Ist SS-Malloth der perfekte
Mord gelungen?
Bis heute keine Gerechtigkeit
Bricht die Beckstein'sche Konstruktion nun zusammen?
Anton Malloth muß seine Papiere abgeben
München
– Anton Malloth, der frühere Aufseher im Gestapo-Gefängnis des Lagers
Theresienstadt, ist nach neuesten Erkenntnissen des bayerischen
Innenministeriums nicht deutscher Staatsangehöriger. Der 86jährige, der in
einem Altenheim in Pullach lebt, sei nach Auffassung des italienischen
Innenministeriums von 1952 bis 1956 italienischer Staatsbürger gewesen und
seitdem staatenlos, teilte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger am
Freitag mit. Malloth verliert seinen deutschen Paß und kann damit an die
Tschechische Republik ausgeliefert werden.
Es sei mittlerweile eindeutig erwiesen, daß Malloth die deutsche
Staatsangehörigkeit verloren habe und staatenlos sei, erklärte Bayerns
Innen-Staatssekretär Hermann Regensburger am Freitag in München. Das
bayerische Innenministerium hat damit seine bisher vertretene Ansicht
korrigiert, daß Malloth seit 1940 ununterbrochen deutscher Staatsangehöriger
gewesen sei.
Diese Auffassung habe sich auf ein Gutachten des Münchner
Kreisverwaltungsreferats (KVR - Referenten z.B.: Gauweiler und Uhl)
gestützt.
Die Rechtslage war angeblich kompliziert. Der in Südtirol
aufgewachsene Malloth wurde nach dem Ersten Weltkrieg italienischer
Staatsbürger, optierte dann 1939 für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich
und meldete sich zur SS. Nach seiner Flucht vor den tschechischen Behörden,
stellte er 1949 wiederum Antrag auf die italienische Staatsangehörigkeit.
Das Münchner KVR erklärte diese ''Reoption'' für unwirksam, weil Malloth zu
einem Personenkreis gehört habe, der vom Wiedererwerb der italienischen
Staatsangehörigkeit ausgeschlossen gewesen sei. Spätestens hier hat sich das
KVR weit aus dem Fenster gelehnt und sich in die Auslegung italienischen
Rechtes begeben. Für ein deutsches KVR wäre an sich eher ein Festhalten an
deutschen Rechtsnormen angesagt: Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz
sieht vor, dass jeder Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines anderen
Staates beantragt, mit deren Erwerb die deutsche Staatsangehörigkeit
automatisch verliert.
§ 25 Abs. 1 RuStAG lautet: "(1)Ein Deutscher, der im Inland
weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine
Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit,
wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag . . . des
gesetzlichen Vertreters erfolgt..."
Ein unabhängiges Gutachten hatte bereits im April diese Jahres
ergeben, daß Malloth kein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit habe.
Nach starkem internationalen Druck bat 1998 Staatssekretär Regensburger
seinen römischen Kollegen Sinisi um eine „authentische Klärung“ der Frage
von Malloths Staatsangehörigkeit. Diese widerspricht nun ebenfalls der
fragwürdigen Konstruktion der bayerischen Behörden. Malloth hat die
italienische Staatsangehörigkeit erst 1956 endgültig verloren. Er hat heute
als staatenlos zu gelten.
Am Freitag erklärte ein Sprecher des bayerischen
Innenministeriums, man müsse jetzt erst einmal eine Prüfung der Frage,
welche Folgen das für das Aufenthaltsrecht Malloths in der Bundesrepublik
hat, in die Wege leiten. Staatenlose könnten jedenfalls nur dann abgeschoben
werden, wenn es einen Staat gebe, der zu ihrer Aufnahme bereit sei. Dafür
käme die Tschechische Republik in Frage, die aber bisher - zumindest nach
Kenntnis des bayerischen Innenministeriums - keinen Auslieferungsantrag
gestellt hat. Ein solcher offizieller Antrag war allerdings auch sinnlos,
solange Malloth als Deutscher galt, weil das Grundgesetz die Auslieferung
deutscher Staatsangehöriger verbietet. Inoffiziell hat die Tschechische
Republik allerdings bereits mehrfach und eindeutig ihr Interesse an der
Verfolgung des SS-Mannes Malloth bekundet.
Schon 1947 (also noch vor der kommunistischen Machtübernahme) war
Malloth wegen Kriegsverbrechen im Lager Terezin von einem tschechischen
Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Dieses Gericht sah es als
eindeutig erwiesen an, dass Malloth, während seiner Tätigkeit in
Theresienstadt mehrere Häftlinge zu Tode geprügelt habe.
