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Klage vor dem Potsdamer Sozialgericht:
Mörder von Oradour will Kriegsopferrente

Der als SS-Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilte Heinz Barth klagt vor dem Sozialgericht Potsdam eine monatliche Kriegsopferrente von rund 800 Mark ein. Die Verhandlung wird am Mittwoch kommender Woche stattfinden.

Dem heute 80-jährigen Mann aus Gransee (Oberhavel), der als "Schlächter von Oradour" bekannt wurde, hatte das Versorgungsamt in Cottbus im März 1996 eine zuvor gewährte Rente wieder entzogen. Die Begründung lautete, dass Heinz Barth auf Grund seiner Verbrechen keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Einen Widerspruch Barths dagegen wies das Sozialgericht Neuruppin bereits zurück. Barth war im Juli 1997 nach 16 Jahren Haft wegen seines Alters, der Kriegsverletzung, zahlreicher Krankheiten und der gezeigten Reue aus der Haftanstalt Brandenburg/Havel entlassen worden.

Keine Leistungen

"In der Verhandlung vor dem Sozialgericht geht es nun um die Frage, ob die Entziehung der Kriegsopferrente eine gesetzliche Grundlage hatte", sagte Gerichtssprecher Müller-Gazurek. Denn erst 1998 sei eine entsprechende Lücke im Bundesversorgungsgesetz geschlossen worden. Demnach können bei schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und rechtsstaatlicher Grundsätze die Leistungen entzogen werden. "Barth verweist bei seiner Klage auf die Verletzung des Vertrauensschutzes", sagte Müller-Gazurek.

Der 80-jährige Barth habe mit der Opferrente seinen Lebensabend geplant, sagte sein Anwalt, Karl-Heinz Christoph. "Zwischen Strafrecht und Rentenrecht muss deutlich unterschieden werden." Der Ausgleich solle auch den Familienangehörigen zugute kommen, die wegen der Kriegsbeschädigungen Barths erhebliche Belastungen zu tragen hätten, sagte Christoph. Der Anspruch habe in keiner Weise mit Oradour und den Vorwürfen zu tun, weswegen Barth verurteilt wurde.

Heinz Barth war am 7. Juni 1983 in der DDR wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit lebenslanger Haft bestraft worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Barth als SS-Obersturmführer nach dem Attentat auf den Chef des Reichssicherheitshauptamtes Heydrich im Juli 1942 an der Erschießung von 42 tschechischen Zivilisten beteiligt gewesen war. Zwei Jahre später war Barth als Offizier der Waffen-SS an der Ermordung von 642 Einwohnern des französischen Ortes Oradour-sur-Glane beteiligt. Die SS hatte damals alle Einwohner in eine Kirche zusammengetrieben und das Gebäude in Brand gesteckt. Nur ein achtjähriger Junge konnte fliehen.

Zwei Wochen nach dem Massenmord in Oradour war Barth an die Front versetzt worden. Dort wurde er schwer verwundet. Barth verlor sein rechtes Bein, der rechte Arm blieb steif. Nach dem Krieg tauchte Barth mit falschem Lebenslauf unter. "Bevor er erkannt wurde, hat er in Gransee als Konsumdirektor gearbeitet", sagte der Sprecher des Potsdamer Sozialgerichts, Johann Müller-Gazurek.

Nach Ansicht von Barths Anwalt Christoph wäre sein Mandant in der Bundesrepublik nicht verurteilt worden. Schliesslich seien dort auch die Vorgesetzten Barths straffrei ausgegangen, sagte Christoph. Sollte die Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen werden, erwägt er weitere Schritte. "Die Verurteilung wegen der Vorwürfe aus dem Krieg kann dann wieder aktuell werden." Es müsse die Frage gestellt werden, ob der Prozess von 1983 "rechtsstaatlichen Anforderungen, wie sie in der Bundesrepublik gestellt werden, genügte", sagte Christoph.

"Schwere Schuld" Barths

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte bei seiner Strafaussetzung vor drei Jahren keinen Zweifel daran, dass das Urteil von 1983 rechtsstaatlichen Grundsätzen genügte. Angesichts der Taten sei eine besonders schwere Schuld Barths festzustellen, hieß es.

Zu der Verhandlung vor dem Potsdamer Sozialgericht werden auch Beobachter aus Frankreich und Tschechien erwartet. "Die Botschaften beider Länder sind von uns bereits verständigt worden", sagte der Sprecher des Sozialgerichtes.

haGalil onLine 01-06-2000

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