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Koscher leben...
 
 

Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Koscheres Fleisch
Das Antwortschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage wurde gestellt:

- Welche Körperteile des reinen (koscheren) Viehs dürfen Juden nicht verzehren?

Antwort:

- Im 3. Moses 11 wird zwischen reinen und unreinen Tieren unterschieden, wobei für Juden lediglich der Genuss des reinen Tieres gestattet ist. Es sind bekanntlich drei Merkmale, die diese Unterscheidung ausmachen: Das reine Tier muss ein Wiederkäuer sein, es muss gespaltene Klauen haben und die Klauen sollen ganz durchgespalten sein.

In der Hauptsache handelt es sich um Rinder, Schafe und Ziegen.

- Jedoch gibt es bei den koscheren Tieren einen Körperteil, der nicht gegessen werden darf. Es ist eine Sehne im Oberschenkel des Tieres (nervus ischiadicus, der Ischiasnerv, eine Sehne in der Hüftgegend, auch Spannader genannt). Diese Bestimmung geht auf eine Geschichte im 1. Moses 32 zurück. Es heißt da, dass Jakob mit einem Boten Gottes (Engel) gekämpft hat. Da aber dieser Jakob nicht besiegen konnte, trat er gegen das Gelenk der Hüfte (oder Schenkelknauf) Jakobs, wobei sich dessen Hüfte verrenkte. Deshalb, heißt es weiter im Verlauf der Geschichte, essen die Kinder Israels das Spannband nicht, das über dem Schenkelknauf liegt.

- Dieses Spannband oder diese Sehne kann nur durch sachkundige Hand entfernt werden. Wo eine solche nicht vorhanden ist, darf der ganze Oberschenkel nicht gegessen werden, weshalb er an Nichtjuden vergeben wird.

- Bereits in der Zeit des Talmuds achteten die Gelehrten auf eine gesunde Ernährung. Sie stellten zahlreiche Merkmale auf für das Erkennen von kranken Tieren, wobei medizinische Kenntnisse bei den Rabbinern vorausgesetzt wurden. Es geht hauptsächlich darum, dass ein zum Verzehr bestimmtes Tier vollkommen gesund sein muss und an den inneren Organen keine Verletzungen aufweisen darf. Sollten nach dem Schächten Verletzungen festgestellt werden, werden die Tiere an Nichtjuden vergeben.

- Ferner gibt es für das Schächten der Tiere ebenfalls zahlreiche Regeln, die wenn nicht peinlich beachtet, den Verzehr des Tieres verbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan

Die Anfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Miller.

Ich bin Historikerin und arbeite zur jüdischen Lokal- und Regionalgeschichte.

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts konnten die jüdischen Schächter das für eigene Belange rituell nicht verwertbare Fleisch von im Übrigen sonst als rein geltenden Tieren in der Stadt an Nichtjuden erkaufen. Das wurde ihnen von der jeweiligen Obrigkeit zugestanden. Dem Militärkommandanten mussten jeweils zu Neujahr Zungen abgeliefert werden.

Um welche nicht verwertbaren Teile des Tieres handelte es sich? Zählten auch Zungen dazu?

Ich wäre dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
M.N.

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 13-01-2008



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