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Ein Skandal mit Fortsetzung:
VSG Altglienicke II vs. TuS Makkabi Berlin II

oder: Wie ein Fussball-Verband Unrecht zu Recht macht und das Opfer auffordert um Gnade zu bitten...
oder: Wie Grosszügigkeit ausgenutzt und am Ende noch bestraft wird...

Am 29. September 2006 beendeten Spieler der 2. Herrenmannschaft des TuS Makkabi Berlin in der 78. Spielminute ein Punktspiel bei der VSG Altglienicke vorzeitig, weil sie von Beginn des Spieles an von einer Horde angetrunkener „Zuschauer“ in übelster Form antisemitisch und rassistisch beschimpft wurden.

Die Spieler hatten im Verlauf des Spieles mehrfach Verantwortliche von Altglienicke und den Schiedsrichter dazu aufgefordert, diesen üblen Beschimpfungen und Demütigungen ein Ende zu bereiten. Nationale und internationale Medien berichteten über dieses Ereignis.

Der Berliner Fussball-Verband übergab die Angelegenheit seiner Sportgerichtsbarkeit. Leider war der Verband damals erst nach massiver Intervention des TuS Makkabi Berlin bereit am 2. Oktober 2006 eine Erklärung abzugeben. In dieser bezog sich der Verband auf die Vorgaben des FIFA-Zirkulars zum Artikel 55 des FIFA-Disziplinarreglements, das vom DFB und seinen Landesverbänden übernommen wurde und kündigte an verstärkt gegen diskriminierende und rassischtische Äußerungen vorzugehen.

In der nun folgenden Sportgerichtsverhandlung kamen keinerlei Zweifel an den Schilderungen der Makkabi-Spieler auf. Bedauerlich war nur, dass unabhängige Beobachter des Spiels zwar die antisemitischen Vorkommnisse bestätigten, jedoch offiziell nicht in Erscheinung treten wollten, weil sie Repressalien befürchteten.

Im Verlaufe der Sportgerichtsverhandlung bestritten dann aber der Schiedsrichter und die Verantwortlichen von Altglienicke antisemitische und rassistische Schmähungen gehört zu haben, obwohl sie nachweislich nur sehr wenige Meter von den Pöblern entfernt standen und selbst Vereinsmitglieder sich auf der Homepage von Altglienicke bei Makkabi für das Verhalten eines Teils der Zuschauer entschuldigt hatten. Im Verlaufe der Sportgerichtsverhandlung beantragte der TuS Makkabi Berlin, das Spiel nicht gegen die VSG Altglienicke zu werten, obwohl das nach den FIFA-Regularien möglich gewesen wäre, sondern dieses Spiel an einem neutralen Ort, unter regulären Bedingungen zu wiederholen. Hiermit wollte der TuS Makkabi verdeutlichen, dass die sportliche Entscheidung auf dem Spielfeld gesucht werden sollte und nicht „am grünen Tisch“.

Die hier getroffene Feststellung erlangt erst im Verlaufe der weiteren Ausführungen ihre Wichtigkeit!

Das Sportgericht fällte nach einer langen Verhandlung und einer wahrscheinlich noch längeren Beratung schliesslich die folgenden Urteile:

· VSG Altglienicke II macht zwei Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit
· Es müssen bei Spielen von VSG Altglienicke I+II Ordner gestellt werden, die bei ähnlichen Ereignissen sofort einschreiten
· Trainerin und Spieler von VSG Altglienicke II besuchen ein Anti-Rassismus-Seminar
· Ein Spieler von Makkabi, der angeblich den Schiedsrichter beleidigt haben soll, erhält zwei Spiele Sperre
· Der Schiedsrichter wird lebenslang gesperrt.

Bereits nach Erhalt des Urteils empfand Makkabi dieses Urteil, an der Schwere der Vorkommnisse gemessen, als vollkommen ungenügend. Es war aus Sicht von Makkabi nicht geeignet verantwortlichen Vereinsfunktionären zu verdeutlichen, gegen derartige Auswüchse konsequent vorzugehen. Im besten Fall konnte man das Urteil als „drohenden Finger“ bezeichnen.

