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Koscher leben...
 
 

[Der Prozess Jesu aus Sicht des Jüdischen Rechts]

G. Miller

  1. Einführung
  2. Die Verhaftung Jesu
  3. Im Hause des Hohepriesters
  4. Thesen zur Aufrechterhaltung der Theorie eines jüdischen Prozesses
  5. Schlusswort

2. Teil zum Prozess Jesu aus jüdischer Sicht:
Die Verhaftung Jesu

Im Rahmen der Fragestellung, ob es einen Prozess gegen Jesus vor dem Hohen Rat gegeben hat, ist schon von Interesse, wer Jesus an jenem Abend verhaftet hat, die römische Besatzungsmacht oder aber Juden in Vorbereitung des geplanten Prozesses.

2.1. Die Berichte der Evangelien

Die Geschehnisse stellen sich nach den Evangelien folgendermaßen dar: Jesus und die Jünger verließen nach dem "letzten Abendmahl" Jerusalem, begaben sich zum Ölberg (Mk 14, 26; Mt 26, 30; Lk 22, 39) und kamen zu einem Ort namens Gethsemane (Mk 14, 32; Mt 26, 36). Bei diesem Ort könnte es sich um denselben Ort gehandelt haben, der bei Johannes (18, 1) als Garten jenseits des Kidronbaches beschrieben ist. Wichtig ist, dass sich Jesus und seine Jünger öfter an diesem Ort aufgehalten haben (vgl. Lk 22, 39; Joh 18, 2).

Während Jesus zu seinen Jüngern sprach, tauchten plötzlich Leute auf, die von Judas angeführt wurden. Die Evangelisten beschreiben diese Leute folgendermaßen: nach Markus (14, 43) und Matthäus (26, 47) war es eine mit Schwertern und Knüppeln bewaffnete Schar, die von den führenden Priestern, den Gesetzeslehrern und Ratsältesten geschickt worden waren; nach Lukas (22, 47 ff.) kam eine Schar, Jesus indes wandte sich direkt an die führenden Priester, die Offiziere der Tempelwache und die Ratsältesten (22, 52). Johannes (18, 3) hingegen beschreibt die auftauchenden Menschen als römische Soldaten, die von einigen Tempelwächtern begleitet wurden; die Verhaftung nahmen die Römer und die jüdischen Tempelwächter gemeinsam vor (18, 12).

2.2. Die Beteiligten an der Verhaftung

Nach heutigen Erkenntnissen ist man sich einig, dass es sich bei der Truppe um eine Kohorte und ihren Tribun (eine römische Militäreinheit und ihr Befehlshaber) gehandelt hat (vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 44 ff; S.G.F. Brandon: The trial of Jesus of Nazareth, S. 196).

Fraglich ist jedoch, um wen es sich bei den beteiligten Juden gehandelt hat, da diese einmal als eine mit Schwertern und Knüppeln bewaffnete Schar, einmal als Tempelwächter bezeichnet werden und teilweise behauptet wird, Älteste und Hohenpriester hätten sich unter der Menge befunden.

Die Behauptung, dass Älteste und Hohenpriester bei der Verhaftung anwesend waren, stellt sich als unrealistisch und übertrieben dar, denn eine Verhaftung wird gewöhnlich – und so verhielt es sich auch damals – nicht von einem Ältesten oder Richter vorgenommen und ganz gewiss nicht von vielen Ältesten oder Richtern, die sich zu diesem Zweck zusammentun. Die Obrigkeit hätte, um eine Verhaftung vorzunehmen, selbstverständlich einen oder mehrere ausgebildete, bewaffnete Beamte losgeschickt. Auch die Annahme, Älteste hätten sich unter den Leuten befunden, erweist sich als nicht glaubwürdig. Es ist nicht anzunehmen, dass eine bedeutende Persönlichkeit die Mühe auf sich nimmt, zu einer späten Nachtstunde die Stadt zu verlassen und eine nicht unerhebliche Entfernung bergauf zurückzulegen, um persönlich der Verhaftung eines als Verbrecher Verdächtigen beizuwohnen, wer auch immer dieser Verdächtige sei. Insbesondere muss dies auf diese Nacht zutreffen, da diese eine besondere Nacht war, nämlich die Nacht des Pessachfestes (laut Johannes geschah die Verhaftung am Vorabend des Pessachfestes). In dieser Nacht war jeder jüdische Hausinhaber entweder mit der Sederfeier (Pessachfest) oder aber, wenn man mit Johannes die Verhaftung auf den Vorabend des Pessachfestes datiert, mit den Vorbereitungen dieses wichtigen Festes und seiner Opfer beschäftigt. Es ist undenkbar, dass er in einer solchen Nacht in die Berge hinausgelockt werden konnte, um an einer Polizeiaktion teilzunehmen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass, sollten wirklich Älteste und Priester hinter der Verhaftung gesteckt haben, diese wohl kaum persönlich anwesend gewesen wären; es ist eher wahrscheinlich, dass sie in diesem Falle ihre Agenten und Beamten geschickt hätten, um selbst nicht gesehen und identifiziert zu werden.

