Gegensteuern:
Rechtsextremismus im Internet
Klaus Parker
Das Internet als Plattform für Rechtsextremisten
Vorgänger des Internet war das für den militärischen Bereich in den USA
entstandene Arpa-Net, das in den 70er Jahren entwickelt wurde. Um bei
Beschädigung von Teilen des Netzes die Funktionen aufrechtzuerhalten, gibt es
keine Zentrale.Ist ein Teil der nutzbaren Knotenrechner ausgefallen, erreichen
die Daten dennoch über andere Leitungen, andere Rechner den Adressaten. Diese
grundsätzliche Struktur des Netzes macht es für einzelne nationale oder sonstige
Organisationen grundsätzlich unbeherrschbar.
Ohne Änderung dieser Struktur wurde das Netz zivilen Institutionen überlassen,
von wo es weltweite Verbreitung fand. Diese Entwicklung nahm nach Einführung des
auf dem Internetprotokoll fußenden http-Protokolls eine weitere
Massenverbreitung. Das http-Protokoll erlaubt eine Darstellung der übermittelten
Daten auf einer benutzerfreundlichen Oberfläche, dem Browser. Durch die
Verwendung sog. Links können Daten, die sich auf jedem beliebigen Rechner
befinden, schnell verknüpft werden. Dieser Bereich des Internets, World Wide Web
– WWW – genannt, stellt heute nach der Übermittlung elektronischer Post
–e.-mails – den Großteil der über das Netz ausgetauschten Daten dar. Neben der
Übermittlung von Texten können innerhalb einer WWW-Seite auch Grafik– oder
Tondateien eingebunden sein. Weiter ist es möglich, durch Zusatzprogramme
interaktive Bereiche zu schaffen, in denen der Datenfluss auch vom Nutzer zum
Rechner des Anbieters läuft. Dies geschieht in den WWW-basierten Chats und
Diskussionsforen.
Rechtsextremisten entdecken das Netz
Das Internet bietet die Möglichkeit, Inhalte gleich welcher Art praktisch
zeitgleich weltweit zu verbreiten. Und dies zu konkurrenzlos günstigen
Bedingungen. Es wird kein aufwendiges Vertriebsnetz wie bei Printmedien benötigt
und jede Aktualisierung oder Änderung der erstellten Inhalte ist verzögerungslos
abrufbar. Nationalen Gesetzen kann ein Anbieter zumindest technisch ausweichen.
So werden Internetinhalte, die deutschen Gesetzen widersprechen, fast durchweg
auf US-Servern für das deutsche Publikum zum Abruf bereitgehalten. Es handelt
sich fast ausnahmslos um die „klassischen“ rechtsextremistischen Delikte: die
propagandistische Verwendung von Hakenkreuzen, SS-Runen oder von entsprechenden
Tondateien wie dem Horst-Wessel-Lied, das Schüren von Hass gegen Teile der
Bevölkerung und der Aufruf zu Gewalttaten gegen sie, die Verächtlichmachung und
Verhöhnung von Opfern der NS – Diktatur und die Leugnung bzw. Billigung von
Völkermordhandlungen Nazideutschlands.
Die Zahl der Homepages mit rechtsextremistischem Inhalt im Internet ist in den
letzten Jahren angestiegen. Waren es 1996 noch 32, so beläuft sich die Zahl von
Homepages mit Nazi-Propaganda im Jahre 2000 schon auf über 800. Dieses Bild
bedarf allerdings einer Korrektur: Die Anzahl aller Homepages steigt
überproportionalgegenüber denen mit rechtsextremistischen Inhalten. Allerdings
nehmen die bestehenden einschlägigen Seiten an Bedeutung zu. Sie übernehmen die
Funktion von Informations- und Schaltstellen für die Neonaziszene in
Deutschland. Zur steigenden Attraktivität für Rechtsextremistenführen u.a. eine
durchaus professionelle Gestaltung sowie ein verstärkter Regionalbezug der
Inhalte.
