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Judentum und Israel
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Die Wahlen zur Knesset / Mai '99

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt ist jeder israelische Staatsangehörige, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Jeder Staatsangehörige, der mindestens 21 Jahre alt ist, ist für die Knesset wählbar. Ausgeschlossen von der Kandidatur zur Kneseth sind der Staatspräsident, der Staatskontrolleur, Richter und hohe Beamte sowie der Generalstabschef und hochrangige Militärs, es sei denn, sie legen ihr Amt mindestens 100 Tage vor den Wahlen nieder.

Es gibt keine Wahlbezirke: Das gesamte Land stellt einen einzigen Wahlbezirk dar. Der Wahltag ist ein nationaler Feiertag, um so allen wahlberechtigten Staatsbürgern die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen. Für Angehörige der Verteidigungskräfte und für Polizisten werden spezielle Wahllokale in den jeweiligen Einheiten eingerichtet. Dies gilt ebenso für Gefangene sowie Krankenhauspatienten.

Im Ausland lebende Israelis können ihr Wahlrecht nur im Lande selbst wahrnehmen. Eine Briefwahl ist nach israelischem Recht nicht vorgesehen; die Wahlen finden ausschließlich auf israelischem Boden statt. Einzige Ausnahme sind hierbei offizielle israelische Gesandte, die in den auswärtigen Vertretungen dienen, sowie das Personal der israelischen Handelsmarine.

Das israelische Parlament, wird von den Wählern direkt (also nicht durch ein Wahlmännergremium) gewählt. Alle abgegebenen Stimmen sind gleichwertig. Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.

Wählerverzeichnis

Vor den Wahlen veröffentlicht das Innenministerium das Wählerverzeichnis. Darüber hinaus erscheinen in der israelischen Presse Bekanntmachungen, die die Öffentlichkeit darüber informieren sollen, daß für diejenigen, die wünschen, die Informationen des Wählerverzeichnisses zu bestätigen, zu korrigieren oder zu ergänzen, gebührenfreie Telefonlinien eingerichtet wurden. Dieses Verzeichnis steht der Öffentlichkeit für telefonische Anfragen zur Verfügung; Korrekturen können angefragt werden. Für den Fall, daß eine Anfrage nicht bewilligt wurde, kann 1999 beim Bezirksgericht bis Mitte März eine Berufung eingelegt werden. Auf Gerichtskosten wird hierbei verzichtet.

Das Verzeichnis enthält die Namen aller wahlberechtigten Wähler (Staatsbürger, die am 4. Juni 1981 oder früher geboren wurden), deren Anschriften, die zugeteilten Wahllokale und deren Örtlichkeit. Das Verzeichnis beinhaltet die Namen von insgesamt 4.495.515 Wählern, von denen circa 673.000 zum ersten Mal erscheinen, davon 493.000 Wähler, die seit der vergangenen Wahl das 18. Lebensjahr erreicht haben sowie 180.000 Neueinwanderer.

haKneseth 98

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