Sehr
geehrte Damen und Herren, es wurde
gefragt, ob es nach der Halacha (dem jüdischem Religionsrecht) gestattet
sei, Katzen im Haus zu halten?
Ferner, ob man einem Tier Schmerz zufügen darf (etwa Kastration)?
Diese Fragen kann man sehr kurz beantworten.
Tiere im Haus zu halten ist generell erlaubt, und man unterscheidet nicht
zwischen den verschiedenen Tieren.
Die einzige Einschränkung betrifft Tiere, die gefährlich für einen Menschen
werden könnten, was selbstverständlich ist, da die Gesunderhaltung und die
Unversehrtheit des Menschen in der Bibel geradezu geboten sind.
Tierquälerei ist in der Bibel verboten, wobei zwischen Haus-, Wild- reinen
oder unreinen Tieren nicht unterschieden wird. Dieses Verbot ist jedoch
nicht absolut, da man ja Tiere zur Arbeit oder zum Verzehr halten darf. Bei
einer Kastration wird das Tier nicht aus Lust misshandelt. Sie ist eben
notwendig und wird nicht als Tierquälerei bewertet.
Es wurde auch gefragt, ob Katzen im Talmud eine Erwähnung finden. Zwei
Stellen sind bemerkenswert:
Rabbi Jochanan sagte: Würde die Tora nicht verliehen worden sein, so könnten
wir Keuschheit von der Katze lernen (Erub. 100 b). Was R. Jochanan mit der
Bezeichnung Keuschheit gemeint hat, sollte sich jeder selbst ausmalen.
An einer anderen Stelle wird eine tragikomische Geschichte von einer Katze
erzählt (B.M. 97 a). Um den Text zu verstehen, muss man zunächst etwas ausholen und den
Zusammenhang erklären:
Zur Verleihung von Gegenständen gilt folgende Regel. Wird der Gegenstand
zweckentfremdet gebraucht und dadurch beschädigt, kann der Verleiher den
Schaden einfordern. Wird jedoch der Gegenstand artgemäß gebraucht und dabei
beschädigt, muss der Verleiher den Schaden hinnehmen, denn schließlich hat
er ihn ja zur Nutzung verliehen. Der Entleiher haftet dann nicht für den
Schaden. Zum Verständnis werden Beispiele genannt. Wenn jemand einen Ochsen
für die Feldarbeit geliehen hat und das Tier verendete während der Arbeit,
haftet der Entleiher nicht. So auch wenn jemand eine Axt zum Holzhacken
geliehen hat und während der Arbeit die Axt zerbrach, muss er den Schaden
nicht ersetzen.
Nun kommen wir zum Beispiel mit der Katze: Einst lieh jemand eine Katze von
seinem Nachbarn, um die Mäuse im eigenen Haus zu bekämpfen. Was machten die
Mäuse? Sie taten sich zusammen und töteten die Katze. Hierauf saß Rav Aschi
und stellte folgende Überlegungen an: Wie ist es in einem solchen Fall? Soll
man den Fall so sehen, dass die Katze während der Verrichtung ihrer Arbeit
umgekommen ist, wofür der Entleiher nicht haften muss, oder aber haftet der
Entleiher, weil er die Katze nicht zu einer Stelle bringen durfte, wo so
viele Mäuse vorhanden waren?
Da sprach R. Mordechaj zu Rav Aschi: Für einen Menschen, den Weiber getötet
haben, gibt es kein Recht, d.h. es ist dies seine eigene schuld. Ein Mann
sollte den Frauen nicht unterlegen sein, selbst wenn sie in der Mehrzahl
waren. Ebenso war auch der Tod der Katze durch die Überzahl der Mäuse nicht
vom Entleiher verschuldet.
Manche Gelehrte kannten eine andere Version dieser Geschichte, die so
lautet: Die Katze hatte sich mit Mäusen überfressen, erkrankte und
verendete. Hierauf saß Rav Aschi und überlegte, wie ist es in solch einem
Fall? Da sprach R. Mordechaj zu Rav Aschi: Wenn ein Mann durch Weiber
getötet wurde, und zwar durch sexuelle Unmäßigkeit, so ist es seine eigene
Schuld. Ebenso ist auch die Katze durch eigene Schuld zu Tode gekommen und
nicht durch die Fahrlässigkeit des Entleihers.
Eine weitere Bemerkung, die bei der Namenssuche für eine Katze inspirieren
kann. Im Aramäischen (die Sprache des Talmud) heißt eine Katze Schunra, was
so ähnlich wie schnurr-schnurr klingt.
Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan |
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