Sehr
geehrte Damen und Herren, die Fragen lauten:
- Darf ein Nichtjude am Gottesdienst in der Synagoge
teilnehmen?
- Darf der Nichtjude in der Synagoge ein Gebettuch tragen?
Vorbemerkungen:
Behandeln wir hier nicht eine theoretische Frage, sondern
geht es darum, dass ein Nichtjude am Gottesdienst in der Synagoge teilnehmen
möchte, geht es endlich darum, dass der Nichtjude an Gott glaubt und eben zu
dem Gott der Juden beten will, so handelt es sich um einen Noachiden, für
den es seitens der jüdischen Gemeinschaft ein besonderes Entgegenkommen und
Verständnis gibt.
In der westlichen Welt dürfte es sich bei vielen Menschen
um Noachiden (Bne-Noach) handeln. Zum Inhalt des noachidischen Begriffs und
zu den Pflichten und Rechten der Noachiden finden wir im Jüdischen Lexikon
folgende prägnante Beschreibung:
NOACHIDISCHE GESETZE -
sieben elementare Vorschriften Wahrung des Rechtsprinzips, Meidung von
Götzendienst und von Gottesleugnung, Verbot von Mord, Diebstahl und
Unzucht, Fernhaltung von Brutalität gegen Tiere als Grundlage der
menschlichen Ordnung und Gesittung, die den Kindern Noachs, d. h. allen
Menschen unabhängig von nationalen und religiösen Schranken, obliegen.
Durch die Wahrung dieser Gebote erwirbt der Noachide den Anspruch auf
Anerkennung und Behandlung als Mensch. Die noachidischen Gesetze, die der
alten Auffassung zufolge vor der sinaitischen Offenbarung und unabhängig
von ihr in Geltung sind, drücken den Gedanken eines allgemeinen
Menschenrechts aus, unabhängig von jeder Offenbarung und bestimmten
staatlichen Ordnung verpflichtende Kraft hat und so jedem, der sich ihnen
unterstellt, elementare Rechte verleiht (b. A. S. 64b; Sanh. 56b).
Antwort:
- Wenn die Responsen zum Synagogengebet eines Nichtjuden
auch differenzierte Meinungen haben, kann man von dem bei Jesaja
formulierten Spruch ausgehen: „… denn mein Haus wird ein Haus des Gebets für
alle Völker genannt“ (Kap. 56, 7). Das Beten in der Synagoge ist für einen
Nichtjuden gestattet, jedoch gibt es bestimmte Gebete, die er nicht
mitsprechen darf. Es handelt sich hauptsächlich um solche, die lediglich
Juden betreffen (z.B. wenn es heißt „Gott unser Vater und der unserer
Vorfahren Abraham Isaak und Jakob“).
- Zur zweiten Frage muss etwas ausgeholt werden. Der
Nichtjude darf den Schabbat nicht halten, er wird auch für die Übertretung
dieser Regel streng verwarnt. Das wurde bei Maimonides besonders ausgeführt.
Begründet wird diese Regel mit der Befürchtung, dass ein Nichtjude, der sich
wie ein Jude verhält, irrtümlich als Mitglied der jüdischen Gemeinschaft
betrachtet werden und eventuell auch als Vorbild dienen könnte.
Beim Beten in der Synagoge besteht auch das Problem, dass der Nichtjude von
der Gebetgemeinschaft aus Nichtwissen in das gemeinsame Gebet einbezogen
würde, was als schwerer Fehltritt gilt. Sollte also ein Nichtjude in der
Synagoge mitbeten, gar ein Gebettuch (Talit) tragen, könnte die Täuschung
perfekt sein. Um das zu vermeiden, könnte der Nichtjude z.B. eine Kippa
(Käppchen) mit der Aufschrift Ben-Noach, Singular von Bne-Noach, tragen. Ist
allerdings der Nichtjude allen in der Synagoge Versammelten als solcher
bekannt, könnte er mit einer üblichen Kippa und eingehüllt im Gebettuch
mitbeten.
Nachbemerkung:
Zum Thema Noachiden siehe folgende bereits behandelten Anfragen:
http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/fh-0711-1.htm
http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/fh-0805-5.htm
ferner nachzuschlagen auf meiner Webseite:
http://www.juedisches-recht.de/anf_sintflut.php
Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan
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