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Wenn der Schächter kommt...
in 'Die Fleischerei' 1-2/1996
alle Urheberrechte liegen beim Autor Jan F. Turner
Tierquälerei oder
tiergerechtes Schlachten?
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich
mit rituellem Schlachten
Islamische und juedische Gesetze
schreiben seit vielen tausend Jahren das rituelle Schaechten von Tieren vor.
Aber wenn Moslems oder Juden in Deutschland zum Schaechtmesser greifen,
bekommen viele Gaensehaut. So hat das Bundesverwaltungsgericht im
vergangenen Sommer ein umstrittenes Urteil gefaellt. Fazit: Moslems duerfen
in Deutschland nicht mehr ohne Betaeubung schlachten. Doch was ist
Schaechten eigentlich?
Die rechte Hand umklammert das stumpfe
Brotmesser. Die linke Hand haelt das Schaf fest. Jetzt saebelt der
tuerkische Schlachter mit dem Messer an der Kehle des Tieres herum. Blut
spritzt in alle Richtungen. Nach mehreren Versuchen sind Luftroehre und
Schlagadern durchtrennt. Von seinen Qualen erloest blutet das Schaf aus.
Jeder Metzger und Tierschuetzer in Deutschland kennt eine Geschichte wie
diese. Immer passend dazu: das Daemmerlicht eines Hinterhofs, eine alte
Badewanne sowie ein rostiges Brotmesser. Der Wahrheit entsprechen diese mit
Vorurteilen behafteten Horrorgeschichten kaum. Das richtige Schaechten - so
wie es vorgeschrieben ist - sieht ganz anders aus.
Strenge Vorschiften
Islam und Judentum schreiben das Schaechten vor. Nicht geschaechtete Tiere
sind fuer den Verzehr tabu. Eine Vielzahl von islamischen und juedischen
Vorschriften sollen dem Tier unnoetige Qualen beim Schaechten ersparen. Die
juedische Gesetzgebung ist besonders streng. Nur ein ausgebildeter
Schaechter darf mit einem vorgeschriebenen rasierklingenscharfen
Schaechtmesser rituell schlachten. Jeder Verstoss macht das Fleisch fuer den
Verzehr unbrauchbar (unkoscher).
Nachdem im Dritten Reich
Nationalsozialisten rund sechs Millionen europaeische Juden ausrotteten, war
das juedische Schaechten in Deutschland lange Zeit kein Thema. Heute zaehlt
die juedische Gemeinschaft in Deutschland wieder rund 50000 Mitglieder. So
steigt auch der Bedarf an rituell geschaechtetem Fleisch, der mittlerweile
wieder in Berlin, Frankfurt und Muenchen gedeckt wird.
Perfektion bei Juden ein Muss
Bis Fleisch ''koscher'', also fuer den
juedischen Verzehr geeignet ist, muessen eine Vielzahl Bedingungen erfuellt
werden. Wie im Islam muessen Rind, Schaf oder Lamm gesund sein und ohne
koerperlichen Schaeden oder Verletzungen sein. Der Verzehr von Schweinen ist
Juden wie auch Moslems verboten.
Vor dem Schlachten prueft der Schochet (Hebraeisch fuer Schaechter) penibel
das rasierklingenscharfe Spezialmesser. Selbst die kleinste Scharte macht es
fuer das Schaechten untauglich. Auch das Tier wird genau untersucht.