Alle Parteien legten Berufung zu diesem Urteil ein. Lediglich die Berufung des Schiedsrichters wurde durch das zweitinstanzliche Verbandsgericht zugelassen. Die Berufungen von Altglienicke und Makkabi wurden aus formellen Gründen abgelehnt. Die Berufung des Schiedsrichters wurde zugelassen, obwohl hier auch förmliche Hinderungsgründe vorlagen. Jedoch seien die vom Sportgericht in bezug auf die Schiedsrichterverurteilung gemachten Formfehler derart schwerwiegend, der Schiedsrichter war als Zeuge zum Sportgericht geladen worden, aber dann als Beschuldigter behandelt worden und hatte kein rechtliches Gehör erhalten, dass dies eine Rückverweisung zur Neuverhandlung an das Sportgericht rechtfertige. Dabei wurden dem Sportgericht, also der 1. Instanz, seitens des Verbandsgerichtes, der Berufungskammer, Auflagen erteilt, wie das Sportgericht zu befinden habe. In der darauf erneut eröffneten Sportgerichtsverhandlung gegen den Schiedsrichter, wurde die lebenslange Sperre aufgehoben und dem Schiedsrichterausschuss die Auflage erteilt, den Schiedsrichter lediglich für Spiele der Freizeitliga einzusetzen.

Es ist zu bemerken, dass hier das Verbandsgericht, vollkommen im Einklang mit der deutschen Rechtsordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV handelte. Ein Urteil, das mit erheblichen Formfehlern behaftet war, wurde revidiert und für nichtig erklärt.

Auch diese Feststellung ist für den weiteren Fortgang der hier geschilderten Abläufe äusserst wichtig und sollte in Erinnerung behalten werden!

Das nun stattfindende Wiederholungsspiel zwischen VSG Altglienicke II und TuS Makkabi Berlin II wurde aufgrund der Witterungsverhältnisse, pikanterweise wieder in der 78. Minute, beim Spielstand von 0:2 für Makkabi abgebrochen, weil der Platz vereist war und eine Fortsetzung der Partie eine Gefahr für die Spieler dargestellt hätte.

Das nun regulär am 11.03.2007 ausgetragene Pflichtspiel der Rückrunde endete mit einem klaren 4:0 für Makkabi.

Das 2. Wiederholungsspiel der Hinrunde wurde nun am 25.03.2007 gespielt. Zu diesem Spiel wurden seitens der VSG Altglienicke II nicht weniger als 7 Spieler ihrer 1. Herrenmannschaft eingesetzt. Folglich gewann Altglienicke 4:1.

TuS Makkabi legte daraufhin Einspruch gegen die Wertung des Spiels ein. In der Spielordnung des BFV heisst es im § 6, Ziffer 11, 1. Absatz SpO:

Ab 1. Januar eines jeden Spieljahres sind Spieler, nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel der 1. Herrenmannschaft des Vereins, erst nach Ablauf von 10 Tagen, spätestens jedoch nach zwei tatsächlich stattgefundenen Punktspielen, für Punktspiele in einer aufstiegsberechtigten 2. Herrenmannschaft spielberechtigt.

Da die Spieler der 1. Herrenmannschaft von Altglienicke nach ihrem letzten Einsatz in der 1. Herrenmannschaft keine 10 Tage abgewartet hatten und diese Mannschaft auch noch keine 2 Punktspiele ausgetragen hatte, waren diese Spieler nach Auffassung des TuS Makkabi Berlin für den Einsatz in der 2. Herrenmannschaft am 25.03.2007 nicht spielberechtigt.

Dieser Auffassung folgte auch das BFV-Sportgericht, wie auch viele Verbandsfunktionäre, und wertete das Spiel am 23.04.2007 mit 3:0 Punkten und 6:0 Toren für Makkabi Berlin. Beginn der 14tägigen Berufungsfrist gegen dieses Urteil war der 25.04.2007. Sie endete somit am 09.05.2007.

Nach dem 09.05.2007 wurde dieses gewertete Spiel, mit dem entsprechenden Ergebnis, in den offiziellen Verlautbarungen (amtlichen Mitteilungen, Tabellen, Internet und Veröffentlichungen) des BFV aufgeführt und die Saison entsprechend fortgesetzt. TuS Makkabi Berlin II beendete mit dem 03.06.2007 (dem letzten Saisonspiel) die Saison als Tabellendritter und stieg aufgrund von Vereinsfusionen als Tabellendritter in die Kreisliga A auf.

