Sehr
geehrte Damen und Herren,
die Fragestellerin hat folgendes Problem:
- sie hat am Körper einige Tätowierungen (tatoos),
die ihr jeweils in der Erstellungszeit sehr wichtig waren,
- sie will nach „hundertundzwanzig“ (also nach ihrem Ableben) auf einem
jüdischen Friedhof zur Ruhe kommen,
- sie will wissen, ob die Tätowierungen vor der Bestattung entfernt werden
oder ob sie selbst diese entfernen lassen muss.
Die Antwort ist knapp:
- Tätowierungen ändern nichts am üblichen Ablauf der Bestattung. Sie werden
weder entfernt noch muss man sie selbst entfernen.
Trotzdem verdient die Frage eine etwas ausführlichere Erörterung.
Die Frage ist berechtigt. Offensichtlich hat die Fragestellerin die
Vorstellung, eine Tätowierung sei nach jüdischem Recht nicht in Ordnung.
Tatsächlich ist die Tätowierung sogar ausdrücklich in der Tora und nicht nur
durch die Weisen verboten worden. Es heißt nämlich „und eingeätzte Schrift
sollt ihr an euch nicht machen“ (3. Moses 19, 28). Daher ist das Tätowieren
eine Sünde. Für derart begangene Sünden wird man vom Himmel bestraft, nicht
jedoch von den Mitmenschen und schon gar nicht nach dem Tode. Auch wer
Schweinefleisch isst, bekommt wie jeder andere Jude eine jüdisches Begräbnis.
Es gibt mindestens zwei wichtige Gründe, weshalb die Tora die Tätowierung
verbietet:
- Die Tora betont an mehreren Stellen die Wichtigkeit des gesunden Körpers.
Jede Art von Beschädigung des eigenen Leibes ist strikt verboten. Der
Israelit ist ein Knecht Gottes und ist verpflichtet, allein ihm zu dienen.
Zu diesem Zweck muss er auf seine Gesundheit und Unversehrtheit achten. Dass
eine Tätowierung ungesund ist und unter Umständen großen Schaden anrichten
kann, war schon vor dreitausend Jahren bekannt. Im Übrigen: Auch die
Entfernung einer Tätowierung kann nach medizinischen Kenntnissen schädlich
sein, weshalb dies auch verboten wäre.
- Auch hat die Tora an mehreren Stellen die Ablehnung und das Verbot von
heidnischen Bräuchen ausdrücklich hervorgehoben, insbesondere wenn solche
Bräuche zum Kult heidnischer Götter gehörten. Für Tätowierungen und andere
Selbstkasteiungen traf dies bekanntlich zu. Solche Handlungen und Bräuche
sind nach der Tora „ein Gräuel in den Augen“ des Gottes Israels.
Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan |
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