[Der Prozess Jesu aus Sicht des
Jüdischen Rechts]
G. Miller
- Einführung
- Die Verhaftung Jesu
- Im Hause des Hohepriesters
- Thesen zur Aufrechterhaltung der Theorie
eines jüdischen Prozesses
- Schlusswort
2. Teil zum Prozess Jesu aus jüdischer Sicht:
Die Verhaftung Jesu
Im
Rahmen der Fragestellung, ob es einen Prozess gegen Jesus vor dem Hohen Rat
gegeben hat, ist schon von Interesse, wer Jesus an jenem Abend verhaftet
hat, die römische Besatzungsmacht oder aber Juden in Vorbereitung des
geplanten Prozesses.
2.1. Die Berichte der Evangelien
Die Geschehnisse stellen sich nach den Evangelien folgendermaßen dar: Jesus
und die Jünger verließen nach dem "letzten Abendmahl" Jerusalem, begaben
sich zum Ölberg (Mk 14, 26; Mt 26, 30; Lk 22, 39) und kamen zu einem Ort
namens Gethsemane (Mk 14, 32; Mt 26, 36). Bei diesem Ort könnte es sich um
denselben Ort gehandelt haben, der bei Johannes (18, 1) als Garten jenseits
des Kidronbaches beschrieben ist. Wichtig ist, dass sich Jesus und seine
Jünger öfter an diesem Ort aufgehalten haben (vgl. Lk 22, 39; Joh 18, 2).
Während Jesus zu seinen Jüngern sprach, tauchten plötzlich Leute auf, die
von Judas angeführt wurden. Die Evangelisten beschreiben diese Leute
folgendermaßen: nach Markus (14, 43) und Matthäus (26, 47) war es eine mit
Schwertern und Knüppeln bewaffnete Schar, die von den führenden Priestern,
den Gesetzeslehrern und Ratsältesten geschickt worden waren; nach Lukas (22,
47 ff.) kam eine Schar, Jesus indes wandte sich direkt an die führenden
Priester, die Offiziere der Tempelwache und die Ratsältesten (22, 52).
Johannes (18, 3) hingegen beschreibt die auftauchenden Menschen als römische
Soldaten, die von einigen Tempelwächtern begleitet wurden; die Verhaftung
nahmen die Römer und die jüdischen Tempelwächter gemeinsam vor (18, 12).
2.2. Die Beteiligten an der Verhaftung
Nach heutigen Erkenntnissen ist man sich einig, dass es sich bei der Truppe
um eine Kohorte und ihren Tribun (eine römische Militäreinheit und ihr
Befehlshaber) gehandelt hat (vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 44
ff; S.G.F. Brandon: The trial of Jesus of Nazareth, S. 196).
Fraglich ist jedoch, um wen es sich bei den beteiligten Juden gehandelt hat,
da diese einmal als eine mit Schwertern und Knüppeln bewaffnete Schar,
einmal als Tempelwächter bezeichnet werden und teilweise behauptet wird,
Älteste und Hohenpriester hätten sich unter der Menge befunden.
Die Behauptung, dass Älteste und Hohenpriester bei der Verhaftung anwesend
waren, stellt sich als unrealistisch und übertrieben dar, denn eine
Verhaftung wird gewöhnlich – und so verhielt es sich auch damals – nicht von
einem Ältesten oder Richter vorgenommen und ganz gewiss nicht von vielen
Ältesten oder Richtern, die sich zu diesem Zweck zusammentun. Die Obrigkeit
hätte, um eine Verhaftung vorzunehmen, selbstverständlich einen oder mehrere
ausgebildete, bewaffnete Beamte losgeschickt. Auch die Annahme, Älteste
hätten sich unter den Leuten befunden, erweist sich als nicht glaubwürdig.
Es ist nicht anzunehmen, dass eine bedeutende Persönlichkeit die Mühe auf
sich nimmt, zu einer späten Nachtstunde die Stadt zu verlassen und eine
nicht unerhebliche Entfernung bergauf zurückzulegen, um persönlich der
Verhaftung eines als Verbrecher Verdächtigen beizuwohnen, wer auch immer
dieser Verdächtige sei. Insbesondere muss dies auf diese Nacht zutreffen, da
diese eine besondere Nacht war, nämlich die Nacht des Pessachfestes (laut
Johannes geschah die Verhaftung am Vorabend des Pessachfestes). In dieser
Nacht war jeder jüdische Hausinhaber entweder mit der Sederfeier
(Pessachfest) oder aber, wenn man mit Johannes die Verhaftung auf den
Vorabend des Pessachfestes datiert, mit den Vorbereitungen dieses wichtigen
Festes und seiner Opfer beschäftigt. Es ist undenkbar, dass er in einer
solchen Nacht in die Berge hinausgelockt werden konnte, um an einer
Polizeiaktion teilzunehmen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass, sollten
wirklich Älteste und Priester hinter der Verhaftung gesteckt haben, diese
wohl kaum persönlich anwesend gewesen wären; es ist eher wahrscheinlich,
dass sie in diesem Falle ihre Agenten und Beamten geschickt hätten, um
selbst nicht gesehen und identifiziert zu werden.
