Das
Antwortschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt:
In diesem Jahr ist Rosch Haschana am Donnerstag und
Freitag. Am Ende des Feiertags, am Freitagabend beginnt schon der
Schabbat. Wann Soll man also die Schabbatkerzen, die ja bekanntlich am
Freitag vor dem Sonnenuntergang entzündet werden müssen, Zünden?
Beschreibung der Problematik:
Am Feiertag darf man kein Feuer anmachen und
mit dem Beginn des Schabbat erst recht nicht. Es bleibt also keine
Zeitspanne für das Anzünden der Schabbatkerzen.
Antwort:
Die allgemeine Regel in der Tora lautet: Weder am Schabbat
noch am Feiertag ist das Erzeugen, das Entzünden eines Feuers gestattet.
- Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Schabbat
und Feiertag. Der Feiertag wird nicht so streng gehalten wie der
Schabbat. Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass man am Feiertag z.B.
rauchen und Speisen aufwärmen darf, am Schabbat jedoch nicht. Die
Erklärung hierfür ist, dass man am Feiertag kein Feuer entzünden, jedoch
nutzen darf. Es ist also nicht erlaubt, neues Feuer zu erzeugen, z.B.
durch entzünden eines Streichholzes, jedoch ist es gestattet, Feuer zu
übertragen. In der Praxis sieht es so aus, dass man während des
Feiertags jeweils darauf achtet, das Feuer von einer Kerze auf eine
andere zu übertragen, bevor die alte erlischt. Die Kochplatte für das
Aufwärmen von Speisen wird vor dem Feiertag angemacht und bleibt während
des ganzen Feiertags an.
Nun zu unserer diesjährigen Problematik:
- Am Vorabend von Rosch Haschana, also am Mittwoch vor
Sonnenuntergang, werden die Rosch Haschana-Kerzen entzündet.
- Am ersten Feiertag werden die Kerzen für den zweiten
Feiertag nicht während des Tages, sondern 20 Minuten nach
Sonnenuntergang (mit dem Erscheinen der Sterne) und vor dem Kiddusch
entzündet.
- Am zweiten Feiertag, also am Freitag, werden die
Schabbatkerzen noch vor dem Sonnenuntergang entzündet, und zwar wieder
durch Feuerübertragung. Man muss darauf achten, dass man nicht in den
Schabbat hineingerät, denn am Schabbat ist nicht nur das Erzeugen von
Feuer, sondern auch seine Übertragung strengstens verboten.
- Eine weitere mit der Feuerübertragung am Feiertag
zusammenhängende Handlung soll nicht unerwähnt bleiben, jedoch ein
andermal ausführlich behandelt werden: Eruw Tawschilin (Vermischung von
Speisen). Die Erörterung dieser Handlung ist nicht dringend, da sie vom
Gemeinde-Rabbiner durchgeführt wird und die Gemeindemitglieder davon
entpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan |
Die Anfrage: Sehr
geehrte Damen und Herren von " HaGalil " !
Ich lese regelmäßig " HaGalil " und freue mich , dass Sie diese Seite um das
Themengebiet " Frag den Rabbi " erweitert haben .
Ich habe zwei Fragen, die ich gerne stellen möchte :
1) Donnerstag und Freitag , nächste Woche , ist Rosh Hashana .
Wann werden die Kerzen zu " Shabatbeginn " angezündet ?
Vielen Dank . Mit freundlichem Gruß . I. A .
(Zur zweiten Frage)
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Rabbi"...] |