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Eliahu Avichail:
Eine Einführung in die
Grundlagen des jüdischen Glaubens und Gesetzes
»KOSCHERES« ESSEN
- Um die Heiligkeit von Körper und
Seele zu wahren und das Volk Israel von anderen Völkern zu
unterscheiden, wurden die Juden angewiesen, bestimmte Tiere nicht zu
essen und die erlaubten Tiere nach besonderen Regeln vorzubereiten.
- Es ist verboten, das Fleisch
eines Tieres oder Geflügels zu essen, welches bei lebendigem Leibe (das
heißt: ohne vorheriges Schlachten) herausgerissen wurde. Dieses Verbot
besteht auch für Nicht-Juden, denn es ist eines der Sieben Gebote der
Söhne Noahs. Das Verbot ist dazu da, Grausamkeiten zu verhindern.
- Es ist verboten das Blut der
geschlachteten Tiere zu genießen. Dieses Verbot wird in der Torah
mehrmals wiederholt und enthält eine Begründung: »Denn die Seele des
Fleisches ist im Blut, und Ich gab es euch auf dem Altar, um für eure
Seele Sühne zu tun« (Lev 17,11 ) und »Du sollst nicht die Seele mit dem
Fleisch essen« (Dt.12,23).
- Es ist verboten, den »Chelev«
eines Tieres zu essen. Dieser Ausdruck bezeichnet das feste, dichte Fett
des Tieres. »Gid HaNasche«, eine bestimmte Sehne vom Oberschenkel eines
Tieres, ist ebenfalls verboten. Daher müssen diese zwei Bestandteile
entfernt werden, bevor das Fleisch gegessen werden darf.
- Man darf keine anderen Tiere
essen als die, welche im Deuteronomium als erlaubt auf geführt sind:
»Stier (Rind), Schaf, Ziege, Widder, Hirsch, Rehbock, Ibet, Antilope,
Bison, Bergziege«. Allerdings sind die genauen Arten der mit den letzten
fünf Namen bezeichneten Tiere heute nicht genau identifizierbar. Daher
sollten diese nicht gegessen werden, es sei denn, es besteht eine
eindeutige Tradition.
- Man darf nicht die in
Lev 11
aufgezählten Vögel essen. Da wir jedoch nicht bezüglich aller Arten
genau Bescheid wissen, sollte kein Geflügel, das nicht nach klarer
Überlieferung koscher ist, gegessen werden.
- Ein Tier oder Geflügel darf nur
gegessen werden, wenn es auf die vorgeschriebene Art und Weise von einem
autorisierten Experten mit einer koscheren Klinge geschlachtet wurde.
- Nach ritueller Schlachtung (Schächtung)
muß ein Tier auf Makel untersucht werden, die es »Trefah« machen würden
- d.h. ein Schaden, welcher es fürs Essen ausschließen würde. Es gibt
viele Arten von »Trefah«.
- Das Fleisch eines koscheren
Säugetieres oder von koscherem Geflügel darf erst gegessen werden,
nachdem es zum Lwecke der Blutentfernung gesalzen wurde. Vor dem Salzen
wird das Fleisch gespült und dann für eine halbe Stunde (in einer
besonderen für diesen Zweck vorgesehenen Schüssel) ins Wasser gelegt um
aufzuweichen. Dann wird es wieder gespült, gesalzen und auf ein Gestell
mit Löchern oder eine abschüssige Fläche gelegt, so daß das Blut
abfließen kann. Der Vorgang des Salzens besteht aus dem Streuen einer
beliebigen Menge groben Salzes über alle Seiten des Fleischstückes. Es
ist Brauch, das Fleisch eine Stunde lang gesalzen zu lassen. Dann wird
es gründlich ausgespült und ist bereit zum Kochen.
- Zum Braten bestimmtes Fleisch
braucht nicht gesalzen zu werden, sondern muß nur vor und nach dem
Braten gespült werden. Manche Juden pflegen es vor dem Braten leicht zu
salzen.
- Leber muß der Länge und Breite
nach aufgeschnitten werden und wird nur durch Braten »gekoschert«, bevor
sie noch gekocht oder so gegessen wird.
- Auch das Herz muß vor dem
Einsalzen der Länge und Breite nach aufgeschnitten werden.
- Fische mit Flossen und Schuppen
dürfen gegessen werden und erfordern weder rituelle Schlachtung noch
Einsalzen.
- Insekten, Reptilien und Würmer
dürfen nicht gegessen werden. Früchte und Gemüse müssen vor dem Essen
auf Würmer und andere Insekten untersucht werden.
- Eier von nicht-koscheren Vögeln
dürfen nicht gegessen werden.