Anschliessend fuehrt es der Schochet in eine Box, die die Bewegungsfreiheit
des Tieres einschraenkt. So kann der Schochet ohne Stoerung und Gefahr den
Schnitt ausfuehren. In diesen Boxen werden die Tiere stehend oder umgekippt
geschaechtet. Gemaess juedischer Weltanschauung geschieht das ''Nehmen von
Leben'' bewusst. Aus diesem Grund spricht man bei jedem Vorgang der im
Zusammenhang mit dem Schaechten steht, einen Segensspruch. Da der Schnitt
nur mit Menschenhand durchgefuehrt werden darf, kommt eine Automation nicht
in Frage. Nun steht der diplomierte Schochet vor der schwierigsten Aufgabe -
dem perfekten Schnitt. Mit nur einem Streich schneidet er Halsschlagadern
und Luftroehre bis zur Wirbelsaeule durch. Dieser schnelle und praezise
Schnitt hat eine ploetzliche Stockung der Blutzufuhr zum Hirn zur Folge. Das
Tier wird augenblicklich bewusstlos. Jede kleinste Pause bei der Fuehrung
des Schnittes, das Hineindruecken oder Stechen des aufgelegten Messers in
den Hals ist verboten. Weil Juden der Genuss von Blut streng verboten ist,
muss es bis auf den letzten Tropfen herauslaufen. Anschliessend wird das
Fleisch in Salz eingelegt, damit es kleine verbliebene Reste des Blutes
aufsaugt. Nicht jeder darf nach juedischen Gesetzen schaechten. Erst wenn
der Schaechter - er muss Jude sein - das entsprechende Diplom nach einer
mehrjaehrigen Ausbildung erworben hat, darf er unter Aufsicht eines
Rabbiners schaechten.
Moslems schaechten in Richtung Mekka
Auch im Islam wird Blut als rituell
unrein angesehen. Damit es vollstaendig aus dem Koerper fliessen kann,
schneidet der islamische Schlachter ebenfalls die Halsschlagadern des
lebenden Tieres durch. Vorher dreht es das Tier in Richtung Mekka und ruft:
''Im Namen Allahs''. Dann setzte er das Messer an. Um das Leiden des Tieres
zu verkuerzen, sollte er ein scharfes Messer verwenden - muss es aber nicht.
Und genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister. Denn auch alle anderen
Instrumente sind erlaubt, die ein Auslaufen des Blutes ermoeglichen. So
stirbt das Tier oft qualvoll, weil die Schlachtwerkzeuge stumpf, schartig
oder rostig sind. Ein Grund, der den Feldzug der Tierschuetzer gegen das
Schaechten erklaert. Waehrend bei den Juden das geschaechtete Fleisch nur
als Nahrung dient, werden im Islam Tiere auch geopfert. Anlaesse dafuer sind
die Erfuellung eines Geluebtes, die Geburt eines Kindes oder die Wallfahrt
nach Mekka. So schlachten moslemische Familienvaeter die Tiere oft selbst
anstatt diese Arbeit einem Profi zu ueberlassen. Ein weiterer Grund, warum
Tierschuetzer dagegen protestieren.
Schmerzloses Toeten?
Ein anderer Vorwurf der Tierschuetzer
lautet: Das Tier ist nicht bewusstlos, wenn der toedliche Schnitt erfolgt.
Sie meinen, dass dadurch unnoetige Qualen entstuenden. Rabbiner Dr. med.
vet. Dr. phil. I. M. Levinger aus Basel weisst diese Vorwuerfe vehement
zurueck. ''Sofort nach dem Schaechtschnitt bleibt das Tier fuer mindestens
zehn Sekunden total ruhig. Dies bedeutet, dass es den Schmerz nicht
empfindet'', sagt der international anerkannte Schaechtspezialist.
''Normalerweise wehrt es sich innerhalb der ersten Sekunden gegen Schmerz.
Aber selbst wenn ein EKG (elektroencephalographische Registrierung)
vorgenommen wird, werden keine Schmerzen registriert.'' Die sofort nach dem
Schnitt einsetzende Blutleere im Gehirn macht das Tier unempfindlich fuer
alle Empfindungen. Nach etwa drei Sekunden zeigt die Gehirnregistrierung,
dass das Tier bewusstlos ist. Die Kraempfe der Muskeln kommen erst spaeter
und sind, so Levinger, sicher nur das Resultat von Sauerstoffmangel und
nicht der Schmerzen. Schon am 18. Februar 1930 beschaeftigte sich der
Reichstag in Berlin mit diesem Thema. Nach einem wissenschaftlichen
Gutachten des Reichsgesundheitsamtes fassten die Politiker damals den
Beschluss, wonach (juedisches) Schaechten nicht als Tierquaelerei zu
betrachten sei. Zahlreiche Wissenschaftler haben damals wie heute die
Vorwuerfe zurueckgewiesen, wonach Tiere durch das Schaechten gequaelt
wuerden. Als nach dem Krieg die moslemische Bevoelkerung in Deutschland
durch Gastarbeiter und deren Nachkommen auf ueber zwei Millionen anstieg,
mussten die alten Gesetzestexte aktualisiert werden.