Bei Kriegsende hatte Malloth sich nach Italien abgesetzt. Auch in
Österreich bestanden Haftbefehle aus den Jahren 1958 und 1963. Spätestens
seit 1968 war bekannt, daß er sich in Meran aufhalte. Die deutschen Behörden
interessierten sich nicht für ihn. Von der tschechischen Strafverfolgung
schützte Malloth der 'Eiserne Vorhang'. Einer seiner Kameraden wurde in der
damaligen DDR verhaftet und ebenfalls zum Tode verurteilt. Im August 1988
wurde er in Meran festgenommen. Die Italiener machten ihm allerdings nicht
den Prozess, sondern schoben ihn per Flugzeug nach Deutschland ab.
Hier beantragte er - völlig unbehelligt - erst einmal 'ordentliche deutsche
Papiere' und Sozialhilfe. Alles wurde ihm gewährt.
Schleppende Ermittlungen brachten zu wenig Material
In Deutschland werden die Ermittlungen gegen Malloth von der
Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Dortmund geführt. Die
Ermittlungen verlaufen seit vielen Jahren sehr schleppend. In den letzten
zehn Jahren ist es noch nicht einmal gelungen, Herrn Malloth zu
vernehmen. Der Leiter der Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht,
sagte am Freitag zur Süddeutschen Zeitung, es gebe noch immer kein
ausreichendes Material, um gegen Malloth einen Haftbefehl wegen des
Verdachts des Mordes zu erlassen. Alle anderen Verbrechen, wie etwa
Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, sind verjährt.
Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte
Schacht. Er habe kürzlich einen Zeugen in Prag vernommen, der Hinweise auf
weitere Zeugen gegeben habe, „die wir bisher für tot hielten“. Auch die von
Simon Wiesenthal, dem Leiter des jüdischen Dokumentationszentrums in Wien,
benannten Zeugen seien vernommen worden, hätten aber nichts mitgeteilt,
„worauf man eine Anklage stützen könnte“.
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium hat inzwischen
immerhin die zuständige Paßbehörde angewiesen, den deutschen Ausweis von
Malloth einzuziehen. Man wolle damit dem Eindruck vorbeugen, die bayerischen
Verwaltungsbehörden würden sich schützend vor Malloth stellen.
SZ/dpa/haGa


Casa Malloth, Meran
©Sec. Cons. Gold
ari Juni'98 |
Ist SS-Malloth der perfekte Mord gelungen?
Bis heute keine Gerechtigkeit
Die Zeiten, als Anton Malloth der »schöne Toni« war, sind vielleicht
vorbei. Der 85-jährige lebt seit Jahren am Ufer der Isar, im Haus am
Wiesenweg, einem 1956 vom DPWV als Altersruhesitz für Künstler und
freischaffend Berufstätige errichteten Haus in Pullach, München.
Dort ist es Ehrensache, Herrn Malloth von allen unliebsamen
Störungen abzuschirmen. Von der Empfangsdame bis zur Heimleiterin Frau
Kammlah scheinen alle verschworen und wild entschlossen, Malloth
zu schützen. Erst hiess es, Malloth sei verreist. Dann hiess es, er sei
anwesend - habe aber gebeten, man möge ausrichten, er wünsche nicht
gestört zu werden. Diesem Wunsch solle man doch bitte entsprechen.
Auch ein Anruf beim 'Paritätischen Wohlfahrts-Verband' München
ergab kein Gespräch. Die Geschäftsführerin bezeichnete das Anliegen,
Herrn Malloth zu sprechen, als unverschämt und frech. Auf die Frage, ob
es nicht ein Recht der Öffentlichkeit sei, etwas über Malloths
Einstellung zu den Vorwürfen zu erfahren, knallte Frau Dr. Benner, sehr
erregt und empört, den Hörer auf.
Die Heimkosten werden vom Sozialamt gezahlt. Das ist
praktisch, denn so kann er die Einnahmen aus der Vermietung seines
Mehrfamilienhauses in Meran anderweitig verwenden, z.B. für den Verein
'Stille Hilfe' der Himmler-Tochter Püppi Burwitz, welcher sich in alter
Verbundenheit und SS-Kameradschaft um ihn kümmert. Das Objekt, ein
splendides Mehrfamilienhaus im Centrum Merans, dürfte im Wert bei
mindestens 1,5 Mio DM liegen.
Mit dem Fall Malloth beschäftigt sich auch ein sogenanntes
'Nationales Infotelefon'. Hier wird der bayerischen Regierung geraten,
die Gunst der Stunde zu nutzen. Man kann Malloth die Staatsangehörigkeit
aberkennen. Anschließend solle man dann in einen Rundumschlag alle
eingebürgerten Personen ebenfalls die deutschen Papiere nehmen. Der
endgültigen Abschiebung aller Ausländer stehe dann nichts mehr im Wege:
''Dies hätte für Malloth zwar sehr negative, für die nationale
Opposition aber hervorragende Folgen. ...in der BRD vorgenommene
Einbürgerungen von Ausländern sollen rückgängig gemacht werden. Kein
Ausländer kann sich dann also auf eine vermeintliche deutsche
Staatsbürgerschaft berufen, ein wichtiges Hindernis der sofortigen
Abschiebung würde wegfallen.'' |
haGalil onLine: Juni
'98
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