- Im Ei bemerktes Blut kann das
Blut eines Kückens im Entwicklungsstadium sein, daher ist das Ei
verboten. Ein Ei, welches in einer Eierbatterie gelegt wurde, wo sich
männliche und weibliche Hühner befinden und welches Blut enthält, ist
verboten. In Israel werden die meisten Eier in getrennten Eierbatterien
gelegt und daher wird, wenn Blut nur im Eiweiß gefunden wird, das Blut
selbst weggeworfen, und der Rest des Eis darf gegessen werden. Es gibt
Rabbiner, die auch dies verbieten.
- Die Milch eines verbotenen
Tieres ist ebenfalls verboten.
- Man darf keinen Käse essen, der
nicht unter der Überwachung eines Rabbiners oder rabbinischen Rates
steht.
- Fleisch und Milch dürfen nicht
zusammen gegessen werden. Sie dürfen nicht zusammen gekocht und
keinerlei Nutzen darf aus miteinander gekochtem Fleisch und Milch
gezogen werden. Es gibt verschiedene Bräuche, was die Zeitspanne des
Wartens nach Fleisch vor Milch (oder auch nach Hartkäse vor dem Essen
von Fleischgerichten) anbelangt. Der am meisten befolgte Brauch ist,
sechs Stunden zu warten. Nach dem Essen von Milchgerichten, vor Fleisch,
wäscht man sich die Hände und spült gut den Mund aus. Es gibt solche,
die auch nach dem Verzehr von Milch oder Streichkäse bis zum
Fleischgenuß eine halbe Stunde verstreichen lassen.
- Man muß ein jeweils gesondertes
Eßgeschirr für Milch und für Fleisch haben, und es sollte getrennt
aufbewahrt werden. Wo es möglich ist, ist die Benutzung von zwei
gesonderten Spülbecken zu empfehlen. Die verschiedenen Eßgeschirre
sollten klar unterscheidbar sein.
- Sollten Milch- und
Fleischgerichte zufällig vermischt werden, muß man den Status des Essens
(koscher oder nicht) von einem Rabbiner feststellen lassen. Wurden sie
zusammen gekocht, wird der Status der Töpfe und des Geschirrs ebenfalls
fraglich.
- Dasselbe gilt für den Fall, daß
»koscheres« und »nicht-koscheres« Essen zufällig vermischt wurden. Auch
dann muß ein Rabbiner nach den weiteren Maßnahmen befragt werden.
- Aus Gesundheitsgründen dürfen
auch Fleisch und Fisch nicht zusammen gegessen werden. Es ist Brauch
zwischen Fisch und Fleisch das Geschirr zu spülen und Hände und Mund zu
waschen.
- Wein und andere Getränke aus
Weintrauben dürfen, wenn von Nichtjuden hergestellt, nicht getrunken
werden. Ähnlich ist auch von Nichtjuden gemolkene Milch verboten, aber
es gibt Gelehrte, die sie unter bestimmten Umständen erlauben.
- Von Nichtjuden gekochtes Essen
ist verboten: wegen der Details in diesen Angelegenheiten sollte ein
Rabbiner befragt werden.
- Geschirr, Töpfe und Pfannen,
welche irgendeine verbotene Substanz absorbiert haben, müssen von einem
Experten in einem besonderen Verfahren wieder »koscher« gemacht werden.
- Von einem Nichtjuden gekauftes
neues Küchenzubehör muß, wenn es aus Metall, Glas, Plastik oder glasiert
ist, in einer »Mikwe« (rituelles Bad, welches die halachischen
Erfordernisse für ein Eintauchen erfüllt) eingetaucht werden.
- Nahrungsmittel, welche aus der
Erde wachsen und in Israel von Juden gezüchtet wurden, müssen vor dem
Essen verzehntet werden. Die Regeln für das Verzehnten müssen genau
gelernt werden.
- Die Frucht eines Baumes während
seiner ersten drei Jahre heißt »Orla« und darf nicht gegessen werden, es
darf auch kein Genuß oder Nutzen aus ihr gewonnen werden.
- Man muß immer auf die »Kaschrut«
von Essen achten. Im Zweifel sollte ein Zertifikat der Überwachung durch
einen autorisierten Rabbiner verlangt werden.
INHALT
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[Bestellen?]
Judentum:
Eine Einführung in die Grundlagen des jüdischen Glaubens und Gesetzes
v. Rabbiner Eliahu Avichail, aus d. Hebr. von
Meir Seidler.
1994 Einheitssacht.: Yahadut «dt.»
Direkt
zum Verlag:
2. Auflage 1994, alle Rechte vorbehalten
© 1989 by Roman Kovar Verlag München
© 1997 by haGalil onLine München (online version)
© 1997 by
haGalil onLine München
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