Die wahre Identität der jüdischen Beteiligten an der Verhaftung erschließt
sich direkt aus der Bezeichnung "Offiziere der Tempelwache" bei Lukas (22,
52). Auch bei Johannes (18, 2) werden die beteiligten Juden als "einige
Tempelwächter" bezeichnet. Wie bereits oben erwähnt, erfolgte die Verhaftung
eines Verdächtigen nicht von Scharen oder von Ältesten oder Priestern,
sondern durch eine Polizeieinheit. Daneben ist zu beachten, dass die
einzigen Menschen, die autorisiert waren, eine Verhaftung im Auftrag des
Hohenpriesters vorzunehmen, Beamte der Tempelpolizei gewesen sind. Bei den
jüdischen Beteiligten handelte es sich also keinesfalls um Scharen (es ist
auch nicht einzusehen, warum eine Volksmenge, die Jesus noch Stunden zuvor
bejubelt hat, ihn plötzlich verhaften und getötet sehen will; auch
fürchteten die Hohenpriester und Schriftgelehrten einen Aufruhr im Volke,
wenn sie Hand an Jesus legten [Mk 14, 2], nun sollten sie sich der Hilfe
dieses Volkes bedienen?), es handelte sich vielmehr um eine Abordnung der
Tempelwache.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei der Verhaftung Jesu um
ein gemeinsames Unterfangen römischer Soldaten und Angehöriger der jüdischen
Tempelpolizei gehandelt hat.
2.3. Der Verrat Judas'
Als ein Indiz für eine jüdische Initiative zur Verhaftung Jesu dient der
Verrat des Judas. Der Verrat des Judas wird in allen vier Evangelien
geschildert (Mt 26, 14 ff.; Mk 14, 10 f.; Lk 22, 3 ff.; Joh 13, 2).
Allerdings ist diese ganze Erzählung zu unwahrscheinlich und zu unstimmig,
so dass sie keine Glaubwürdigkeit verdient. Jesus kehrte offen und im
Triumphzug nach Jerusalem zurück. Laut Johannes (12, 12) hatte die "große
Menge zuvor gehört", dass "Jesus auf das Fest kommen wird". Es besteht
deshalb auch kein Zweifel, dass die Behörden, sofern sie an Jesus
interessiert waren, über seine bevorstehende Ankunft unterrichtet waren. In
den Evangelien wird berichtet, dass die Verschwörung zwischen Judas und den
Priestern zwei Tage vor dem Pessachfest ausgemacht worden war (Mk 14, 1; Mt
26, 2), also entweder am Tag des triumphalen Einzugs Jesu selbst oder am
nächsten Tag, aber zu einem Zeitpunkt, wo jeder seinen Aufenthaltsort
erfahren hatte. Es hätte demnach keinerlei Schwierigkeiten bereitet, ihn
aufzuspüren, weder für die römischen Behörden und erst recht nicht für die
Tempelpolizei. Nach Lukas sagte Jesus selbst bei seiner Festnahme: "Ihr seid
wie gegen einen Räuber mit Schwertern und mit Stangen ausgezogen. Ich bin
täglich bei euch im Tempel gewesen, und ihr habt nicht Hand an mich gelegt"
(Lk 22, 52 f.). Hätte die jüdische Obrigkeit ein Interesse an der Festnahme
gehabt, so hätte sie ihn im Tempel oder auf dem Weg zum Tempel oder zurück
festnehmen können. Die Tempelwache hätte Jesus auch überall hin mit
Leichtigkeit folgen können; es bestand also keinerlei Notwendigkeit für
irgendeinen Verrat oder eine Verschwörung, und auch jeder Aufwand von Geld
für solche Dienste wäre Verschwendung gewesen. Auch das Argument, der
Hohepriester hätte Angst vor einem öffentlichen Aufruhr im Falle einer
offenen Verhaftung gehabt (vgl. Mk 14, 2), geht fehl. So war bekannt (vgl.
oben unter 2.1.), dass Jesus jeden Abend auf den Ölberg hinausging. Jesus
versammelte sich oft dort mit seinen Jüngern (Joh 18, 2). Man konnte ihm
ohne Schwierigkeiten und ohne die Hilfe eines Informanten dorthin folgen. Es
bestand also auch hier keine Notwendigkeit, dass die Tempelpolizei das
Angebot einer Führung durch Judas in Anspruch genommen hat. Ebenso bestand
auch keine Notwendigkeit dafür, dass Judas Jesus als Erkennungszeichen
küsste, schließlich predigte Jesus jeden Tag im Tempel; er muss daher auch
den Angehörigen der Tempelpolizei bekannt gewesen sein.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Festnahme weder eine
Verschwörung noch ein Verrat des Judas in irgendeiner Weise erforderlich
war. Insoweit kann diese Geschichte vom Verrat Judas nicht als Indiz für
eine jüdische Initiative zur Verhaftung Jesu gesehen werden.