Schächten bald verboten?
Die heutigen Vorwuerfe richten sich
ueberwiegend gegen die moslemische Praxis des Schaechtens. So beschaeftigte
sich das Bundesverwaltungsgericht 1995 mit diesem Thema.
Der Anlass: Die Betreiberin einer Kantine
in einer Hamburger Moschee begehrte die bis dato uebliche
Ausnahmegenehmigung fuer das Schaechten warmbluetiger Tiere ohne vorherige
Betaeubung (Artikel 4 des Tierschutzgesetzes). Die 1988 beantragte
Genehmigung berief sich auf den Koran (5. Sure, Vers 4). Dieser Antrag wurde
abgelehnt. Durch viele Instanzen gelangte dieses Thema schliesslich vor das
Bundesverwaltungsgericht. Im Juni 1995 sprachen die Richter das Urteil.
Demnach ist das Schlachten der Tiere durch Moslems ohne vorherige Betaeubung
nicht mehr gestattet. Im Vorfeld hatte das Gericht massgebliche islamische
Rechtsgelehrte und die tuerkische Botschaft in Bonn dazu befragt. Sie wiesen
darauf hin, das das Tier waehrend der Schlachtung noch Zeichen von Leben
zeigen muss. Verboten ist der Verzehr des Fleisches dann, wenn die Tiere vor
der Schlachtung getoetet wurden oder bereits tot waren.
Elektroschock loest islamisches Problem
Die vorherige Betaeubung der Tiere durch
Stromstoesse werde den islamischen Anforderungen gerecht, beschloss das
Gericht. Es berief sich dabei auch auf eine gutachterliche Stellungnahme der
Geistlichen Zentrale des Islam an der Al-Azhar-Universitaet in Kairo. Ihr
Rektor erklaert die vorherige elektrische Betaeubung eindeutig fuer
zulaessig. Die Anwendung der elektrischen Betaeubung aendert auch den Status
der Schlachtmethode. So zaehlt sie rechtlich nicht mehr zum Schaechten,
sondern unterliegt der ueblichen Schlachtungs-Gesetzgebung.
jft
Tierschutzgesetz im Wortlaut
Eine Ausnahme vom Verbot, warmbluetige
Tiere ohne Betaeubung zu schlachten, kann nach Artikel 4a Absatz 2 Nr. 2
TierSchG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn
objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer
Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschaechteter Tiere
verbieten; eine individuelle Glaubensueberzeugung vom Bestehen eines solchen
Verbots reichen nicht aus.

Hintergrund:
Das Schächten:
Zur jüdischen Schlachtmethode
Eine wissenschaftliche Abhandlung von
Rabbiner I.M. Levinger...
Die religiösen Grundlagen -
Vorbereitung und Methode
- Durchführung -
Ruhe nach dem Schnitt -
Reflektorische Bewegungen -
Zusammenfassung
Tierquaelerei oder
tiergerechtes Schlachten:
-- Das Bundesverwaltungsgericht befasst
sich mit rituellem Schlachten
-- Kommentar: Am Deutschen Wesen...
Rabbiner Pinchas Paul Biberfeld zum Schächtgebot:
Gedanken über die g'ttliche Schechita
Chaim Frank zum Speisegesetz:
Eine knappe Erklärung zur Kaschruth
Zum diesem Thema gibt es eine neue Website von
Dr.
Hanna Rheinz...
Kashruth (Koscheres Leben)
Jewish in Germany
Jahaduth: Juedische Religion
haGalil onLine: Inhaltsverzeichnis
Ganz knapp: Was ist kosher?
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