Der interaktive Bereich
Für den interaktiven Bereich des Netzes, im Wesentlichen für die Webforen und
Chat-Rooms (heute vor allem Web 2.0) haben schon früh, d.h. im Jahre 1997
Mitglieder des rechtsextremistischen „Thule-Netzes“ die Strategie der „befreiten
Zonen“ umgesetzt(siehe Artikel „National befreite Zonen und kulturelle
Subversion“)
Also, hinein in die Datennetze, sprecht Euch auf Euren Haeusern ab, erlernt die
Rituale und dann forsch drauf los. Entwickelt eine Diskussionsstrategie, die
vorerst darauf gerichtet sein muss, bekennende oder bekannte Antifa-Zecken und
Schalom-Litaneienschreiber madig zu machen. Wenn diese sich wehren, muessen wir
auch schreien oder besser schreiben. Wir werden sie dadurch isolieren. Wir als
scheinbar entschiedene Demokraten aus der rechten Mitte verstehen dann
ueberhaupt nicht, warum die Antifas gegen uns die Keulen schwingen und zu uns so
intolerant sind. Liberale Scheisserchen verteidigen uns, wenn wir nur geschickt
genug argumentieren, fuer uns die Freiheit der Netze verteidigen. So ziehen wir
sie und die lesende Mehrheit auf unsere Seite. Die Arbeit, die Antifas aus den
Netzen zu ekeln, uebernehmen diese Toleranz-Trottel gerne fuer uns.
Eines ist besonders wichtig, bestaetigen wir uns gegenseitig mit kleinen
Differenzen, es genuegen fuenf Aktive pro Forum und wir beherrschen inhaltlich
Themenstellung und Diskussionsverlauf. Wenn's dann soweit ist, koennen wir die
Katze aus dem Sack lassen, ueber Vertreibung, alliierten Bombenterror,
Ueberfremdung etc. Diskussionen einleiten (Mailbox „Widerstand“, 1997).
Diese Strategie wirkt bei entsprechendem Einsatz einer oder mehrerer
rechtsextremer Aktivisten destruktiv, also aus der Sicht der Täter durchaus
erfolgreich.
Eines der ersten Angriffsziele von Rechtsextremisten war das in Deutschland
herausgegebene jüdische Internetmagazin haGalil, hebräisch für Galiläa (www.hagalil.com).
haGalil stellt in der Vorstellungswelt der Rechtsextremisten so etwas wie ein
„jüdisches Sprachrohr“ dar. Angriffe auf haGalil sollten und sollen so die
Gesamtheit jüdischer Organisationen, jegliches jüdisches Leben treffen. Die
Attacken in den – seinerzeit offenen und unmoderierten – Foren erfolgten unter
Pseudonymen und überfallartig. Derartige Angriffe wurden und werden unter
anderem über das Internetforum eines bekannten norddeutschen Neonazis
abgesprochen. Ein inzwischen rechtskräftig verurteilter Neonazi aus dem
österreichischen Burgenland rief in einem haGalil – Forum unverhohlen zu
Mordtaten auf:
„Läutet dass blutig die Seile sich röten / macht euch bereit Juda zu töten. /
Laut hallt der Donner der rettenden Rache / DEUTSCHLAND ERWACHE!“
Neben derartigen Einträgen, die zeitweise im Minutentakt in das Forum gesetzt
wurden, erfolgten massenhafte nichtssagende Postings, die die Funktionalitätder
Foren massiv beeinträchtigten.
Fast jedes Printmedium unterhält inzwischen ein eigenes Webangebot, in welchem
offene Foren das Pendant zu den Leserbriefspalten der Druckversion darstellen
sollen. Werden Leserbriefe von Veröffentlichung gegengelesen, so ist dies bei
Forenbeiträgen nur bedingt möglich. Auch hier treten Rechtsextremisten massiv
auf. Zunächst als bekennende „Wertkonservative“ versuchen sie, Themenbereiche
wie Zuwanderung, Zwangsarbeiterentschädigung etc. zu besetzen. Der Auftritt
erfolgt regelmäßig unter mehreren Pseudonymen, die „Diskussion“ erfolgt unter
den diversenCodenamen („nicknames“) ein und derselben Person. Man spendet sich
gegenseitig Beifall ob der jeweiligen Äußerungen. Innerhalb kürzester Zeit wird
die gesamte Palette rechtsextremistischer Propaganda in einem solchen Forum
abgeladen. Widerspruch zu den extremistischen Aussagen und Thesen werden
regelrecht durch den Scheindiskutanten bzw. dessen diverse „Abspaltungen“
niedergemacht, wobei auch die Behauptung nicht fehlt, der Widersprechende bekäme
von „jüdischer Seite“ sein Engagement bezahlt.