2.4. Der Hintergrund der Verhaftung
Wie bereits oben unter 1.2. festgestellt, besaßen die jüdischen Gerichte die
Befugnis, Haftbefehle auszustellen. Dies haben sie in der Praxis auch
regelmäßig getan, denn das Vornehmen von Verhaftungen stellt einen
integralen Bestandteil der Ausübung der Strafverfolgung dar. Demzufolge muss
auch ein Gericht, das bevollmächtigt ist, Verbrechern den Prozess zu machen,
das Recht haben, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit ein
Angeklagter zum Prozess vor Gericht gebracht wird.
Es ist behauptet worden, das Fehlen eines förmlichen Haftbefehls deutet
darauf hin, dass die Festnahme Jesu von den Juden und nicht von den Römern
angeordnet worden sei, weil der Sanhedrin keiner förmlichen Anklage
bedurfte, während dies im römischen Strafrecht unerlässlich war (vgl. F.J.
Powell: The trial of Jesus Christ, S. 50 ff.). Indes, während der Festnahme
Jesu wurde kein Hinweis bzw. keine Information darüber gegeben, welchen
Vergehens er verdächtigt und weshalb er verhaftet wurde. Wären Äußerungen in
diese Richtung getan worden, dass es um eine Angelegenheit der jüdischen
Religion ging, ein Bereich, in dem die jüdischen Gerichte allein die
Rechtsprechung ausübten, wäre die Schlussfolgerung klar gewesen, dass die
Verhaftung von einem jüdischen Gericht angeordnet worden war. Da solche
Informationen fehlen, muss man sich der Indizien in den Erzählungen der
Evangelisten über die Verhaftung bedienen, um zu einer Schlussfolgerung zu
gelangen.
Besonders beachtenswert ist die Tatsache, dass eine römische Kohorte mitsamt
ihrem römischen Befehlshaber und die jüdische Tempelpolizei gemeinsam an der
Verhaftung beteiligt waren, das heißt, dass beide in Übereinstimmung
miteinander und aufgrund vorheriger Absprachen handelten. Dies bedeutet
auch, dass beide Seiten den Grund für die Festnahme gekannt und beide sie
auch für berechtigt und wünschenswert erachtet haben, denn die Römer hätten
sich nicht für eine ungesetzliche oder unnötige Verhaftung zur Verfügung
gestellt.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass der jüdische Gerichtshof die römische
Besatzungsmacht gebeten hat, bei der Verhaftung Jesu behilflich zu sein.
Allerdings scheidet diese Möglichkeit von vornherein aus, da die Römer
niemals den jüdischen Obrigkeiten bei der Durchführung einer Festnahme
geholfen hätten; zudem ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass sich die
Juden um die Hilfe der Römer bemüht haben, hätte dies doch bedeutet, dass
sie nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu
erledigen.
Aufgrund der Anwesenheit der römischen Soldaten bei der Verhaftung scheint
es, als ob dies der Beweis für eine römische Initiative zur Verhaftung ist.
Die Römer waren nicht gewohnt und nicht dafür zugänglich, ihre Truppen auf
Betreiben anderer zu entsenden. Die Tatsache, dass Jesus am nächsten Tag zum
römischen Statthalter geschafft wurde, zeigt auf, dass es sich bei der
Verhaftung Jesu durch die Römer um den ersten Schritt des gerichtlichen
Verfahrens handelte, dass eben an diesem nächsten Tag vor Pilatus
stattfinden sollte. Bemerkenswert ist, dass Pilatus bereit gewesen sein
soll, früh am nächsten Morgen zu Gericht zu sitzen, zu einer Stunde, zu der
es ungewöhnlich war, dass ein Statthalter Gerichtsangelegenheiten anhörte
(vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 47). Diese Bereitschaft des
Statthalters deutet auf eine vorherige Kenntnis der Sache und des Mannes
hin. Er muss sogar vorher Kenntnis gehabt haben, denn es ist nicht
anzunehmen, dass der Statthalter nachts mit Informationen behelligt worden
ist. Auch die Anwesenheit eines Offiziers im Range eines Tribuns ist zu
beachten. Aufgrund des hohen Ranges eines Tribuns ist behauptet worden, der
Befehl müsse vom Statthalter persönlich ausgegangen sein (vgl. J.
