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Koscher leben...
 
 

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Koscherer Wein - Jájin kaschér

Mit großem Verständnis für das praktische Leben und in ernster väterlicher Mahnung gesellt sich als Krone der Vorbeugebestimmungen der Weisen - zu den anderen - das auf ihren Vorschlag von Israel angenommene Verbot, andern Wein zu trinken als solchen, den jemand, der selbst im Taurohgeist (im Geiste der Torah) und nach Taurohgesetz lebt, oder doch wenigstens nicht sein prinzipieller Leugner ist, vom Anfang der Kelterung bis zum Augenblick des Genusses bedient hat.

Wein ist nun einmal der Kitt des geselligen Verkehrs. Aber nicht gemeinsam zu tafeln, sondern gemeinsam Gutes zu wirken, ist unsere Aufgabe.

Der leichte Sinn der ausgelassenen Lebensart, die andere Völker in fröhlichen Bacchanalien geistig veröden und sittlich verkommen ließ und auch unsern Staat ehedem ins Unglück brachte, soll sich unserer fürder nicht bemächtigen. Dieser Bestimmung und dem durch sie erhaltenen und geförderten Geist der Enthaltsamkeit und Mäßigkeit dankt es unser heutiges Geschlecht, daß wir in unseren Reihen nicht den "Kampf gegen den Alkohol" aufzunehmen haben. Wir brauchen in unseren Kreisen keine Heilanstalten für Alkoholiker zu errichten. Die Weisen nahmen nicht den Kampf gegen das Getränk, sondern gegen die Trinker auf, schufen eine Vorbeugebestimmung, damit der Satz des Propheten Hosea nicht zu Schanden würde: "Du Israel hast dich nicht auf Jauchzen zu freuen wie die Völker". Die Weisen waren die Ärzte der Prophylaxis. Sie wollten uns vor Verirrung schützen, um nicht hinterher Führer Verirrter werden zu müssen.

Unserer Jugend soll es nicht zur Schande angerechnet werden, wenn sie "nichts vertragen kann", und ganz "kornmentwidrig" nicht "in die Kanne zu steigen" versteht. Unserm Volk gereicht die Klage der Wirte wirklich nicht zum Tadel und nicht zum gesundheitlichen Nachteil, wenn an unsern Tafeln "nichts getrunken" wird.

Aber auch von den noch häßlicheren und schlimmern Folgeerscheinungen des Alkohols sind wir dadurch verschont geblieben. Nur ausnahmsweise und nie in so frühen Jahren haben wir Verirrungen unserer Jugend zu beklagen. Natürlich erübrigt diese Volkserziehung nicht die Einzelerziehung und verlangt dessen ungeachtet ein ernstes Vorbild und eine häusliche Gewöhnung, die nicht im Wohlleben ein Lebensglück erblickt und deren Unterhaltung sich nicht in der Körperpflege erschöpft.

Wenn es eine Zeit gibt, die den tiefen Geist und daher nicht zu unterschätzenden Wert dieser Vorschrift über Jajin stam, erkennen müßte, so ist es die unsrige. Denn in ihr hat der erwachte soziale Sinn die weittragende Bedeutung der ansteckenden Schädlichkeit der Alkoholgefahr erfaßt. Was für Opfer kostet es unserer Zeit heute, die unglücklichen Folgen von jahrtausendelangem Unwesen des Alkohols zu beseitigen, neue abzuwehren. Organisationen, Heilverfahren, Literaturen und Anstalten müssen mit Aufwendung von Millionen dazu geschaffen werden — unsere Weisen brauchten nur schlicht eine Gsarah zu machen, den Wein m'schum Banothehem "wegen ihrer Töchter" zu verbieten — und unser Volk war gerettet und blieb gerettet, solange man sich der höheren Einsicht unserer Weisen, dem tiefen Empfinden des Volkswillens widerspruchslos unterordnete und vor den Tatsachen des eignen und des Volkslebens nicht in gewollter Selbsttäuschung die Augen verschloß. Diese Bestimmung ist, obwohl nur eine Vorschrift der Weisen, wie viele andere, durch das Gebiet, das sie regeln will, so wichtig und ins Leben einschneidend, daß man sagen kann, daß nur in d e m Hause der unverfälschte wahre jüdische Geist noch zu finden ist, wo diese Bestimmung mit dem Ernst beachtet wird, der durch ihre geschichtliche Bedeutung, die ihr zukommt, zu uns spricht.

