Informationen zu politischen Parteien
und Bewegungen
Parteien / Miflagoth
Die Wahl zur 16.
Kneseth 28-01-2003
Die Wahl zur 15. Kneseth
17-05-1999
In der israelischen Gesellschaft finden sich enorme Interessen-
und Meinungsunterschiede, welche sich auch in einer große Parteienvielfalt
widerspiegeln. Nicht von ungefähr spricht man von "Zwei Juden, drei
Meinungen!"
Für die 16. Kneseth, die am 28-01-2003 gewählt werden wird,
werden 27 Listen kandidieren:
Ahavat Yisrael,
Am Ehad,
Center,
Citizen and State,
Democratic Action Organization,
Democratic Front for Peace and Equality (Hadash),
Green Leaf (Ale Yarok),
Greens (Hayerukim), Herut,
Labor-Meimad,
Lahava,
Leeder,
Likud,
Men`s Rights in the Family (Ra-ash),
Meretz,
National Democratic Assembly (Balad), National
Religious Party (Mafdal), National
Unity (HaIchud HaLeumi), Progressive
National Alliance, Shas,
Shinui,
Torah
and Shabbat Judaism, Tzomet,
United Arab List,
Yisrael Aheret,
Yisrael B`Aliya,
Za-am - Social Justice.
Zur Parteienvielfalt hat auch das bestehende Verhältniswahlrecht
mit seiner 1,5prozentigen Sperrklausel beigetragen. Die geringe Hürde
erlaubt selbst kleinen parteipolitischen Gruppierungen den Einzug in die
Knesset. Parteispaltungen, Fusionen und Blockbildungen sind häufig. Dies
hängt auch damit zusammen, daß die in westeuropäischen Ländern klare
Einordnung politischer Strömungen in "linke" und "rechte" Parteien in Israel
nur bedingt möglich ist. Häufig finden sich "rechte" bzw. "linke" Positionen
quer durch alle Parteien. Entscheidend ob jemand als links- oder
rechtsgerichtet angesehenen wird, ist in aller ersten Linie, seine
Einstellung zum Konflikt mit den Palästinensern.
Die Zersplitterung der Parteien hat immer wieder zum
Zusammenschluß verschiedener Gruppierungen geführt. Heute stehen sich
hauptsächlich drei Formationen gegenüber:
Der Rahmen des israelischen Wahlsystems wird in Artikel 4
des Grundgesetzes "Die Knesset" definiert. Dort heisst es:
"Die Knesset wird gemäß dem Knessetwahlgesetz in allgemeinen, nationalen,
direkten, gleichen und geheimen Verhältniswahlen gewählt."
Mit den Wahlen zur 14. Knesset (1996) trat die Gesetzesänderung "Die
Regierung 5752 - 1992" in Kraft, die die Direktwahl des Ministerpräsidenten
vorsah. Am 7. März 2001 beschloss die Knesset, die Direktwahl des
Ministerpräsidenten abzuschaffen und das bis 1996 bestehende Wahlsystem,
auf Grund dessen jeder Wähler eine einzige Stimme für die Partei seiner Wahl
abgibt, wieder einzuführen, wobei eine revidierte Fassung des ursprünglichen
Grundgesetzes "Die Regierung 1968" verabschiedet wurde. Dieses neugefasste
Gesetz wird mit den kommenden Knessetwahlen im Januar 2003 in Kraft treten.
Die vielen Parteien, die um die Wählerstimmen ringen, spiegeln ein breites
Spektrum von politischen Anschauungen und Überzeugungen wider. Laut
Grundgesetz Art. 4 "Die Knesset" kann der zentrale Wahlausschuss, dem ein
Richter des Obersten Gerichtshofs vorsteht, eine Kandidatenliste daran
hindern, an der Wahl teilzunehmen, wenn deren Ziele oder Aktionen
unmittelbar oder mittelbar a) die Existenz des Staates Israel als Staat des
jüdischen Volkes leugnen und/oder b) den demokratischen Charakter des
Staates Israel negieren und/oder c) rassistische Hetze betreiben. Die
einzige Partei, die in diesem Rahmen verboten wurde, war die jüdische
Kach-Partei 1988.
Vor der Wahl stellt jede Partei ihr Wahlprogramm und ihre hierarchisch
geordnete Kandidatenliste für die Abgeordneten der Knesset auf. Die Parteien
wählen ihre Kandidaten für die Knesset in parteiinternen Wahlen oder durch
andere Verfahren. Parteien, die in einer auslaufenden Legislaturperiode in
der Knesset vertreten waren, werden automatisch zur Wiederwahl aufgestellt;
andere Parteien können ihre Kandidaten durch 2500 Unterschriften
wahlberchtigter Bürger anmelden und hinterlegen eine Bürgschaft, die
zurückerstattet wird, wenn die jeweilige Partei mindestens anderthalb
Prozent der Gesamtwählerstimmen auf sich vereinigen kann und somit das
Anrecht auf ein Mandat in der Knesset erhält.
Das Parlament und das Zentrale Wahlkomitee für die Wahl zur
16. Knesset am 28. Januar 2003 verabschiedete unter Vorsitz des Obersten
Richters Mishal Rashin das aktuelle Wahlbudget in Höhe von 174.327.000 NIS.
Das Budget beinhaltet u.a. die Ausgaben für Gehälter der Mitarbeiter der
regionalen und des Zentralen Wahlkomitees, für Anzeigen und
Veröffentlichungen und für den Wach- und Sicherheitsdienst. Das Zentrale
Wahlkomitee bestätigte auch, dass die Sekretäre der Wahlbüros, der
Vorsitzende des Komitees, der stellvertretende Vorsitzende und dessen
Mitglieder am Wahltag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.575 NIS erhalten.
(Ma'ariv).
Auf Grund des Parteienfinanzierungsgesetzes erhält jede
Fraktion für ihre Wahlkampagne eine Zuwendung aus dem Staatshaushalt im
Rahmen eines im Voraus bestimmten "Finanzierungspunktes" pro Sitz, der bei
den letzten Knessetwahlen gewonnen wurde, plus einen Punkt für ein bei den
laufenden Wahlen errungenes Mandat (dabei wird die Zahl der künftigen
Mandate im Voraus geschätzt und die Zuwendung im Verhältnis der tatsächlich
errungenen Sitze nachträglich ausgeglichen). Diese Summe wird durch zwei
geteilt und um einen zusätzlichen Finanzierungspunkt ergänzt. Neue
Fraktionen erhalten rückwirkend eine ähnliche Zuwendung, die auf der Anzahl
der bei der Wahl gewonnenen Sitze basiert. Eine Fraktion, die mehr als 1%
der gültigen Stimmen erhält, deren Stimmenanteil jedoch nicht für ein Mandat
ausreicht, hat Anspruch auf einen "Finanzierungspunkt", um ihre Wahlausgaben
zu decken. Der Staatskontrolleur prüft die Rückerstattung aller
Wahlkampfauslagen.
Keine Fraktion darf von einer Person oder von jemandem, der zu dieser Person
in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, eine direkte oder indirekte Spende
erhalten, die den im Gesetz festgelegten und an den Preisindex für die
Lebenshaltung gekoppelten Betrag übersteigt. Eine Fraktion oder
Kandidatenliste darf keine Wahlkampfspende von einer nicht wahlberechtigten
Person erhalten.
  
  
  
  
  
  
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