Wellhausen: Das Evangelium Johannis, S. 105; P. Winter: On the trial of
Jesus, S. 171). Für die Existenz eines solchen Befehls von hoher oder
höchster Stelle spricht auch, dass ansonsten der Tribun nicht nach
Gethsemane gegangen oder seine Truppen dorthin gebracht hätte. Aus dem
Gesagten ist daher zu schließen, dass wegen der Anwesenheit der römischen
Soldaten ein römischer Haftbefehl gegen Jesus vorgelegen haben muss.
Fraglich ist, warum, wenn Jesus aufgrund römischer Initiative und auf Befehl
des Statthalters oder auf eine in seinem Namen hin verfügte Anordnung hin
verhaftet wurde, jüdische Tempelpolizei bei der Verhaftung anwesend war. Es
gibt zwei Theorien, diese Frage zu beantworten.
Eine Theorie besagt, der Sanhedrin habe zuvor einen Haftbefehl ausgestellt.
Die jüdischen Behörden hätten dann den römischen Statthalter gebeten, einen
zweiten, eigenen Haftbefehl auszustellen, damit er besser und schneller
ausgeführt werden würde (vgl. P. Winter: On the trial of Jesus, S. 42f.,
146f.). Zu dieser Theorie ist zu sagen, dass die vorherige Ausstellung eines
Haftbefehls durch ein jüdisches Gericht aus römischer Sicht nicht die
geringste Veranlassung geboten hätte, einen zweiten Haftbefehl anzuordnen.
Im Gegenteil, die römischen Behörden hätten zu recht einen weiteren
Haftbefehl für vollkommen überflüssig gehalten. Aus dem Verhältnis der
römischen Besatzungsmacht zu den jüdischen Obrigkeiten ist bekannt, dass die
Römer auf keinerlei Wünsche der Juden reagiert haben, es sei denn, dieser
Wunsch hätte im römischen Interesse gelegen, doch solch ein Sachverhalt war
dann gewöhnlich nicht im Interesse der Juden.
Die zweite Theorie lautet, dass "diese von Pilatus angeordnete Verhaftung
von den Juden provoziert wurde, dass aber Pilatus, der schlechte Beziehungen
zu den jüdischen Behörden hatte, imstande war, zwar ihren Vorschlägen zu
folgen, jedoch darauf zu beharren, sie dürften ihn nicht in eine Falle
locken" (M. Goguel: Jesus and the Origins of Christianity, S. 481). So hat
der Statthalter darauf bestanden, dass die jüdische Tempelpolizei an der
Verhaftung teilnehmen sollte und auch darauf, das jüdische Gericht solle
eine Voruntersuchung durchführen, um sicher zu stellen, dass der römische
Statthalter nicht in eine Falle gelockt werden würde. Voraussetzung dieser
Theorie ist jedoch, dass die jüdischen Behörden nicht in der Lage waren,
Jesus selbst zu verhaften, sondern auf die Mitwirkung oder das
Einverständnis des Statthalters angewiesen waren. Diese Annahme ist
allerdings falsch (vgl. oben 1.2.). Selbstverständlich konnte Pilatus
anordnen, dass bei der Festnahme Jesu jüdische Tempelpolizei teilzunehmen
hat, doch für solch eine Anordnung seitens Pilatus finden sich in den
Evangelien keinerlei Anhaltspunkte. Auch finden sich keine Anhaltspunkte
dafür, dass Pilatus bei der Anordnung der Verhaftung auf eine jüdische
Petition hin reagiert hat. Er hätte niemals auf eine solche jüdische
Aufforderung reagiert, es sei denn, diese wäre im ureigenen römischen
Interesse gewesen. Bei einem solchen Sachverhalt wäre allerdings eine
jüdische Petition überflüssig gewesen; in so einem Falle hätte die römische
Besatzungsmacht von allein reagiert.
Zusammenfassend ist festzuhalten: der Befehl zur Verhaftung Jesus ging von
den Römern aus, der von einem Tribun und seiner Kohorte ausgeführt wurde.
Die Anwesenheit der jüdischen Tempelpolizei während der Festnahme kann nicht
durch eine römische Anweisung oder Forderung erklärt werden. Auch lässt sich
keine hinter dem römischen Befehl zur Verhaftung Jesu stehende Anstiftung
beweisen oder vernünftig annehmen. Jesus wurde nicht von der jüdischen
Tempelpolizei festgenommen, diese waren lediglich anwesend. Die Verhaftung
Jesu erfolgte durch die Römer (vgl. zum gesamten Punkt 2 auch C. Cohn: Der
Prozess und Tod Jesu aus jüdischer Sicht, S. 111 ff.).
|