An die Jugend vor allem ergehe das ernste Wort, sie möge einen Brauch nicht unberücksichtigt lassen, dessen Bedeutung und wohltuende Wirkung der Vergleich lehrte, den wir zwischen dem ethischen Stande unserer Volksmassen und denen anzustellen in der Lage sind, die den Staaten und eigens geschaffenen Organisationen Probleme stellen, die schier unlösbar sind. Denn diese Massen stellen einen ungeheuren Prozentsatz der Bevölkerungsziffer dar. Das zu bekämpfende Elend ist ein weit verbreitetes und die Gesundheit vergiftendes Laster, das Seuchen im Gefolge hat, deren man nicht mehr in genügendem Maße Herr werden kann. Eine Jugend aber, die die Augen für die Bestrebungen aller Kreise unserer Zeit offen hat, wird nicht gleichgültig an den ernsten weitschauenden Gesetzen der Thora und Einrichtungen unseres Volkes und seiner Weisen vorübergehen, wird es immer mehr unter ihrer Würde halten, lediglich aus verächtlichen Bequemlichkeitsgründen und aus verwerflichem Leichtsinn das Gesetz von sich abzuschütteln und sich über Gedanken erhaben zu wähnen, deren Höhe nur solches Geschlecht nicht mehr zu ahnen vermag, das den Willen zur Tat und zu ernster Selbsterziehung preisgegeben hat, das dem "naasse" entsagte und darum das "nischma" wirklich nicht mehr würdigen kann.

Aber auch darin ist ja ein Wandel eingetreten. In der Einleitung zu dem Buch: "Der denkende Jude", von dem diese Neuauflage der "Speisegesetze" nur ein Teil ist, haben wir aus Zitaten zeitgenössischer Philosophen zu erweisen uns bemüht, daß der moderne Stand der Ethik zwei unerläßliche Forderungen an das Leben des denkenden Menschen stellt: das Wissen und die Tat. Nur diese beiden Faktoren vermögen für den Kampf des Lebens gegen Menschen und Geschick den Rücken zu stärken und die Kraft zu stählen. Zwei Momente, die die göttliche Lebensnorm des jüdischen Volkes als die unerläßlichen Forderungen zur Schaffung einer soliden Grundlage für das Leben als erste Pflicht betont.

Der Entschluß, ein ernstes Pflichtenleben zu führen, legt heute noch manche Schranke und Zurückhaltung auf, verbietet die Teilnahme an manchen gesellschaftlichen Freuden und legt die Absonderung von gar manchem gesellschaftlichem Verkehr auf. Denn vielfach gilt von diesem heute noch der Satz unseres poetischen Zeugen für das Geschichtsdrama unseres Volkes, der elegisch singt: "Denn von Sodorns Weinstock ist ihr Wein und auf den Gefilden Amoras ist er gereift, ihre Trauben sind giftgeschwollen und bittere Beeren sind ihr Teil."

Allmählich wird der Zuckergehalt heilkräftige Süße spendender Menschenliebe im edlen Gewächs am Weinstock der Menschheit sich mehren. Bis dahin aber muß die ungemischte reine Freude am Entsagen und selbstlosen Wohltun unser Eigentum bleiben. Wir dürfen unsern Labetrunk, den wir der Menschheit zu reichen imstande sind, nicht "mit Wasser vermischen" lassen. Bis man uns aufsucht, um von uns zu lernen, bleiben wir für uns! Sonst laufen wir Gefahr zu lernen, wo wir lehren sollten.

Es erstreckt sich diese Bestimmung über Jajin stam auch auf W e i n e s s i g und daher auch auf solche Speisen, die in Weinessig eingelegt sind. Ebenso auf destillierten Wein, also auf Kognak. Weinstein ist nicht als verboten zu betrachten.

R o s i n e n w e i n wird in Bezug auf das Gesetz als Wein betrachtet. Getränke, denen Traubentreber zugesetzt sind, wie es bei Fruchtwein vielfach zu geschehen pflegt, fallen ebenfalls unter das Gesetz. Jajin mewuschal (abgekochter Wein), der in nicht abgekochtem Zustand erlaubt war, kann durch Berührung nicht mehr unbrauchbar werden.

Drum ist es ratsam, den Wein, der zum Kochen verwandt wird, selbst vorher abzukochen, bevor man ihn in die Küche gibt.

Im Sinne des Weingesetzes der Weisen heißt der Traubensaft von dem Augenblick an Wein, sobald die Kerne und Hülsen sich gesetzt haben und der Traubensaft als Flüssigkeit emporsteigt. Wenn von diesem Augenblick an ein in diesem Sinne des Gesetzes Unbefugter den Inhalt der Kelter an welcher Stelle auch immer bewegt, so kann dieser Wein nicht mehr getrunken werden. Die Bewegung braucht keine direkte zu sein. Der Wein wird auch dadurchs dem Genuß entzogen, daß er mit einem Saugheber dem Faß entnommen wurde, oder daß ein offenes Weingefäß geschüttelt oder der Hahn der Kelter geöffnet oder geschlossen und so das Ausfließen befördert oder verhindert wurde.

Es kommt übrigens auf die Beschaffenheit des Gefäßes an, ob eine Erleichterung bei offenem Weintransport eintreten kann.

Es muß der den Wein Bewegende wissen, ob die Flüssigkeit Wein ist und er muß sie mit Absicht haben bewegen wollen, wenn das Genußverbot statthaben soll. Wenn es also z. B. nur galt, Fliegen vom Faß zu verscheuchen oder durch Umrühren - mit einem Gerät - die Gährung zu beruhigen oder aus Gründen des Staatsgesetzes, etwa zur Verzollung, dem Weinfaß eine Probe zu entnehmen, so ist der Wein drum nicht unbrauchbar geworden.

