[Die
Wahlen zur 17. Kneseth am 28. März 2006 -
28. Adar 5766] Legislaturperioden,
Sitzverteilung, Regierungsbildung:
Prinzipien des israelischen Wahlsystems
Die
Gesetzesgrundlage für das Wahlsystem
Das Wahlsystem basiert hauptsächlich auf zwei Gesetzen: dem
Grundgesetz („Die Knesset von 1958“) und dem Knesset-Wahl-Gesetz
(kombinierte Version) von 1969. Seit der Parteiengesetzgebung von
1992 können nur registrierte Parteien eine Liste der Kandidaten
einbringen und an den Wahlen teilnehmen.
Die Prinzipien des Wahlsystems
Der allgemeine Rahmen für die Wahlen wurde in Artikel 4 des
Grundgesetzes („Die Knesset“) festgelegt. Demzufolge soll die
Knesset in allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen
und proportionalen Wahlen gewählt werden:
Allgemein: Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18.
Lebensjahres das aktive und mit vollendetem 21. Lebensjahr das
passive Wahlrecht. Der Präsident, der Staatskontrolleur, Richter und
höhere Staatsbeamte, der Generalstabschef und hochrangige Offiziere
der Streitkräfte sind von einer Kandidatur ausgeschlossen, wenn sie
nicht mindestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurücktreten.
Das israelische Gesetz sieht eine Stimmenabgabe für im Ausland
lebende Staatsangehörige nicht vor, und die Abstimmung erfolgt nur
auf israelischem Hoheitsgebiet. Die einzige Ausnahme bilden
israelische Staatsangehörige, die auf israelischen Schiffen und an
israelischen Botschaften und Konsulaten im Ausland tätig sind.
Direkt: Das israelische Parlament, die Knesset, wird direkt von den
Wählern gewählt.
Gleich: Alle abgegebenen Stimmen sind gleichwertig.
Geheim: Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.
Proportional: Alle Parteien, die mit mehr als 2% der Stimmen gewählt
wurden, werden in der Knesset durch eine Anzahl von Mitgliedern
vertreten, die zu ihrer Wahlstärke proportional ist.
Die Dauer der Legislaturperioden
Die Knessetwahlen finden alle vier Jahre statt. Die Knesset kann
aber auch durch eine absolute Mehrheit über eine Auflösung
entscheiden und vorgezogene Wahlen verlangen. Ebenso kann der
Ministerpräsident dem Präsidenten empfehlen, vorgezogene Wahlen
einzuberaumen. Die Knesset kann diese Initiative allerdings
blockieren. Des Weiteren kann die Knesset mit Hilfe einer speziellen
Mehrheit ihre Legislaturperiode über die gesetzlich festgelegten
vier Jahre hinaus ausdehnen. Dies geschah im Falle der Wahlen zur
achten Knesset (1973), die aufgrund des Yom-Kippur-Krieges verzögert
wurden.
Wer kann an den Wahlen teilnehmen?
Nur eine im Parteiregister eingetragene Partei oder ein
Parteienverbund von zwei oder mehreren Parteien kann eine Liste mit
Kandidaten für die Wahlen einreichen und somit an den Wahlen
teilnehmen.
Eine Partei kann seiner Liste Körper oder Personen formlos
hinzufügen, die z.B. nicht Mitglieder der Partei sind und nicht als
Partei registriert wurden.
Entsprechend dem Grundgesetz („Die Knesset“) kann der Zentrale
Wahlausschuss verhindern, dass eine Kandidatenliste an der Wahl
teilnimmt, wenn ihre Ziele oder Aktionen eine der Folgenden
einschliessen:
Leugnung der Existenz des Staates Israel als Staat des jüdischen
Volkes;
Leugnung des demokratischen Charakters des Staates;
Anstiftung zum Rassismus;
Unterstützung des bewaffneten Kampfes eines Staates oder einer
Terrororganisation gegen den Staat Israel.
Parteienfinanzierung und zentraler
Wahlausschuss
Entsprechend dem Parteien-Finanzierungsgesetz erhalten die
teilnehmenden Parteien eine staatliche Wahlkampffinanzierung auf
Basis der gewonnenen Mandate der vergangenen Wahl sowie der
gewonnenen Mandate der aktuellen Wahl.
Parteien, die in Israel an Wahlen teilnehmen, dürfen Spenden nur bis
zu einer, von der Gesetzgebung vorgeschriebenen, bestimmten Summe
entgegennehmen.
Das Zentrale Wahlkomitee steht unter dem Vorsitz eines Gremiums des
Obersten Gerichtshofs in Jerusalem und schließt Vertreter der in der
Knesset vertretenen Parteien ein. Das Zentrale Wahlkomitee ist für
die Durchführung und Kontrolle der Wahlen verantwortlich.
Sitzverteilung und Regierungsbildung
Die Sitze werden im Verhältnis zum prozentualen Anteil einer Partei
am landesweiten Gesamtergebnis vergeben. Um die Anzahl der Stimmen
festzulegen, die für ein Mandat erforderlich sind, wird die Summe
aller abgegebenen gültigen Stimmen derjenigen Parteien, die die
Prozenthürde erreicht haben, durch 120 geteilt. Überschüssige
Stimmen, die für einen vollständigen Sitz nicht mehr ausreichen,
werden auf die Parteien mit den meisten Wählern pro Sitz verteilt.
Die Methode ist allgemein als Hagenbach-Bischoff (de-Hondt)-Methode
bekannt und wird in Israel Bader-Ofer-Methode genannt. Vor den
Wahlen können zwei Parteien Vereinbarungen über die Verteilung der
überschüssigen Stimmen treffen.
Die Regierung (Ministerkabinett) ist die Exekutive des Staates. Zu
ihren Aufgaben gehören innen- und außenpolitische Angelegenheiten,
inklusive Sicherheit und Verteidigung.
Nach Beratungen mit den Parteien, die in die Knesset eingezogen
sind, beauftragt der Staatspräsident einen Abgeordneten der Knesset
mit der Regierungsbildung. Dieser Abgeordnete ist in der Regel der
Vorsitzende der Partei mit der größten Mehrheit in der Knesset oder
der Vorsitzende einer Partei, die eine Koalition mit mehr als 60
Mitgliedern anführt.
Der Abgeordnete hat 28 Tage Zeit, eine Regierung zu bilden.
Gegebenenfalls kann der Staatspräsident die Frist verlängern, aber
nicht mehr als um 14 Tage.
Eine Regierung braucht eine Mehrheit von mindestens 61 von 120
Knesset-Sitzen. Noch nie hat in der Knesset eine Partei ausreichend
Sitze erlangt, um alleine eine Regierung zu bilden. Alle bisherigen
israelischen Regierungen haben sich aus Koalitionen verschiedener
Parteien zusammengesetzt.
Sobald eine Regierung gebildet ist, muss der designierte
Ministerpräsident die Regierung binnen 45 Tagen nach der amtlichen
Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse in der Knesset
vorstellen. Er stellt die Zusammensetzung der Regierung vor, ihre
politischen Grundzüge sowie die Verteilung der Regierungsfunktionen
unter den Ministern. Danach stellt der Ministerpräsident die
Vertrauensfrage. Die Regierung ist gebildet, wenn eine Mehrheit von
61 Knessetabgeordneten das Vertrauen ausgesprochen hat. Danach
nehmen die Minister ihre Arbeit auf.
hagalil.com/israel/parteien.htm
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