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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Kerzenzünden am Feiertag
Das Antwortschreiben:


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage wurde gestellt:

In diesem Jahr ist Rosch Haschana am Donnerstag und Freitag. Am Ende des Feiertags, am Freitagabend beginnt schon der Schabbat. Wann Soll man also die Schabbatkerzen, die ja bekanntlich am Freitag vor dem Sonnenuntergang entzündet werden müssen, Zünden?

Beschreibung der Problematik:

Am Feiertag darf man kein Feuer anmachen und mit dem Beginn des Schabbat erst recht nicht. Es bleibt also keine Zeitspanne für das Anzünden der Schabbatkerzen.

Antwort:

Die allgemeine Regel in der Tora lautet: Weder am Schabbat noch am Feiertag ist das Erzeugen, das Entzünden eines Feuers gestattet.

  • Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Schabbat und Feiertag. Der Feiertag wird nicht so streng gehalten wie der Schabbat. Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass man am Feiertag z.B. rauchen und Speisen aufwärmen darf, am Schabbat jedoch nicht. Die Erklärung hierfür ist, dass man am Feiertag kein Feuer entzünden, jedoch nutzen darf. Es ist also nicht erlaubt, neues Feuer zu erzeugen, z.B. durch entzünden eines Streichholzes, jedoch ist es gestattet, Feuer zu übertragen. In der Praxis sieht es so aus, dass man während des Feiertags jeweils darauf achtet, das Feuer von einer Kerze auf eine andere zu übertragen, bevor die alte erlischt. Die Kochplatte für das Aufwärmen von Speisen wird vor dem Feiertag angemacht und bleibt während des ganzen Feiertags an.

Nun zu unserer diesjährigen Problematik:

  • Am Vorabend von Rosch Haschana, also am Mittwoch vor Sonnenuntergang, werden die Rosch Haschana-Kerzen entzündet.
  • Am ersten Feiertag werden die Kerzen für den zweiten Feiertag nicht während des Tages, sondern 20 Minuten nach Sonnenuntergang (mit dem Erscheinen der Sterne) und vor dem Kiddusch entzündet.
  • Am zweiten Feiertag, also am Freitag, werden die Schabbatkerzen noch vor dem Sonnenuntergang entzündet, und zwar wieder durch Feuerübertragung. Man muss darauf achten, dass man nicht in den Schabbat hineingerät, denn am Schabbat ist nicht nur das Erzeugen von Feuer, sondern auch seine Übertragung strengstens verboten.
  • Eine weitere mit der Feuerübertragung am Feiertag zusammenhängende Handlung soll nicht unerwähnt bleiben, jedoch ein andermal ausführlich behandelt werden: Eruw Tawschilin (Vermischung von Speisen). Die Erörterung dieser Handlung ist nicht dringend, da sie vom Gemeinde-Rabbiner durchgeführt wird und die Gemeindemitglieder davon entpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren von " HaGalil " !

Ich lese regelmäßig " HaGalil " und freue mich , dass Sie diese Seite um das Themengebiet " Frag den Rabbi " erweitert haben .

Ich habe zwei Fragen, die ich gerne stellen möchte :

1) Donnerstag und Freitag , nächste Woche , ist Rosh Hashana .
Wann werden die Kerzen zu " Shabatbeginn " angezündet ?

Vielen Dank . Mit freundlichem Gruß . I. A .

(Zur zweiten Frage)

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]

haGalil onLine 10-09-2007



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