Wurde Wasser in den Wein gegossen, so wird er dadurch nicht unbrauchbar. Wurde aber in nicht Koscher-Wein Koscher-Wein gegossen, so ist nach einigen selbst der in dem Gefäß des Koscher-Weines zurückbleibende Wein nicht mehr zu trinken. Es kann darin aber in gewissen Fällen erleichternd entschieden werden.

Man läßt den Wein nicht unverschlossen. Schon aus dem Grunde, damit er nicht verdirbt, pflegt man den Wein, den man im Keller lagert, zu versiegeln.

Es sind in Bezug darauf und für den Transport die Bestimmungen maßgebend, die an anderer Stelle (... Dawar sche nit'alem min haAjin) bereits angedeutet sind.

Eine zu ängstliche Überwachung ist nicht erforderlich.

Wenn D i e b e in den Weinkeller eingebrochen sind, so darf der Wein, der nicht verschlossen war, nicht mehr getrunken werden, wenn anzunehmen ist, daß die Diebe mit demselben in Berührung gekommen sind.

Wenn jemand den Wein absichtlich bewegt hat, um den Besitzer zu ärgern oder zu schädigen, dann trinke man den Wein in seinem Beisein, damit er sieht, daß der beabsichtigte Zweck in dieser Weise doch nicht erreicht wird.

Denn alle diese Gesetze sehen keineswegs diese Speisen (Stam Jajin, Bischul Nokhri) als unrein an, was ja so lächerlich als widersinnig wäre, sondern sollen bloß heilsamer Schutz sein, Jisroels Geist und Leben treu und unversehrt zu erhalten; und je befreundeter, je menschlich gesinnter die Völker gegen Jisroel werden, je größer das Kapital der Liebe wird, das sich in dankbaren Jisroelherzen für das Vaterland häuft, je näher Jisroel und Nichtjisroel im Verkehr sich kennen, ja, je verwandter zum Teil Glauben und Ansicht der übrigen Völker dem Glauben und der Ansicht des Jisroeltums geworden, um so wichtiger werden diese Gesetze; denn um so mehr ist das Übertreten in ihren Lebenskreis, ist das Verschmelzen des eigentümlichen Jisroeltums, ist das Verschwinden des Jisroellebens aus Jisroels Kreisen zu befürchten.

Freue dich, heutiges Jisroel, im Kreise der Völker, unter denen du größtenteils heute lebst. Sieh, wie das heilige Licht, das Gott am Sinai dir zur Hut übertrug, wie es sich Bahn gebrochen und verscheucht hat schon aus einem großen Teile der Menschheit den Wahn und die Greuel des Götzentums, freue dich, daß in Europa, in Amerika, in einem Teil von Asien und Afrika, auch nichtjüdische Völker von der dir gewordenen 0ffenbarung des Alleinen sich erleuchten lassen und eine Lehre in Händen tragen, die sie lehrt, die sieben Pflichten zu erfüllen, die deine Lehre dich als alle Menschen verpflichtend lehrt, keine Götzen zu verehren, den Namen des alleinigen Gottes nicht zu verhöhnen, Besitz des Nächsten zu achten, zu achten das Leben des Nächsten, Unkeuschheit zu meiden, kein dem lebenden Tier entrissenes Glied zu verzehren, Gerechtigkeitspflege zu halten, freue dich deß.‘ (Hirsch Choreb S. 330.)

Aber nur dadurch konnte die Zeitentwicklung diesen Fortschritt machen, daß die Thora in Israel lebte, lebte als das Gewissen der Menschheit. Und noch hat die Thora ihre Sendung nicht erfüllt, drum kann Israel auf seine Sonderstellung noch nicht verzichten. Ja so meinen die Weisen im Midrasch zu III 26, 3 —"wenn die Völker wüßten, daß ihr Glück von Jisroels religiös-sittlichem Lebenswandel abhängt, sie würden jedem Juden zwei Aufseher bestellen, damit er vom Gottesgesetze nicht abweiche".

Fragen & Antworten: Kaschruth

  • Bei Vermischung des Weines oder Weinessigs mit erlaubten Speisen ist auch das Verhältnis von 1: 60 maßgebend, bei Vermischung von Wasser schon das Mengenverhältnis 1: 6.

  • Fällt auf trockene Früchte oder Speisen, die glatt sind und keine Spalten haben, Wein, so kann er abgetrocknet werden.

  • Flaschen, in denen sich nicht Koscher-Wein befand, brauchen nur umgespült zu werden. Fässer müssen dreimal 24 Stunden mit Wasser über den Rand hinaus gefüllt werden, indem man alle 24 Stunden das Wasser wechselt.

  • Die Vorschriften über das Kaschern der Kelter und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen gehören nicht in den Rahmen dieser Blätter.

Quelle: DIE SPEISEGESETZE v. Rabb. Dr. Wolf, Cöln (s.f. Der denkende Jude), Hirsch Choreb.~1908.

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Was unterscheidet koscheren Wein (Jájin kaschér)
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Ist jeder Hechschér koscher?

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Koscherer Wein

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