Das
Antwortschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich hier um sehr persönliche Fragen.
- Die Dame ist über die väterliche Linie ihrer Mutter
jüdischer Abstammung - Seit sechs Jahren verheiratet
- Will sich scheiden lassen und konvertieren
Die Fragen: - Wie wird man
jemanden ansehen, der sich für einen Übertritt hat scheiden lassen?
- Wann sollte sie sich an den Rabbiner bezüglich des
Übertritts wenden, wenn sie bereits in Trennung lebt, oder erst, wenn die
Scheidung vollzogen ist? Die Antwort kann
naturgemäß ebenfalls nur persönlich sein: - Das
Wichtigste, was beim Wunsch überzutreten zählt, ist die Überzeugung des
Rabbiners, dass der Wunsch aufrichtig ist. - Die
Tatsache, dass man seit der Kindheit im Elternhaus mit jüdischen Bräuchen
vertraut wurde und häufig während des Gottesdienstes die Synagoge besuchte,
ist ein Indiz für eine ehrliche Motivation. -
Dadurch wird der Verdacht ausgeräumt, dass der Wunsch zum Übertritt aus
einer misslichen persönlichen Situation herrührt, wie z.B. einer
gescheiterten Ehe und scheinbarer Ausweglosigkeit im weiteren Leben.
- Deshalb wird nach meiner Auffassung die Tatsache, dass man
sich wegen eines Übertritts scheiden lässt, weder positiv noch negativ
gewertet. - Mit dem Wunsch zu konvertieren soll man
sich an den Rabbiner wenden, sobald man das Gefühl hat, man ist reif für
diesen Schritt. Ob man dann in Trennung lebt oder geschieden ist, dürfte für
den Rabbiner kaum eine Rolle spielen. Mit
freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan |