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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Teilnahme von Nicht-Juden am Synagogengebet
Herr Dr. Miller übt seine Arbeit im Rahmen von haGalil ehrenamtlich aus. Das ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem würde er es begrüßen, wenn Sie unseren Spendenaufruf berücksichtigen könnten. Nach jüdischer Lehre ist die Spende für Bedürftige oder für einen guten Zweck eine Mizva, ein religiöses Gebot, das im Himmel als gute Tat berücksichtigt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fragen lauten:

- Darf ein Nichtjude am Gottesdienst in der Synagoge teilnehmen?
- Darf der Nichtjude in der Synagoge ein Gebettuch tragen?

Vorbemerkungen:

Behandeln wir hier nicht eine theoretische Frage, sondern geht es darum, dass ein Nichtjude am Gottesdienst in der Synagoge teilnehmen möchte, geht es endlich darum, dass der Nichtjude an Gott glaubt und eben zu dem Gott der Juden beten will, so handelt es sich um einen Noachiden, für den es seitens der jüdischen Gemeinschaft ein besonderes Entgegenkommen und Verständnis gibt.

In der westlichen Welt dürfte es sich bei vielen Menschen um Noachiden (Bne-Noach) handeln. Zum Inhalt des noachidischen Begriffs und zu den Pflichten und Rechten der Noachiden finden wir im Jüdischen Lexikon folgende prägnante Beschreibung:

NOACHIDISCHE GESETZE -
sieben elementare Vorschriften Wahrung des Rechtsprinzips, Meidung von Götzendienst und von Gottesleugnung, Verbot von Mord, Diebstahl und Unzucht, Fernhaltung von Brutalität gegen Tiere als Grundlage der menschlichen Ordnung und Gesittung, die den Kindern Noachs, d. h. allen Menschen unabhängig von nationalen und religiösen Schranken, obliegen. Durch die Wahrung dieser Gebote erwirbt der Noachide den Anspruch auf Anerkennung und Behandlung als Mensch. Die noachidischen Gesetze, die der alten Auffassung zufolge vor der sinaitischen Offenbarung und unabhängig von ihr in Geltung sind, drücken den Gedanken eines allgemeinen Menschenrechts aus, unabhängig von jeder Offenbarung und bestimmten staatlichen Ordnung verpflichtende Kraft hat und so jedem, der sich ihnen unterstellt, elementare Rechte verleiht (b. A. S. 64b; Sanh. 56b).

Antwort:

- Wenn die Responsen zum Synagogengebet eines Nichtjuden auch differenzierte Meinungen haben, kann man von dem bei Jesaja formulierten Spruch ausgehen: „… denn mein Haus wird ein Haus des Gebets für alle Völker genannt“ (Kap. 56, 7). Das Beten in der Synagoge ist für einen Nichtjuden gestattet, jedoch gibt es bestimmte Gebete, die er nicht mitsprechen darf. Es handelt sich hauptsächlich um solche, die lediglich Juden betreffen (z.B. wenn es heißt „Gott unser Vater und der unserer Vorfahren Abraham Isaak und Jakob“).

- Zur zweiten Frage muss etwas ausgeholt werden. Der Nichtjude darf den Schabbat nicht halten, er wird auch für die Übertretung dieser Regel streng verwarnt. Das wurde bei Maimonides besonders ausgeführt. Begründet wird diese Regel mit der Befürchtung, dass ein Nichtjude, der sich wie ein Jude verhält, irrtümlich als Mitglied der jüdischen Gemeinschaft betrachtet werden und eventuell auch als Vorbild dienen könnte.
Beim Beten in der Synagoge besteht auch das Problem, dass der Nichtjude von der Gebetgemeinschaft aus Nichtwissen in das gemeinsame Gebet einbezogen würde, was als schwerer Fehltritt gilt. Sollte also ein Nichtjude in der Synagoge mitbeten, gar ein Gebettuch (Talit) tragen, könnte die Täuschung perfekt sein. Um das zu vermeiden, könnte der Nichtjude z.B. eine Kippa (Käppchen) mit der Aufschrift Ben-Noach, Singular von Bne-Noach, tragen. Ist allerdings der Nichtjude allen in der Synagoge Versammelten als solcher bekannt, könnte er mit einer üblichen Kippa und eingehüllt im Gebettuch mitbeten.

Nachbemerkung:

Zum Thema Noachiden siehe folgende bereits behandelten Anfragen:
http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/fh-0711-1.htm

http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/fh-0805-5.htm

ferner nachzuschlagen auf meiner Webseite:
http://www.juedisches-recht.de/anf_sintflut.php

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 10-05-2009

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