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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Bne-Noach aus jüdischer Sicht – Ergänzung
Das Antwortschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Lektüre meines Beitrags "Bne-Noach aus jüdischer Sicht", stellte eine Leserin ergänzende Fragen:

- Betrifft das Verbot, den Schabbat zu halten den gesamten, traditionellen Schabbat oder nur (wichtige) Teile der Schabbatfeier?

- Welche Konsequenzen kann dieses verbotene Verhalten auf einen laufenden oder geplanten Gijur haben?

- Ab wann dürfen konvertierende, konvertierungswillige Nicht-Juden den Schabbat halten?

- Welche anderen wichtigen jüdischen Traditionen oder jüdischen Gebote dürfen Nicht-Christen nicht ausüben?

- Wie und wo sind die Begründungen für diese Regeln zu finden?

Antwort:

- Bei allem Verständnis für den Wissensdrang der Fragestellerin kann hier lediglich ein allgemeiner Hinweis gegeben werden.

- Das Thema wurde in meiner ersten oben erwähnten Antwort ausführlich behandelt. Selbstverständlich ergeben sich immer wieder neue Gesichtspunkte und persönliche Interessen. Diese können jedoch nicht im Einzelnen von mir behandelt werden. Hierfür ist der Kontakt mit dem jeweiligen Rabbiner vor Ort oder von der nächstliegenden Gemeinde zuständig.

- Es gibt Gemeinden mit unterschiedlichen Traditionen, Praktiken und Einstellungen. Manche Rabbiner haben etwas differenziertere Anforderungen an Konvertierende. Ferner finden Konvertierungswillige eine ausführliche Literatur.

- Mein Bestreben kann sich auf diesen Seiten nur darin ausdrücken, Fragen von Juden (gelegentlich auch von Nicht-Juden) zur Religionsausübung zu beantworten. Näheres dazu: http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/allgemein.htm

Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan

Die Anfrage:

Sehr geehrter Rab. Dr. Miller!

Ich bin bei der Lektüre der Fragen an Sie und haGalil.com und ihrer inspirierenden und herrlichen Antworten auf weitere Fragen gestossen.

Zu einigen Statusfragen betreffend die Bne-Noach antworten Sie, daß Nichtjuden den Schabbat nicht halten dürfen.

Betrifft dies Verbot das Feiern des gesammten, traditionellen (täuschend
echten) Schabbat oder auch nur (wichtige) Teile der Schabbatfeier, die möglicherweise von Nichtchristen gehalten werden?

Wie und wo ist die Begründung dafür zu finden? Welche Konsequenzen kann dieses verbotene Verhalten aus jüdischer Sicht für die Nicht-Juden haben, evtl. in Bezug auf einen laufenden oder geplanten Gijur?

Können Nichtjuden den Schabbat halten, wenn sie die Täuschung umgehen, etwa während einer Phase des Gijur-prozesse, wo dies Pflichten "eingeübt" werden, oder bei Benachrichtigung eines Rabbiners? Ab wann dürfen konvertierende, konvertierenswillige Nicht-Juden den Schabbat halten?

Welche anderen wichtigen jüdische Traditionen oder jüdische Gebote dürfen Nicht-Christen weiters nicht halten, ausführen?

Nocheinmal mit herzlichem Dank,
U.M.

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 13-05-2008



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