Mit grosser Verwunderung und Entsetzen wurde dann der Eingang eines Urteils des BFV Verbandsgerichtes, der 2. Instanz, am 05.07.2007 beim TuS Makkabi Berlin aufgenommen.

In diesem Urteil hiess es nun plötzlich, dass das Urteil des erstinstanzlichen Sportgerichtes aufgehoben wurde und das 2. Wiederholungsspiel VSG Altglienicke II gegen TuS Makkabi Berlin II mit dem auf dem Spielfeld erzielten Ergebnis gewertet wird. Dies hat zur Folge, dass die Mannschaft von TuS Makkabi II die Saison nicht als Tabellendritter, sondern als Tabellenvierter abgeschlossen hat und daher die Saison 2007/2008 weiter in der Kreisliga B verbleibt.

Begründet wurde das Urteil des Verbandsrichters, dem ehemaligen Bundesligaschiedsrichter Bodo Kriegelstein, mit der unklaren Aussage des Satzes „spätestens jedoch nach zwei tatsächlich stattgefundenen Punktspielen“. Nach seiner Interpretation und einer im nachhinein eingeholten Interpretation des Vorsitzenden des Spielausschusses, Herrn Bernd Wusterhausen, seien mit dieser Aussage 2 Spiele der 2. Herrenmannschaft gemeint. Diese hätten stattgefunden und die Spieler seien somit spielberechtigt gewesen. Herr Wusterhausen betonte in seiner Stellungnahme zu dem Urteil ausdrücklich: „Grundgedanke und erklärter Wille der Änderung des § 6 Ziffer 11 SpO ist, dass die Formulierung..... zum Schutz der 2. Herrenmannschaften dienen soll.“

Davon kann bei einem Einsatz von 7 Spielern einer 1. Mannschaft sicher nicht die Rede sein, denn gerade die hier eingetretene Konstellation sollte durch die Regelung verhindert werden. Wie aus dem Urteil weiterhin ersichtlich, war bereits am 08.05.2007 die Berufung durch die VSG Altglienicke beim Verbandsgericht eingegangen. Dieses hatte somit nahezu 2 Monate, bis nach Ablauf der Saison auf seinen Urteilsspruch gewartet, und dem TuS Makkabi im nachhinein den sportlich erzielten Aufstieg in die Kreisliga A wieder genommen. Man kommt nicht umhin zu vermuten, dass TuS Makkabi Berlin anscheinend bewusst im Glauben belassen wurde, das Sportgerichtsurteil sei rechtskräftig geworden und die 3 Punkte aus dem Wiederholungsspiel seien gesichert.

Zur Behandlung einer Berufung gegen ein Sportgerichtsurteil heisst es im § 24 der BFV Recht- und Verfahrensordnung: Der unmittelbar Betroffene erhält vom Verbandsgericht unaufgefordert die Berufung und Berufungsbegründung rechtzeitig vor der Entscheidung durch das Verbandsgericht. Vor der Entscheidung über die Berufung durch das Verbandsgericht hat der unmittelbar Betroffene das Recht auf Anhörung. Über die Berufung soll innerhalb von 18 Tagen nach ihrem Eingang entschieden werden. Keiner dieser Punkte wurde vom Verbandsgericht erfüllt. Makkabi erhielt kein rechtliches Gehör! Auf die Berufungsschrift wartet der TuS Makkabi noch heute! In einem unverzüglich herbei geführten Gespräch mit dem Präsidenten des Berliner Fussball- Verbandes, Herrn Bernd Schultz und dem Vizepräsidenten, Herrn Gerd Liesegang, verdeutlichte der TuS Makkabi Berlin seine Position und wies den Verband auf die erheblichen, schwerwiegenden Formfehler hin. Auch wurde den Herren des BFV-Präsidiums verdeutlicht, dass aufgrund der Tatsache, dass der TuS Makkabi Berlin im Glauben gelassen wurde, das Sportgerichtsurteil sei rechtskräftig geworden, der TuS Makkabi der Möglichkeit beraubt worden war, auf die Berufung in sportlicher Weise zu reagieren.

