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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Teilnahme am christlichen Gottesdienst
Herr Dr. Miller übt seine Arbeit im Rahmen von haGalil ehrenamtlich aus. Das ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem würde er es begrüßen, wenn Sie unseren Spendenaufruf berücksichtigen könnten. Nach jüdischer Lehre ist die Spende für Bedürftige oder für einen guten Zweck eine Mizva, ein religiöses Gebot, das im Himmel als gute Tat berücksichtigt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage, die mir hier gestellt wurde, hat einige Facetten, auf die ich eingehen werde.

Antwort:

- Die Teilnahme an einem nicht jüdischen Gottesdienst ist allgemein unzulässig. An mehreren Stellen in der Tora wird streng darauf verwiesen, dass man auf den Wegen der Völker, also der Nicht-Juden nicht wandeln darf, man darf sich an ihre religiösen Gebote und Regeln nicht halten. Zwar ist in der Tora die Rede von den Gewohnheiten und Handlungsweisen der Heiden, da die Juden damals allein eine monotheistische Religion hatten, jedoch ist das Verbot auch auf die anderen, auch die monotheistischen Religionen zu übertragen.

- Die Frage, ob der Gottesdienst in einem Gebetshaus (z.B. Kirche) abgehalten wird oder an einem sozusagen neutralen Ort (z.B. einer Schule) ist unerheblich. Es geht nicht um den Ort oder um die zeremonielle Handlung, es geht darum, welcher Gott in welcher Weise angerufen wird.

Wir gehen zwar davon aus, dass der Gott derselbe ist, es gibt ja schließlich nur einen und dieser Eine ist sowohl der Gott der Christen und Moslems als auch der Juden.

Jedoch, und das muss betont werden, obwohl wir demselben Gott dienen, der Glaube ist sehr verschieden. Ich bin kein christlicher Theologe, aber für einen Juden grenzt der Glaube an die Dreifaltigkeit an Gotteslästerung.

Ferner muss hervorgehoben werden, das die Kirche, insbesondere die Heilige Katholische Inquisition durch ihre erbarmungslose Verfolgung von Juden während vieler Jahrhunderte, eine Ökumene, als auch einen überreligiösen Gottesdienst, für das traditionelle Judentum ausgeschlossen hat; für reformierte Gemeinden mag dies vielleicht anders aussehen.

- Unsere Weisen haben stets betont, dass selbst Handlungen, die nicht unbedingt als verboten im religiösen Sinn eingestuft werden müssen, jedoch dem Anschein nach als frevelhaft angesehen werden können, zu unterlassen seien. Die Begründung hierfür ist der Gedanke, dass sowohl Juden als auch Nicht-Juden dies missverstehen könnten. Insbesondere könnten Juden verführt werden, solch eine Handlung als erlaubt zu betrachten.

Die Teilnahme an einer Feier, bei der ein katholischer Mönch eine Predigt hält, ist selbst bei einem weitgehenden Verzicht seinerseits auf kultische Handlungen zu unterlassen. Es ist anzunehmen, dass ein Mönch bei einer Schulabschlussfeier einen Segen ausspricht, also die Versammelten segnet. Allein diese Möglichkeit ist Grund genug, solch einer Veranstaltung fernzubleiben.

- Ich möchte nicht den Verdacht der radikalen Ablehnung gegenüber christlichen Menschen aufkommen lassen. Gegen eine Teilnahme an Feierlichkeiten mit Andersgläubigen ist im allgemeinen nichts einzuwenden, wenn es jedoch während einer solchen Feier zu Handlungen wie oben beschrieben kommt, sollte man sich vorübergehend unauffällig dem entziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

Die Anfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Miller,

Ich habe eine sehr schwierige Frage an Sie:

Für unsere Abschlussfeier zum Abitur nächstes Frühjahr möchte unsere Jahrgangsstufe eine Art G'ttesdienst abhalten. Eigentlich war geplant, dass es ein christliches Dankgebet sein sollte, bei dem ein eher weltoffener Mönch eine Predigt hält, zum Dank für die ganze Schulzeit und das bestandene Abitur. Die Leute, die sich darum kümmern haben mich jetzt gefragt, ob, wenn das nicht in der Kirche stattfinden würde und man das eher unchristlich und überreligiös macht, ob ich und eine anderen Mitschülerin, die Muslimin ist, dann teilnehmen könnten.

Nun möchte ich mich aber unbedingt an die Regeln der Tora halten und nicht das Risiko eingehen, dass ich damit etwas frevlerisches oder ketzerisches tue, dort hinzugehen oder es mitzugestalten.

Gibt es denn überhaupt die Möglichkeit, an einer Art überreligiösem G'ttesdienst teilzunehmen und wenn ja, was müsste dafür alles erfüllt sein?
Es gäbe schließlich keine 10 männliche Juden und ich weiß auch nicht, wenn aus der Bibel oder dem Koran vorgelesen wird als eine religiöse Handlung, darf ich da überhaupt dabei sein?

Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen und will Ihnen jetzt schonmal danken, dass Sie sich die Zeit dafür nehmen, dieses hier zu lesen!

Mit freundlichen Grüßen,
M.

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 24-11-2010

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