Das
Antwortschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Lektüre meines Beitrags "Bne-Noach
aus jüdischer Sicht", stellte eine Leserin ergänzende Fragen:
- Betrifft das Verbot, den Schabbat zu halten
den gesamten, traditionellen Schabbat oder nur (wichtige) Teile der
Schabbatfeier?
- Welche Konsequenzen kann dieses verbotene
Verhalten auf einen laufenden oder geplanten Gijur haben?
- Ab wann dürfen konvertierende,
konvertierungswillige Nicht-Juden den Schabbat halten?
- Welche anderen wichtigen jüdischen
Traditionen oder jüdischen Gebote dürfen Nicht-Christen nicht ausüben?
- Wie und wo sind die Begründungen für diese
Regeln zu finden?
Antwort:
- Bei allem Verständnis für den Wissensdrang
der Fragestellerin kann hier lediglich ein allgemeiner Hinweis gegeben
werden.
- Das Thema wurde in meiner ersten oben
erwähnten Antwort ausführlich behandelt. Selbstverständlich ergeben sich
immer wieder neue Gesichtspunkte und persönliche Interessen. Diese können
jedoch nicht im Einzelnen von mir behandelt werden. Hierfür ist der Kontakt
mit dem jeweiligen Rabbiner vor Ort oder von der nächstliegenden Gemeinde
zuständig.
- Es gibt Gemeinden mit unterschiedlichen
Traditionen, Praktiken und Einstellungen. Manche Rabbiner haben etwas
differenziertere Anforderungen an Konvertierende. Ferner finden
Konvertierungswillige eine ausführliche Literatur.
- Mein Bestreben kann sich auf diesen Seiten
nur darin ausdrücken, Fragen von Juden (gelegentlich auch von Nicht-Juden)
zur Religionsausübung zu beantworten. Näheres dazu:
http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/allgemein.htm
Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan |