburt eines Kindes oder die Wallfahrt nach Mekka. So schlachten moslemische Familienvaeter die Tiere oft selbst anstatt diese Arbeit einem Profi zu ueberlassen. Ein weiterer Grund, warum Tierschuetzer dagegen protestieren.

Schmerzloses Toeten?

Ein anderer Vorwurf der Tierschuetzer lautet: Das Tier ist nicht bewusstlos, wenn der toedliche Schnitt erfolgt. Sie meinen, dass dadurch unnoetige Qualen entstuenden. Rabbiner Dr. med. vet. Dr. phil. I. M. Levinger aus Basel weisst diese Vorwuerfe vehement zurueck. ''Sofort nach dem Schaechtschnitt bleibt das Tier fuer mindestens zehn Sekunden total ruhig. Dies bedeutet, dass es den Schmerz nicht empfindet'', sagt der international anerkannte Schaechtspezialist. ''Normalerweise wehrt es sich innerhalb der ersten Sekunden gegen Schmerz. Aber selbst wenn ein EKG (elektroencephalographische Registrierung) vorgenommen wird, werden keine Schmerzen registriert.'' Die sofort nach dem Schnitt einsetzende Blutleere im Gehirn macht das Tier unempfindlich fuer alle Empfindungen. Nach etwa drei Sekunden zeigt die Gehirnregistrierung, dass das Tier bewusstlos ist. Die Kraempfe der Muskeln kommen erst spaeter und sind, so Levinger, sicher nur das Resultat von Sauerstoffmangel und nicht der Schmerzen. Schon am 18. Februar 1930 beschaeftigte sich der Reichstag in Berlin mit diesem Thema. Nach einem wissenschaftlichen Gutachten des Reichsgesundheitsamtes fassten die Politiker damals den Beschluss, wonach (juedisches) Schaechten nicht als Tierquaelerei zu betrachten sei. Zahlreiche Wissenschaftler haben damals wie heute die Vorwuerfe zurueckgewiesen, wonach Tiere durch das Schaechten gequaelt wuerden. Als nach dem Krieg die moslemische Bevoelkerung in Deutschland durch Gastarbeiter und deren Nachkommen auf ueber zwei Millionen anstieg, mussten die alten Gesetzestexte aktualisiert werden.

Schächten bald verboten?

Die heutigen Vorwuerfe richten sich ueberwiegend gegen die moslemische Praxis des Schaechtens. So beschaeftigte sich das Bundesverwaltungsgericht 1995 mit diesem Thema.

Der Anlass: Die Betreiberin einer Kantine in einer Hamburger Moschee begehrte die bis dato uebliche Ausnahmegenehmigung fuer das Schaechten warmbluetiger Tiere ohne vorherige Betaeubung (Artikel 4 des Tierschutzgesetzes). Die 1988 beantragte Genehmigung berief sich auf den Koran (5. Sure, Vers 4). Dieser Antrag wurde abgelehnt. Durch viele Instanzen gelangte dieses Thema schliesslich vor das Bundesverwaltungsgericht. Im Juni 1995 sprachen die Richter das Urteil. Demnach ist das Schlachten der Tiere durch Moslems ohne vorherige Betaeubung nicht mehr gestattet. Im Vorfeld hatte das Gericht massgebliche islamische Rechtsgelehrte und die tuerkische Botschaft in Bonn dazu befragt. Sie wiesen darauf hin, das das Tier waehrend der Schlachtung noch Zeichen von Leben zeigen muss. Verboten ist der Verzehr des Fleisches dann, wenn die Tiere vor der Schlachtung getoetet wurden oder bereits tot waren.

Elektroschock loest islamisches Problem

Die vorherige Betaeubung der Tiere durch Stromstoesse werde den islamischen Anforderungen gerecht, beschloss das Gericht. Es berief sich dabei auch auf eine gutachterliche Stellungnahme der Geistlichen Zentrale des Islam an der Al-Azhar-Universitaet in Kairo. Ihr Rektor erklaert die vorherige elektrische Betaeubung eindeutig fuer zulaessig. Die Anwendung der elektrischen Betaeubung aendert auch den Status der Schlachtmethode. So zaehlt sie rechtlich nicht mehr zum Schaechten, sondern unterliegt der ueblichen Schlachtungs-Gesetzgebung.

jft

Tierschutzgesetz im Wortlaut

Eine Ausnahme vom Verbot, warmbluetige Tiere ohne Betaeubung zu schlachten, kann nach Artikel 4a Absatz 2 Nr. 2 TierSchG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschaechteter Tiere verbieten; eine individuelle Glaubensueberzeugung vom Bestehen eines solchen Verbots reichen nicht aus.

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