Die wahre Identität der jüdischen Beteiligten an der Verhaftung erschließt sich direkt aus der Bezeichnung "Offiziere der Tempelwache" bei Lukas (22, 52). Auch bei Johannes (18, 2) werden die beteiligten Juden als "einige Tempelwächter" bezeichnet. Wie bereits oben erwähnt, erfolgte die Verhaftung eines Verdächtigen nicht von Scharen oder von Ältesten oder Priestern, sondern durch eine Polizeieinheit. Daneben ist zu beachten, dass die einzigen Menschen, die autorisiert waren, eine Verhaftung im Auftrag des Hohenpriesters vorzunehmen, Beamte der Tempelpolizei gewesen sind. Bei den jüdischen Beteiligten handelte es sich also keinesfalls um Scharen (es ist auch nicht einzusehen, warum eine Volksmenge, die Jesus noch Stunden zuvor bejubelt hat, ihn plötzlich verhaften und getötet sehen will; auch fürchteten die Hohenpriester und Schriftgelehrten einen Aufruhr im Volke, wenn sie Hand an Jesus legten [Mk 14, 2], nun sollten sie sich der Hilfe dieses Volkes bedienen?), es handelte sich vielmehr um eine Abordnung der Tempelwache.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei der Verhaftung Jesu um ein gemeinsames Unterfangen römischer Soldaten und Angehöriger der jüdischen Tempelpolizei gehandelt hat.

2.3. Der Verrat Judas'

Als ein Indiz für eine jüdische Initiative zur Verhaftung Jesu dient der Verrat des Judas. Der Verrat des Judas wird in allen vier Evangelien geschildert (Mt 26, 14 ff.; Mk 14, 10 f.; Lk 22, 3 ff.; Joh 13, 2). Allerdings ist diese ganze Erzählung zu unwahrscheinlich und zu unstimmig, so dass sie keine Glaubwürdigkeit verdient. Jesus kehrte offen und im Triumphzug nach Jerusalem zurück. Laut Johannes (12, 12) hatte die "große Menge zuvor gehört", dass "Jesus auf das Fest kommen wird". Es besteht deshalb auch kein Zweifel, dass die Behörden, sofern sie an Jesus interessiert waren, über seine bevorstehende Ankunft unterrichtet waren. In den Evangelien wird berichtet, dass die Verschwörung zwischen Judas und den Priestern zwei Tage vor dem Pessachfest ausgemacht worden war (Mk 14, 1; Mt 26, 2), also entweder am Tag des triumphalen Einzugs Jesu selbst oder am nächsten Tag, aber zu einem Zeitpunkt, wo jeder seinen Aufenthaltsort erfahren hatte. Es hätte demnach keinerlei Schwierigkeiten bereitet, ihn aufzuspüren, weder für die römischen Behörden und erst recht nicht für die Tempelpolizei. Nach Lukas sagte Jesus selbst bei seiner Festnahme: "Ihr seid wie gegen einen Räuber mit Schwertern und mit Stangen ausgezogen. Ich bin täglich bei euch im Tempel gewesen, und ihr habt nicht Hand an mich gelegt" (Lk 22, 52 f.). Hätte die jüdische Obrigkeit ein Interesse an der Festnahme gehabt, so hätte sie ihn im Tempel oder auf dem Weg zum Tempel oder zurück festnehmen können. Die Tempelwache hätte Jesus auch überall hin mit Leichtigkeit folgen können; es bestand also keinerlei Notwendigkeit für irgendeinen Verrat oder eine Verschwörung, und auch jeder Aufwand von Geld für solche Dienste wäre Verschwendung gewesen. Auch das Argument, der Hohepriester hätte Angst vor einem öffentlichen Aufruhr im Falle einer offenen Verhaftung gehabt (vgl. Mk 14, 2), geht fehl. So war bekannt (vgl. oben unter 2.1.), dass Jesus jeden Abend auf den Ölberg hinausging. Jesus versammelte sich oft dort mit seinen Jüngern (Joh 18, 2). Man konnte ihm ohne Schwierigkeiten und ohne die Hilfe eines Informanten dorthin folgen. Es bestand also auch hier keine Notwendigkeit, dass die Tempelpolizei das Angebot einer Führung durch Judas in Anspruch genommen hat. Ebenso bestand auch keine Notwendigkeit dafür, dass Judas Jesus als Erkennungszeichen küsste, schließlich predigte Jesus jeden Tag im Tempel; er muss daher auch den Angehörigen der Tempelpolizei bekannt gewesen sein.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Festnahme weder eine Verschwörung noch ein Verrat des Judas in irgendeiner Weise erforderlich war. Insoweit kann diese Geschichte vom Verrat Judas nicht als Indiz für eine jüdische Initiative zur Verhaftung Jesu gesehen werden.