Gegenstrategien
Das Internet folgt, wie oben ausgeführt, seinen eigenen technischen Grundlagen.
Es besteht keine Zentrale, keine Hierarchie. Das Netz ist weder zentral noch
dezentral dem Grunde nach beherrschbar. Jeder dahin gehende Versuch wird zum
Scheitern verurteilt sein. Dennoch tauchen von Zeit zu Zeit einige dieser
wohlfeilen und untauglichen „Patentrezepte“ in der Diskussion auf:
Vereinheitlichung der Rechtslage:
In den meisten europäischen Staaten sind massive Angriffe auf die Menschenwürde
von Teilen der Bevölkerung und entsprechende Gewaltaufrufe unter Strafe
gestellt, so auch in Deutschland. Diese Rechtslage hat ihre Ursache und
Begründung in den konkreten Erfahrungen der rassistischen Hetze und des
Völkermords in der Nazi-Zeit. Solche Bedenken bestehen z.B. in den USA nicht.
Dort ist das Recht auf politische Äußerungen, auch das auf zutiefst
rassistischeVerleumdungen von Bevölkerungsgruppen, durch das First Amendment zur
Verfassung geschützt („Freedom of speech“). Eine grundsätzliche Gefährdung des
öffentlichen Friedens durch das Verbreiten von Hass auf bestimmte
Menschengruppen wird in den USA nicht gesehen. Es ist demnach eine Illusion, auf
eine Vereinheitlichung der jeweils nationalen Bestimmungen zu setzen. Das, was
eine Gesellschaft nicht mehr als ertragbar und damit als strafbewehrt definiert,
ist unter anderem auch Ausfluss der gemachten geschichtlichen Erfahrungen. Und
diese sind sehr unterschiedlich.
Filter Software:
Hierbei soll die weiterzuleitende bzw. anzuzeigende Webseite auf bestimmte, in
einer Datenbank gespeicherte Schlüsselbegriffe untersucht werden. Beim
Auftauchen einer oder mehrerer dieser Begriffe setzt eine Sperrung ein. Eine
Filterung des gesamten Textes nach „Reizbegriffen“ würde zwangsläufig auch
Seiten indizieren, die sich im Sinne der staatsbürgerlichen Aufklärung mit
Rechtsextremismus und Neonazismus beschäftigen unddie Zugangsmöglichkeit zu
ihnen ausschließen. Wahrscheinlich wäre die Internetseite des Bundesamtes für
Verfassungsschutz -
www.verfassungsschutz.de
- eine der ersten ausgefilterten Internetseiten, weil dort Namen und Begriffe
aus der rechten Szene auftauchen.
Sperrung rechtsextremistischer Seiten durch Zugangs–Anbieter
Nach dem nunmehr seit einigen Jahren in Deutschland bestehenden Mediendienste –
Staatsvertrag besteht eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters, zum Beispiel
T.-Online, für die Seiten, die er lediglich „durchleitet“, nicht. Daher können
diese Anbieter nicht in die Pflicht genommen werden, die Weiterleitung von
Seiten mit strafbarem, insbesondere rechtsextremistischem Inhalt zu unterbinden.
Dies wäre auch aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, da eine Einschränkung
der Informationsbeschaffungsfreiheit ein wesentlich stärkerer Eingriff in die
Grundrechte darstellt, als das Verbot, strafbare Inhalte zu verbreiten.
Die hier dargestellten untauglichen Ansätze gleichen dem Versuch, den steigenden
Unfallzahlen auf Autobahnen mit einer Verteuerung des Hafers beizukommen.