Der TuS Makkabi Berlin hätte beim Spiel seiner 2. Herrenmannschaft am 13.05.2007 und am 03.06.2007 aufgrund der Konstellation des Spielplanes eine Vielzahl von Spielern der 1. Herrenmannschaft einsetzen können, die in der höchsten Berliner Spielklasse spielen und somit einen möglichen Aufstieg auf dem sportlichen Wege sichern können. Der Einsatz dieser Spieler wurde aber im Glauben auf die Rechtskraft des Sportgerichtsurteils nicht einmal erwogen. Seitens der Gesprächspartner wurden die Formfehler des Verbandsgerichtes erkannt und dem TuS Makkabi wurde, als einzigen Ausweg nahegelegt, beim Verbandsvorstand ein Gnadengesuch zu stellen. Das wurde von Makkabi mit dem Hinweis abgelehnt, dass es wohl nicht sein kann, dass der TuS Makkabi, als Opfer des unsportlichen Verhaltens von Altglienicke - man erinnere sich, der Vorschlag für die sportlich faire Auseinandersetzung kam vom TuS Makkabi Berlin – den offensichtlichen, schweren Formfehlern des Verbandsgerichtes und der den Schutz des fairen Wettbewerbs auf den Kopf stellenden Interpretation des Verbandsgerichtes und des Spielausschusses, als Geschädigter um Gnade bitten solle.

Die Gesprächspartner sagten jedoch zu, das Thema im Verbandsvorstand zu erörtern und ein Wiederaufnahmeverfahren beim Verbandsgericht zu beantragen. Bereits in diesem Gespräch wurde dem Verband vorgeschlagen, um für andere Vereine keinen Nachteil erwachsen zu lassen, eine Staffel der Kreisliga A auf 17 Mannschaften aufzustocken, die Mannschaft TuS Makkabi II dort einzugliedern, und somit die Rechtsfehler des Verbandsgerichtes zu reparieren. Schon seinerzeit wurden die Gesprächspartner darauf hingewiesen, dass eine Wiedergutmachung, aufgrund der vergangenen Zeit, anders nicht zu realisieren sei. Am 18.07.2007 entschied das Verbandsgericht auf Antrag des Verbandsvorstandes, das Verfahren wieder aufzunehmen. Der TuS Makkabi Berlin wurde für dieses Wiederaufnahmeverfahren um eine Stellungnahme ersucht, die unverzüglich dem Verbandsgericht übermittelt wurde.

In dieser Stellungnahme wurde seitens Makkabi auf alle Aspekte der bisherigen Ereignisse hingewiesen und der Vorschlag der Aufstockung einer Staffel der AKlasse wiederholt, da Makkabi aufgrund der Verfahrensfehler und der Zeitabläufe selbst nicht reagieren könne. Am 02.08.2007 fällte das Verbandsgericht ein Urteil, das dem TuS Makkabi am 03.08.2007 zuging. In diesem Urteil bestätigt das Verbandsgericht die schwerwiegenden Verfahrensmängel der „vorerkennenden Kammer“, bestätigt jedoch das Urteil dieser. Diese Bestätigung wird im Text der Urteilsbegründung mit den zynischen Worten „bedauerlich für den TuS Makkabi“ kommentiert und bemerkt, dass sicherlich ein „bitterer Beigeschmack“ vor den Hintergründen der Ereignisse bleibt. Der Vorschlag der Aufstockung einer Staffel der Kreisliga A wurde als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Am Montag, 06.08.2007, 10:00 Uhr telefonierte der Unterzeichner mit dem Präsidenten des Berliner Fussball-Verbandes und fragte diesen, wie der Fussball-Verband nun gedenke mit dieser Angelegenheit umzugehen.

