Bekanntlich zählt die Scheunensynagoge in Bechhofen als eine der
wenigen aus dem siebzehnten Jahrhundert zu den wertvollsten jüdischen
Denkmälern in Bayern. Über den Bau derselben waren bisher keine genauen
Angaben vorhanden.
Auf eine Regierungsrundfrage vom 15. März 1837, wie lange die Israeliten
in Bechhofen sind, gab der damalige Lehrer Israel Wohlfarth s. A. an, daß
genaue Angaben nicht vorhanden seien. "Alles was ich auffinden konnte", so
berichtet er weiter, "ist eine Pergamentrolle, welche von Herrieden nach
Bechhofen gekommen ist. Dieselbe ist von einem Israeliten namens Lipmann
gestiftet worden, welcher in Herrieden wohnte. Der älteste Grabstein ist vom
Jahre 1607 auf den Namen Brändlein David von Gunzenhausen. Auf der Synagoge
befindet sich ein Dachziegel vom Jahre 1684."
Das Pfarramt zu Herrieden berichtet hierzu am 29. Dezember 1837:
"Die Recherchen des Pfarramtes Herrieden ergeben, daß in Herrieden gegen
achthundert Jahre lang Juden ansäßig waren, daß sie aber am 21. November
1681 aus der Stadt verwiesen worden sind."
Zu diesen beiden Angaben sei erwähnt, daß die Thorarolle des Lipmann
heute noch in der Synagoge zu Bechhofen zur Vorlesung verwendet wird. Sie
ist im Besitz der Familie Schloß, welche in der Tochter des Lipmann
Herrieden ihre Urahne nachweisen kann.1
ermittelt werden.
Ein markgräfliches Dekret vom Jahr 1684 besagt unter anderem:
"Bescheid in Sachen Euer ganzen Gemeind zu Bechhoven wider die Juden
allda.
".... Wann aber ein Frembder eines Bechhövischen Juden Tochter
heyrathet und sich alß Haußgenoß bey seinem Schweher aufhalten; oder wann
ein zu Bechhoven geboren und erzogener Jud ein anders Hauß im Flecken von
neuem erkaufft, die sollen das Einkauffsgeld ebenmäßig erlegen. Wie dann
auch diejenige fünf Juden, so erst vor zwey Jahren von Herrieden nach
Bechhoven gezogen, ihr noch ausständiges Einkauffsgeld und zwar ein Jeder
absonderlich, fünffzehn Creuzer fränkischer Währung, verglichenermaßen vor
dießmal zu erstatten haben.
.... Im übrigen aber die gesambte Juden weder von Ihm, Vogten, noch denen
Gemeindsleuthen, bey Vermeidung ohnausbleiblichen scharffen einsehens,
weiterbetrohet, geschlagen oder sonsten angefochten, sondern ein jeder Jud
bey seinem führenden Handel und Wandel auch ohngehinderter Genießung aller
und jeder Gemeinderechte, wie die nahmen haben mögen, nicht weniger als die
Christen manutenirt und geschätzt ...."
Onolzbach, den 10. Martii 1684.
Diese scharfe Verordnung brachte den Juden die längst ersehnte Ruhe und
Ordnung. Bald darauf richteten sie eine Eingabe an den Markgrafen, um den
Bau einer Synagoge, die in einer Sammlung von "Kaufbriefen im Vogtambt
Bechhoven" (1670-1730) wiedergegeben ist:
"Juden Schuel zu Bechhoffen betr.
Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Herr.
Ob zwar vor dem deutschen 30 jährigen Krieg eine feine Juden Schul zu
Bechhoffen geweßen, worinnen man wie anderer orten, zusammen kommen und das
Gebett verrichtet, ist doch selbige im wehrenden Krieg gleich anderen
Gebeuen allda auch ruiniret und verderbt worden, und hatt dieselbe nach
geendigten nicht allein auß mangel der Juden allda, sondern auch zuvörderst
auß unVermögenheit der Nachkömmlinge, so sich nach und nach im Flecken wider
eingefunden, und kaum einige Wohnung vor sich wider zurichten können, bißher
nit können -wider ausgebauet werden.
