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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Chol hamoed
Herr Dr. Miller übt seine Arbeit im Rahmen von haGalil ehrenamtlich aus. Das ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem würde er es begrüßen, wenn Sie unseren Spendenaufruf berücksichtigen könnten. Nach jüdischer Lehre ist die Spende für Bedürftige oder für einen guten Zweck eine Mizva, ein religiöses Gebot, das im Himmel als gute Tat berücksichtigt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage:

Wie soll man sich am Chol hamoed verhalten?
Was ist erlaubt und was nicht?

Antwort:

- Zunächst muss man wissen, dass Chol hamoed ein Halbfeiertag ist. Was bedeutet das?

- Moed bedeutet Feiertag. Chol wiederum bedeutet Wochentag. Die Kombination dieser beiden Begriffe werde für die Tage während des Pessachfestes, die Tage zwischen dem ersten und dem letzten Tag, benutzt. Das Gleiche gilt für Sukkot, das Laubhüttenfest.

- Im Laufe der Jahrhunderte wurden von den Rabbinern sehr viele Regeln für das Verhalten am Chol hamoed festgelegt. Alle hier aufzuzählen ist nicht möglich. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass all diese Bestimmungen von einem biblischen Satz abgeleitet werden. „… und sollst fröhlich sein auf deinem Fest…“ (5. Moses 16, 14).

- Arbeit: Man soll nur leichte Arbeiten verrichten und solche, die unbedingt notwendig sind und mit dem Feiertag zusammenhängen. Dieser Satz kann, wie der Leser merkt, weitgehend interpretiert werden. Wer sich streng nach den Regeln richten will, sollte sich deshalb bei zweifeln beim Rabbiner oder bei einem Gelehrten erkundigen.

- Trauer: Da man am Chol hamoed fröhlich sein soll, darf man naturgemäß nicht trauern. Selbst wenn ein naher Verwandter gestorben ist, und am Chol hamoed bestattet werden muss (da man die Bestattung nicht länger als einen Tag aufschieben darf), darf man die Sieben-Tage-Trauer (Schiwe-sitzen) nicht einhalten.

Der Besuch eines Friedhofs am Chol hamoed ist nicht gestattet, weil dabei das Gebot der Fröhlichkeit beeinträchtigt würde. Auch das Aufsuchen einer Grabstätte eines nahen Verwandten am „Jahrszeit“ (der an jedem Jahr sich wiederholende Tag des Ablebens) ist verboten. In solch einem Fall sollte man vor oder nach dem Feiertag den Friedhof aufsuchen.

Im Laufe der Zeit haben sich bei den verschiedenen Gemeinden auch etwas uneinheitliche Bräuche entwickelt. Eine Anfrage zu einzelnen Problemen ist deshalb ratsam.

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 10-10-2011

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