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Judentum und Israel
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Informationen zu politischen Parteien
und Bewegungen

Parteien / Miflagoth

Die Wahl zur 16. Kneseth 28-01-2003
Die Wahl zur 15. Kneseth 17-05-1999

In der israelischen Gesellschaft finden sich enorme Interessen- und Meinungsunterschiede, welche sich auch in einer große Parteienvielfalt widerspiegeln. Nicht von ungefähr spricht man von "Zwei Juden, drei Meinungen!"

Für die 16. Kneseth, die am 28-01-2003 gewählt werden wird, werden 27 Listen kandidieren: Ahavat Yisrael, Am Ehad, Center, Citizen and State, Democratic Action Organization, Democratic Front for Peace and Equality (Hadash), Green Leaf (Ale Yarok), Greens (Hayerukim),  Herut, Labor-Meimad, Lahava, Leeder, Likud, Men`s Rights in the Family (Ra-ash), Meretz, National Democratic Assembly (Balad),  National Religious Party (Mafdal),  National Unity (HaIchud HaLeumi),  Progressive National Alliance,  Shas,  Shinui,  Torah and Shabbat Judaism,  Tzomet, United Arab List, Yisrael Aheret, Yisrael B`Aliya, Za-am - Social Justice.

Zur Parteienvielfalt hat auch das bestehende Verhältniswahlrecht mit seiner 1,5prozentigen Sperrklausel beigetragen. Die geringe Hürde erlaubt selbst kleinen parteipolitischen Gruppierungen den Einzug in die Knesset. Parteispaltungen, Fusionen und Blockbildungen sind häufig. Dies hängt auch damit zusammen, daß die in westeuropäischen Ländern klare Einordnung politischer Strömungen in "linke" und "rechte" Parteien in Israel nur bedingt möglich ist. Häufig finden sich "rechte" bzw. "linke" Positionen quer durch alle Parteien. Entscheidend ob jemand als links- oder rechtsgerichtet angesehenen wird, ist in aller ersten Linie, seine Einstellung zum Konflikt mit den Palästinensern.

Die Zersplitterung der Parteien hat immer wieder zum Zusammenschluß verschiedener Gruppierungen geführt. Heute stehen sich hauptsächlich drei Formationen gegenüber:

Der Rahmen des israelischen Wahlsystems wird in Artikel 4 des Grundgesetzes "Die Knesset" definiert. Dort heisst es:

"Die Knesset wird gemäß dem Knessetwahlgesetz in allgemeinen, nationalen, direkten, gleichen und geheimen Verhältniswahlen gewählt."

Mit den Wahlen zur 14. Knesset (1996) trat die Gesetzesänderung "Die Regierung 5752 - 1992" in Kraft, die die Direktwahl des Ministerpräsidenten vorsah. Am 7. März 2001 beschloss die Knesset, die Direktwahl des Ministerpräsidenten abzuschaffen und das bis 1996 bestehende Wahlsystem, auf Grund dessen jeder Wähler eine einzige Stimme für die Partei seiner Wahl abgibt, wieder einzuführen, wobei eine revidierte Fassung des ursprünglichen Grundgesetzes "Die Regierung 1968" verabschiedet wurde. Dieses neugefasste Gesetz wird mit den kommenden Knessetwahlen im Januar 2003 in Kraft treten.

Die vielen Parteien, die um die Wählerstimmen ringen, spiegeln ein breites Spektrum von politischen Anschauungen und Überzeugungen wider. Laut Grundgesetz Art. 4 "Die Knesset" kann der zentrale Wahlausschuss, dem ein Richter des Obersten Gerichtshofs vorsteht, eine Kandidatenliste daran hindern, an der Wahl teilzunehmen, wenn deren Ziele oder Aktionen unmittelbar oder mittelbar a) die Existenz des Staates Israel als Staat des jüdischen Volkes leugnen und/oder b) den demokratischen Charakter des Staates Israel negieren und/oder c) rassistische Hetze betreiben. Die einzige Partei, die in diesem Rahmen verboten wurde, war die jüdische Kach-Partei 1988.

Vor der Wahl stellt jede Partei ihr Wahlprogramm und ihre hierarchisch geordnete Kandidatenliste für die Abgeordneten der Knesset auf. Die Parteien wählen ihre Kandidaten für die Knesset in parteiinternen Wahlen oder durch andere Verfahren. Parteien, die in einer auslaufenden Legislaturperiode in der Knesset vertreten waren, werden automatisch zur Wiederwahl aufgestellt; andere Parteien können ihre Kandidaten durch 2500 Unterschriften wahlberchtigter Bürger anmelden und hinterlegen eine Bürgschaft, die zurückerstattet wird, wenn die jeweilige Partei mindestens anderthalb Prozent der Gesamtwählerstimmen auf sich vereinigen kann und somit das Anrecht auf ein Mandat in der Knesset erhält.

Das Parlament und das Zentrale Wahlkomitee für die Wahl zur 16. Knesset am 28. Januar 2003 verabschiedete unter Vorsitz des Obersten Richters Mishal Rashin das aktuelle Wahlbudget in Höhe von 174.327.000 NIS.
Das Budget beinhaltet u.a. die Ausgaben für Gehälter der Mitarbeiter der regionalen und des Zentralen Wahlkomitees, für Anzeigen und Veröffentlichungen und für den Wach- und Sicherheitsdienst. Das Zentrale Wahlkomitee bestätigte auch, dass die Sekretäre der Wahlbüros, der Vorsitzende des Komitees, der stellvertretende Vorsitzende und dessen Mitglieder am Wahltag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.575 NIS erhalten. (Ma'ariv).

Auf Grund des Parteienfinanzierungsgesetzes erhält jede Fraktion für ihre Wahlkampagne eine Zuwendung aus dem Staatshaushalt im Rahmen eines im Voraus bestimmten "Finanzierungspunktes" pro Sitz, der bei den letzten Knessetwahlen gewonnen wurde, plus einen Punkt für ein bei den laufenden Wahlen errungenes Mandat (dabei wird die Zahl der künftigen Mandate im Voraus geschätzt und die Zuwendung im Verhältnis der tatsächlich errungenen Sitze nachträglich ausgeglichen). Diese Summe wird durch zwei geteilt und um einen zusätzlichen Finanzierungspunkt ergänzt. Neue Fraktionen erhalten rückwirkend eine ähnliche Zuwendung, die auf der Anzahl der bei der Wahl gewonnenen Sitze basiert. Eine Fraktion, die mehr als 1% der gültigen Stimmen erhält, deren Stimmenanteil jedoch nicht für ein Mandat ausreicht, hat Anspruch auf einen "Finanzierungspunkt", um ihre Wahlausgaben zu decken. Der Staatskontrolleur prüft die Rückerstattung aller Wahlkampfauslagen.

Keine Fraktion darf von einer Person oder von jemandem, der zu dieser Person in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, eine direkte oder indirekte Spende erhalten, die den im Gesetz festgelegten und an den Preisindex für die Lebenshaltung gekoppelten Betrag übersteigt. Eine Fraktion oder Kandidatenliste darf keine Wahlkampfspende von einer nicht wahlberechtigten Person erhalten.

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