Nachdem sich aber durch Gottes und Eu. Hochfürstl. gütige Special Gnad
unsere Anzahl allda widerumb in etwas vermehret, und wir unß zusammen in
einer engen Cammer oder Stube, an unsern Schabath und in der Wochen zur
Verrichtung unseres Gebetes nit wohl betragen-können, hingegen Koppel unß
den platz hinter seinem Hauß so ein schorgärtlein ist, herzugeben sich
erbotten und wir. solchem nach auf solchem plaz einen Bau zu einer Schulen
und darinnen ein Vorsinger etwa ein Stüblein und Cämmerlein haben kann,
jedoch mit Eu. Hochfürstl. gütigen gnäd. permission aufzurichten gewillet
sind.
Alß ergehet hierauff an Eu. Hochfürstl. Gnad unser unterthänigst
Bitten, Sie wollen geruhen gndgst. zu consentiren und geschehen, zu lassen,
daß solcher Blaz zur Aufbauung einer Schulen und Wohnung vor einem Vorsänger
unß möge gnd. verstattet und zugelassen, wir auch derentwegen mit einem
Decret begnadigt werden, wie wohl aber die Hochfürstl. Gefäll, umb solches
Blazes willen nit den geringsten Zugang bißher gehabt, sind wir doch deß
Unterthänigst erbietend, auff erfolgende Gnd. permission und Zulaßung,
solches Baues künftighin jährlich einen Reichsthaler zu einem ständigen
Schutzgulden, zu den Hochfürstl. Gefällen bey dem Vogtambt Bechhoffen zu
liefern und abzugeben, unser Gebetts auch an solchem Ort dergestallt
verrichten, daß zu forderst vor Eu. Hochfürstl. Gnd. Wohlergehen, Gott
eifrig in solch unsern Zusammenkünften wollen anrufen, auch wir niemanden
ärgerlich od. beschwerlich mit solch unserem Gottesdienst fallen, womit zu
einer Gnäd. resolution auch beharrenden Gnaden wir unß insgesambt
unterschriftlich befehlen
Eu. Hochfürstl. Gndst.
Unterthänigst gehorsambste
die Gemeine Judenschaft
zu Bechhoffen."
Diese Eingabe leitete der Vogt Johann Ludwig Zink am 10. Juli 1684
befürwortend weiter, nachdem die Juden bereits vor dem Krieg eine Schul
besessen hätten und dafür zwanzig Batzen Schutzgeld ablieferten.
"Decretum uff die Supplication.
Läßt man hierauff und den Vogtes zu Bechhoffen erstatteten
unterthänigsten Bericht, von Hochfürstl. Gndst. Herrschaft wegen geschehen,
daß Supplicirender Judenschaft zu besagten Bechhoffen auf invermeltenn Plaz
ein Juden Schul zu bauen, gegen jährlicher Reichung zwantzig bazen
Schutzgeld, somit angefangener Bau angehen soll, verstattet werden.
Signatum Onolzbach (Ansbach), den 12ten July Ao. 1684. Ex consilio."
Die bescheidene Führung der Juden zu Bechhofen hat sich an dem Bau ihres
G'tteshauses bewahrheitet: Unscheinbar abseits der Marktstraße steht ein
Gebäude, von außen anzusehen wie eine Scheune, nur die Bogenfenster lassen
ihre heilige Bestimmung erraten. Und fünfzig Jahre später hat der Maler
Elieser ben Schlomo das Innere zu einem prachtvollen Heiligtum ausgestattet.
Das dankbare Gebet für das Wohl und Heil des Markgrafen hat Elieser neben
dem herrlich gemalten siebenarmigen Leuchter an der Südwand dieses kleinen
Heiligtums angebracht — ein würdiges Andenken!
1 Ein Glied dieser Familie nahm im Jahr 1813 den Namen
Bechhold an.