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Junge Freiheit:
Freie Rechtsschreibung

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Aufnahme der Jungen Freiheit in Verfassungsschutzberichte gegen die Pressefreiheit verstieß.

Von Andreas Speit
Jungle World 27 v. 06.07.2005

Die Damen und Herren am Hohenzollerndamm in Berlin dürften erfreut gewesen sein. Nach mehreren Jahren des Rechtsstreits mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz hat die wichtigste Publikation der "Neuen Rechten", die Junge Freiheit, einen Erfolg erstritten. Am 28. Juni verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe, dass der Verfassungsbeschwerde der Zeitung gegen ihre Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht stattgegeben wurde.

Der Erste Senat unter Leitung des Präsidenten des BVG, Jürgen Papier, entschied, dass mit der Aufnahme der Zeitung in die Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1994 und 1995 ihr "Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt" wurde, und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht zur erneuten Bewertung zurück.

Seit über zehn Jahren und zuletzt in seinem Buch "Phantom 'Neue Rechte'" beklagt der Geschäftsführer der Zeitung, Dieter Stein, dass "mit der Erfindung einer fest umrissenen 'Neuen Rechten', die eine intellektuelle Strömung innerhalb des verfassungsfeindlichen (…) und durch 'Erwähnung' im Verfassungsschutzbericht zu ächtenden Rechtsextremismus" sei, die Junge Freiheit, "ihre Mitarbeiter, Autoren, Interviewpartner und Leser" diskriminiert werde.

Ab dem Jahr 1995 hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in seinen Berichten unter den Rubriken "rechtsextremistische Publikationen" und "rechtsextremistische Organisationen" erläutert, dass die Zeitung "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen" liefere. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigten 1997 und 2001 diese Bewertung.

In seinem Beschluss erklärte das Oberverwaltungsgericht, dass die Junge Freiheit sich gegen das "Demokratieprinzip" und das Diskriminierungsverbot richte und eine "missachtende, fremdenfeindliche und antisemitische Ausrichtung" aufweise, die "die Opfer des Holocaust in zynischer Weise" herabwürdige. Auch wenn sich in der Zeitung Beiträge ohne diese Ausrichtung fänden, erwecke die Junge Freiheit durch die "Veröffentlichung einer größeren Anzahl antidemokratischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Beiträge objektiv den Eindruck", für diese Ziele einzutreten.

"Die Karlsruher Entscheidung ist nicht nur ein Riesensieg für die Junge Freiheit. Sie ist vor allem ein Sieg für die Pressefreiheit", sagt Stein, der 1986 in Freiburg beim Grillen im Garten die Idee zu einer Zeitschrift hatte, weil er von der Vorstellung einer "Kulturrevolution von rechts" fasziniert war. Heute mag er nicht mehr von der "Neuen Rechten" sprechen. Er schweigt auch von der angestrebten "kulturellen Hegemonie", hofft er doch, die Junge Freiheit als rechtskonservative Zeitung in einer "demokratischen Gesellschaft" zu etablieren, die in "unerträglicher Weise" von der "Political Correctness" geprägt sei.

In diesem Versuch wurde die Zeitung immer wieder auch von Prominenten unterstützt. Bereits im Jahr 2001 sagte der Herausgeber des Focus, Helmut Markwort: "Ich sehe eine Tendenz, dass man rechte Positionen immer mit rechtsextremen in einen Topf wirft." Weiter merkte er an: "Für mich ist die Junge Freiheit ein Medium, das innerhalb des demokratischen Systems steht." Aber der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachte "alles, was nicht auf dem linken Flügel der SPD beheimatet ist".

Nach der Entscheidung des BVG schrieb Lorenz Jäger in der vorigen Woche in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass die Entscheidung des BVG "an der Zeit" gewesen sei und forderte: "Die neue Landesregierung in Düsseldorf wird gut daran tun, das Landesamt für Verfassungsschutz gründlicher unter die Lupe zu nehmen", da die Behörde sich von "Antifa-Matadoren" die "konkrete Definition dessen, was rechts und was extrem ist", habe liefern lassen. Der "verheerende Zwang zum Konsensus der 'Mitte'" lähme "dieses Land und seine besten Leute".

Jäger lässt wie Stein unerwähnt, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Freiheit unter "Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus" anführt und auch der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg sie im Blick hat. Sie gehen auch nicht darauf ein, dass das BVG die Berichterstattung des Verfassungsschutzes über die Junge Freiheit nicht grundsätzlich für unzulässig hält, sondern empfiehlt, Missverständnisse für einen "flüchtigen Leser" zu vermeiden. Die Richter fordern, dass die "verfassungsfeindlichen Positionen" der Zeitung genauer und auch die Beziehungen zu den externen Autoren ausführlicher dargelegt werden sollen.

"Wir werden die Einschätzung eindeutig belegen", betont der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Hartwig Möller, dessen Behörde auch "weiterhin darauf aufmerksam machen" will, welche Gefahren durch "den intellektuellen Rechtsextremismus" drohen. "Hinter ihrem gemäßigten Duktus verbergen sich oft antidemokratische und fremdenfeindliche Konzepte", sagt er über die Junge Freiheit. In der zu erwartenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht werde der Verfassungsschutz diese Konzepte "enttarnen", auch wenn die Zeitung die "Trennlinie zwischen demokratischem und rechtsextremistischem Spektrum" verwischen wolle.

In der Urteilsbegründung geht das BVG auch auf einen alten Vorwurf an Interviewpartner und Autoren der Jungen Freiheit ein, die "nicht im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehen". So sagt das Gericht, dass die Behörden die Behauptung genauer belegen müssten, dass die Redaktion sich nicht mit diesen "Beiträgen" aus der "Mitte" identifiziere. Egon Bahr, Peter Glotz, Günter Rexrodt, Jörg Schönbohm oder Rolf Hochhuth könnten in dem weiteren Rechtsstreit von der Jungen Freiheit als "einziger greifbarer Beleg" für ihre "demokratisch geläuterte Vorurteilslosigkeit" herangezogen werden. Tatsächlich dienen diese Interviewpartner oder Autoren gewollt oder ungewollt als demokratisches Alibi für die antihumanistischen und antiemanzipatorischen Inhalte der Jungen Freiheit.

Skandalautomat:
Im Gespräch
Über die Funktion des Interviews in der neurechten Wochenzeitung "Junge Freiheit"...

"Nation statt Demokratie":
Wenn die 'Junge Freiheit' das Gespräch sucht...
Nach mehrjährigem Probebetrieb in Freiburg zunächst in Potsdam, dann in Berlin installiert, liefert die "Junge Freiheit" wöchentlich Recycling-Produkte aus der sogenannten "Konservativen Revolution" der 20er und 30er Jahre...

hagalil.com 11-07-2005

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