Was ist Koscher?
Als Koscher bezeichnet man Speisen, die nach den jüdischen Speisegesetzen erlaubt sind.
Fleischig – Parve – Milchig
Das jüdische Speisegesetz verlangt eine
strenge räumliche und zeitliche Trennung zwischen Speisen, die Fleisch
enthalten, „FLEISCHIG“ genannt, und solche, die Milch enthalten,
„MILCHIG” genannt.
Esswaren, die weder Milch noch Fleisch enthalten, werden als „PARVE“
(neutral) bezeichnet und dürfen sowohl mit Milchspeisen als auch mit
Fleischspeisen zusammen verzehrt werden.
Super-Koscher (Koscher leMehadrin):
Diese Bezeichnung, auch BaDaZ-Qualität genannt,
setzt rabbinische Aufsicht während des gesamten Produktions- und –Verpackungsprozesses
voraus.
Koscheres Fleisch:
Alle Säugetiere, die beide Koscher-Merkmale
(Paarhufer und Wiederkäuer) besitzen, z.B. Kühe, Ziegen und Schafe. Alle
andere Tiere wie Schweine, Pferde, Kamele, Hasen sind verboten.
Koscheres Geflügel:
Erlaubt sind nur Hausvögel, die rituell –
jüdisch geschlachtet wurden: Hühner, Enten, Truthähne, Gänse und Tauben.
Hühnereier:
sind grundsätzlich Koscher und Parve (siehe
weiter) müssen jedoch geprüft werden, dass sie rein von Bluttropfen sind.
Koschere Fische:
alle Fische, die beide Koscher-Merkmale
(Flosse und Schuppen) besitzen z.B. Lachs, Forellen, Thunfisch. Nicht
koscher sind z. B. Aale und alle Schalentiere (Hummer, Krebse,
Muscheln udgl.). Fische sind parve und brauchen nicht rituell geschlachtet
sein.
Fischeier von nicht-koscheren Fischen, wie
echter Kaviar, sind verboten. Fischeier von Lachs sind koscher und parve.
Auch Fischöl ist nur dann koscher, wenn es aus koscheren Fische gewonnen
wurde.
Insekten:
Alle Insekten sind verboten. Jedes Mehl muss
gesiebt werden, um z.B. Mehlwürmer zu entfernen.
Sämtliches Gemüse wie Kopfsalat oder Blumenkohl müssen geprüft werden, dass
es frei ist von jeglichen Insekten.
Koschere Milch:
Milch von koscheren Tieren; Kuhmilch,
Ziegenmilch oder Schafsmilch ist koscher und milchig. Milch von anderen
Tieren wie Saumilch, Stutenmilch oder Kamelmilch ist nicht erlaubt.
Koschere Milchderivate:
a. Sahne, Butter
Joghurt, Weichkäse sind grundsätzlich koscher und milchig.
b. Hartkäse der mit
tierischem Lab hergestellt wurde und Molke aus diesem Käse ist nicht
koscher.
c. Hartkäse der mit
mikrobiellem koscherem Lab hergestellt wurde, kann nur koscher sein, wenn er
unter rabbinischer Aufsicht hergestellt wurde. Sonst ist der Käse nicht
koscher, aber die Molke ist koscher und milchig.
d. Folgende
Milchderivate: Natrium-Kaseinate, Säure-Kasein, Laktose (Milchzucker),
Molkenpulver (sieh oben) und Milcheiweiß sind koscher und milchig.
Super-Koscher Milch (Chalav Yisroel):
Wird Milchpulver oder Käse dem Produkt beigefugt, muss
dieses aus “CHALAV YISROEL” bestehen, d.h. aus Milch die bereits beim Melken
unter ständiger rabbinischer Aufsicht stand.
Koscherer Wein:
a. Alle, die von
der Weinrebe stammen (Wein, Cognac, Traubensaft), müssen, um koscher zu
sein, unter rabbinischer Aufsicht hergestellt werden.
b. Alle Derivate
der Weinrebe (Weinessig, Weinsaure, Weinalkohol, Weinsteinsäure) sind nicht
koscher, wenn sie nicht aus koscherem Wein stammen.
