Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist jeder israelische Staatsangehörige, der
mindestens 18 Jahre alt ist.
Jeder Staatsangehörige, der mindestens 21 Jahre alt ist, ist für
die Knesset wählbar. Ausgeschlossen von der Kandidatur zur Kneseth sind
der Staatspräsident, der Staatskontrolleur, Richter und hohe Beamte
sowie der Generalstabschef und hochrangige Militärs, es sei denn, sie
legen ihr Amt mindestens 100 Tage vor den Wahlen nieder.
Es gibt keine Wahlbezirke: Das gesamte Land stellt einen
einzigen Wahlbezirk dar. Der Wahltag ist ein nationaler Feiertag, um so
allen wahlberechtigten Staatsbürgern die Teilnahme an den Wahlen zu
ermöglichen. Für Angehörige der Verteidigungskräfte und für Polizisten
werden spezielle Wahllokale in den jeweiligen Einheiten eingerichtet.
Dies gilt ebenso für Gefangene sowie Krankenhauspatienten.
Im Ausland lebende Israelis können ihr Wahlrecht nur im Lande
selbst wahrnehmen. Eine Briefwahl ist nach israelischem Recht nicht
vorgesehen; die Wahlen finden ausschließlich auf israelischem Boden
statt. Einzige Ausnahme sind hierbei offizielle israelische Gesandte,
die in den auswärtigen Vertretungen dienen, sowie das Personal der
israelischen Handelsmarine.
Das israelische Parlament, wird von den Wählern direkt (also
nicht durch ein Wahlmännergremium) gewählt. Alle abgegebenen Stimmen
sind gleichwertig. Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.
Wählerverzeichnis
Vor den Wahlen veröffentlicht das Innenministerium das
Wählerverzeichnis. Darüber hinaus erscheinen in der israelischen Presse
Bekanntmachungen, die die Öffentlichkeit darüber informieren sollen, daß
für diejenigen, die wünschen, die Informationen des Wählerverzeichnisses
zu bestätigen, zu korrigieren oder zu ergänzen, gebührenfreie
Telefonlinien eingerichtet wurden. Dieses Verzeichnis steht der
Öffentlichkeit für telefonische Anfragen zur Verfügung; Korrekturen
können angefragt werden. Für den Fall, daß eine Anfrage nicht bewilligt
wurde, kann 1999 beim Bezirksgericht bis Mitte März eine Berufung
eingelegt werden. Auf Gerichtskosten wird hierbei verzichtet.
Das Verzeichnis enthält die Namen aller wahlberechtigten Wähler
(Staatsbürger, die am 4. Juni 1981 oder früher geboren wurden), deren
Anschriften, die zugeteilten Wahllokale und deren Örtlichkeit. Das
Verzeichnis beinhaltet die Namen von insgesamt 4.495.515 Wählern, von
denen circa 673.000 zum ersten Mal erscheinen, davon 493.000 Wähler, die
seit der vergangenen Wahl das 18. Lebensjahr erreicht haben sowie
180.000 Neueinwanderer.
Hintergrundinformationen zu einzelnen
Parteien und Bewegungen
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