2.4. Der Hintergrund der Verhaftung

Wie bereits oben unter 1.2. festgestellt, besaßen die jüdischen Gerichte die Befugnis, Haftbefehle auszustellen. Dies haben sie in der Praxis auch regelmäßig getan, denn das Vornehmen von Verhaftungen stellt einen integralen Bestandteil der Ausübung der Strafverfolgung dar. Demzufolge muss auch ein Gericht, das bevollmächtigt ist, Verbrechern den Prozess zu machen, das Recht haben, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit ein Angeklagter zum Prozess vor Gericht gebracht wird.

Es ist behauptet worden, das Fehlen eines förmlichen Haftbefehls deutet darauf hin, dass die Festnahme Jesu von den Juden und nicht von den Römern angeordnet worden sei, weil der Sanhedrin keiner förmlichen Anklage bedurfte, während dies im römischen Strafrecht unerlässlich war (vgl. F.J. Powell: The trial of Jesus Christ, S. 50 ff.). Indes, während der Festnahme Jesu wurde kein Hinweis bzw. keine Information darüber gegeben, welchen Vergehens er verdächtigt und weshalb er verhaftet wurde. Wären Äußerungen in diese Richtung getan worden, dass es um eine Angelegenheit der jüdischen Religion ging, ein Bereich, in dem die jüdischen Gerichte allein die Rechtsprechung ausübten, wäre die Schlussfolgerung klar gewesen, dass die Verhaftung von einem jüdischen Gericht angeordnet worden war. Da solche Informationen fehlen, muss man sich der Indizien in den Erzählungen der Evangelisten über die Verhaftung bedienen, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen.

Besonders beachtenswert ist die Tatsache, dass eine römische Kohorte mitsamt ihrem römischen Befehlshaber und die jüdische Tempelpolizei gemeinsam an der Verhaftung beteiligt waren, das heißt, dass beide in Übereinstimmung miteinander und aufgrund vorheriger Absprachen handelten. Dies bedeutet auch, dass beide Seiten den Grund für die Festnahme gekannt und beide sie auch für berechtigt und wünschenswert erachtet haben, denn die Römer hätten sich nicht für eine ungesetzliche oder unnötige Verhaftung zur Verfügung gestellt.

Eine Möglichkeit besteht darin, dass der jüdische Gerichtshof die römische Besatzungsmacht gebeten hat, bei der Verhaftung Jesu behilflich zu sein. Allerdings scheidet diese Möglichkeit von vornherein aus, da die Römer niemals den jüdischen Obrigkeiten bei der Durchführung einer Festnahme geholfen hätten; zudem ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass sich die Juden um die Hilfe der Römer bemüht haben, hätte dies doch bedeutet, dass sie nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu erledigen.

Aufgrund der Anwesenheit der römischen Soldaten bei der Verhaftung scheint es, als ob dies der Beweis für eine römische Initiative zur Verhaftung ist. Die Römer waren nicht gewohnt und nicht dafür zugänglich, ihre Truppen auf Betreiben anderer zu entsenden. Die Tatsache, dass Jesus am nächsten Tag zum römischen Statthalter geschafft wurde, zeigt auf, dass es sich bei der Verhaftung Jesu durch die Römer um den ersten Schritt des gerichtlichen Verfahrens handelte, dass eben an diesem nächsten Tag vor Pilatus stattfinden sollte. Bemerkenswert ist, dass Pilatus bereit gewesen sein soll, früh am nächsten Morgen zu Gericht zu sitzen, zu einer Stunde, zu der es ungewöhnlich war, dass ein Statthalter Gerichtsangelegenheiten anhörte (vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 47). Diese Bereitschaft des Statthalters deutet auf eine vorherige Kenntnis der Sache und des Mannes hin. Er muss sogar vorher Kenntnis gehabt haben, denn es ist nicht anzunehmen, dass der Statthalter nachts mit Informationen behelligt worden ist. Auch die Anwesenheit eines Offiziers im Range eines Tribuns ist zu beachten. Aufgrund des hohen Ranges eines Tribuns ist behauptet worden, der Befehl müsse vom Statthalter persönlich ausgegangen sein (vgl. J. Wellhausen: Das Evangelium Johannis, S. 105; P. Winter: On the trial of Jesus, S. 171). Für die Existenz eines solchen Befehls von hoher oder höchster Stelle spricht auch, dass ansonsten der Tribun nicht nach Gethsemane gegangen oder seine Truppen dorthin gebracht hätte. Aus dem Gesagten ist daher zu schließen, dass wegen der Anwesenheit der römischen Soldaten ein römischer Haftbefehl gegen Jesus vorgelegen haben muss.