Was machbar ist und was gemacht wird:
Das wichtigste Mittel gegen der Verbreitung von Hetze und Hass im Internet heißt
Internet. Information gegen Desinformation. Aufklärung gegen Verdummung.
haGalil onLine wirkt schon seit Jahren wie ein Block, an dem antisemitische
Seiten auf ihrem Weg zum Leser immer schwerer vorbeikommen. Noch vor 3 Jahren
wurde jeder, der im deutschsprachigen Internet Informationen zu Begriffen wie
"Judentum", "koscher", "Schabath" suchte, durch die Suchmaschinen auf
antisemitische Seiten verwiesen, unvoreingenommene Leser gelangten auf Seiten,
die unter Titeln wie "Das Judentumbesser verstehen" rechtsextremistische
Gedanken verbreiten. Durch die Fülle der bei haGalil angebotenen Informationen
gelang es inzwischen, die NS-Seiten auf abgeschlagene Positionen zu verdrängen.
Aufklärung vor Ort
Das Internet transportiert lediglich Inhalte. Ob man dieses Medium zur
Kommunikation, zur Wissens– und Informationsbeschaffung oder aber zum Konsum von
desinformierenden, verdummenden – insbesondere rechtsextremistischen Inhalten –
nutzt, ist Entscheidung des Nutzers. Aufklärung tut not, nach welchen alogischen
Argumentationsmustern rechtsextremistische Propaganda gestrickt ist. Dies zu
durchschauen, das simplifizierte und verzerrte Weltbild des Neonazismus als das
zu sehen was es tatsächlich ist, bedeutet gleichzeitig die Fähigkeit, das Medium
zum eigenen Vorteil sinnvoll zu nutzen. Diese Fähigkeit zu vermitteln ist
Aufgabe unter anderem der Schule. Der Autor hält seit nunmehr 2 Jahren derartige
„Surfkurse“ an Schulen im Raum Berlin – Brandenburg ab, in denen durchaus von
den Schülern rechtsextremistische Internetseiten angesteuert und erörtert werden
sollen. Die vielfach von den Schulen geäußerte Befürchtung, dies könne zu einer
Propagierung derartiger Inhalte führen, hat sich als unbegründet erwiesen.
Der rechtliche Ansatz
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Mögen auch die gesetzlichen Regelungen
in Bezug auf die Strafbarkeit volksverhetzende Medieninhalte international
unterschiedlich sein, nach dem sogenannten Tatortprinzip gilt das deutsche
Strafrecht auch dann, wenn derartige Hetze ausschließlich vom Ausland her ins
Netz gestellt und kein inländischer Tatbeitrag – z.B. das Hochladen der Inhalte
von einem Internetzugang in Deutschland – vorliegt. Voraussetzung ist lediglich,
daß diese Seiten die inländische Bevölkerungals „Zielpublikum“ haben und
insoweit geeignet sind, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Diese
Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2000 getroffen.
Betreibt und wartet der Täter hingegen seine auf z.B. US-Servern gelegenen
Seiten durch Internetverbindung von Deutschland her, so galt und gilt das
deutsche Strafrecht.
haGalil bietet seit langem auf seinen Seiten ein Meldeformular für
rechtsextremistische und neonazistische Internetseiten an. Diese werden durch
Juristen ausgewertet und, wenn strafbare Inhalte vorhanden sind sowie eine
Täterermittlung möglich ist, zur Anzeige gebracht. Durch die noch geringe
Kapazität – und auch leider der geringen Fachkompetenz der
Strafverfolgungsbehörden im Bereich Online – Kriminalität -stellt sich die
gegenwärtige Situation in weiten Bereichen so dar, dass Täter einem eher
geringen flächendeckenden Verfolgungsdruck ausgesetzt sind.Hier ist das
Täterrisiko der Entdeckung und Verurteilung massiv zu erhöhen, um die
strafrechtliche Präventivwirkung zu erhöhen.
