Das
Antwortschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen wurden gestellt: -
Eine Kindergärtnerin fragte, ob die bildliche Darstellung der Erzväter
verboten sei. Manche streng religiösen Eltern haben bemängelt, dass den
Kindern bei der Behandlung der biblischen Geschichten Zeichnungen von
biblischen Personen vorgelegt werden. - Ferner wurde
gefragt, ob die Zeichnung von Gesichtern allgemein verboten sei.
Vorbemerkung: Das
Bildnisverbot hängt mit der Bildnisverehrung (Anbetung von Bildern und
Gottesdarstellungen) zusammen, der streng verboten wurde (2. Moses 20, 3-4
u.a. Stellen). Auch Symbole Gottes wurden strengstens verboten.
Auch das Verfertigen von Bildern wurde untersagt, was die
Entwicklung der Bildenden Künste verhinderte.
Bereits im Talmud wurde aber diese Strenge durch verschiedene Bestimmungen
abgemildert. Antwort:
- Es ist grundsätzlich nicht verboten, Tiere und Menschen
darzustellen. Auch gemalte oder gezeichnete Porträts von Menschen sind
erlaubt. - Die Darstellung von biblischen Personen
ist nicht verboten, jedoch sollte den Kindern vermittelt werden, dass die
Zeichnungen keine wahren Abbildungen der bestimmten Personen sind.
- Manche Rabbiner (wie der ehemalige Oberrabbiner Israels
Abraham Jitzchak Hacohen Kuck) empfehlen, die Person nicht als Ganzes
darzustellen, also z.B. die Beine wegzulassen. -
Manche strengen Rabbiner lassen sich überhaupt nicht zeichnen oder
fotografieren. - Untersagt ist die Bildung von
Reliefs in Synagogen, weil dies zu sehr nach Götzendienst aussehen könnte.
- Christliche Motive sind naturgemäß in jeder Form verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Ben Rabbi Nathan |