Fraglich ist, warum, wenn Jesus aufgrund römischer Initiative und auf Befehl des Statthalters oder auf eine in seinem Namen hin verfügte Anordnung hin verhaftet wurde, jüdische Tempelpolizei bei der Verhaftung anwesend war. Es gibt zwei Theorien, diese Frage zu beantworten.

Eine Theorie besagt, der Sanhedrin habe zuvor einen Haftbefehl ausgestellt. Die jüdischen Behörden hätten dann den römischen Statthalter gebeten, einen zweiten, eigenen Haftbefehl auszustellen, damit er besser und schneller ausgeführt werden würde (vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 42f., 146f.). Zu dieser Theorie ist zu sagen, dass die vorherige Ausstellung eines Haftbefehls durch ein jüdisches Gericht aus römischer Sicht nicht die geringste Veranlassung geboten hätte, einen zweiten Haftbefehl anzuordnen. Im Gegenteil, die römischen Behörden hätten zu recht einen weiteren Haftbefehl für vollkommen überflüssig gehalten. Aus dem Verhältnis der römischen Besatzungsmacht zu den jüdischen Obrigkeiten ist bekannt, dass die Römer auf keinerlei Wünsche der Juden reagiert haben, es sei denn, dieser Wunsch hätte im römischen Interesse gelegen, doch solch ein Sachverhalt war dann gewöhnlich nicht im Interesse der Juden.

Die zweite Theorie lautet, dass "diese von Pilatus angeordnete Verhaftung von den Juden provoziert wurde, dass aber Pilatus, der schlechte Beziehungen zu den jüdischen Behörden hatte, imstande war, zwar ihren Vorschlägen zu folgen, jedoch darauf zu beharren, sie dürften ihn nicht in eine Falle locken" (M. Goguel: Jesus and the Origins of Christianity, S. 481). So hat der Statthalter darauf bestanden, dass die jüdische Tempelpolizei an der Verhaftung teilnehmen sollte und auch darauf, das jüdische Gericht solle eine Voruntersuchung durchführen, um sicher zu stellen, dass der römische Statthalter nicht in eine Falle gelockt werden würde. Voraussetzung dieser Theorie ist jedoch, dass die jüdischen Behörden nicht in der Lage waren, Jesus selbst zu verhaften, sondern auf die Mitwirkung oder das Einverständnis des Statthalters angewiesen waren. Diese Annahme ist allerdings falsch (vgl. oben 1.2.). Selbstverständlich konnte Pilatus anordnen, dass bei der Festnahme Jesu jüdische Tempelpolizei teilzunehmen hat, doch für solch eine Anordnung seitens Pilatus finden sich in den Evangelien keinerlei Anhaltspunkte. Auch finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Pilatus bei der Anordnung der Verhaftung auf eine jüdische Petition hin reagiert hat. Er hätte niemals auf eine solche jüdische Aufforderung reagiert, es sei denn, diese wäre im ureigenen römischen Interesse gewesen. Bei einem solchen Sachverhalt wäre allerdings eine jüdische Petition überflüssig gewesen; in so einem Falle hätte die römische Besatzungsmacht von allein reagiert.

Zusammenfassend ist festzuhalten: der Befehl zur Verhaftung Jesus ging von den Römern aus, der von einem Tribun und seiner Kohorte ausgeführt wurde. Die Anwesenheit der jüdischen Tempelpolizei während der Festnahme kann nicht durch eine römische Anweisung oder Forderung erklärt werden. Auch lässt sich keine hinter dem römischen Befehl zur Verhaftung Jesu stehende Anstiftung beweisen oder vernünftig annehmen. Jesus wurde nicht von der jüdischen Tempelpolizei festgenommen, diese waren lediglich anwesend. Die Verhaftung Jesu erfolgte durch die Römer (vgl. zum gesamten Punkt 2 auch C. Cohn: Der Prozess und Tod Jesu aus jüdischer Sicht, S. 111 ff.).

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 15-01-2008



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