Koschere Backwaren:
die Bezeichnung “AFIYAT-YISROEL”
versichert, dass zusätzlich zur üblichen rabbinischen Begutachtung, die
Waren unter rabbinischer Aufsicht gebacken werden; d.h. der Rabbiner bzw.
sein Stellvertreter muss – nach Überprüfung der Ingredienzien und nach
gründlicher Reinigung der Backanlage – eigenhändig den Backofen in
Betrieb setzen.
Nicht koschere Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie:
a. Alle die
Bestandteile die von nicht-koscheren Tierische Fetten oder Wein hergestellt
wurden z.B. Gelatine, Talg, Tierfett, Glycerin, Stearin, Emulgatoren,
Monoglyzerosen, Polysorbate, Tartarsäure, Schellack, Entschäumer (Antifoam
Agent) , Anticaking Agent udgl., sind nicht koscher und müssen
ersetzt werden durch koschere Rohstoffe z.B.: Fischgelatine oder
Pflanzliches Glyzerin oder Emulgator.
b. Alle die, die
auf demselben Produktionsband hergestellt wurden, auf dem vorher
nichtkoschere Produkte hergestellt wurden – falls es nicht davor unter
Aufsicht gründlich gereinigt wurde.
Kosher für Passover (Pessach):
a. An diesem Fest
(dass in März-April fallt und eine Woche andauert) sind
Getreideerzeugnisse (Brot, Backwaren, Mehl, Mehlstärke, aus Getreide
gewonnene Getränke so wie Bier,Whiskey und Vodka), sowie alle Produkte die
mit ihnen in Berührung kommen, verboten.
Deshalb müssen alle Geräte, die mit dem
Produkt während der Passover-Produktion und-
Verpackung in Berührung kommen – vorher unter
rabbinischer Aufsicht gründlich gereinigt werden. Die
Koscher-für-Passover-Produkte werden mit einem besonderen Koscher-Zertifikat
und -Stempel versehen.
b. Produkte die
Hülsenfrüchte, Reis, Mais, Soja, enthalten, - sowie Produkte die mit ihnen
in Berührung kommen – sind für Passover nur bedingt zulässig und müssen
deshalb als solche gekennzeichnet werden (Kitniyot).
Kascherisierung der Produktionsanlage:
Falls in der Anlage nicht-koschere Substanzen verwendet
wurden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit dass der zuständige Rabbiner
die gesamte Anlage gründlich reinigen lässt, mittels kochend-heissem
Wasser/Dampf mit evtl. Reinigungsmitteln wie Natronlauge und sie somit “kascherisiert”.
Was ist nötig um ein koscher Zertifikat zu erhalten?
a. Eine Liste von
allen Zutaten und Lieferanten
b. Alle Zutaten müssen ein Koscher-Zertifikat haben.
c. Der zuständige Rabbiner soll die Produktionsanlage besichtigen.
Wer ist befugt Koscher-Zertifikate zu
erteilen?
Für den Export nach Israel:
a. Das Israelische
Oberrabbinat bezw. die bei ihm akkreditierten europäischen Rabbiner.
b. Auf Wunsch
mancher israelischen Kunden – die ultraorthodoxe Kaschrut-Organisation Badaz
= Super-koscher bezw. die bei ihr akkreditierten Rabbiner.
Für den Export nach die USA:
Es gibt amerikanischen
Kaschrut-Organisationen: die bei ihnen akkreditierten Rabbiner oder (in
manchen Fällen) die europäischen Vertreter dieser Organisationen, die dann
den betreffenden Betrieb persönlich besuchen und das Koscher-Zertifikat
erstellen.
Koscher Halal: d.h.
nach den islamischen Speisegesetzen zulässig. Da der Islam ebenfalls den
Verzehr von Lebensmitteln, die tierische Komponenten und Alkohol enthalten,
verbietet, sind die als koscher befundenen lebensmittel auch für Moslems
zulässig.
Weitere Informationen unter der Quelle:
http://www.koshergermany.com
Rabbiner TUVIA HOD (Hochwald)
Experte für Koscher-Lebensmittel
kosher@vodafone.de
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