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In der Schweiz wird das Schächtverbot diskutiert:
Eine Frage des Tierschutzes?

Die vom schweizerischen Bundesrat vorgeschlagene Lockerung des Schächtverbots ist heftig umstritten. Während die Parteien eine Zulassung der rituellen Schlachtung befürworten, sprechen sich die bisher eingereichten Vernehmlassungsantworten eher gegen eine Lockerung des Verbots aus.

Während sich der Kanton Zürich für eine zurückhaltende Lockerung des Schächtverbots ausspricht, lehnen die andere Kantone vehement ab. Für den Kanton Thurgau etwa überwiegen klar die Tierschutzinteressen. Jura und Waadt befürchten gar eine Aushöhlung des ganzen Gesetzes. Es sei nicht unverhältnismäßig, von religiösen Gemeinschaften Anpassungen an Inhalte und Werte der Gesellschaft zu verlangen, schreibt der Kanton Neuenburg.

Sowohl die Heilige Schrift als auch der Koran, verbieten den Konsum von Blut, das als der Sitz der Seele angesehen wird. In rituellen Schlachtungen werden deshalb bei Juden und Muslimen die Halsblutgefässe der Tiere ohne vorherige Betäubung durchtrennt. Das so genannte Schächten wurde in der Schweizer 1893 gegen den Antrag von Bundesrat und Parlament durch eine Bestimmung in der Verfassung verboten. 1973 wurde diese durch einen Artikel im Tierschutzgesetz ersetzt. In der Revision des Gesetzes will der Bundesrat nun rituelle Schlachtungen wieder zulassen. Der Widerstand ist jedoch groß, wie eine kürzlich veröffentlichte AP-Umfrage bei den Vernehmlassungsteilnehmern ergab.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bezeichnet das Schächtverbot als langjährige Diskriminierung der Schweizer Juden. Es sei die letzte die Religionsausübung einschränkende gesetzliche Bestimmung der Schweiz. Wissenschaftlich sei zudem nicht erwiesen, dass das Tier beim Schächten gequält werde.

Auch die Grünen befürworten die Aufhebung des Schächtverbots und stellen ausdrücklich fest, dass das Verbot aus rein antisemitischen Gründen eingeführt worden sei, zudem sei die Praxis des Schächtens mit einer hohen Achtung den Tieren gegenüber verbunden. Die SVP stimmt der eng definierten Lockerung des Schächtverbots mit Blick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu. Die Position der CVP dürfte ähnlich liegen.

Mitteilung ap /ch

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