Die Bundesregierung erklärte auf eine kleine parlamentarische Anfrage, dass im
Jahr 2000 298 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer
Propaganda im Internet aufgenommen worden seien. Die im Jahr 2000 erstatteten
Anzeigen betrafen rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder
andere Dateien volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten
Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten
und versuchten Absprachen zur Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke
(die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter
einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei Harmlosem auch NS-Material angeboten
wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links
zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, daß die Urheberin oder der
Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus
"Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde Mit
ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, vergiften solche Täter
absichtlich das gesellschaftliche Klima. Die notwendige soziale Kontrolle ist
daher eine Aufgabe nicht nur des Staates, sondern in Form von Sensibilisierung
und entsprechende Anzeigen der gesamten Gesellschaft (Dr. Dan Maor, haGalil
onLine, 2001).
Urheber- und Markenrechtsverletzungen
Neben den strafrechtlichen Aspekten rechtsextremistischer Hasspropaganda sind
seit geraumer Zeit massive Urheber– und Markenrechtsverletzungen durch
einschlägige Täter zu verzeichnen. Im Jahre 2000 hatte der berüchtigte Neonazi
Garry Lauck auf seinen US-Seiten ein Plagiat des eher harmlosen PC-Ballerspiels
„Moorhuhnjagd“ zum Herunterladen bereitgestellt. In diesem Plagiat ging es
darum, eindeutig mit jüdischen Attributen wie Schläfenlocken und Kippoth
versehene „Moorhühner“, abzuschießen. Das Ambiente der Szene war versehen mit
Symbolik der NS–Diktatur sowie Wegweisern nach Dachau und nach Auschwitz. Die
Inhaberin des Urheberrechtes des Original-Moorhuhnspiels, eine deutsche
Softwarefirma, erwirkte durch Anwälte in den USA innerhalb kürzester Zeit einen
Gerichtsbeschluss gegen Lauck, der unter einer erheblichen Kostenlast gezwungen
wurde, das Plagiat vom Netz zu nehmen.
Es existieren eine Reihe von rechtsextremistischen Seiten auf ausländischen
Servern in deutscher Sprache, die regelmäßig in propagandistischer Absicht
verstümmelte und entstellte Artikel deutscher Printmedien unter Verwendung des
entsprechenden Zeitungslogos ins Netz stellen und entsprechend kommentieren.
Hier sind die betroffenen Verlage aufgefordert, derartige ihnen bekannte oder
bekannt gemachte Rechtsverletzungen zu ihrem Nachteil konsequent zu unterbinden.
Literatur:
- Dr. Jur. Dan Maor, haGalil onLine, 22. März 2001
- Mailbox "Widerstand", Erlangen, Ende 1997
Klaus Parker,
Studium der Pädagogik in Bremen sowie der Rechtswissenschaften in Hagen und
Bremen.
[Bestellen?]
[Info zum Buch?]
www.parker-ra.de/html/rechtsextremismus_im_internet.htm
- Video:
Rote Karten für
Nazis im Internet
Ein Beitrag des Nachrichtensenders N24
- Meldeformular hat sich bewährt:
Verhütung und Bekämpfung von Hassdelikten
Methoden zur Rechtsdurchsetzung und Erfahrungen
mit der strafrechtlichen Verfolgung antisemitischer / rechtsextremistischer
Hetze...
- Gleichgültig? Unerfahren? Hilflos?
Antisemitismus im Internet
Über antisemitische Hetze in den mittlerweile nicht mehr ganz so "neuen
Medien" wurde im Laufe der letzten 10 Jahre viel geschrieben, viel
diskutiert, viel lamentiert. Viele Gründe wurden dafür angeführt, weshalb
man so wenig gegen diese Flut der Hetze unternehmen könne...
- Eine Flut von Wahrheit gegen die Hetze:
Bastion gegen den Antisemitismus
Wer sich vor wenigen Jahren im Internet über jüdische Feiertage informieren
wollte, geriet schnell auf antisemitische Seiten...
- Gegen antisemitische Propaganda:
"Das Netz nutzen"
haGalil-online gehört zu den weltweit größten Online-Diensten, die
Informationen zum Thema Judentum anbieten. Wie entstand die Idee, ein
solches Internet-Angebot zu etablieren?...
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