In diesem Gespräch wurden zum wiederholten Male alle Aspekte behandelt. Herr Bernd Schultz wurde gebeten bis zum Ablauf des Mittwoch, 08.08.2007, die Entscheidung des Verbandsvorstandes mitzuteilen. Dies wurde von Herrn Schultz mit den Worten zugesagt „ich melde mich innerhalb der nächsten 2 Tage“. Dieser Anruf erfolgte nicht bis Mittwoch, sondern erheblich verspätet erst am Freitag, 10.08.2007, 17:00 Uhr. Erwartungsgemäß wurde dem TuS Makkabi mitgeteilt, dass der Vorstand des BFV in seiner Position verbleibe und nichts unternehmen werde. Zusammenfassend ist festzustellen: Der Berliner Fussball-Verband kann zwar ein Urteil einer „vorerkennenden Kammer“ gegen einen Schiedsrichter wegen schwerer Verfahrensmängel aufheben.

Das ist jedoch bei einem Berliner Traditionsverein wie dem TuS Makkabi nicht möglich. Eine 18-Tages-Frist für die Berufungsverhandlung wurde auf den unverhältnismässig langen Zeitraum von nahezu 60 Tagen, bis nach Saisonende, ausgedehnt, und so im Nachhinein einen sicher geglaubten Aufstieg revidiert. Eine Regelung zum sportliche fairen Wettbewerb der 2. Mannschaften wurde ins Gegenteil verkehrt. Ein Rechtsorgan des Fussball-Verbandes, dass zugibt rechtswidrig gehandelt zu haben aber dann zynisch feststellt, das Opfer dieser Rechtsmängel hätte eben einfach Pech gehabt. Ein Verband verschanzt sich hinter seiner angeblichen „Rechtssprechung“, seinen Sonntagsreden und ist, wenn es um die reale Umsetzung geht, nicht bereit seinen hochtrabenden Ankündigungen, dem Kampfes gegen Diskriminierung und Rassismus, auch Taten folgen zu lassen.

Der Verein, der den Vorschlag zum sportlich fairen Vergleich machte, wird von dem Verein, der die übelsten antisemitischen Ausfälle seit Beendigung der Hitlerdiktatur duldete, durch ignorantes, unbelehrbares und unmoralisches Verhalten um den sportlichen Erfolg einer ganzen Saison betrogen. Ein Verbandspräsident, der einen zugesagten Telefonanruf bis zu einem Zeitpunkt hinaus zögert, der einem vermutlich keine Handlungsmöglichkeiten mehr lässt. Ein Verbandspräsidium, dass nicht bereit ist Entscheidungen zu treffen und auf Zeit spielt.

Der TuS Makkabi Berlin kann sich des Eindrucks nicht erwehren in voller Absicht nicht über eine Berufung informiert worden zu sein, um ihm eigene Handlungsmöglichkeiten zu nehmen. TuS Makkabi Berlin Zuerst in Altglienicke beleidigt und gedemütigt, jetzt durch den Verband? Die Gesamtheit der hier geschilderten Ereignisse und Abläufe ist nach Auffassung des TuS Makkabi Berlin in seiner Rechtsstaatlichkeit äusserst bedenklich.
Aus diesem Grund sah sich der TuS Makkabi Berlin leider gezwungen beim Landgericht Berlin die Rechtslage prüfen lassen und hat durch eine Einstweilige Verfügung die vorläufige Teilnahme von TuS Makkabi Berlin II im Spielbetrieb der Kreisliga A für die Saison 2007/2008 erwirkt.

Eine skandalöse Geschichte könnte damit beendet und die Gerechtigkeit wieder hergestellt sein.

Tuvia Schlesinger

Vorstandsvorsitzender TuS Makkabi Berlin
Presseveröffentlichung
http://www.tus-makkabi.de

08-2007

Ein Aufruf zur Solidarität mit dem TUS Makkabi:
Pack die Reisetasche ein
"Zugegebenermaßen gehören Fussballplätze zu den Orten mit der höchsten Frequenz an aggressiven Männern, grölenden Betrunkenen und anderen unschönen Manifestationen jenseits ästhetischer und politischer Mindeststandards", schreibt ein Fan des TUS, "trotzdem, bzw. gerade deshalb, möchte ich euch bitten, in nächster Zeit eure Sonntage an einem solchen Ort zu verbringen"...

Spielbericht:
VSG Altglienicke gegen TuS Makkabi
Beim Spiel VSG Altglienicke – TuS Makkabi verließen die Spieler von Makkabi den Platz aufgrund antisemitischer Äußerungen und weil man sich bedroht fühlte...

hagalil.com 02-04-2008

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