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[Die Wahlen zur 17. Kneseth am 28. März 2006 - 28. Adar 5766]

Legislaturperioden, Sitzverteilung, Regierungsbildung:
Prinzipien des israelischen Wahlsystems

wahlen.gif (10029 Byte)Die Gesetzesgrundlage für das Wahlsystem

Das Wahlsystem basiert hauptsächlich auf zwei Gesetzen: dem Grundgesetz („Die Knesset von 1958“) und dem Knesset-Wahl-Gesetz (kombinierte Version) von 1969. Seit der Parteiengesetzgebung von 1992 können nur registrierte Parteien eine Liste der Kandidaten einbringen und an den Wahlen teilnehmen.

Die Prinzipien des Wahlsystems

Der allgemeine Rahmen für die Wahlen wurde in Artikel 4 des Grundgesetzes („Die Knesset“) festgelegt. Demzufolge soll die Knesset in allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen und proportionalen Wahlen gewählt werden:

Allgemein: Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive und mit vollendetem 21. Lebensjahr das passive Wahlrecht. Der Präsident, der Staatskontrolleur, Richter und höhere Staatsbeamte, der Generalstabschef und hochrangige Offiziere der Streitkräfte sind von einer Kandidatur ausgeschlossen, wenn sie nicht mindestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurücktreten.
Das israelische Gesetz sieht eine Stimmenabgabe für im Ausland lebende Staatsangehörige nicht vor, und die Abstimmung erfolgt nur auf israelischem Hoheitsgebiet. Die einzige Ausnahme bilden israelische Staatsangehörige, die auf israelischen Schiffen und an israelischen Botschaften und Konsulaten im Ausland tätig sind.

Direkt: Das israelische Parlament, die Knesset, wird direkt von den Wählern gewählt.
Gleich: Alle abgegebenen Stimmen sind gleichwertig.
Geheim: Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.
Proportional: Alle Parteien, die mit mehr als 2% der Stimmen gewählt wurden, werden in der Knesset durch eine Anzahl von Mitgliedern vertreten, die zu ihrer Wahlstärke proportional ist.

Die Dauer der Legislaturperioden

Die Knessetwahlen finden alle vier Jahre statt. Die Knesset kann aber auch durch eine absolute Mehrheit über eine Auflösung entscheiden und vorgezogene Wahlen verlangen. Ebenso kann der Ministerpräsident dem Präsidenten empfehlen, vorgezogene Wahlen einzuberaumen. Die Knesset kann diese Initiative allerdings blockieren. Des Weiteren kann die Knesset mit Hilfe einer speziellen Mehrheit ihre Legislaturperiode über die gesetzlich festgelegten vier Jahre hinaus ausdehnen. Dies geschah im Falle der Wahlen zur achten Knesset (1973), die aufgrund des Yom-Kippur-Krieges verzögert wurden.

Wer kann an den Wahlen teilnehmen?

Nur eine im Parteiregister eingetragene Partei oder ein Parteienverbund von zwei oder mehreren Parteien kann eine Liste mit Kandidaten für die Wahlen einreichen und somit an den Wahlen teilnehmen.
Eine Partei kann seiner Liste Körper oder Personen formlos hinzufügen, die z.B. nicht Mitglieder der Partei sind und nicht als Partei registriert wurden.

Entsprechend dem Grundgesetz („Die Knesset“) kann der Zentrale Wahlausschuss verhindern, dass eine Kandidatenliste an der Wahl teilnimmt, wenn ihre Ziele oder Aktionen eine der Folgenden einschliessen:

Leugnung der Existenz des Staates Israel als Staat des jüdischen Volkes;
Leugnung des demokratischen Charakters des Staates;
Anstiftung zum Rassismus;
Unterstützung des bewaffneten Kampfes eines Staates oder einer Terrororganisation gegen den Staat Israel.

Parteienfinanzierung und zentraler Wahlausschuss

Entsprechend dem Parteien-Finanzierungsgesetz erhalten die teilnehmenden Parteien eine staatliche Wahlkampffinanzierung auf Basis der gewonnenen Mandate der vergangenen Wahl sowie der gewonnenen Mandate der aktuellen Wahl.
Parteien, die in Israel an Wahlen teilnehmen, dürfen Spenden nur bis zu einer, von der Gesetzgebung vorgeschriebenen, bestimmten Summe entgegennehmen.

Das Zentrale Wahlkomitee steht unter dem Vorsitz eines Gremiums des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem und schließt Vertreter der in der Knesset vertretenen Parteien ein. Das Zentrale Wahlkomitee ist für die Durchführung und Kontrolle der Wahlen verantwortlich.

Sitzverteilung und Regierungsbildung

Die Sitze werden im Verhältnis zum prozentualen Anteil einer Partei am landesweiten Gesamtergebnis vergeben. Um die Anzahl der Stimmen festzulegen, die für ein Mandat erforderlich sind, wird die Summe aller abgegebenen gültigen Stimmen derjenigen Parteien, die die Prozenthürde erreicht haben, durch 120 geteilt. Überschüssige Stimmen, die für einen vollständigen Sitz nicht mehr ausreichen, werden auf die Parteien mit den meisten Wählern pro Sitz verteilt. Die Methode ist allgemein als Hagenbach-Bischoff (de-Hondt)-Methode bekannt und wird in Israel Bader-Ofer-Methode genannt. Vor den Wahlen können zwei Parteien Vereinbarungen über die Verteilung der überschüssigen Stimmen treffen.

Die Regierung (Ministerkabinett) ist die Exekutive des Staates. Zu ihren Aufgaben gehören innen- und außenpolitische Angelegenheiten, inklusive Sicherheit und Verteidigung.
Nach Beratungen mit den Parteien, die in die Knesset eingezogen sind, beauftragt der Staatspräsident einen Abgeordneten der Knesset mit der Regierungsbildung. Dieser Abgeordnete ist in der Regel der Vorsitzende der Partei mit der größten Mehrheit in der Knesset oder der Vorsitzende einer Partei, die eine Koalition mit mehr als 60 Mitgliedern anführt.

Der Abgeordnete hat 28 Tage Zeit, eine Regierung zu bilden. Gegebenenfalls kann der Staatspräsident die Frist verlängern, aber nicht mehr als um 14 Tage.

Eine Regierung braucht eine Mehrheit von mindestens 61 von 120 Knesset-Sitzen. Noch nie hat in der Knesset eine Partei ausreichend Sitze erlangt, um alleine eine Regierung zu bilden. Alle bisherigen israelischen Regierungen haben sich aus Koalitionen verschiedener Parteien zusammengesetzt.

Sobald eine Regierung gebildet ist, muss der designierte Ministerpräsident die Regierung binnen 45 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse in der Knesset vorstellen. Er stellt die Zusammensetzung der Regierung vor, ihre politischen Grundzüge sowie die Verteilung der Regierungsfunktionen unter den Ministern. Danach stellt der Ministerpräsident die Vertrauensfrage. Die Regierung ist gebildet, wenn eine Mehrheit von 61 Knessetabgeordneten das Vertrauen ausgesprochen hat. Danach nehmen die Minister ihre Arbeit auf.

hagalil.com/israel/parteien.htm

(Quellen: israel.de, haArez, knesset.gov.il, nahost-politik.de)
hagalil.com 23-03-2006

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